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Wirtschaftsplan 2027 der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Wuppertal
Datum2026-11-10
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28.09.2026 Wirtschaftsplan 2027ff 1 Inhalt 1. Allgemeines 3 1.1. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 3 1.2. Wirtschaftsplan 4 2. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2027 5 2.1. Erläuterungen zum Erfolgsplan und zur mittelfristigen Ergebnisplanung 2.1.1. Allgemeines 5 2.1.2. Erläuterungen im Einzelnen 5 2.1.2.1 Umsatzerlöse 5 2.1.2.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 6 2.1.2.3 andere aktivierte Eigenleistungen 6 2.1.2.4 sonstige betriebliche Erträge 6 2.1.2.5 Materialaufwand 6 2.1.2.6 Personalaufwand 7 2.1.2.7 Abschreibungen 7 2.1.2.8 sonstige betriebliche Aufwendungen 8 2.1.2.9 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 8 2.1.2.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8 2.1.2.11 Ergebnis nach Steuern 9 2.1.2.12 Sonstige Steuern 9 2.1.2.13 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 9 2.2. Erläuterungen zum Vermögensplan und zur mittelfristigen Finanzplanung 9 2.2.1. Allgemeines 9 2.2.2. Erläuterungen der Investitionsmaßnahmen 9 2.3. Erläuterungen zur Stellenübersicht (bei WiPl nach EigVO) 10 3. Erläuterungen zu weiteren Anlagen 10 4. Bewirtschaftungsregeln 11 Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 2 4.1. Geltung der Bewirtschaftungsverfügung des städtischen Haushaltes 11 4.2. Erfolgsplan 11 4.3. Vermögensplan 11 4.4. Zweckgebundene Erträge / Einzahlungen 11 5. Mittelfristige Ergebnisplanung 11 6. Vermögensplan inkl. mittelfristiger Finanzplanung 11 7. Stellenübersicht (bei WiPl nach EigVO) 11 8. Anlagen 12 - 17 Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 3 1. Allgemeines 1.1. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (1) Die Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft nach § 108 der Gemeindeordnung NRW (GO) und in Trägerschaft der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal (jeweils 18,36 %), der Sparkassen in Wuppertal (17,66 %), Solingen (7,19 %) und Remscheid (5,09 %) sowie der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (14,97 %). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 50.100, - (in Worten: Euro Fünfzigtausend- einhundert). Von diesem Stammkapital übernehmen: - die Stadt Remscheid Euro 9.200, - (in Worten: Euro Neuntausendzweihundert) - die Stadt Solingen Euro 9.200, - (in Worten: Euro Neuntausendzweihundert) - die Stadt Wuppertal Euro 7.950, - (in Worten: Euro Siebentausendneunhundertfünfzig) - die Stadt Wuppertal Euro 1.250, - (in Worten: Euro Eintausendzweihundertfünfzig) - die Stadtsparkasse Remscheid Euro 2.550, - (in Worten: Euro Zweitausendfünfhundertfünfzig) - die Stadt-Sparkasse Solingen Euro 3.600, - (in Worten: Euro Dreitausendsechshundert) - die Stadtsparkasse Wuppertal Euro 8.850, - (in Worten: Euro Achttausendachthundertfünfzig) - die Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Euro 7.500, - (in Worten: Euro Siebentausendfünfhundert) Unternehmenszweck, Aufgaben und Ziele, sowie die weiteren Grundlagen der BSWG sind im Gesellschaftsvertrag beschrieben. Gegenstand der Gesellschaft ist die Initiierung, Beglei- tung, Unterstützung und Umsetzung von Projekten, Prozessen und Aktivitäten mit regionaler strukturpolitischer Bedeutung auf der Basis der jeweils gültigen Konzepte und Hand- lungsprogramme. Aufgaben der Gesellschaft sind insbesondere • Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Institutionen und Initiativen bei der Entwicklung und Vorbereitung von Projekten im Zusammenhang mit der Strukturförderung des Landes NRW und der EU in der Region Bergisches Städtedreieck • Strategieentwicklung, Planungen und Konzepte, regionale Koordinierung und Pro- jektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie im Auftrag der Gesellschafter die