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Wirtschaftsplan 2027 der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Wuppertal |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
28.09.2026
Wirtschaftsplan 2027ff
1
Inhalt
1. Allgemeines 3
1.1. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 3
1.2. Wirtschaftsplan 4
2. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2027 5
2.1. Erläuterungen zum Erfolgsplan und zur mittelfristigen Ergebnisplanung
2.1.1. Allgemeines 5
2.1.2. Erläuterungen im Einzelnen 5
2.1.2.1 Umsatzerlöse 5
2.1.2.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 6
2.1.2.3 andere aktivierte Eigenleistungen 6
2.1.2.4 sonstige betriebliche Erträge 6
2.1.2.5 Materialaufwand 6
2.1.2.6 Personalaufwand 7
2.1.2.7 Abschreibungen 7
2.1.2.8 sonstige betriebliche Aufwendungen 8
2.1.2.9 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens 8
2.1.2.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8
2.1.2.11 Ergebnis nach Steuern 9
2.1.2.12 Sonstige Steuern 9
2.1.2.13 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 9
2.2. Erläuterungen zum Vermögensplan und zur mittelfristigen
Finanzplanung 9
2.2.1. Allgemeines 9
2.2.2. Erläuterungen der Investitionsmaßnahmen 9
2.3. Erläuterungen zur Stellenübersicht (bei WiPl nach EigVO) 10
3. Erläuterungen zu weiteren Anlagen 10
4. Bewirtschaftungsregeln 11
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
2
4.1. Geltung der Bewirtschaftungsverfügung des städtischen
Haushaltes 11
4.2. Erfolgsplan 11
4.3. Vermögensplan 11
4.4. Zweckgebundene Erträge / Einzahlungen 11
5. Mittelfristige Ergebnisplanung 11
6. Vermögensplan inkl. mittelfristiger Finanzplanung 11
7. Stellenübersicht (bei WiPl nach EigVO) 11
8. Anlagen 12 - 17
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
3
1. Allgemeines
1.1. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
(1) Die Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH ist eine
Gesellschaft nach § 108 der Gemeindeordnung NRW (GO) und in Trägerschaft der Städte
Remscheid, Solingen und Wuppertal (jeweils 18,36 %), der Sparkassen in Wuppertal (17,66
%), Solingen (7,19 %) und Remscheid (5,09 %) sowie der Industrie- und Handelskammer
Wuppertal-Solingen-Remscheid (14,97 %).
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 50.100, - (in Worten: Euro Fünfzigtausend-
einhundert).
Von diesem Stammkapital übernehmen:
- die Stadt Remscheid Euro 9.200, -
(in Worten: Euro Neuntausendzweihundert)
- die Stadt Solingen Euro 9.200, -
(in Worten: Euro Neuntausendzweihundert)
- die Stadt Wuppertal Euro 7.950, -
(in Worten: Euro Siebentausendneunhundertfünfzig)
- die Stadt Wuppertal Euro 1.250, -
(in Worten: Euro Eintausendzweihundertfünfzig)
- die Stadtsparkasse Remscheid Euro 2.550, -
(in Worten: Euro Zweitausendfünfhundertfünfzig)
- die Stadt-Sparkasse Solingen Euro 3.600, -
(in Worten: Euro Dreitausendsechshundert)
- die Stadtsparkasse Wuppertal Euro 8.850, -
(in Worten: Euro Achttausendachthundertfünfzig)
- die Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Euro 7.500, -
(in Worten: Euro Siebentausendfünfhundert)
Unternehmenszweck, Aufgaben und Ziele, sowie die weiteren Grundlagen der BSWG sind
im Gesellschaftsvertrag beschrieben. Gegenstand der Gesellschaft ist die Initiierung, Beglei-
tung, Unterstützung und Umsetzung von Projekten, Prozessen und Aktivitäten mit regionaler
strukturpolitischer Bedeutung auf der Basis der jeweils gültigen Konzepte und Hand-
lungsprogramme.
