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Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Neukirchen-Vluyn
Datum2026-11-18
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Extrahierter Text

Der Bürgermeister 26.10.2026 Dezernat III / Amt 61 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 126/2022-2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 07.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss 18.11.2026 Betreff: Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. dass der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geändert und entsprechend der zeichnerischen Festsetzung gemäß der Anlage A02 neu begrenzt wird sowie 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 123, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn. Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 32, 60 - Gleichstell.beauftr. : -- - Personalrat : -- Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Personal- und Sachkosten im Rahmen für dieses Planverfahren veranschlagten Kosten. Klimarelevanz: Das Vorhaben ist klimarelevant. Der geplante Neubau einer Rettungswache sowie des Zentrallagers der Freiwilligen Feuerwehr soll gemäß der vorliegenden Planung angrenzend an den Kombibau für den Baubetriebshof und den Löschzug Vluyn in einer bestehenden Grünfläche, die im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 123 als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft fest- gesetzt ist, entstehen. - 2 - Nr.: 126/2022-2 Bei Durchführung der Planung entstünde eine zusätzliche Versiegelung, die einerseits zu einer Ver- änderung des Lokalklimas führen und anderseits die örtliche Niederschlagsversickerung verhindern würde. Hier wird eine andere technische Lösung gefunden. Im Verfahren sind zudem Aussagen zu Maßnahmen des Klimaschutzes und insbesondere der Klimaanpassung zu treffen. Weiterhin sind über die Inanspruchnahme eines Ökokontos geeignete landschaftsökologische Kompensations- maßnahmen zu ergreifen sowie die Erschließungsplanung zu konkretisieren. Berichterstatter/in: Herr Geilmann, Frau Cristobal Schilderung des Sachverhaltes: 1. Anlass der Planung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis We- sel beschlossen. Hierin wurde u. a. festgelegt, dass in Neukirchen-Vluyn zur verbesserten rettungs- dienstlichen Versorgung des südwestlichen Kreisgebietes eine eigene Rettungswache durch den Kreis Wesel einzurichten ist. Dieser Bereich wurde in der Vergangenheit von der Feuer- und Ret- tungswache in Moers-Hülsdonk aus bedient. Mit dem neu einzurichtenden Standort wird darauf abgezielt, die Eintreffzeiten für Einsätze in Neukirchen-Vluyn zu verkürzen. Für die Notfallrettung sollte dabei ein 24 Stunden besetzter Ret- tungswagen (RTW) vorgehalten werden. Kurzfristig konnte im Feuerwehrgerätehaus Vluyn eine Interimswache eingerichtet werden, die am 05.08.2020 in Betrieb genommen wurde. Gemäß Rettungsdienstbedarfsplan übernahm dabei die Feuerwehr Moers den Betrieb der Wache, in der entsprechend ein 24 Stunden besetzter RTW sta- tioniert wurde. Zwischenzeitlich wurde der Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben. Seine aktuelle Fassung wurde am 12.12.2024 einstimmig durch den Kreistag beschlossen. Diese beinhaltet nunmehr als Maßnahme die Erweiterung der Rettungswache Neukirchen-Vluyn um einen zweiten RTW, der zwölf Stunden besetzt sein soll (im Zeitraum 8 bis 20 Uhr). Die Unterbringung eines zweiten RTW sowie seiner Besatzung ist allerdings am Interims-Standort nicht möglich. Insofern wird der ohnehin schon große Handlungsdruck weiter verstärkt. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Vorgaben wei- terhin Gültigkeit haben. Zudem ist zu beachten, dass die Einrichtung der Interimswache auch zu Lasten des Raumbedarfes der Freiwilligen Feuerwehr geht. Im Rahmen der am 14.06.2023 vom Rat beschlossenen Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- plans wurde überdies festgestellt, dass die Kapazitäten des Zentrallagers der Feuerwehr am Stand- ort Vluyn inzwischen erschöpft sind. Dementsprechend wird im Brandschutzbedarfsplan als kurzfris- tige Maßnahme die Schaffung zusätzlicher Lagermöglichkeiten angeführt. Mit der Inbetriebnahme des Interimsstandortes im Feuerwehrgerätehaus an der Tersteegenstraße konnten tatsächliche Einsatzzeiten des RTW gemessen und durch einen Gutachter evaluiert wer- den. Der Gutachter kommt auf Grundlage der neuen (realen) Zeiten zu dem Ergebnis, dass der gewählte Standort an der Tersteegenstraße eine geeignete, angemessene und zielführende Versor- gungslage darstellt. Daher favorisiert der Kreis die Errichtung einer Rettungswache im unmittelbaren Umfeld des sogenannten Kombibaus für den Baubetriebshof und den Löschzug Vluyn. Andere ge- eigneten Standorte sieht er nicht. Da auch das Zentrallager der Freiwilligen Feuerwehr am Standort Vluyn erweitert werden soll, erge- ben sich Synergien bei der Umsetzung beider Maßnahmen. Entsprechend wurden bisher beide - 3 - Nr.: 126/2022-2 Maßnahmen parallel geplant. Im Ergebnis wird die Errichtung eines gemeinsamen Baukörpers für die Rettungswache und das Zentrallager der Feuerwehr avisiert. 