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Zusammensetzung des Gemeinderats - Nachrücken Deubrecht

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadtverwaltung Ettlingen
Datum2026-11-10
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Beschlussvorlage 2026/224 Aktenzeichen: 022.133.000 Federführung: Geschäftsstelle Gemeinderat Zusammensetzung des Gemeinderats - Nachrücken von Frank Deubrecht als Stadtrat Beratungsfolge: Gemeinderat Entscheidung öffentlich 10.11.2026 Beschlussvorschlag: NachdemAusscheidenvonHerrnMöckelmitAblaufdes25.10.2026rücktgemäß§31Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) Herr Frank Deubrecht nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der AfD in denGemeinderatnach.DerGemeinderatstelltgemäß§29Absatz5GemOfest,dassbeiihm kein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 GemO vorliegt. Sachverhalt: Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 ist Herr Frank Deubrecht die nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der AfD, die gemäß § 31 Absatz 2 GemO nach Ausscheiden von Herrn Möckel in den Gemeinderat nachrückt. Herr Deubrecht hat gegenüber der Stadtverwaltung formlos erklärt, dass er die Wahl annimmt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt vorliegen. Nach § 29 Absatz 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass kein Hinderungsgrund besteht. Anschließend wird Herr Deubrecht als Nachfolger verpflichtet. Die Verpflichtungsformel lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.Insbesonderegelobeich,dieRechtederGemeindegewissenhaftzuwahrenundihrWohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Die nötige Neubildung der städtischen Gremien erfolgt im nächsten Tagesordnungspunkt. Anlagen: Diese Vorlage enthält keine Anlagen.

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