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Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHamm
Datum2026-11-26
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Stadt Hamm Stellungnahme der Verwaltung: Datum 14.09.2026 zur Anfrage AF-106/26-ST Absender Gunda Wienke, Die Linke Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 26.11.2026 zur Kenntnis Betreff Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergeb- nisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungs- plan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal) Wortlaut der Anfrage Im Zusammenhang mit dem geplanten Rechenzentrum im interkommunalen Gewerbegebiet an der Oskerheide ergeben sich für den Stadtbezirk Hamm-Uentrop grundlegende Fragen zu den ökologischen, verkehrlichen, energiewirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen. Um der Be- zirksvertretung Hamm-Uentrop eine sachgerechte Informationsgrundlage zu verschaffen und die fachliche Steuerungskompetenz der Stadt Hamm im nachbarlichen Bauleitplanverfahren zu prü- fen, bitte ich gemäß § 36 GO NRW um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen. Diese An- frage ergänzt den beigefügten Antrag AT-91/26. 1. Wasserhaushalt, Hydrologie und Schutz der Lippeaue (Natura 2000) 1.1. Welche konkreten Mengengerüste (m³/Jahr) prognostiziert die Verwaltung für den Normalbe- trieb sowie für den maximalen Zusatzbedarf an Hitzetagen über 35 °C durch Verdunstungsküh- lung? 1.2. An welchen spezifischen Entnahmestellen im Einzugsgebiet der Lippe oder des Uferfiltrats sind Wasserentnahmen vorgesehen? 1.3. Welcher administrative Prüfmaßstab wird angewendet, um thermische und stoffliche Verände- rungen im FFH-Gebiet „Lippeaue“ gemäß § 34 BNatSchG eigenständig zu bewerten? 1.4. Über welche rechtlichen Mechanismen wird sichergestellt, dass die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung und der Landwirtschaft in Trockenperioden uneinge- schränkten Vorrang vor der industriellen Kühlung genießt? 2. Straßeninfrastruktur und vertragliche Kostenabsicherung 2.1. Über welche Routen in Uentrop (insbesondere B 475 / Dolberger Straße, Oskerheide sowie A2-Zubringer) wird der Verkehr in der Bau- und Betriebsphase geführt? 2.2. Welches tägliche Aufkommen an Schwerlastfahrzeugen wird in den einzelnen Realisierungs- phasen erwartet? 2.3. Welche konkreten baulichen Verstärkungsmaßnahmen an Straßenräumen und Knotenpunk- ten werden dadurch erforderlich? 2.4. Welche städtebaulichen Verträge werden genutzt, um eine haushaltsneutrale Erschließung sowie die vollständige Übernahme von Sanierungskosten bei Bauschäden durch den Vorhaben- träger abzusichern? Seite 1 von 2 3. Energiewirtschaftliches Timing und städtische Finanzfolgen 3.1. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko der Zeitlücke zwischen Inbetriebnahme (2030) und Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B (2032) im Hinblick auf das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)? 3.2. Wie wird verhindert, dass die 200-MW-Last zu regionalen Grünstrom-Verdrängungen, Strompreissteigerungen für Endverbraucherinnen und Endverbrau- cher oder einer dauerhaften fossilen Netzstützung durch das Gersteinwerk führt? 3.3. Welche konkreten Aufwendungen entstehen der Stadt Hamm und den Stadtwerken für den notwendigen Netzausbau? 3.4. Von welchen Gewerbesteuereinnahmen geht die Stadt Hamm in den ersten zehn Betriebsjah- ren unter Berücksichtigung der Abschreibungsmodelle für IT-Hardware konkret aus? 4. Abwärmenutzung und Wärmeplanung 4.1. Welche Meilensteine wurden festgelegt, um die Abwärme des Rechenzentrums in die städti- sche Wärmeplanung und lokale Fernwärmenetze einzubinden? 4.2. Wie sieht der geplante Trassenverlauf für Wärmeleitungen durch Straßenräume oder Agrar- flächen in Uentrop aus? 4.3. Welche Regelungen verhindern eine thermische Überlastung der Umwelt oder der Lippe bei der Ableitung von Restwärme im Sommer? 5. Immissionsschutz und Monitoring 5.1. Welche Grenzwerte fordert die Verwaltung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Dauerlärm und tieffrequentem Infraschall der Kühlanlagen? 5.2. Welches Monitoring-Konzept wendet die Untere Umweltschutzbehörde an, um Lärm- und Stickoxid-Konzentrationen während der Notstrom-Testläufe im Nahbereich des Schutzgebiets zu kontrollieren? 6. Interkommunales Verfahren und Gremienbeteiligung 6.1. In welcher Form bringt die Stadt Hamm ihre Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung (§ 2 Abs. 2 BauGB) gegenüber Lippetal, Kreis Soest und der Bezirksregierung ein? 6.2. Wie werden die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität über die abgegebene Stellungnahme der Stadt Hamm informiert? 7. Klimaanpassung, Alternativenprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung 7.1. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Klimaanpassung im Stadtbezirk Uentrop? 7.2. Wurden alternative Standorte oder Kühltechnologien geprüft? 7.3. Ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen? Stellungnahme der Verwaltung Es wird auf die Stellungnahme AF-167/26-ST sowie die Mitteilungsvorlage MI-33/26 verwiesen. Anlage(n): - keine Stellungnahme AF-106/26-ST Seite 2 von 2

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