Pro- jektträgerschaft Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 4 - zu Fördermaßnahmen der Kommunen, des Landes NRW, des Bundes und der EU vor allem im Hinblick auf die Mobilisierung der Strukturfonds des Landes NRW und der EU (u. a. Umsetzung und Konkretisierung des regionalen Strukturprogramms aus EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklungen))-, ESF (Europäischer Sozialfonds für Deutschland)-, ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums), GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)- Programmen – letzteres insoweit es sich nicht um einzelbetriebliche Maßnahmen handelt- sowie weitere relevante Strukturförderprogramme für die Region Bergisches Städtedreieck, - zu Projekten der regionalen Kooperation in den Handlungsfeldern städteüber- greifende Wirtschaftsförderung und Standortmarketing, regionale Planung und Tourismus, • Akquirierung von öffentlichen und privaten Mitteln zu den o. a. Strukturimpulsen und Strukturprogrammen, • Marketing und Interessenvertretung zu den o. a. Projekten und Aktivitäten, • Übernahme der Aufgaben der Regionalagentur der Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid, insbesondere im Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung. (2) Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die ausschließlich und unmittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen oder geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bleiben hiervon unberührt. (3) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO NRW so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. (4) Die Gesellschaft kann sich an der Neue Effizienz gemeinnützige GmbH (N. E.) beteiligen. 1.2. Wirtschaftsplan Nach §24 des Gesellschaftsvertrags in Verbindung mit § 14 EigVO hat die BSWG spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Wirtschaftsjahr ist gem. § 324 der Betriebssatzung das Kalenderjahr. Der Wirtschaftsplan besteht aus: • Erfolgsplan • Entwicklung Kapitalrücklage • Mittelfristiger Ergebnisplan • Finanzplan • Stellenübersicht In den Wirtschaftsplan ist eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einzubeziehen (§ 18 EigVO). Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen. Die Einzelheiten zum Aufbau des Erfolgsplans, des Vermögensplans, der Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, sowie zu Begründungs- und Erläuterungspflichten ergeben sich aus den §§ 14 bis 18 der EigVO in Verbindung mit § 24 des Gesellschaftsvertrags. Nach § 24 des Gesellschaftsvertrags ist der Entwurf des Wirtschaftsplans / ein Reporting für jedes abgelaufene Quartal innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Quartals zu erstellen, Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 5 in dem die quartalsanteiligen Planvorgaben den tatsächlichen Quartalsergebnissen gegenübergestellt werden. Wesentliche Abweichungen sind besonders hervorzuheben und zu erläutern. Der Bericht wird den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt. Die Beteiligungsverwaltungen der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal erhalten zeitgleich ebenfalls den Bericht. Der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2027 wurde auf Grundlage der Vorgaben der EigVO und des Gesellschaftsvertrags gegenüber den Vorjahren in Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement der Stadt Wuppertal hinsichtlich der äußeren Form grundlegend neugestaltet. 2. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2027 2.1. Erläuterungen zum Erfolgsplan und zur mittelfristigen Ergebnisplanung 2.1.1. Allgemeines Der Erfolgsplan nach § 15 EigVO ist dargestellt unter Ziffer 4.2. Die mittelfristige Ergebnisplanung nach § 18 EigVO findet sich unter Ziffer 5. Die Mittelfristplanung erstreckt sich über die Vorgabe des § 18 EigVO in Verbindung mit § 84 GO hinaus bis in das Jahr 2031 dies mit der Zielsetzung, den Planungshorizont mit dem städtischen Doppelhaushalt 2026/2027 zu harmonisieren. Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres. Er ist wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 23 Abs. 1 EigVO gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ihrerseits nach § 23 Abs. 1 EigVO grundsätzlich entsprechend der Vorschrift des § 275 des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Die BSWG nutzt dabei das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Die veranschlagten Erträge, Aufwendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen sind ausreichend zu begründen, insbesondere soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen. Zum Vergleich sind die Zahlen des Erfolgsplans des laufenden Jahres und die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres danebenzustellen. Die vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel sind nachzuweisen. Deckungsmittel, die – etwa als Verlustausgleichszahlungen oder Betriebskostenzuschüsse – aus dem Haushalt der Stadt Wuppertal stammen, richten sich nach der Veranschlagung in der Haushaltsplanung der Städte (gesellschafterscharfe Darstellung wird im Erfolgsplan aufgenommen). 2.1.2. Erläuterungen im Einzelnen 2.1.2.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von rd. 95 T€. umfassen insbesondere Messeveranstaltungen (EXPO- Real und Polis) sowie den Finanzierungsbeitrag seitens des automotiveland.nrw e. V’s (ALN). Die IST-Umsatzerlöse 2025 belaufen sich auf ca. 16 TEUR. Im Wirtschaftsplan werden die Erlöse im Zusammenhang mit Messen nach Rücksprache mit dem Steuerberater als Umsatzerlöse erfasst. Im Zuge der Jahresabschlusstätigkeiten werden weiterbelastete (Messe-)Rechnungen an die drei Städte aber wieder umsatzerlösmindernd gebucht und den sonst. betr. Erträgen zugeordnet. Ob es zukünftig einen eigenen Stand oder eine Teilnahme am Gemeinschaftsstand NRW.urban geben wird, ist nach jetzigem Zeitpunkt noch nicht abgestimmt. Ausgabenschätzung geht von einem eigenen Stand aus ("worst case"). Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 6 Dies wird erst nach der EXPO Real im Oktober 2026 entschieden. Die Gremienunterlagen müssen vorher versandt werden, daher zeigen wir auf der Einnahmenseite nur die bisher abgestimmten Werte. Die Sparkassen übernehmen 40 TEUR (RS 6.667 EUR, SG 13.333 EUR und W 20.000 EUR). Der Rest wird zu einem Viertel von den drei Städten und BSWG übernommen. Planwert im WP ist = ein eigener Gemeinschaftsstand. 2.1.2.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Diese Vorgänge fallen nicht in die Wirtschaftsplanung. In 2025 gab es hierzu keinen Geschäftsvorfall. 2.1.2.3. Andere aktivierte Eigenleistungen Bei der BSWG gibt es diese Geschäftsvorfälle nicht. 2.1.2.4. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betriebliche Erträge umfassen im Wirtschaftsplan u.a. die Zuschüsse der Förderprojekte. Das Projekt FAB.Region ist Ende 2026 abgeschlossen, im ersten Quartal 2027 wird noch ein Mittelabruf für das letzte Quartal 2026 erfolgen. Die Fördermittelberichte werden mit den Quartalsberichten zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen der kalk. gebuchten SoPo (analog den Abschreibungen), die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder des Maschinenbaunetzwerks und die eventuelle Kostenerstattung von automotiveland.nrw e. V. enthalten. In den Jahresabschlüssen 2024 und 2025 wurden hier auch die Ausgleichszahlungen der Städte für ehemaliges städt. Personal und die Erlöskorrekturen Umsatzerlöse Polis (s. unter Punkt Umsatzerlöse) erfasst. Man kann demnach davon ausgehen, dass diese Geschäftsvorfälle generell auf dem Konto sonst. betr. Erträge erfasst werden. Die Ausgleichszahlungen der Städte entsprechen den Personalaufwendungen der ehemaligen Mitarbeitenden. Diese wurden in den zuständigen Personaldiensten abgefragt und entsprechend im Wirtschaftsplan angegeben. Dazu kommen selbstverständlich auch Geschäftsvorfälle, die unvorhergesehen sind und daher nicht im Wirtschaftsplan enthalten, sind wie z. B. