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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Frau Ute Meiers: Errichtung von SportBoxen im öffentlichen Raum; hier: Stellungnahme der Verwaltung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Wesseling
Datum2026-11-18
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Sitzungsvorlage Nr.: 207/2026 1. Ergänzung Federführendes Amt Beteiligte Ämter Amt für Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für 18.11.2026 Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Frau Ute Meiers: Errichtung von SportBoxen im öf- fentlichen Raum; hier: Stellungnahme der Verwaltung Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter Sachbearbeitung Leitung Datum 27.10.2026 Namenszeichen Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister Bearbeitungsvermerk STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 207/2026 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Fr. Dr. Viehrig Datum: 27.10.2026 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Frau Ute Meiers: Errichtung von SportBoxen im öffentli- chen Raum; hier: Stellungnahme der Verwaltung Beschlussentwurf: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird von einer Beschaffung der SportBoxen abgesehen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 03.08.2026 (eingegangen am 14.08.2026) stellt Frau Ute Meiers einen Bürgerantrag ge- mäß § 24 GO NRW. Die Antragstellerin regt an, 1. die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung von SportBoxen im öffentlichen Raum zu beauftragen, 2. die Anschaffung möglichst vollständig über Sponsoring, Fördermittel und Kooperationen zu finanzie- ren, 3. den Stadtsportverband sowie interessierte Sportvereine in die Auswahl der Ausstattung und der Standorte einzubeziehen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. 2. Lösung Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Haupt- satzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung hingehend ihrer Zuläs- sigkeit zu überprüfen und überweist diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. In dieser Angelegen- heit liegt die Zuständigkeit beim Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften. Stellungnahme der Verwaltung: Sportboxen ermöglichen die Bereitstellung von Sport- und Fitnessgeräten zur eigenständigen Nutzung im öf- fentlichen Raum. Sogenannte Multiboxen bieten dabei den Vorteil, dass mehrere Nutzer gleichzeitig auf un- terschiedliche Fächer zugreifen und unterschiedliche Sportgeräte entleihen können. Die Anschaffungskosten liegen je nach Modell und Ausstattung bei ca. 12.000-15.000 € inkl. Sportgeräte. Hinzu kommen nach etwa zwei Jahren jährliche Folgekosten von rund 2.000 € für die Ausleih-App sowie Er- satzbeschaffungen für beschädigte Sportgeräte. Für die Anschaffungskosten gab es in der Vergangenheit Förderprogramme wie bspw. ReStart vom DOSB. Aktuell sind jedoch keine Förderungen ausgeschrieben – weder für die Anschaffungs- noch für die Folgekosten. Daraus folgt, dass die Verwaltung aufgrund der aktuellen Haushaltslage von einer Beschaffung abrät. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine 5. Klimaauswirkungen Keine

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