Aufgaben der Gesellschaft sind insbesondere
• Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Institutionen und Initiativen bei der
Entwicklung und Vorbereitung von Projekten im Zusammenhang mit der Strukturförderung
des Landes NRW und der EU in der Region Bergisches Städtedreieck
• Strategieentwicklung, Planungen und Konzepte, regionale Koordinierung und Pro-
jektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie im Auftrag der Gesellschafter die Pro-
jektträgerschaft
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
4
- zu Fördermaßnahmen der Kommunen, des Landes NRW, des Bundes und der EU
vor allem im Hinblick auf die Mobilisierung der Strukturfonds des Landes NRW und der EU
(u. a. Umsetzung und Konkretisierung des regionalen Strukturprogramms aus EFRE
(Europäischer Fonds für regionale Entwicklungen))-, ESF (Europäischer Sozialfonds für
Deutschland)-, ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums), GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)-
Programmen – letzteres insoweit es sich nicht um einzelbetriebliche Maßnahmen handelt-
sowie weitere relevante Strukturförderprogramme für die Region Bergisches Städtedreieck,
- zu Projekten der regionalen Kooperation in den Handlungsfeldern städteüber-
greifende Wirtschaftsförderung und Standortmarketing, regionale Planung und Tourismus,
• Akquirierung von öffentlichen und privaten Mitteln zu den o. a. Strukturimpulsen und
Strukturprogrammen,
• Marketing und Interessenvertretung zu den o. a. Projekten und Aktivitäten,
• Übernahme der Aufgaben der Regionalagentur der Städte Wuppertal, Solingen und
Remscheid, insbesondere im Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung.
(2) Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die
ausschließlich und unmittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen oder geeignet
sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Vorschriften der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bleiben hiervon unberührt.
(3) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO NRW so zu
führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
(4) Die Gesellschaft kann sich an der Neue Effizienz gemeinnützige GmbH (N. E.)
beteiligen.
1.2. Wirtschaftsplan
Nach §24 des Gesellschaftsvertrags in Verbindung mit § 14 EigVO hat die BSWG
spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen. Wirtschaftsjahr ist gem. § 324 der Betriebssatzung das Kalenderjahr.
Der Wirtschaftsplan besteht aus:
• Erfolgsplan
• Entwicklung Kapitalrücklage
• Mittelfristiger Ergebnisplan
• Finanzplan
• Stellenübersicht
In den Wirtschaftsplan ist eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
einzubeziehen (§ 18 EigVO). Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.
Die Einzelheiten zum Aufbau des Erfolgsplans, des Vermögensplans, der Stellenübersicht
und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, sowie zu Begründungs- und
Erläuterungspflichten ergeben sich aus den §§ 14 bis 18 der EigVO in Verbindung mit § 24
des Gesellschaftsvertrags.
Nach § 24 des Gesellschaftsvertrags ist der Entwurf des Wirtschaftsplans / ein Reporting für
jedes abgelaufene Quartal innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Quartals zu erstellen,
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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in dem die quartalsanteiligen Planvorgaben den tatsächlichen Quartalsergebnissen
gegenübergestellt werden. Wesentliche Abweichungen sind besonders hervorzuheben und
zu erläutern. Der Bericht wird den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt. Die
Beteiligungsverwaltungen der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal erhalten zeitgleich
ebenfalls den Bericht.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2027 wurde auf Grundlage der Vorgaben der
EigVO und des Gesellschaftsvertrags gegenüber den Vorjahren in Abstimmung mit dem
Beteiligungsmanagement der Stadt Wuppertal hinsichtlich der äußeren Form grundlegend
neugestaltet.
2. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2027
2.1. Erläuterungen zum Erfolgsplan und zur mittelfristigen Ergebnisplanung
2.1.1. Allgemeines
Der Erfolgsplan nach § 15 EigVO ist dargestellt unter Ziffer 4.2. Die mittelfristige
Ergebnisplanung nach § 18 EigVO findet sich unter Ziffer 5. Die Mittelfristplanung erstreckt
sich über die Vorgabe des § 18 EigVO in Verbindung mit § 84 GO hinaus bis in das Jahr
2031 dies mit der Zielsetzung, den Planungshorizont mit dem städtischen Doppelhaushalt
2026/2027 zu harmonisieren.
Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres. Er ist wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 23 Abs. 1 EigVO
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ihrerseits nach § 23 Abs. 1 EigVO
grundsätzlich entsprechend der Vorschrift des § 275 des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Die BSWG nutzt dabei das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Die
veranschlagten Erträge, Aufwendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen sind
ausreichend zu begründen, insbesondere soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich
abweichen. Zum Vergleich sind die Zahlen des Erfolgsplans des laufenden Jahres und die
Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres danebenzustellen. Die vorhandenen
oder zu beschaffenden Deckungsmittel sind nachzuweisen.