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, verrechnete sonst. Sachbezüge oder der Verlustausgleich Maschinenbaunetzwerk. Letzterer kam in 2025 vor (Verlust MBN, der Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedern verringert). 2.1.2.5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Bei der BSWG gibt es diese Geschäftsvorfälle nicht. b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Nach Absprache mit dem Steuerberater sollen im Wirtschaftsplan unter dieser Rubrik die Aufwendungen abgebildet werden, die im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen stehen. Diese umfassen: - die Aufwendungen für Messeaktivitäten (EXPO-Real, Polis) Ob es zukünftig einen eigenen Stand oder eine Teilnahme am Gemeinschaftsstand NRW.urban geben wird, ist nach jetzigem Zeitpunkt noch nicht abgestimmt. Planwert im WP ist = ein eigener Gemeinschaftsstand. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 7 -die Aufwendungen für den automotiveland.nrw e. V. Dieser Wert ist identisch mit dem Finanzierungsbeitrag des ALN. Damit soll ein Teil der Personalaufwendungen des GF ALN kompensiert werden. Buchhalterisch gibt es eine Besonderheit. In der BWA werden diese Aufwendungen und die Planwerte unter bezogene Leistungen ausgewiesen. In der GuV werden diese Werte jedoch automatisch als sonst. betriebliche Aufwendungen gezeigt. 2.1.2.6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter Die Personalkosten entsprechen: - den Projektzuordnungen der Mitarbeiter/innen lt. den entsprechenden Arbeitsverträgen. - den Personalkosten für Mitarbeitende (Zentrale Dienste, Bereichsleitungen, GF), die keinem Projekt zugeordnet sind (Basis-Team BSWG). b) Darstellung der Sozialabgaben und der Aufwendungen für Altersversorgung Der geplante Personalaufwand enthält eine Tarifsteigerung um 2,5 %, die jährlich in Kraft treten wird. Diese Tarifsteigerung wurde mit den Beteiligungsmanagements abgestimmt. Des Weiteren wurde die Jahressonderzahlung im November mit 85% berücksichtigt. Mitarbeitende der BSWG können bis September des laufenden Jahres entscheiden, ob ein Teil der Jahressonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage umgewandelt werden soll. Dies wird dann die Jahressonderzahlung reduzieren. Das Projekt FAB.Region läuft Ende 2026 aus, allerdings müssen im ersten Quartal des Jahres 2027 das letzte Quartal abgerechnet werden, da die Bezirksregierung die letzte Abrechnung bereits im September 2026 macht. Der Arbeitsvertrag zweier extern angestellten Mitarbeitenden endet dann. Eine (unbefristet angestellte) Mitarbeitende im Projekt FAB.Region geht im Sommer in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Nach ihrer Rückkehr im Jahr 2027 wird sie andere Tätigkeiten bei der BSWG übernehmen. Ihre Nachfolgerin ist daher ebenfalls befristet bis Ende 2026 angestellt. Im Projekt anfallende Tätigkeiten für das Projekt Regio.Strat werden bis November 2026 vom Stammpersonal übernommen, dann beginnt eine befristete externe Person mit der Projektleitung. Das Projekt HWS 4.0 endet Mitte des Jahres 2026. Der Personalaufwand des unbefristet angestellten Mitarbeitenden wird dann dem Projekt Traiber in 2027 zugeordnet. Das 100%-geförderte Projekt KAUSA endet 2026 mit Option auf Verlängerung bis 2030. Diese Mitarbeitende ist nur befristet bis Ende 2026 angestellt, falls es weiter geht wird diese Mitarbeiterin in die Verlängerung übernommen. Eine Mitarbeitende soll weitere Prokuristin werden. Die Stelle des 2. Geschäftsführers ist anteilig in den Planwerten enthalten. 2.1.2.7. Abschreibungen Die Abschreibungen waren in 2025 niedriger als in 2024 und sind nun für die Folgejahre entsprechend realistisch angepasst. Die Abschreibungen gleichen sich buchhalterisch mit dem Sonderposten auf der Erlösseite aus (siehe Umsatzerlöse). Neuanschaffungen wie Serverschrank oder Bildschirm für den Besprechungsraum wurden in den Abschreibungen berücksichtigt. