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Zusammensetzung des Gemeinderats - Nachrücken Deubrecht
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Ettlingen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
2026/224
Aktenzeichen: 022.133.000
Federführung: Geschäftsstelle Gemeinderat
Zusammensetzung des Gemeinderats
- Nachrücken von Frank Deubrecht als Stadtrat
Beratungsfolge:
Gemeinderat Entscheidung öffentlich 10.11.2026
Beschlussvorschlag:
NachdemAusscheidenvonHerrnMöckelmitAblaufdes25.10.2026rücktgemäß§31Absatz
2 Gemeindeordnung (GemO) Herr Frank Deubrecht nach dem Ergebnis der
Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der AfD in
denGemeinderatnach.DerGemeinderatstelltgemäß§29Absatz5GemOfest,dassbeiihm
kein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 GemO vorliegt.
Sachverhalt:
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 ist Herr Frank Deubrecht die nächste
Ersatzperson der Vorschlagsliste der AfD, die gemäß § 31 Absatz 2 GemO nach Ausscheiden von
Herrn Möckel in den Gemeinderat nachrückt.
Herr Deubrecht hat gegenüber der Stadtverwaltung formlos erklärt, dass er die Wahl annimmt und
bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt vorliegen.
Nach § 29 Absatz 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass kein
Hinderungsgrund besteht.
Anschließend wird Herr Deubrecht als Nachfolger verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner
Pflichten.Insbesonderegelobeich,dieRechtederGemeindegewissenhaftzuwahrenundihrWohl
und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die nötige Neubildung der städtischen Gremien erfolgt im nächsten Tagesordnungspunkt.
Anlagen:
Diese Vorlage enthält keine Anlagen.
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