Startseite › Stadt Sprockhövel › Dokument

Kommunale Wärmeplanung hier: Sachstand

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Sprockhövel
Datum2026-11-16
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Mitteilungsvorlage Status: öffentlich Vorlagennummer: KN-418/2026 Fachbereich: Geschäftsbereich III Federführendes Amt: Planen und Umwelt Datum: 22.10.2026 Beratungsfolge Gremium TOP Termin Beratungsaktion Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmal- 6. 16.11.2026 zur Kenntnis schutz Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, 26.11.2026 zur Kenntnis öffentliche Sicherheit und Ordnung Betreff: Kommunale Wärmeplanung hier: Sachstand Mitteilung / Information: Verschiedene Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises planen die gemeinsame Vergabe von Pla- nungsleistungen (inkl. Projektmanagementleistungen) und haben hierzu eine Kooperationsverein- barung geschlossen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Städte bei der Umsetzung der Ziele eng kooperieren wollen. Beteiligte Kommunen sind: Hansestadt Breckerfeld, Stadt Ennepetal, Stadt Gevelsberg, Stadt Schwelm, Stadt Sprockhövel, Stadt Wetter (Ruhr). Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bearbeitung bzw. Begleitung insbesondere folgender Arbeitsschritte: Eig- nungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Entwicklung eines Zielszenarios sowie Erstel- lung einer Wärmewendestrategie. Darüber hinaus sind die entsprechenden Projektsteuerungsleis- tungen zu erbringen. Das Vergabeverfahren wird von der Stadt Schwelm als ausschreibende Stelle durchgeführt. Auf- traggeber für die jeweiligen Leistungen bleiben jedoch die einzelnen Kommunen. Die zu beauftragenden Leistungen werden EU-weit unter Berücksichtigung von § 74 VgV im Ver- handlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV vergeben. Am Montag, den 12. Ok- tober 2026 wurde die Bekanntmachung zur EU-weiten Ausschreibung von Leistungen zur inter- kommunalen Wärmeplanung für sechs Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises im Amtsblatt der Eu- ropäischen Union veröffentlicht. Mit Absendung der Auftragsbekanntmachung wurde das Vergabeverfahren eingeleitet. Im Teilnah- mewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerber- gemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist derzeit der folgende Ablauf geplant: - Eingang der Teilnahmeanträge: bis 11. November 2026 - Aufforderung zur Abgabe der Angebote: November 2026 (geplant) - Angebotsfrist (indikative Angebote): Dezember 2026 (geplant) - Verhandlungsgespräche: Dezember 2026 / Januar 2027 (geplant) - Eingang verbindliche Angebote: nachfolgend - Vergabeentscheidung: Februar 2027 (geplant) Seite 1 von 2 Die Bewerber müssen durch Vorlage ihres Teilnahmeantrages zunächst Mindestbedingungen er- füllen, um ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen. Den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern wird eine detaillierte Auf- gabenbeschreibung übersandt. Bis zur Aufforderung der Angebotsabgabe muss das Leistungsver- zeichnis finalisiert werden. Dies wird derzeit erarbeitet. Zur Abgabe des schriftlichen unverbindlichen Erstangebotes wird den ausgewählten Bewerbern eine ausreichende Frist gesetzt. Nach Eingang der schriftlichen Angebote wird zunächst eine formale Vorbewertung durchgeführt. Es sollen max. fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Bieter wer- den nachfolgend zu Verhandlungsgesprächen (inkl. Vorstellung des Angebots) eingeladen. Die schriftlichen Angebote sind daraufhin gegebenenfalls zu überarbeiten und nunmehr verbindlich ab- zugeben. Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Basis der schriftlichen Angebote und der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche. Hierbei wird der Bieter ausgewählt, der das beste Preis-Leistungs-Ver- hältnis erwarten lässt. Dabei werden folgende Zuschlagskriterien angewendet: - Preis (Honorarangebot) - Umsetzung der Planung - Umsetzung Projektmanagement Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten im Rahmen einer späteren inter- kommunalen Beauftragung der Wärmeplanung sowie die Kosten für den Beratungsdienstleister voraussichtlich den Belastungsausgleich nicht überschreiten werden. Auswirkungen auf Klima und Umwelt: Die Erstellung des Konzeptes hat noch keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Erst die später umzusetzenden Maßnahmen werden sich positiv auf Klima und Umwelt auswirken. Die Bürgermeisterin Mitteilungsvorlage KN-418/2026 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert