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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Frau Ute Meiers: Errichtung von SportBoxen im öffentlichen Raum; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Wesseling |
| Datum | 2026-11-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr.: 207/2026 1. Ergänzung
Federführendes Amt Beteiligte Ämter
Amt für Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
18.11.2026 Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften
Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Frau Ute Meiers: Errichtung von SportBoxen im öf-
fentlichen Raum; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter
Sachbearbeitung Leitung Datum
27.10.2026
Namenszeichen
Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister
Bearbeitungsvermerk
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 207/2026 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in: Fr. Dr. Viehrig
Datum: 27.10.2026
X öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften
Betreff:
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Frau Ute Meiers: Errichtung von SportBoxen im öffentli-
chen Raum; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird von einer Beschaffung der SportBoxen abgesehen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 03.08.2026 (eingegangen am 14.08.2026) stellt Frau Ute Meiers einen Bürgerantrag ge-
mäß § 24 GO NRW.
Die Antragstellerin regt an,
1. die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung von SportBoxen im öffentlichen
Raum zu beauftragen,
2. die Anschaffung möglichst vollständig über Sponsoring, Fördermittel und Kooperationen zu finanzie-
ren,
3. den Stadtsportverband sowie interessierte Sportvereine in die Auswahl der Ausstattung und der
Standorte einzubeziehen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Haupt-
satzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung hingehend ihrer Zuläs-
sigkeit zu überprüfen und überweist diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. In dieser Angelegen-
heit liegt die Zuständigkeit beim Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften.
Stellungnahme der Verwaltung:
Sportboxen ermöglichen die Bereitstellung von Sport- und Fitnessgeräten zur eigenständigen Nutzung im öf-
fentlichen Raum. Sogenannte Multiboxen bieten dabei den Vorteil, dass mehrere Nutzer gleichzeitig auf un-
terschiedliche Fächer zugreifen und unterschiedliche Sportgeräte entleihen können.
Die Anschaffungskosten liegen je nach Modell und Ausstattung bei ca. 12.000-15.000 € inkl. Sportgeräte.
Hinzu kommen nach etwa zwei Jahren jährliche Folgekosten von rund 2.000 € für die Ausleih-App sowie Er-
satzbeschaffungen für beschädigte Sportgeräte. Für die Anschaffungskosten gab es in der Vergangenheit
Förderprogramme wie bspw. ReStart vom DOSB. Aktuell sind jedoch keine Förderungen ausgeschrieben –
weder für die Anschaffungs- noch für die Folgekosten.
Daraus folgt, dass die Verwaltung aufgrund der aktuellen Haushaltslage von einer Beschaffung abrät.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
5. Klimaauswirkungen
Keine
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