2. Bauleitplanverfahren und Anwohnerbeteiligung Der vorgesehene Standort befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 123, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn. Unter Beachtung der aktuellen Festsetzungen des Bebau- ungsplanes kann der Neubau für die Rettungswache und das Zentrallager der Freiwilligen Feuer- wehr Neukirchen-Vluyn nicht umgesetzt werden. Daher soll über ein Änderungsverfahren entspre- chendes Planungsrecht geschaffen werden. Der notwendige Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 07.09.2022 vom Stadtentwicklungsaus- schuss gefasst. Dessen Bekanntmachung erfolgte am 30.09.2022 im Amtsblatt der Stadt Neukirchen- Vluyn (48. Jg., Nr. 14, S. 87ff.). Zu beachten ist, dass die Aufstellung des bestehenden Bebauungsplans seinerzeit durch ein Mode- rationsverfahren begleitet war. Im Hinblick auf das Mediationsverfahren wurde darauf Wert gelegt, die betroffenen Anwohner*innen auf der Grundlage erster Bauentwürfe noch vor der frühzeitigen Beteiligung in den Planungsprozess einzubinden. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage Nr. 126/2022-1 verwiesen, in der die Entwürfe für den geplanten Neubau sowie der Prozess der Anwohnerbeteiligung näher beschrieben sind. Am 03.09.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss sodann beschlossen, die weiteren Planungen für den Neubau einer Rettungswache sowie des Zentrallagers der Freiwilligen Feuerwehr auf Grund- lage der als Anlage H01 beigefügten Vorzugsvariante zu betreiben. Ein weiteres Ziel der Bauleitplanung ist überdies die Sicherung von zwei Baufenstern für mögliche Erweiterungen des Baubetriebshofs sowie der Feuerwehr. Das Baufenster für den Baubetriebshof befindet sich auf einem Teil des aktuellen Mitarbeiterparkplatzes. Ein zweites Baufenster grenzt an die Mitarbeiterparkplätze der Rettungswache. Hier kann ggf. ein zusätzliches Gebäude für die Feu- erwehr entstehen. Sowohl für die Erweiterung des Baubetriebshofs als auch für ein zweites Gebäude der Feuerwehr gibt es noch keine konkrete Planung. Die Baufenster sollen bereits im Rahmen der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans berücksichtigt werden, damit eine gewisse Flexibilität für die Ent- wicklungsmöglichkeiten gesichert ist. 3 Weiteres Vorgehen In der Zwischenzeit hat das beauftragte Fachbüro die für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erforderlichen Unterlagen erstellt. Überdies wurden der Verwaltung die notwendigen Gutachten vorgelegt. Hierbei handelt es sich um 1. den Umweltbericht, 2. die Artenschutzprüfung, 3. den Landschaftspflegerischen Begleitplan, 4. das schalltechnische Prognosegutachten sowie 5. das Entwässerungskonzept. Eine von Straßen.NRW geforderte Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2010 ist derzeit in Arbeit und wird zur öffentlichen Auslegung vorgelegt. Im Zuge der weiteren Planung wurde darüber hinaus der Geltungsbereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 123 konkretisiert. Zum Aufstellungsbeschluss entsprach der Geltungsbereich - 4 - Nr.: 126/2022-2 noch dem des Bebauungsplanes Nr. 123. Nunmehr umfasst der Geltungsbereich nur noch die Flä- chen, die mit der 1. Änderung tatsächlich überplant werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 173 zu fassen. Anlage(n): - BP_123_1ae_A01_Geltungsbereich (alt) - BP_123_1ae_A02_Geltungsbereich (neu) - BP_123_1ae_B01_Planurkunde (Vorentwurf) - BP_123_1ae_C01_Begründung (Stand frühzeitige Beteiligung) - BP_123_1ae_C02_Textliche Festsetzungen (Stand frühzeitige Beteiligung) - BP_123_1ae_C03_Umweltbericht (Stand frühzeitige Beteiligung) - BP_123_1ae_D01_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - BP_123_1ae_E01_Landschaftspflegerischer Begleitplan_Erläuterungsbericht - BP_123_1ae_E02_Landschaftspflegerischer Begleitplan_Karte planerischer IST-Zustand - BP_123_1ae_E03_Landschaftspflegerischer Begleitplan_Karte tatsächlicher IST-Zustand - BP_123_1ae_E04_Landschaftspflegerischer Begleitplan_Karte SOLL-Zustand - BP_123_1ae_F01_Schalltechniches Prognosegutachten zum Neubau einer Rettungswache in Neukirchen-Vluyn - BP_123_1ae_G01_Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept - BP_123_1ae_G02_Kanallageplan Entwässerungskonzept - BP_123_1ae_H01_Vorzugsvariante für den Neubau von Rettungswache und Zentrallager der Feuerwehr In Vertretung Ulrich Geilmann Technischer Beigeordneter

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