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Bebauungsplan Nr. 215 „Fallenbrunnen Nordost“ – Forschungsvorhaben „Einfach Stadt bauen - Klimarobuste Siedlungsstrukturen“: Kooperation mit der TU München, Prof. Thomas Auer

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFriedrichshafen
Datum2026-11-10
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STADT FRIEDRICHSHAFEN Ausfertigungen: Amt für Stadtplanung und Umwelt, AVL, BSO, Sitzungsvorlage SBV, STP Drucksache-Nr. 2026 / V 00169 Dienststelle: Amt für Stadtplanung und Umwelt 18.08.2026, Unterschrift: Aktenzeichen: SU 611-13, Nr. 215/Ke/Ur Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber __:____________ BM Mihm __:____________ EBM Hein __:____________ OB Blümcke __:_____________ Betreff: Bebauungsplan Nr. 215 „Fallenbrunnen Nordost„ – Forschungsvorhaben „Einfach Stadt bauen - Klimarobuste Siedlungsstrukturen“: Kooperation mit der TU München, Prof. Thomas Auer Anlage(n): Anlage 1: Forschungsexposé Anlage 2: Abgrenzungsplan Baufelder Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MSOffice .pdf-,htm- DVD Dateien(inkl.ppt, Dateien .mpp) Referent und Zeitdauer: Rosol, Adam; Auer, Thomas, Prof.; Ca. 30 Minuten, davon ca. 20 Minuten Sachvortrag Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Ausschuss für Planen, Bauen und 10.11.2026 Vorberatung öffentlich Umwelt / Betriebsausschuss SE Gemeinderat 23.11.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): Bebauungsplan Nr. 215 "Fallenbrunnen Nordost" – Sachstandsbericht, PBU 07.10.2025, 2026/V00169 Seite1von8 DS-Nr. 2025 / V 00162 Klimaquartier Fallenbrunnen Nordost -Potenzialstudie zur klimaneutralen Quartiersversorgung, GR 27.03.2023, DS-Nr. 2022 / V 00354 Bebauungsplan Nr. 215 "Fallenbrunnen Nordost"- Zwischenstand Überarbeitung Siegerentwurf, PBU 05.07.2022, DS-Nr. 2022 / V 00097 Bebauungsplan Nr. 215 „Fallenbrunnen Nordost“ - Aufstellungsbeschluss, GR 25.10.2021, DS-Nr. 2021 / V 00236 Entwicklung Fallenbrunnen Nordost - Ergebnis des städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs, PBU 12.10.2021, DS-NR. 201 / V 00225 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein 120.000 Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR bis zu Zuschüsse einmalige Einzahlung Betrag: 45.000 EUR MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: 5110000001 / Stadt Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen: 42710000 Stadtentw./Städtebaul. Plan./-erneu. / Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufw. Zur Verfügung stehende Mittel 120.000 Planansatz im lfd. Jahr (für Maßnahme): EUR Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr (für Maßnahme): 0 EUR Noch bereitzustellen in 2027: 90.000 EUR Noch bereitzustellen in 2028: 30.000 EUR Ermächtigungsübertrag von 2026 nach Deckungsvorschlag: 2027 bzw. 2028 für nicht verausgabte Mittel 2026/V00169 Seite2von8 FN!-CHECK wurde durchgeführt: ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Wurde bereits im Vorfeld des Ideenwettbewerbs durchgeführt. Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog _____________________________________________________________________________ KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei): Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Wurde bereits im Vorfeld des Ideenwettbewerbs durchgeführt. Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check Beschlussantrag: 1. Die Entwicklung der in Anlage 2 für Wohnnutzung vorgesehenen Baufelder wird in Kooperation mit der TU München auf Basis des Forschungsvorhabens “ Einfach Stadt bauen - Klimarobuste Siedlungsstrukturen” fortgeführt. Der in der Begründung beschriebenen Vorgehensweise der Verwaltung wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gremium die Ergebnisse der Arbeitsbereiche des Forschungsvorhabens begleitend vorzustellen und für die Vergabe der in Anlage 2 abgegrenzten Baufelder ein auf die Aufgabe zugeschnittenes Vergabeverfahren zu entwickeln. Begründung: Ausgangssituation Die Entwicklung von Fallenbrunnen Nordost als komplexes Projekt mit einer Vielzahl an sich stetig verändernden und weiterentwickelnden Rahmenbedingungen und erforderlichen Fachplanungen ist planerisch bereits relativ weit fortgeschritten, jedoch ohne vertiefte Berücksichtigung des Belanges der Klimaanpassung von baulichen