Deckungsmittel, die – etwa als Verlustausgleichszahlungen oder Betriebskostenzuschüsse –
aus dem Haushalt der Stadt Wuppertal stammen, richten sich nach der Veranschlagung in
der Haushaltsplanung der Städte (gesellschafterscharfe Darstellung wird im Erfolgsplan
aufgenommen).
2.1.2. Erläuterungen im Einzelnen
2.1.2.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse von rd. 95 T€. umfassen insbesondere Messeveranstaltungen (EXPO-
Real und Polis) sowie den Finanzierungsbeitrag seitens des automotiveland.nrw e. V’s
(ALN).
Die IST-Umsatzerlöse 2025 belaufen sich auf ca. 16 TEUR. Im Wirtschaftsplan werden die
Erlöse im Zusammenhang mit Messen nach Rücksprache mit dem Steuerberater als
Umsatzerlöse erfasst. Im Zuge der Jahresabschlusstätigkeiten werden weiterbelastete
(Messe-)Rechnungen an die drei Städte aber wieder umsatzerlösmindernd gebucht und den
sonst. betr. Erträgen zugeordnet.
Ob es zukünftig einen eigenen Stand oder eine Teilnahme am Gemeinschaftsstand
NRW.urban geben wird, ist nach jetzigem Zeitpunkt noch nicht abgestimmt.
Ausgabenschätzung geht von einem eigenen Stand aus ("worst case").
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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Dies wird erst nach der EXPO Real im Oktober 2026 entschieden. Die Gremienunterlagen
müssen vorher versandt werden, daher zeigen wir auf der Einnahmenseite nur die bisher
abgestimmten Werte. Die Sparkassen übernehmen 40 TEUR (RS 6.667 EUR, SG 13.333
EUR und W 20.000 EUR). Der Rest wird zu einem Viertel von den drei Städten und BSWG
übernommen.
Planwert im WP ist = ein eigener Gemeinschaftsstand.
2.1.2.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
Diese Vorgänge fallen nicht in die Wirtschaftsplanung. In 2025 gab es hierzu keinen
Geschäftsvorfall.
2.1.2.3. Andere aktivierte Eigenleistungen
Bei der BSWG gibt es diese Geschäftsvorfälle nicht.
2.1.2.4. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betriebliche Erträge umfassen im Wirtschaftsplan u.a. die Zuschüsse der
Förderprojekte. Das Projekt FAB.Region ist Ende 2026 abgeschlossen, im ersten Quartal
2027 wird noch ein Mittelabruf für das letzte Quartal 2026 erfolgen. Die Fördermittelberichte
werden mit den Quartalsberichten zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind in den
sonstigen betrieblichen Erträgen der kalk. gebuchten SoPo (analog den Abschreibungen),
die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder des Maschinenbaunetzwerks und die eventuelle
Kostenerstattung von automotiveland.nrw e. V. enthalten.
In den Jahresabschlüssen 2024 und 2025 wurden hier auch die Ausgleichszahlungen der
Städte für ehemaliges städt. Personal und die Erlöskorrekturen Umsatzerlöse Polis (s. unter
Punkt Umsatzerlöse) erfasst. Man kann demnach davon ausgehen, dass diese
Geschäftsvorfälle generell auf dem Konto sonst. betr. Erträge erfasst werden. Die
Ausgleichszahlungen der Städte entsprechen den Personalaufwendungen der ehemaligen
Mitarbeitenden. Diese wurden in den zuständigen Personaldiensten abgefragt und
entsprechend im Wirtschaftsplan angegeben. Dazu kommen selbstverständlich auch
Geschäftsvorfälle, die unvorhergesehen sind und daher nicht im Wirtschaftsplan enthalten,
sind wie z. B. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, verrechnete sonst.
Sachbezüge oder der Verlustausgleich Maschinenbaunetzwerk. Letzterer kam in 2025 vor
(Verlust MBN, der Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedern verringert).
2.1.2.5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Bei der BSWG gibt es diese Geschäftsvorfälle nicht.
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Nach Absprache mit dem Steuerberater sollen im Wirtschaftsplan unter dieser Rubrik die
Aufwendungen abgebildet werden, die im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen stehen.
Diese umfassen:
- die Aufwendungen für Messeaktivitäten (EXPO-Real, Polis)
Ob es zukünftig einen eigenen Stand oder eine Teilnahme am Gemeinschaftsstand
NRW.urban geben wird, ist nach jetzigem Zeitpunkt noch nicht abgestimmt.
