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Ladeinfrastrukturkonzept hier: Sachstand

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Sprockhövel
Datum2026-11-16
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Mitteilungsvorlage Status: öffentlich Vorlagennummer: KN-424/2026 Fachbereich: Geschäftsbereich III Federführendes Amt: Planen und Umwelt Datum: 22.10.2026 Beratungsfolge Gremium TOP Termin Beratungsaktion Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmal- 2. 16.11.2026 zur Kenntnis schutz Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, 26.11.2026 zur Kenntnis öffentliche Sicherheit und Ordnung Betreff: Ladeinfrastrukturkonzept hier: Sachstand Mitteilung / Information: Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden in dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ (pro- gres.nrw) gebündelt. Teil dieses Programms ist der Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“. Der Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt auf der Förderung der Elektromobilität und der Ladeinfra- struktur. Die Stadt Sprockhövel hat im April 2025 einen Förderantrag für ein kommunales Ladeinfrastruktur- konzept über die Richtlinie progres.nrw gestellt. Im Juli 2025 erhielt die Stadt Sprockhövel von der Bezirksregierung Arnsberg den Zuwendungsbe- scheid für den Bewilligungszeitraum vom 08.07.2025 bis zum Ablauf des 31.01.2027 mit einer För- derzusage in Höhe von 62.460,00 EUR, um ein Standortkonzept für öffentlich zugängliche Ladein- frastruktur zu erstellen. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzie- rung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch nicht mehr als 69.400,00 EUR, als Zuweisung gewährt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes kann Ende dieses Jahres bei der Bezirksregierung beantragt werden. Eine Verlängerung bis Ende 2027 wurde bereits in Aussicht gestellt. Ein Ladeinfrastrukturkonzept ist aus stadtplanerischer Sicht ein zentrales Instrument, um den Wan- del zur Elektromobilität geordnet, effizient und qualitätsvoll in den Stadtraum zu integrieren. Für rechtskräftige Bebauungspläne dient ein Ladeinfrastrukturkonzept als fachliche Grundlage zur Prüfung, ob die planungsrechtlichen Festsetzungen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität gerecht werden, beziehungsweise welche Standorte nach derzeitigen Festset- zungen geeignet sind. Bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne kann das Ladeinfrastrukturkon- zept hinzugezogen werden, um Flächen entsprechend festzusetzen. Die Erstellung eines kommunalen Standortkonzeptes für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für die Stadt Sprockhövel wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an ein Ingenieur- büro vergeben. Seite 1 von 2 Die Bestands- und Bedarfsanalyse wurde durchgeführt. In der Zeit vom 28.09.2026 bis zum 12.10.2026 ist eine Online-Beteiligung durchgeführt worden, in der die Bürger*innen auf einer in- teraktiven Karte Standortvorschläge eintragen konnten. Es wurden über 200 Beiträge getätigt. Am 29. Oktober 2026 findet ein Fachworkshop zu den Standortvorschlägen zur Ladeinfrastruktur statt. Anfang Dezember soll eine Bürgerbeteiligung in Präsenz stattfinden, in der die Ergebnisse vorge- stellt und diskutiert werden. Das Ingenieurbüro wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denk­ malschutz die Ergebnisse präsentieren. Finanzielle Auswirkungen: Die Stadt Sprockhövel erhält über die Förderung progres.nrw eine Zuwendung in Höhe von 90 %. Der festgesetzte Förderhöchstbetrag wird eingehalten. Auswirkungen auf Klima und Umwelt: Ein gut ausgearbeitetes Konzept zur Umsetzung der öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird dazu beitragen, die Elektromobilität zu fördern und die Emissionen zu verringern. Die Bürgermeisterin Mitteilungsvorlage KN-424/2026 Seite 2 von 2

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