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 8 2.1.2.8. sonstige betriebliche Aufwendungen Dieser Punkt umfasst: - die Aufwendungen (Sachausgaben) für die Förderprojekte. Diese Werte kommen aus den Zuwendungsbescheiden und - falls diese noch nicht vorlagen - aus den Projektanträgen - die Aufwendungen der sonstigen Aktivitäten, z. B.: o Regionen.NRW, o Aufwendungen für die Beteiligung am NRW-Gemeinschaftsstand der Hannovermesse, o Ausgaben des Maschinenbaunetzwerks o Externe Projektberatungen sowie o die weiteren betrieblichen Aufwendungen, wie z.B.  Ausgaben für Marketing & PR  Gremienmanagement,  Telefon/Internet,  Dienstreisen & Fahrzeugkosten,  Miete & Reinigung,  Bürobedarf/-ausstattung,  EDV/Service& Datenschutz,  Porto,  Buchführung & Wirtschaftsprüfung,  Bewirtung & Repräsentation,  Versicherung & Lizenzen,  Beratung & Recht,  Fortbildungsaufwendungen,  Zeitungen & Fachliteratur  Unvorhergesehenes Die Planwerte werden bei den zuständigen Mitarbeitenden abgefragt. Ereignisse/ Besonderheiten/Abweichungen zu Vorjahren, die jetzt schon bekannt sind, werden berücksichtigt. Die Planwerte EDV sind in 2026 ebenfalls niedriger als in 2025, da in 2025 neue Rechner angeschafft werden mussten. Die Planwerte für Miete/Mietnebenkosten waren in 2025 höher, da hier nachträgliche Umbauarbeiten (Schallschutz, Beleuchtung) berücksichtigt wurden. Insgesamt sind die IST-betrieblichen Aufwendungen in 2025 gesunken. 2.1.2.9 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Hier wird die Beteiligung an der Neuen Effizienz dargestellt. Die Beteiligungsquote von 6,25% bedeutet auch die Beteiligung an dem Verlustvortrag und dem jährlichen Fehlbetrag der Gesellschaft. In 2026 ist neben dem jährlichen Anteil an der Kapitaleinlage auch eine Sonderzahlung in Höhe von 26 TEUR geplant, die ggf. von allen Gesellschaftern der N. E. zu leisten ist. Wir gehen davon aus, dass dieses im Laufe der Planungsperiode noch einmal vorkommt. 2.1.2.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Bei der BSWG gibt es diese Geschäftsvorfälle in der Regel nicht. In 2023 wurden hier 53 EUR erfasst, die die Regionalagentur betrafen (Zinsen Bezirksregierung Überzahlung). Die BSWG hat eine Kontokorrentlinie in Höhe von 250 TEUR. Aufgrund der aktuellen Liquidität ist nicht davon auszugehen, dass diese in Anspruch genommen werden muss. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 9 2.1.2.11 Ergebnis nach Steuern Im Ergebnis der Geschäftstätigkeit ergibt sich jeweils ein Jahresfehlbetrag, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wird. Der Zweck der Gesellschaft verfolgt keine Gewinnerzielung. 2.1.2.12 sonstige Steuern Dies betrifft die KFZ Steuer (Bundeskasse) für das Firmenfahrzeug. In 2025 betrug der Wert 4 EUR. 2.1.2.13 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der Wert im Tabellenblatt Erfolgsplan für das Jahr 2025 wird aus dem Tabellenblatt GuV entnommen. Die Werte für die Planjahre 2026 und 2027 wurden den Wirtschaftsplänen (Tabellenblatt EP detailliert entnommen). Der Jahresfehlbeträge für den IST-Wert 2025 sowie für die Planwerte 2026 und 2027 entsprechen den Differenzen Erlöse vs. Aufwände. Projektkostenzuschüsse für Folgejahre sind im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Vorjahreswerte sind somit nur eingeschränkt vergleichbar. Diesbezüglich verweisen wir auf die positive verbindliche Auskunft vom 24. Februar 2025 des Finanzamts Solingen, in der bestätigt wurde, dass die Zuschüsse ertragsteuerlich eine erfolgsneutrale Einlage in die Kapitalrücklage darstellen. Die Einzahlung erhöht damit das steuerliche Einlagekonto der BSWG. Die in Zukunft gewährten Zuschüsse auf Basis der neuen Zuwendungsbescheide werden wie bisher ebenfalls in die Kapitalrücklage gebucht, um im Einklang mit der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes zu agieren. 