Planwert im WP ist = ein eigener Gemeinschaftsstand.
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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-die Aufwendungen für den automotiveland.nrw e. V. Dieser Wert ist identisch mit dem
Finanzierungsbeitrag des ALN. Damit soll ein Teil der Personalaufwendungen des GF ALN
kompensiert werden.
Buchhalterisch gibt es eine Besonderheit. In der BWA werden diese Aufwendungen und die
Planwerte unter bezogene Leistungen ausgewiesen. In der GuV werden diese Werte jedoch
automatisch als sonst. betriebliche Aufwendungen gezeigt.
2.1.2.6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
Die Personalkosten entsprechen:
- den Projektzuordnungen der Mitarbeiter/innen lt. den entsprechenden Arbeitsverträgen.
- den Personalkosten für Mitarbeitende (Zentrale Dienste, Bereichsleitungen, GF), die
keinem Projekt zugeordnet sind (Basis-Team BSWG).
b) Darstellung der Sozialabgaben und der Aufwendungen für Altersversorgung
Der geplante Personalaufwand enthält eine Tarifsteigerung um 2,5 %, die jährlich in Kraft
treten wird. Diese Tarifsteigerung wurde mit den Beteiligungsmanagements abgestimmt. Des
Weiteren wurde die Jahressonderzahlung im November mit 85% berücksichtigt.
Mitarbeitende der BSWG können bis September des laufenden Jahres entscheiden, ob ein
Teil der Jahressonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage umgewandelt werden soll. Dies
wird dann die Jahressonderzahlung reduzieren.
Das Projekt FAB.Region läuft Ende 2026 aus, allerdings müssen im ersten Quartal des
Jahres 2027 das letzte Quartal abgerechnet werden, da die Bezirksregierung die letzte
Abrechnung bereits im September 2026 macht. Der Arbeitsvertrag zweier extern
angestellten Mitarbeitenden endet dann. Eine (unbefristet angestellte) Mitarbeitende im
Projekt FAB.Region geht im Sommer in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Nach
ihrer Rückkehr im Jahr 2027 wird sie andere Tätigkeiten bei der BSWG übernehmen. Ihre
Nachfolgerin ist daher ebenfalls befristet bis Ende 2026 angestellt.
Im Projekt anfallende Tätigkeiten für das Projekt Regio.Strat werden bis November 2026
vom Stammpersonal übernommen, dann beginnt eine befristete externe Person mit der
Projektleitung. Das Projekt HWS 4.0 endet Mitte des Jahres 2026. Der Personalaufwand
des unbefristet angestellten Mitarbeitenden wird dann dem Projekt Traiber in 2027
zugeordnet. Das 100%-geförderte Projekt KAUSA endet 2026 mit Option auf Verlängerung
bis 2030. Diese Mitarbeitende ist nur befristet bis Ende 2026 angestellt, falls es weiter geht
wird diese Mitarbeiterin in die Verlängerung übernommen. Eine Mitarbeitende soll weitere
Prokuristin werden. Die Stelle des 2. Geschäftsführers ist anteilig in den Planwerten
enthalten.
2.1.2.7. Abschreibungen
Die Abschreibungen waren in 2025 niedriger als in 2024 und sind nun für die Folgejahre
entsprechend realistisch angepasst. Die Abschreibungen gleichen sich buchhalterisch mit
dem Sonderposten auf der Erlösseite aus (siehe Umsatzerlöse). Neuanschaffungen wie
Serverschrank oder Bildschirm für den Besprechungsraum wurden in den Abschreibungen
berücksichtigt.
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2.1.2.8. sonstige betriebliche Aufwendungen
Dieser Punkt umfasst:
- die Aufwendungen (Sachausgaben) für die Förderprojekte. Diese Werte kommen aus
den Zuwendungsbescheiden und - falls diese noch nicht vorlagen - aus den
Projektanträgen
- die Aufwendungen der sonstigen Aktivitäten, z. B.:
o Regionen.NRW,
o Aufwendungen für die Beteiligung am NRW-Gemeinschaftsstand der
Hannovermesse,
o Ausgaben des Maschinenbaunetzwerks
o Externe Projektberatungen sowie
o die weiteren betrieblichen Aufwendungen, wie z.B.
