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Fehlende Beleuchtung Fuß- und Radweg Kemnader Str.

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-10
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Antwort der Verwaltung Nr.: 20262369 Status: öffentlich Datum: 04.09.2026 Verfasser/in: 66 22 (16 11) Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Fehlende Beleuchtung Fuß- und Radweg Kemnader Str. Bezug: Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bochum-Süd zur 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 28.04.2026 (TOP 6.2) Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Süd 10.11.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: Wenn Fußgänger oder Radfahrer vom Ortskern Stiepel-Frische kommend in die Königsallee einbiegen sind die ersten 200m unbeleuchtet. Erst die Bushaltestelle ist wieder beleuchtet. Der beschriebene Wegeabschnitt ist auch Teil des Schulweges der Schülerinnen und Schüler der Gräfin-Imma-Schule. Vor diesem Hintergrund fragt die CDU-Fraktion: 1. Ist seitens der Verwaltung geplant, den Straßenabschnitt mit Leuchtmitteln auszustatten? 2. Welche alternativen Lösungsvorschläge bietet die Verwaltung um den Wegeabschnitt sicherer zu machen? Stellungnahme der Verwaltung Frage 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Der beschriebene Wegeabschnitt befindet sich nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bochum, sondern in der des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Das Seite 1 von 2 Land beleuchtet diese Straßenabschnitte grundsätzlich nicht (sofern dies nicht rechtlich vor- geschrieben ist – z.B. an großen signalisierten Kreuzungen oder Fußgängerüberwegen). In diesen Fällen wird die Beleuchtungsanlage von den Kommunen finanziert. Eine Nachrüstung einer Geh- und Radwegebeleuchtung kann die Stadt nur mit Zustimmung des Landesbetriebs errichten. Zusätzlich muss ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit beim Landesbetrieb dafür 6 bis 12 Monate. Unabhängig davon steht die Umsetzung einer möglichen Beleuchtungsmaßnahme unter dem Vorbehalt der zukünftigen Haushaltslage der Stadt Bochum. Ein konkreter Zeitpunkt für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage kann daher derzeit nicht benannt werden. Als ersten Schritt wird die Verwaltung auf Straßen.NRW zugehen, um die grundsätzliche Zustimmung für eine mögliche Beleuchtungsmaßnahme einzuholen. Anschließend kann das weitere Vorgehen geprüft werden. Antwort der Verwaltung 20262369 Seite 2 von 2

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