Strukturen auf der städtebaulichen Ebene. Fallenbrunnen Nordost soll gemäß dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als energetisch vorbildliches und möglichst CO₂-neutrales „Klimaquartier“ entwickelt werden. Neben dem 2026/V00169 Seite3von8 Klimaschutz sind die Folgen des Klimawandels, insbesondere zunehmende sommerliche Hitzeperioden und Starkregenereignisse, in der Planung zu berücksichtigen. Diese Ziele wurden im städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb von Juli 2021 aufgegriffen. Klimaschutz und Klimaanpassung werden dabei getrennt betrachtet. Im Bereich Klimaschutz stehen eine möglichst klimaneutrale Energieversorgung mit Wärme, Kälte und Strom sowie ein CO₂-armer Bauprozess im Vordergrund. Auf Grundlage des überarbeiteten Siegerentwurfs wurde zur Energieversorgung eine Potenzialstudie erstellt, die Energieversorgung wird weiter geprüft. Die Klimaanpassung umfasst die Hitzevorsorge und ein nachhaltiges Regenwassermanagement. Beide Themen werden im Grünordnungsplan und im Konzept zur wassersensiblen Quartiersplanung behandelt. Die Auswirkungen von Starkregen auf den Bestand wurden bereits ermittelt. Für die weitere Analyse sind der Abschluss des städtebaulichen Entwurfs sowie Berechnungen zum anfallenden Regenwasser und dessen Ableitung im Rahmen der Erschließungsplanung erforderlich. Die Hitzevorsorge soll vorrangig durch eine naturnahe Gestaltung gewährleistet werden. Ansatz und Konzeptionierung Forschungsvorhaben Ergänzend zu den bereits geplanten Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung soll angesichts zunehmender Hitzeperioden eine Betrachtung der städtebaulichen Strukturen hinsichtlich ihrer Klimarobustheit vorgenommen werden. Aufgrund zunehmender Hitzeperioden und der angestrebten Klimaziele im Gebäudesektor müssen robuste Gebäude und Siedlungsstrukturen entwickelt werden, die sowohl im Winter als auch im Sommer aus sich heraus funktionieren. Neubauten müssen deshalb robusten Nutzerkomfort bei minimalen Betriebsemissionen in der Gebäudestruktur selbst verankern, damit sichere Lebensräume entstehen, die wieder Generationen überdauern können. Die Betrachtung der Klimarobustheit ist bei der vorliegenden städtebaulichen Planung, die in überarbeiteter Form das Wettbewerbsergebnis von 2021 darstellt, bisher nicht vertieft erfolgt und sollte im Sinne des Paradigmenwechsels hinsichtlich der integrierten Klimaanpassung im Städtebau erfolgen. Erstmals soll daher aus eigener Verantwortung der Stadt heraus die Klimaanpassung baulicher Strukturen bereits auf Quartiersebene erfolgen. Dies soll bewusst im Zukunftsquartier Fallenbrunnen erfolgen, da das Projekt relativ weit fortgeschritten ist und mit einer früheren baulichen Realisierung als bei anderen städtischen Planungen, wie z.B. dem „Langen Feld“ gerechnet werden kann. Wie robuste Siedlungsstrukturen realisiert werden können, soll in Fallenbrunnen Nordost untersucht und demonstriert werden, gemeinsam mit grundsätzlich bestandhaltenden Bauherren und ausgewählten Architekturbüros. Das Gebiet Fallenbrunnen lag bereits 2016 gemäß der damals durchgeführten Thermalkartierung in einem Bereich, welcher bereits eine leicht höhere Temperatur als die mittlere Temperatur an einem üblichen Sommerabend aufwies. Dies zeigt auch die 2020, im Rahmen der Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes, durchgeführte Klimaanalyse. Der Bereich Fallenbrunnen zeigte bereits eine thermische Belastung und eine geringe Durchlüftung. Durch die zusätzliche Bebauung und damit einhergehende Versiegelung wird sich der Effekt grundsätzlich verstärken. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, ist es daher sinnvoll, dass die Gestaltung des Quartiers die Temperaturentwicklung im Tagesverlauf berücksichtigt. Beispielhafte Maßnahmen auf der städtebaulichen Ebene können daher sein: - Ausrichtung der Gebäude - Verschattete Innen- und Außenräume durch die Gebäude selbst oder Nachbargebäude - thermische Zonierung (Staffelung unterschiedlich temperierter Bereiche während allen Jahreszeiten: vom verschatteten, entsiegelten Freiraum über Übergangsräume wie Höfe, Arkaden und Loggien bis zu einem speicherfähigen, nachts durchlüfteten Gebäudekern) Herr Prof. Thomas Auer leitet den Lehrstuhl für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen an der TU