Ausgaben für Marketing & PR
Gremienmanagement,
Telefon/Internet,
Dienstreisen & Fahrzeugkosten,
Miete & Reinigung,
Bürobedarf/-ausstattung,
EDV/Service& Datenschutz,
Porto,
Buchführung & Wirtschaftsprüfung,
Bewirtung & Repräsentation,
Versicherung & Lizenzen,
Beratung & Recht,
Fortbildungsaufwendungen,
Zeitungen & Fachliteratur
Unvorhergesehenes
Die Planwerte werden bei den zuständigen Mitarbeitenden abgefragt. Ereignisse/
Besonderheiten/Abweichungen zu Vorjahren, die jetzt schon bekannt sind, werden
berücksichtigt. Die Planwerte EDV sind in 2026 ebenfalls niedriger als in 2025, da in 2025
neue Rechner angeschafft werden mussten. Die Planwerte für Miete/Mietnebenkosten waren
in 2025 höher, da hier nachträgliche Umbauarbeiten (Schallschutz, Beleuchtung)
berücksichtigt wurden. Insgesamt sind die IST-betrieblichen Aufwendungen in 2025
gesunken.
2.1.2.9 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens
Hier wird die Beteiligung an der Neuen Effizienz dargestellt. Die Beteiligungsquote von
6,25% bedeutet auch die Beteiligung an dem Verlustvortrag und dem jährlichen Fehlbetrag
der Gesellschaft. In 2026 ist neben dem jährlichen Anteil an der Kapitaleinlage auch eine
Sonderzahlung in Höhe von 26 TEUR geplant, die ggf. von allen Gesellschaftern der N. E. zu
leisten ist. Wir gehen davon aus, dass dieses im Laufe der Planungsperiode noch einmal
vorkommt.
2.1.2.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Bei der BSWG gibt es diese Geschäftsvorfälle in der Regel nicht. In 2023 wurden hier 53
EUR erfasst, die die Regionalagentur betrafen (Zinsen Bezirksregierung Überzahlung). Die
BSWG hat eine Kontokorrentlinie in Höhe von 250 TEUR. Aufgrund der aktuellen Liquidität
ist nicht davon auszugehen, dass diese in Anspruch genommen werden muss.
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2.1.2.11 Ergebnis nach Steuern
Im Ergebnis der Geschäftstätigkeit ergibt sich jeweils ein Jahresfehlbetrag, der durch eine
Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wird. Der Zweck der Gesellschaft verfolgt
keine Gewinnerzielung.
2.1.2.12 sonstige Steuern
Dies betrifft die KFZ Steuer (Bundeskasse) für das Firmenfahrzeug. In 2025 betrug der Wert
4 EUR.
2.1.2.13 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Wert im Tabellenblatt Erfolgsplan für das Jahr 2025 wird aus dem Tabellenblatt GuV
entnommen. Die Werte für die Planjahre 2026 und 2027 wurden den Wirtschaftsplänen
(Tabellenblatt EP detailliert entnommen). Der Jahresfehlbeträge für den IST-Wert 2025
sowie für die Planwerte 2026 und 2027 entsprechen den Differenzen Erlöse vs. Aufwände.
Projektkostenzuschüsse für Folgejahre sind im passiven Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen. Die Vorjahreswerte sind somit nur eingeschränkt vergleichbar.
Diesbezüglich verweisen wir auf die positive verbindliche Auskunft vom 24. Februar 2025
des Finanzamts Solingen, in der bestätigt wurde, dass die Zuschüsse ertragsteuerlich eine
erfolgsneutrale Einlage in die Kapitalrücklage darstellen. Die Einzahlung erhöht damit das
steuerliche Einlagekonto der BSWG.
Die in Zukunft gewährten Zuschüsse auf Basis der neuen Zuwendungsbescheide werden
wie bisher ebenfalls in die Kapitalrücklage gebucht, um im Einklang mit der verbindlichen
Auskunft des Finanzamtes zu agieren.
2.2. Erläuterungen zum Vermögensplan und zur mittelfristigen Finanzplanung
2.2.1. Allgemeines
Der Vermögensplan sollte alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des
Wirtschaftsjahres enthalten, die sich bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt
werden. Dies gilt für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen entsprechend.
Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere
Zuwendungen, Leistungen Dritter, Beiträge und Spenden) und der Eigenanteil der
Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle
mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der
Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Ein Vermögensplan
ist aus dieser Sichtweise heraus redundant. Dies liegt zum einen darin begründet, dass die
finanziellen Zuwendungen seitens der kommunalen Gesellschafter an die BSWG nicht dazu
geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel zu beinträchtigen, zum anderen darin, dass
die BSWG jedenfalls ganz überwiegend keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, so dass
auch das Tatbestandsmerkmal des „Unternehmens“ im beihilferechtlichen Sinne nicht erfüllt
ist.
2.2.2. Erläuterungen der Investitionsmaßnahmen
Der Zuwendungsbescheid (Grundlagenbescheid) sieht vor, dass die BSWG bei der Vergabe
von Aufträgen die Allgemeinen Vergabegrundsätze des § 75a GO NRW zu beachten hat.
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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Diese Regelung trägt der zwischenzeitlichen Änderung des nordrhein-westfälischen
Gemeinderechts Rechnung. Mit § 75a GO NRW hat der Landesgesetzgeber mit Wirkung
zum 1. Januar 2026 erstmals ausdrücklich allgemeine Vergabegrundsätze im kommunalen
Haushaltsrecht normiert. Die Vorschrift verpflichtet Gemeinden, Aufträge wirtschaftlich,
effizient und sparsam sowie unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und
Gleichbehandlung zu vergeben. Sie bildet damit die zentrale haushaltsrechtliche Leitnorm für
kommunale Beschaffung in Nordrhein-Westfalen.
Vor dem Hintergrund der kommunalen Gesellschafterstruktur und der Finanzierung aus
kommunalen Haushaltsmitteln ist es sachgerecht, die Mittelverwendung der BSWG an diese
Grundsätze anzulehnen. Die Bindung an § 75a GO NRW stellt sicher, dass die Verwendung
der Zuwendungsmittel an den maßgeblichen haushaltsrechtlichen Grundsätzen ausgerichtet
ist, ohne dass hierdurch eine weitergehende vergaberechtliche Einordnung der BSWG als
öffentlicher Auftraggeber begründet wird.
Die Frage der Dokumentation von Ausgaben unterhalb der Wertgrenze (Änderung §GO 75a)
muss jedoch noch mit den Beteiligungsmanagements und der zentralen Vergabestelle
abgestimmt werden.
2.3. Erläuterungen zur Stellenübersicht
Die Stellenübersicht findet sich unter Ziffer 7 und enthält die im Wirtschaftsjahr erforder-
lichen Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich der Angaben zur
Stellenbewertung und Eingruppierung der Stelleninhaber*innen. Beamt*innen, die bei der
BSWG beschäftigt werden. In den Stellenplänen der Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid
geführte Stellen sind in der Stellenübersicht der BSWG nachrichtlich enthalten.
In der Stellenübersicht sind die Zahlen der im Vorjahr vorgesehenen und der am 30. Juni
tatsächlich besetzten Stellen enthalten.
Es ergeben sich keine / folgende wesentlichen Veränderungen gegenüber der
Stellenübersicht des Vorjahres:
• Im Jahr 2026 gab es in der Belegschaft einige Fluktuation.
• Im Jahr 2026 werden einige Projekte auslaufen, so dass auch hier wieder
Bewegung im Personalstand zu verzeichnen ist (siehe auch Erläuterungen zum
Personalaufwand)
• In den Folgejahren werden sich Veränderungen ergeben, die von
Projektzuständen und Reorganisationen abhängen werden.
3. Erläuterungen zu weiteren Anlagen
Ergänzend zu den Pflichtbestandteilen des Wirtschaftsplans enthält dieser folgende weitere
Anlagen: siehe Ziffer 8
z.B.:
• Projektfinanzierung (z.B. bei hohem Finanzierungsanteil durch Fördermittel)
Fördermittelberichte
• Personalaufwand
• Personalplanung
• EP Detailliert (Einzelpostenplanung)
• GuV 2025 (Basisdaten für Formeln)
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4. Bewirtschaftungsregeln
Die Bewirtschaftungsregeln zum Wirtschaftsplan, werden soweit sich aus dem
Gesellschaftsvertrag der BSWG in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das
Land NRW nichts anderes ergibt, wie folgt festgelegt:
4.1. Geltung der Bewirtschaftungsverfügung des städtischen Haushaltes
Die Regelungen der Bewirtschaftungsverfügung für das laufende Haushaltsjahr für die
städtischen Haushalte, aufgestellt durch die Kämmerer, gelten analog und sind
entsprechend einzuhalten. Befindet sich der Kernhaushalt in der vorläufigen
Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW, gelten diese Regelungen für die Wirtschaftsführung
der BSWG entsprechend, soweit sie Finanzmittel [z.B. Betriebskostenzuschuss] der
städtischen Haushalter betreffen.
