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KiTa-Bedarfsanalyse für das Kindergartenjahr 2027/2028

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-11
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Mitteilung der Verwaltung Nr.: 20262931 Status: öffentlich Datum: 26.10.2026 Verfasser/in: Michaela Albrecht, 51 JHM, (-3171) Fachbereich: Jugendamt Bezeichnung der Vorlage: KiTa-Bedarfsanalyse für das Kindergartenjahr 2027/2028 Bezug: KiTa-Bedarfsplanung Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 11.11.2026 Kenntnisnahme Kurzübersicht: Die Kita-Bedarfsanalyse zeigt, dass das kommunale Zwischenziel eines Versorgungsgrades von 50 % für Kinder unter drei Jahren erreicht ist. Das weiterhin bestehende Ausbauziel von 60 % ist unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen, der tatsächlichen Inanspruch- nahme und der Bedarfe der Familien fortlaufend im Blick zu behalten und bei Bedarf neu zu bewer- ten. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt wird gesamtstädtisch rechnerisch eine Versor- gungsquote von über 100 % erreicht. Unterschiede zwischen den statistischen Bezirken bleiben Gegenstand der Jugendhilfeplanung. Mit der erreichten rechnerischen Vollversorgung im Ü3-Bereich verlagert sich der Schwerpunkt vom flächendeckenden Ausbau auf die Sicherung, den Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bestehenden Angebotsstruktur. Punktuelle Anpassungen können weiterhin erforderlich sein. Die zum 1. August 2027 in Kraft tretenden Änderungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erhöhen zugleich die Anforderungen an eine bedarfsgerechte, datenbasierte und sozialräumlich ausgerich- tete Jugendhilfeplanung. Investitionen in den Erhalt und die Modernisierung bestehender Kinderta- geseinrichtungen gewinnen weiter an Bedeutung und sind ein wesentlicher Bestandteil der dauer- haften Sicherung des Betreuungsangebotes. Wortlaut: Die Kita-Bedarfsanalyse ist eine wesentliche Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung. Sie stellt den auf Grundlage der Bevölkerungszahlen ermittelten rechnerischen Bedarf den vorhandenen Be- treuungsangeboten gegenüber und zeigt, in welchen Bereichen planerische Handlungsbedarfe be- stehen. Seite 1 von 3 Die Kita-Bedarfsanalyse wird auf Grundlage des Bevölkerungsstandes zum 30. Juni erstellt. Für die im darauffolgenden Februar vorgelegte Bedarfsplanung zum kommenden Kindergartenjahr wird der aktualisierte Bevölkerungsstand zum 31. Dezember zugrunde gelegt. Veränderungen zwischen den beiden Stichtagen fließen damit in die weitere Planung ein. Die aktuelle Kita-Bedarfsanalyse zeigt, dass das kommunale Zwischenziel eines Versorgungsgra- des von 50 % für Kinder unter drei Jahren erreicht ist. Das weiterhin bestehende Ausbauziel von 60 % löst keinen von der tatsächlichen Nachfrage unabhängigen Ausbauauftrag aus. Ob und in wel- chem Umfang ein weiterer Ausbau erforderlich ist, ist unter Berücksichtigung der weiteren Entwick- lung der Kinderzahlen, der tatsächlichen Inanspruchnahme und der Bedarfe der Familien im Rah- men der Jugendhilfeplanung zu gegebener Zeit erneut zu bewerten. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt wird gesamtstädtisch rechnerisch eine Versorgungs- quote von mindestens 100 % erreicht. Die rechnerischen Versorgungsquoten ersetzen nicht die Prü- fung des individuellen Betreuungsbedarfs und der tatsächlichen Verfügbarkeit geeigneter Plätze. Die gesetzlichen Ansprüche auf Förderung nach § 24 SGB VIII bleiben hiervon unberührt. Die Versorgungssituation wird sowohl für die Gesamtstadt als auch für die statistischen Bezirke be- trachtet. Dabei bestehen weiterhin sozialräumliche Unterschiede. Rechnerischen Unterversorgun- gen in einzelnen statistischen Bezirken stehen rechnerische Platzreserven in anderen statistischen Bezirken gegenüber. Diese Ergebnisse sind im gesamtstädtischen Zusammenhang zu bewerten, da Betreuungsangebote auch über die Grenzen der statistischen Bezirke hinaus in Anspruch genom- men werden und zwischen benachbarten Sozialräumen Versorgungsverflechtungen bestehen. Die sozialräumliche Auswertung dient dazu, lokale Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf gezielt nachzusteuern. Dabei sind insbesondere die Bedarfe der Familien, das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Ziel einer möglichst wohnortnahen Versorgung zu berücksichtigen. Die Versorgungsquoten der statistischen Bezirke sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Mit der gesamtstädtisch erreichten rechnerischen Vollversorgung im Ü3-Bereich verändert sich die strategische Ausrichtung der Jugendhilfeplanung. Während bislang insbesondere die Ermittlung zu- sätzlicher Platzbedarfe und der quantitative Ausbau im Vordergrund standen, richtet sich der Schwerpunkt künftig stärker auf die Sicherung, den Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwick- lung der vorhandenen Angebotsstruktur. Ein flächendeckender Ausbau zusätzlicher Kapazitäten ist nicht mehr die vorrangige Aufgabe. Punktuelle Anpassungen können jedoch weiterhin erforderlich sein, wenn sich aus demografischen Entwicklungen, sozialräumlichen Veränderungen oder den Be- darfen der Familien entsprechende Handlungsbedarfe ergeben. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus den zum 1. August 2027 in Kraft tretenden Änderungen des KiBiz. Die stärkere Ausrichtung der Angebote an den tatsächlichen Bedarfen der Familien, die Weiterentwicklung der Buchungs- und Angebotsstrukturen sowie die sozialräumliche und datenba- sierte Steuerung von Förderangeboten führen zu zusätzlichen Planungs-, Abstimmungs- und Steu- erungsaufgaben. Dies betrifft insbesondere die Erhebung und Bewertung von Bedarfen, die Beteili- gung der Träger, die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur sowie die fachlich begründete Auswahl und Begleitung besonderer Förderangebote. Die Anforderungen an die Jugendhilfeplanung nehmen damit auch bei erreichter rechnerischer Vollversorgung zu. Neben diesen zusätzlichen Steuerungsaufgaben gewinnt die langfristige Sicherung der vorhande- nen Platzkapazitäten an Bedeutung. Investitionen in den baulichen und technischen Erhalt, die Mo- dernisierung und die Zukunftsfähigkeit bestehender Kindertageseinrichtungen sind erforderlich, um das bedarfsgerechte Betreuungsangebot dauerhaft zu sichern. Der Erhalt bestehender Plätze ist ebenso Bestandteil einer bedarfsgerechten Versorgung wie die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Mitteilung der Verwaltung 20262931 Seite 2 von 3 Die Jugendhilfeplanung wird ihren Schwerpunkt künftig stärker auf die Sicherung, den Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der vorhandenen Angebotsstruktur legen. Dabei bleiben die Entwicklung der Kinderzahlen, die tatsächliche Inanspruchnahme, die sozialräumliche Verteilung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen fortlaufend zu berücksichtigen. Anlage(n): 1. Bedarfsanalyse_27-28.xlsx Mitteilung der Verwaltung 20262931 Seite 3 von 3

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