2.2. Erläuterungen zum Vermögensplan und zur mittelfristigen Finanzplanung 2.2.1. Allgemeines Der Vermögensplan sollte alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres enthalten, die sich bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen entsprechend. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Beiträge und Spenden) und der Eigenanteil der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Ein Vermögensplan ist aus dieser Sichtweise heraus redundant. Dies liegt zum einen darin begründet, dass die finanziellen Zuwendungen seitens der kommunalen Gesellschafter an die BSWG nicht dazu geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel zu beinträchtigen, zum anderen darin, dass die BSWG jedenfalls ganz überwiegend keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, so dass auch das Tatbestandsmerkmal des „Unternehmens“ im beihilferechtlichen Sinne nicht erfüllt ist. 2.2.2. Erläuterungen der Investitionsmaßnahmen Der Zuwendungsbescheid (Grundlagenbescheid) sieht vor, dass die BSWG bei der Vergabe von Aufträgen die Allgemeinen Vergabegrundsätze des § 75a GO NRW zu beachten hat. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 10 Diese Regelung trägt der zwischenzeitlichen Änderung des nordrhein-westfälischen Gemeinderechts Rechnung. Mit § 75a GO NRW hat der Landesgesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2026 erstmals ausdrücklich allgemeine Vergabegrundsätze im kommunalen Haushaltsrecht normiert. Die Vorschrift verpflichtet Gemeinden, Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam sowie unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zu vergeben. Sie bildet damit die zentrale haushaltsrechtliche Leitnorm für kommunale Beschaffung in Nordrhein-Westfalen. Vor dem Hintergrund der kommunalen Gesellschafterstruktur und der Finanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln ist es sachgerecht, die Mittelverwendung der BSWG an diese Grundsätze anzulehnen. Die Bindung an § 75a GO NRW stellt sicher, dass die Verwendung der Zuwendungsmittel an den maßgeblichen haushaltsrechtlichen Grundsätzen ausgerichtet ist, ohne dass hierdurch eine weitergehende vergaberechtliche Einordnung der BSWG als öffentlicher Auftraggeber begründet wird. Die Frage der Dokumentation von Ausgaben unterhalb der Wertgrenze (Änderung §GO 75a) muss jedoch noch mit den Beteiligungsmanagements und der zentralen Vergabestelle abgestimmt werden. 2.3. Erläuterungen zur Stellenübersicht Die Stellenübersicht findet sich unter Ziffer 7 und enthält die im Wirtschaftsjahr erforder- lichen Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung der Stelleninhaber*innen. Beamt*innen, die bei der BSWG beschäftigt werden. In den Stellenplänen der Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid geführte Stellen sind in der Stellenübersicht der BSWG nachrichtlich enthalten. In der Stellenübersicht sind die Zahlen der im Vorjahr vorgesehenen und der am 30. Juni tatsächlich besetzten Stellen enthalten. Es ergeben sich keine / folgende wesentlichen Veränderungen gegenüber der Stellenübersicht des Vorjahres: • Im Jahr 2026 gab es in der Belegschaft einige Fluktuation. • Im Jahr 2026 werden einige Projekte auslaufen, so dass auch hier wieder Bewegung im Personalstand zu verzeichnen ist (siehe auch Erläuterungen zum Personalaufwand) • In den Folgejahren werden sich Veränderungen ergeben, die von Projektzuständen und Reorganisationen abhängen werden. 3. Erläuterungen zu weiteren Anlagen Ergänzend zu den Pflichtbestandteilen des Wirtschaftsplans enthält dieser folgende weitere Anlagen: siehe Ziffer 8 z.B.: • Projektfinanzierung (z.B. bei hohem Finanzierungsanteil durch Fördermittel)  Fördermittelberichte • Personalaufwand • Personalplanung • EP Detailliert (Einzelpostenplanung) • GuV 2025 (Basisdaten für Formeln) Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 11 4. Bewirtschaftungsregeln Die Bewirtschaftungsregeln zum Wirtschaftsplan, werden soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag der BSWG in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW nichts anderes ergibt, wie folgt festgelegt: 4.1. Geltung der Bewirtschaftungsverfügung des städtischen Haushaltes Die Regelungen der Bewirtschaftungsverfügung für das laufende Haushaltsjahr für die städtischen Haushalte, aufgestellt durch die Kämmerer, gelten analog und sind entsprechend einzuhalten. Befindet sich der Kernhaushalt in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW, gelten diese Regelungen für die Wirtschaftsführung der BSWG entsprechend, soweit sie Finanzmittel [z.B. Betriebskostenzuschuss] der städtischen Haushalter betreffen. 