4.2. Erfolgsplan
Die einzelnen Aufwandspositionen des Erfolgsplanes entsprechen deckungsfähig den
Positionen der Einnahmen.
4.3. Vermögensplan
Entfällt nach Abstimmung mit Beteiligungsmanagement
4.4. Zweckgebundene Erträge / Einzahlungen
Der zweckgebundene Projektkostenzuschuss betrug zum Start der EFRE-Förderperiode
2021-2027 400.000 € und in den beiden Folgejahren jeweils 150.000 €. Dem Übertrag der
nicht genutzten Anteile in die Folgejahre wurde in der Vergangenheit zugestimmt. Für das
Wirtschaftsjahr 2024 wurden 387.200 EUR, für das Wirtschaftsjahr 2025 150.000 EUR aus
dem Vorjahr übertragen. Aufgrund der Verschiebung der EFRE-Periode starten Projekte
später als geplant. Eine detaillierte Übersicht des Projektkostenzuschusses:
Siehe Anlage 8.6
5. Mittelfristige Ergebnisplanung
Siehe Anlage 8.3
6. Vermögensplan inkl. mittelfristiger Finanzplanung
Entfällt nach Abstimmung mit Beteiligungsmanagement
7. Stellenübersicht
Die Stellenübersicht bildet die enthaltenen VK-Stellen und nachrichtlich benannten Stellen
(Abordnungen) ab.
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8. Anlagen
8.1 Erfolgsplan
8.2 Entwicklung Kapitalrücklage
Verwendungsperspektive Kapitalrücklage
2027 2028 2029 2030 2031
1) Eigenanteilsfinanzierungen 400 T€ 150 T€ 150 T€
2) Beschäftigungseffekt 100 T€ 100 T€ 100 T€ 100 T€ 102,5 T€
3) Rückforderungsvolumen 30 T€ 30 T€ 30 T€ 30 T€ 30 T€
Insgesamte Verwendungsperspektive 130 T€ 530 T€ 280 T€ 280 T€ 132,5 T€ 1352,5 T€
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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8.3 Mittelfristige Ergebnisplanung
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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8.4 Finanzplan
8.5 Stellenübersicht
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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8.6 Projektfinanzierung
genehmigter Projektkostenzuschuss 400.000,00 150.000,00 150.000,00
Projekt GesamtvolumenBSWG Anteil Eigenanteil 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Zweckgebundener Projektzuschuss 400.000,00 540.800,00 622.333,33557.112,63 245.510,13 -27.192,35 -210.151,03
HWS 4.0 / 50% 3.189.322,43 € 170.873,50 € 59.080,00 € 9.200,00 22.080,00 25.400,00 11.600,00
FAB.Region / 90% 4.721.919,73 € 647.136,30 € 64.713,45 € 22.071,21 21.071,12 21.571,12
Cyber Modellregion / 50% 1.109.738,16 € 1.109.738,16 € 535.710,80 € 18.749,58207.176,06 198.594,48 111.190,68
Change Hub / 60% 2.749.687,15 € 456.789,54 € 182.058,00 € 60.682,00 60.698,00 60.678,00
geplante Projekte ohne Realisierung 24.315,46
RegioStrat / 90% 350.459,33 350.459,33 35.073,32 10.573,32 13.410,00 11.090,00
Traiber
Summen 11.770.667,47 € 2.384.537,50 € 841.562,25 €
d.h. BSW holt vom Gesamtvolumen 100,00% 20,26% 7,15%
Zweckgebundener Projektzuschuss Verlauf 390.800,00 472.333,33 557.112,63245.510,13 -27.192,35 -210.151,03
(laut Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
übertragbar)
Zusätzlich 4,4 Mio TrAiBER , 3,7 Mio Chance und 400 T€ Kompetenznetz
8.7 Personalaufwand
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
16
8.8 Personalplanung
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
17
8.9 GuV Daten
8.10 Zusammensetzung sonstige betrieblichen Erträge
Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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8.11 Zusammensetzung sonstige betriebliche Aufwendungen
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