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a) Beschlussfassung über die Anzahl der Vertreterinnen/der Vertreter der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters b) Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Schiffdorf
Datum2026-11-12
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Beschlussvorlage Nr.: 200/2026 ausgefertigt am: 13.10.2026 Fachbereich: H Pe a r u s p o t n - a u l n v d e rwaltung Az.: Der Bürgermeister Zu beteiligende Gremien: - OR Bramel X in öffentlicher Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung a) Beschlussfassung über die Anzahl der Vertreterinnen/der Vertreter der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters b) Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter Gemäß § 92 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung die Stellvertreter/innen des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin aus der Mitte des Ortsrates. Wahlberechtigt sind nur stimmberechtigte Mitglieder des Ortsrates. Soll es unter den Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so ist diese vom Ortsrat zu bestimmen. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsrat Bramel 2 Stellvertreter/innen gewählt. Die Anzahl der Stellvertretung ist gesetzlich nicht festgelegt, es ist jedoch mindestens ein Vertreter/eine Vertreterin zu wählen Die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird – wenn niemand widerspricht – durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Mitglieds ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im 1. Wahlgang nicht erreicht, so findet ein 2. Wahlgang statt. Im 2. Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im 2. Wahlgang Stimmengleichheit, erfolgt ein Losentscheid durch den Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin. Auf Verlangen des Ortsratsmitgliedes _______________ wird geheim gewählt. Als Stimmenzähler werden RF/RH __________________ und der/die Protokollführer/in eingesetzt. Beschlussvorschlag: a) Feststellung der Anzahl der Stellvertreter: Für die Wahlperiode 2026 - 2031 werden ___ Vertreter/ Vertreterinnen bestimmt. Vorlage 200/2026 Seite 1 von 2 b) Wahl der Vertreter/Vertreterinnen: Zum/zur Vertreter/in wird RH/RF ________________________________ gewählt. Zum/zur Vertreter/in wird RH/RF ________________________________ gewählt. Zum/zur Vertreter/in wird RH/RF ________________________________ gewählt. Wärner Ranz Bürgermeister Fachbereichsleiter Ent- Beratungsergebnis Gremium TOP Sitzung am Ja Nein haltung Ortsrat Bramel 12.11.2026 Beschlussvorlage 200/2026 Seite 2 von 2

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