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Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „Engagierte Muslime Deutschland e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-11
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20261625 Status: öffentlich Datum: 15.06.2026 Verfasser/in: Alexander Cornelius, 51 1, (-2997) Fachbereich: Jugendamt Bezeichnung der Vorlage: Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „Engagierte Muslime Deutschland e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII i. V. m. § 25 AG KJHG NRW; § 71 SGB VIII; § 5 Abs. 2 Ziffer 2 c Jugendamtssatzung Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 01.07.2026 Entscheidung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 11.11.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „Engagierte Muslime Deutschland e.V.“ als Trä- ger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Beschlussvorschlag: Der Verein: Engagierte Muslime Deutschland e.V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung wird vorerst bis zum 01. Juli 2029 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Juli 2027, zum 01. Juli 2028 und zum 01. Juli 2029 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Ju- gendamtes nach. 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückge- nommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorlie- gen. Seite 1 von 4 Begründung: Der Verein: „Engagierte Muslime Deutschland e.V. “ mit Sitz in Bochum hat mit Schreiben vom 02.02.2026 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt. Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind im § 75 Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen aner- kannt werden, die 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Der Verein: „Engagierte Muslime Deutschland e.V.“ wurde 2019 in Bochum gegründet mit dem Ziel Kinder und Jugendliche mit vorwiegend muslimischem Hintergrund durch Bildungsarbeit, Coaching, Jugendaustausch und Kompetenzförderung in ihrem gesellschaftlichen Engagement zu fördern. Die Gründung erfolgte im Rahmen eines Workshops des 2019 in Berlin durchgeführten Projektes: „Extrem Demokratisch - Muslimische Jugendarbeit“ stärken, eine Initiative um Gegenstrategien und Antworten auf religiös begründeten Extremismus zu entwickeln. Der Verein hat seinen Sitz in: Werner Hellweg 431, 44894 Bochum und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum eingetragen. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Arbeitsgruppen und der Vorstand. Mit- glied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt. Der Verein hat derzeit 80 Mitglieder und Ehrenamtler/innen. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Mit der Vereinsarbeit sollen gesellschaftspo- litische Bildung und basisdemokratische Werte wie religiöse und kulturelle Vielfalt Toleranz und Akzeptanz an die (mehrheitlich muslimischen) Mitglieder vermittelt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: -Praxisorientierte Bildungsangebote an Jugendliche, Workshops und Seminare (z.B. Rhetorik, Me- dienkompetenz, Videografie, Fotografie, Grafikdesign, Marketing) -Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratieverständnis und Mitbestimmung -Angebote zur Selbstentfaltung, Umgang mit Diskriminierung und interreligiösem Dialog -Projektarbeit, sowie thematische Arbeitsgruppen Beschlussvorlage der Verwaltung 20261625 Seite 2 von 4 -Freizeitangebote für Jugendliche -Förderung von Partizipation durch eigenständige Projektentwicklung Die mit der Arbeit vermittelten Werte sollen die Jugendlichen dazu befähigen, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. In 2024 und 2025 hat der Verein für Jugendliche und junge Erwachsene Maßnahmen in Form von Workshops zu den Themen: „Überzeugend auftreten“ (Vermittlung von Rhetorik und Präsentationsfähigkeiten, Stärkung des Selbstbewusstseins) „Teamführung und Ehrenamt“ (Förderung von Team- und sozialen Kompetenzen) „Selbst -und Zeitmanagement“ (Methoden zur Priorisierung, Tagesstrukturierung und Stressbewäl- tigung) „Project Management-Einführung in eigenständige Projektplanung“ „Safer Space“ -Schaffung eines geschützten Raumes für vorwiegend muslimische Jugendliche, welche die Möglichkeit erhielten, sich über Diskriminierungserfahrungen auszutauschen und ge- genseitiges Empowerment zu erfahren, erfolgreich durchgeführt. Bei den Projekten konnten 200 Jugendliche direkt erreicht werden. Zu den Teilnehmern zählten Jugendliche muslimischen und nicht muslimischen Glaubens. Der Verein agiert überparteilich und überkonfessionell. Die AG 78 – Jugendförderung, sowie die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten eine be- fristete Anerkennung. Die erforderlichen Unterlagen, und zwar die Eintragung in das Vereinsregister, der Freistellungsbe- scheid des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit, Führungszeugnisse des Vorstandes, Satzung und die Darstellung der Jugendarbeit liegen vor. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind insgesamt erfüllt. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt nach Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände vor, den Verein „Engagierte Muslime Deutschland e.V.“ zunächst für 3 Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Beurteilung, inwieweit der Verein quantitativ und qualitativ einen "wesentlichen" Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne der Anerkennungsgrundsätze der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 leis- tet, vorerst bis zum 01. Juli 2029 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Juli 2027, zum 01. Juli 2028 und zum 01. Juli 2029 Beschlussvorlage der Verwaltung 20261625 Seite 3 von 4 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwal- tung des Jugendamtes nach. 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückge- nommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten: Klimarelevante Auswirkungen: Anlage(n): 1. 20260421_Vereinssatzung Engagierte Muslime Deutschland e. V. EMD Beschlussvorlage der Verwaltung 20261625 Seite 4 von 4

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