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Fehlende Beleuchtung Fuß- und Radweg Kemnader Str.
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20262369
Status: öffentlich
Datum: 04.09.2026
Verfasser/in: 66 22 (16 11)
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Fehlende Beleuchtung Fuß- und Radweg Kemnader Str.
Bezug:
Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bochum-Süd zur 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd
am 28.04.2026 (TOP 6.2)
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Süd 10.11.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
Wenn Fußgänger oder Radfahrer vom Ortskern Stiepel-Frische kommend in die Königsallee
einbiegen sind die ersten 200m unbeleuchtet.
Erst die Bushaltestelle ist wieder beleuchtet. Der beschriebene Wegeabschnitt ist auch Teil
des Schulweges der Schülerinnen und Schüler der Gräfin-Imma-Schule.
Vor diesem Hintergrund fragt die CDU-Fraktion:
1. Ist seitens der Verwaltung geplant, den Straßenabschnitt mit Leuchtmitteln
auszustatten?
2. Welche alternativen Lösungsvorschläge bietet die Verwaltung um den
Wegeabschnitt sicherer zu machen?
Stellungnahme der Verwaltung
Frage 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet:
Der beschriebene Wegeabschnitt befindet sich nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bochum,
sondern in der des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Das
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Land beleuchtet diese Straßenabschnitte grundsätzlich nicht (sofern dies nicht rechtlich vor-
geschrieben ist – z.B. an großen signalisierten Kreuzungen oder Fußgängerüberwegen). In
diesen Fällen wird die Beleuchtungsanlage von den Kommunen finanziert.
Eine Nachrüstung einer Geh- und Radwegebeleuchtung kann die Stadt nur mit Zustimmung
des Landesbetriebs errichten. Zusätzlich muss ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.
Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit beim Landesbetrieb dafür 6 bis 12 Monate.
Unabhängig davon steht die Umsetzung einer möglichen Beleuchtungsmaßnahme unter
dem Vorbehalt der zukünftigen Haushaltslage der Stadt Bochum. Ein konkreter Zeitpunkt
für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage kann daher derzeit nicht benannt werden.
Als ersten Schritt wird die Verwaltung auf Straßen.NRW zugehen, um die grundsätzliche
Zustimmung für eine mögliche Beleuchtungsmaßnahme einzuholen. Anschließend kann
das weitere Vorgehen geprüft werden.
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