4.2. Erfolgsplan Die einzelnen Aufwandspositionen des Erfolgsplanes entsprechen deckungsfähig den Positionen der Einnahmen. 4.3. Vermögensplan Entfällt nach Abstimmung mit Beteiligungsmanagement 4.4. Zweckgebundene Erträge / Einzahlungen Der zweckgebundene Projektkostenzuschuss betrug zum Start der EFRE-Förderperiode 2021-2027 400.000 € und in den beiden Folgejahren jeweils 150.000 €. Dem Übertrag der nicht genutzten Anteile in die Folgejahre wurde in der Vergangenheit zugestimmt. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden 387.200 EUR, für das Wirtschaftsjahr 2025 150.000 EUR aus dem Vorjahr übertragen. Aufgrund der Verschiebung der EFRE-Periode starten Projekte später als geplant. Eine detaillierte Übersicht des Projektkostenzuschusses: Siehe Anlage 8.6 5. Mittelfristige Ergebnisplanung Siehe Anlage 8.3 6. Vermögensplan inkl. mittelfristiger Finanzplanung Entfällt nach Abstimmung mit Beteiligungsmanagement 7. Stellenübersicht Die Stellenübersicht bildet die enthaltenen VK-Stellen und nachrichtlich benannten Stellen (Abordnungen) ab. Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 12 8. Anlagen 8.1 Erfolgsplan 8.2 Entwicklung Kapitalrücklage Verwendungsperspektive Kapitalrücklage 2027 2028 2029 2030 2031 1) Eigenanteilsfinanzierungen 400 T€ 150 T€ 150 T€ 2) Beschäftigungseffekt 100 T€ 100 T€ 100 T€ 100 T€ 102,5 T€ 3) Rückforderungsvolumen 30 T€ 30 T€ 30 T€ 30 T€ 30 T€ Insgesamte Verwendungsperspektive 130 T€ 530 T€ 280 T€ 280 T€ 132,5 T€ 1352,5 T€ Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 13 8.3 Mittelfristige Ergebnisplanung Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 14 8.4 Finanzplan 8.5 Stellenübersicht Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 15 8.6 Projektfinanzierung genehmigter Projektkostenzuschuss 400.000,00 150.000,00 150.000,00 Projekt GesamtvolumenBSWG Anteil Eigenanteil 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Zweckgebundener Projektzuschuss 400.000,00 540.800,00 622.333,33557.112,63 245.510,13 -27.192,35 -210.151,03 HWS 4.0 / 50% 3.189.322,43 € 170.873,50 € 59.080,00 € 9.200,00 22.080,00 25.400,00 11.600,00 FAB.Region / 90% 4.721.919,73 € 647.136,30 € 64.713,45 € 22.071,21 21.071,12 21.571,12 Cyber Modellregion / 50% 1.109.738,16 € 1.109.738,16 € 535.710,80 € 18.749,58207.176,06 198.594,48 111.190,68 Change Hub / 60% 2.749.687,15 € 456.789,54 € 182.058,00 € 60.682,00 60.698,00 60.678,00 geplante Projekte ohne Realisierung 24.315,46 RegioStrat / 90% 350.459,33 350.459,33 35.073,32 10.573,32 13.410,00 11.090,00 Traiber Summen 11.770.667,47 € 2.384.537,50 € 841.562,25 € d.h. BSW holt vom Gesamtvolumen 100,00% 20,26% 7,15% Zweckgebundener Projektzuschuss Verlauf 390.800,00 472.333,33 557.112,63245.510,13 -27.192,35 -210.151,03 (laut Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung übertragbar) Zusätzlich 4,4 Mio TrAiBER , 3,7 Mio Chance und 400 T€ Kompetenznetz 8.7 Personalaufwand Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 16 8.8 Personalplanung Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 17 8.9 GuV Daten 8.10 Zusammensetzung sonstige betrieblichen Erträge Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 18 8.11 Zusammensetzung sonstige betriebliche Aufwendungen Bergische Struktur – und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

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