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Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: Sachstand

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Sprockhövel
Datum2026-11-16
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Mitteilungsvorlage Status: öffentlich Vorlagennummer: KN-425/2026 Fachbereich: Geschäftsbereich III Federführendes Amt: Planen und Umwelt Datum: 22.10.2026 Beratungsfolge Gremium TOP Termin Beratungsaktion Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmal- 7. 16.11.2026 zur Kenntnis schutz Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, 26.11.2026 zur Kenntnis öffentliche Sicherheit und Ordnung Betreff: Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: Sachstand Mitteilung / Information: Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in Niedersprockhövel entspricht nicht mehr den heutigen Stan- dards und muss deshalb barrierefrei ausgebaut und attraktiver gestaltet werden. Die Einplanungsmitteilung erfolgte Ende 2023, wodurch der Umbau in den Förderkatalog aufgenom- men wurde. Der Förderantrag wurde Ende des Jahres 2024 eingereicht. Der tatsächliche Baubeginn kann erst nach Bewilligung des Förderantrages erfolgen. Der Durchführungszeitrum wird im Zuwen- dungsbescheid festgesetzt. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und der Fördersatz beträgt 90 Prozent. Der Förderhöchstbetrag ist durch die Anzahl der Haltestellen gedeckelt. Die Stadt Sprockhövel hat am 01.07.2026 einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn an den VRR gestellt. Es wurde um eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gebe- ten. Auf den Antrag vom 01.07.2026 genehmigte der VRR für die Maßnahme gemäß Ziffer 2.5 der Ver- waltungsvorschriften zu § 12 ÖPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnah- menbeginns. Die Zustimmung für diesen vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginn gilt nur, soweit mit der Maßnahme bis zum 08.07.2026 begonnen wird. Der VRR hat zwischenzeitlich den Förderantrag geprüft und der Stadt Sprockhövel am 29.07.2026 den Vermerk über das Ergebnis der Prüfung des Zuwendungsantrages (Entwurf) zugesendet. Die Stadt Sprockhövel wurde zu dem beabsichtigten Zuwendungsbescheid um Stellungnahme gebeten. Am 02.10.2026 hat die Stadt Sprockhövel fristgerecht eine Stellungnahme zu dem Prüfvermerkt des Zuwendungsantrages beim VRR eingereicht. Der VRR prüft derzeit die Stellungnahme. Es ist davon auszugehen, dass der Förderbescheid zeit- nah erfolgt. Seite 1 von 2 In Vorbereitung zum Maßnahmenbeginn steht die Stadt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Stra- ßen NRW. Der Landesbetrieb teilte in dem Termin mit, dass sich der Ausbau der Knotenpunkte zur South-Kirkby-Straße auf Rang 4 befindet. Voraussichtlich wird 2029 mit der Umsetzung begonnen. Im Zuge der Planung zur Umgestaltung des neuen Zentralen Omnibusbahnhofes in Niedersprock- hövel ist eine Ausfahrt für Busse aus dem Fritz-Lehmhaus-Weg in die South-Kirkby-Straße geplant; ausschließlich Rechtsabbieger. Da der ZOB sowie die einhergehende Ausfahrt in die South-Kirkby- Straße vor dem Neubau des Knotenpunktes der angrenzenden South-Kirkby-Straße umgesetzt wird, soll diese Ausfahrt vorübergehend an die Bestandssituation angeschlossen werden. Im Rahmen einer früheren Prüfung der Machbarkeit wurden zwei Varianten untersucht: 1. Variante – Getrennte Systeme Busschleuse und Kreuzung 2. Variante – Koordiniertes System Busschleuse und Kreuzung Bei getrennten Systemen von Busschleuse und Kreuzung verhindert der Rückstau der benachbar- ten Lichtsignalanlage (L 651 / L 551) das Einfahren der Busse an der Busschleuse (Simulationser- gebnisse). Eine unabhängige Busschleuse ist entsprechend nicht funktionsfähig. Es ist ein koordi- niertes Signalisierungssystem erforderlich. Eine Planung und Programmierung der Signalisierung für den Endausbau wurde jedoch nur für den geplanten Endausbau geplant. Am 7. Oktober 2026 fand ein Abstimmungstermin mit dem Landesbetrieb StraßenNRW zur Abstim- mung der Busschleuse in Niedersprockhövel statt. Seitens der Stadt Sprockhövel werden Ingenieu- rbüros beauftragt um die Planung an die bestehende Anlage zu erstellen. Es wird eine Mikrosimu- lation bezüglich der Ausfahrt in die Bestandssituation erstellt. Die Ausfahrt und Steuerung wird um ein Vorsignal ergänzt, dies ist mit dem vorhandenen Steuergerät möglich. Finanzielle Auswirkungen: Die Stadt erhält vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR eine Zuwendung in Höhe von 90 %. Der VRR hat Förderhöchstbeträge festgelegt. Die Differenz zwischen den Ausgaben und den Förder- höchstbeträgen muss durch Eigenkapital der Stadt finanziert werden. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt vorgesehen. Auswirkungen auf Klima und Umwelt: Eine Förderung des ÖPNV kann positive Auswirkungen auf Klima und Umwelt haben. Die Bürgermeisterin Mitteilungsvorlage KN-425/2026 Seite 2 von 2

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