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Satzung nach § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Habscheid vom 31.03.1996

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Habscheid
Datum2026-11-18
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Ortsgemeinde Habscheid Beschlussvorlage 13/002/2026 01.10.2026 Fachbereich: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen Verfasser/in: Ringelberg, Dennis Beratungsfolge Termin TOP-Status Ortsgemeinderat Habscheid öffentlich Betreff: Satzung nach § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Habscheid vom 31.03.1996 Sach- und Rechtslage: Im Neubaugebiet „Im Hähnchen“ sind inzwischen alle Baugrundstücke verkauft. Der Endausbau der Straße „Rosenweg“ ist erfolgt, alle Rechnungen liegen vor und die Straße wurde für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Somit können zeitnah die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straße erhoben werden. Dabei werden die in der Vergangenheit von den Grundstückseigentümern gezahlten Vorausleistungen berücksichtigt. Um Kosten zu sparen und die finanzielle Belastung für die Grundstückseigentümer möglichst gering zu halten, hat sich der Ortsgemeinderat seinerzeit gegen die Errichtung von Gehwegen entschieden. Da gemäß § 8 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung jedoch weitergehende Merkmale für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen festgelegt sind (beidseitige Gehwege), muss gemäß Abs. 3 hierüber ein Abweichungsbeschluss in Form einer Satzung gefasst werden. Anlage: Satzung nach § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Habscheid vom 31.03.1996 Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt den beigefügten Satzungsentwurf als Satzung. Die Beschlussfassung erfolgte …

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