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Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kooperationsgesellschaft Stadtwerke Bergisches Land mbH
Fortschrittsbericht
| Typ | Fortschrittsbericht |
| Gemeinde | Stadt Wuppertal |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Geschäftsbereich GB 4 Finanzen und Beteiligungssteuerung
Ressort / Stadtbetrieb 403.5 Beteiligungsmanagement
Bearbeiter/in Natalie Poppel
Telefon (0202) 563 - 5357
E-Mail [email protected]
Bericht
Datum: 21.10.2026
Drucks.-Nr.: VO/1086/26
öffentlich
Sitzung am Gremium Beschlussqualität
10.11.2026 Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungssteuerung und Controlling &
Betriebsausschuss WAW Entgegennahme o. B.
12.11.2026 Haupt- und Personalausschuss Entgegennahme o. B.
16.11.2026 Rat der Stadt Wuppertal Entgegennahme o. B.
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kooperationsgesellschaft Stadtwerke Bergisches
Land mbH
Grund der Vorlage
Rückmeldung der Kommunalaufsicht im Anzeigeverfahren
Beschlussvorschlag
Der in der Begründung dargestellte Bericht wird ohne Beschluss entgegengenommen.
Unterschrift
Ohrndorf
Begründung
Mit Beschluss zur Drucksache VO/0802/26 hat der Rat der Stadt Wuppertal der Gründung
einer gemeinsamen Tochtergesellschaft mit der Bezeichnung „Kooperationsgesellschaft
Stadtwerke Bergisches Land mbH“ durch die Stadtwerke Solingen GmbH (SWSG), die
Stadtwerke Remscheid GmbH (SR) und die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (WSW)
zugestimmt. Gleichzeitig ist mit Beschluss zur Drucksache VO/0802/26-NÖ u.a. dem Entwurf
des Gesellschaftsvertrages der Kooperationsgesellschaft Bergisches Land mbH zugestimmt
worden.
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Die Gesellschaftsgründung wurde mit den relevanten Unterlagen ordnungsgemäß bei der
Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wurde seitens
der Bezirksregierung Düsseldorf die Formulierung des Gesellschaftsgegenstandes in § 2
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages thematisiert.
Es geht dabei um die aufgezählte Aufgabe „Erbringung von Energiedienstleistungen“. Diese
Formulierung ist zur Einordnung unter die §§ 107 bzw. 107a GO NRW aus Sicht der
Bezirksregierung nicht konkret genug. Es wurde um Konkretisierung oder Streichung der
Formulierung gebeten.
Da sich die hierzu angedachten Tätigkeiten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend
konkretisiert haben, wird in Abstimmung mit den drei o.g. Stadtwerken die Formulierung
„Erbringung von Energiedienstleistungen“ aus dem Gesellschaftsgegenstand gestrichen.
Sollte sich zukünftig ein konkretes Geschäftsfeld im Bereich der Energiedienstleistungen
entwickeln, kann eine entsprechende Erweiterung des Unternehmensgegenstandes zu
diesem Zeitpunkt geprüft werden.
Der Gesellschaftsvertrag wird somit in der nachfolgend dargestellten geänderten Fassung
des Gesellschaftsgegenstandes in § 2 Abs. 1 dem Notar zur Beurkundung vorgelegt:
Klimacheck
Hat das Vorhaben eine langfristige Auswirkung auf den Klimaschutz und/oder die
Klimafolgenanpassung?
Auswirkungen, bitte Auswahl treffen:
Neutral / keine Auswirkung
Begründung: Durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages gibt es keine langfristigen
Auswirkungen auf den Klimaschutz und/oder die Klimafolgenanpassung.
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