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a) Beschlussfassung über die Anzahl der Vertreterinnen/der Vertreter der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters b) Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Schiffdorf |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr.: 200/2026
ausgefertigt am: 13.10.2026
Fachbereich:
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Az.:
Der Bürgermeister
Zu beteiligende Gremien: - OR Bramel
X in öffentlicher Sitzung
in nichtöffentlicher Sitzung
a) Beschlussfassung über die Anzahl der Vertreterinnen/der Vertreter der
Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
b) Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter
Gemäß § 92 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Ortsrat
in seiner ersten Sitzung die Stellvertreter/innen des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin
aus der Mitte des Ortsrates. Wahlberechtigt sind nur stimmberechtigte Mitglieder des Ortsrates.
Soll es unter den Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so ist diese vom Ortsrat zu bestimmen.
In der letzten Wahlperiode hat der Ortsrat Bramel 2 Stellvertreter/innen gewählt. Die Anzahl der
Stellvertretung ist gesetzlich nicht festgelegt, es ist jedoch mindestens ein Vertreter/eine Vertreterin
zu wählen
Die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird
– wenn niemand widerspricht – durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines
Mitglieds ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses
Ergebnis im 1. Wahlgang nicht erreicht, so findet ein 2. Wahlgang statt. Im 2. Wahlgang ist die
Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im 2. Wahlgang
Stimmengleichheit, erfolgt ein Losentscheid durch den Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin.
Auf Verlangen des Ortsratsmitgliedes _______________ wird geheim gewählt.
Als Stimmenzähler werden RF/RH __________________ und der/die Protokollführer/in eingesetzt.
Beschlussvorschlag:
a) Feststellung der Anzahl der Stellvertreter:
Für die Wahlperiode 2026 - 2031 werden ___ Vertreter/ Vertreterinnen bestimmt.
Vorlage 200/2026 Seite 1 von 2
b) Wahl der Vertreter/Vertreterinnen:
Zum/zur Vertreter/in wird RH/RF ________________________________ gewählt.
Zum/zur Vertreter/in wird RH/RF ________________________________ gewählt.
Zum/zur Vertreter/in wird RH/RF ________________________________ gewählt.
Wärner Ranz
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Ent- Beratungsergebnis
Gremium TOP Sitzung am Ja Nein
haltung
Ortsrat Bramel 12.11.2026
Beschlussvorlage 200/2026 Seite 2 von 2
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