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Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kooperationsgesellschaft Stadtwerke Bergisches Land mbH

Fortschrittsbericht
TypFortschrittsbericht
GemeindeStadt Wuppertal
Datum2026-11-10
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Geschäftsbereich GB 4 Finanzen und Beteiligungssteuerung Ressort / Stadtbetrieb 403.5 Beteiligungsmanagement Bearbeiter/in Natalie Poppel Telefon (0202) 563 - 5357 E-Mail [email protected] Bericht Datum: 21.10.2026 Drucks.-Nr.: VO/1086/26 öffentlich Sitzung am Gremium Beschlussqualität 10.11.2026 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Controlling & Betriebsausschuss WAW Entgegennahme o. B. 12.11.2026 Haupt- und Personalausschuss Entgegennahme o. B. 16.11.2026 Rat der Stadt Wuppertal Entgegennahme o. B. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kooperationsgesellschaft Stadtwerke Bergisches Land mbH Grund der Vorlage Rückmeldung der Kommunalaufsicht im Anzeigeverfahren Beschlussvorschlag Der in der Begründung dargestellte Bericht wird ohne Beschluss entgegengenommen. Unterschrift Ohrndorf Begründung Mit Beschluss zur Drucksache VO/0802/26 hat der Rat der Stadt Wuppertal der Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft mit der Bezeichnung „Kooperationsgesellschaft Stadtwerke Bergisches Land mbH“ durch die Stadtwerke Solingen GmbH (SWSG), die Stadtwerke Remscheid GmbH (SR) und die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (WSW) zugestimmt. Gleichzeitig ist mit Beschluss zur Drucksache VO/0802/26-NÖ u.a. dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Kooperationsgesellschaft Bergisches Land mbH zugestimmt worden. Seite: 1/2 Die Gesellschaftsgründung wurde mit den relevanten Unterlagen ordnungsgemäß bei der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wurde seitens der Bezirksregierung Düsseldorf die Formulierung des Gesellschaftsgegenstandes in § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages thematisiert. Es geht dabei um die aufgezählte Aufgabe „Erbringung von Energiedienstleistungen“. Diese Formulierung ist zur Einordnung unter die §§ 107 bzw. 107a GO NRW aus Sicht der Bezirksregierung nicht konkret genug. Es wurde um Konkretisierung oder Streichung der Formulierung gebeten. Da sich die hierzu angedachten Tätigkeiten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend konkretisiert haben, wird in Abstimmung mit den drei o.g. Stadtwerken die Formulierung „Erbringung von Energiedienstleistungen“ aus dem Gesellschaftsgegenstand gestrichen. Sollte sich zukünftig ein konkretes Geschäftsfeld im Bereich der Energiedienstleistungen entwickeln, kann eine entsprechende Erweiterung des Unternehmensgegenstandes zu diesem Zeitpunkt geprüft werden. Der Gesellschaftsvertrag wird somit in der nachfolgend dargestellten geänderten Fassung des Gesellschaftsgegenstandes in § 2 Abs. 1 dem Notar zur Beurkundung vorgelegt: Klimacheck Hat das Vorhaben eine langfristige Auswirkung auf den Klimaschutz und/oder die Klimafolgenanpassung? Auswirkungen, bitte Auswahl treffen: Neutral / keine Auswirkung Begründung: Durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages gibt es keine langfristigen Auswirkungen auf den Klimaschutz und/oder die Klimafolgenanpassung. Seite: 2/2

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