München. Als international anerkannter Experte für Gebäudetechnologie, Energieeffizienz und klimagerechtes Bauen hat er das im Anhang befindliche Forschungsexposé konzipiert und wird 2026/V00169 Seite4von8 es im Rahmen der Sitzung erläutern. Dem Vorhaben liegt die Hypothese zugrunde, dass sommerlicher Wärmeschutz nur dann wirksam ist, wenn er auch städtebaulich-strukturell auf Quartiersebene beginnt und konsequent auf den architektonischen Entwurf übertragen wird. Statt Überhitzung raumweise nachzuweisen und nachträglich zu optimieren, untersucht das Projekt, wie Ausrichtung, thermische Zonierung und Bauweise anhaltende Hitzeperioden passiv abpuffern. Heizwärmebedarf und Tageslicht spielen hierbei aber keine untergeordnete Rolle. Ziel ist es, gegenläufige Anforderungen im Entwurf zu integrieren. Robustheit bedeutet, dass der Komfort auch dann gegeben sein muss, wenn ein Mechanismus ausfällt, etwa die Nachtlüftung wegen Lärm oder der Sonnenschutz wegen Fehlbedienung. Das Ziel ist nicht, bestandene Nachweise zu erfüllen, sondern innerhalb der Spielräume des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans das Quartier architektonisch so zu gestalten, dass auch während zukünftigen Hitzewellen eine sichere Wohn- und Arbeitsumgebung bei minimalen Betriebsemissionen garantiert ist. Das Vorhaben überträgt den Ansatz der u.a. von Prof. Auer durchgeführten Forschungsreihe „Einfach Bauen", bei der ganzheitliche Strategien für energieeffizientes, einfaches Bauen durch die Untersuchung der Wechselwirkung von Raum, Technik, Material und Konstruktion untersucht wurden, vom Einzelgebäude auf die Quartiersebene und stellt die Hitzeresilienz ins Zentrum. In Anlehnung an die bereits abgeschlossene Forschung zum Thema „Einfach Bauen" wird auch hier Grundlagenforschung mit realer Umsetzung und entwerferischer Beratung über einen mehrstufigen Forschungsprozess verbunden. Inhaltlich folgt das Vorgehen einer maßstabsübergreifenden Logik vom Quartier bis zum Raum und gliedert sich in vier aufeinander aufbauende Arbeitsbereiche: 1. Quartiersebene – Baukörper und Freiraum: Stellung, Höhen und Abstände der Baukörper untereinander sowie den Baukörper selbst evaluieren und optimieren; minimale Versiegelung, Außenraumgestaltung und Verschattung im Sinne der Schwammstadt; passive Leitstrategien als Grundlage für die Entwürfe 2. Gebäudeebene – Morphologie und Konstruktion: Entwurfsphase (LPH 1-2 im Hochbau) begleiten  Leitstrategien in robuste Gebäudetypologien übersetzen; der Fokus liegt auf thermischer Zonierung, Selbstverschattung, Bauweise, Quer- und Nachtlüftung etc. 3. Raumebene – Architektonische Ausgestaltung: Prinzipien in die Detailebene überführen; Raumproportion, Fensterflächenanteil und Öffnungskonzept werden so ausgelegt, dass Verschattung, Tageslicht und Nachtlüftung im Betrieb tatsächlich zusammen funktionieren 4. Verknüpfung – Monitoring und Fortschreibung: Koppelt Quartiers- und Gebäudeevaluation zu einer durchgängigen Bewertungskette; übertragbaren Leitfaden erarbeiten; ggf. Ergebnisse in einem Monitoring validieren In einer ersten Grundlagenphase (Arbeitsbereich 1) werden die klimatischen Randbedingungen analysiert. Es folgt eine Status-quo-Analyse, in welcher der bestehende Planstand mittels Mikroklimaanalyse und Gebäudesimulation geprüft wird. Mittels einer Parameterstudie werden unterschiedliche städtebauliche Konfigurationen – bei gleicher baulicher Dichte – auf ihre Klimaresilienz, Belichtung und Besonnung bewertet. In die oben genannten Arbeitsbereiche wird eine städtebaulich-typologische Machbarkeitsstudie integriert, unterstützt durch den Lehrstuhl für Entwerfen und Konstruieren der TU München (Prof. Nagler). Die Klimastrategie für das neue Quartier soll von Anfang an auch auf Grundlage städtebaulicher, typologischer und konstruktiver Fragestellungen entwickelt werden. Der Lehrstuhl für Entwerfen und Konstruieren bringt diese Aspekte in Form von abstrahierten Testentwürfen und vergleichenden Testserien in das Forschungsprojekt ein. Die Testentwürfe werden mit den bisher beteiligten Büros im Hinblick auf die Anforderungen aus dem B-Planverfahren abgestimmt. Die Testserien werden so aufgebaut, dass sie unmittelbar in die Mikroklimaanalysen und Gebäudesimulationen eingehen können. Umgekehrt fließen die Simulationsergebnisse in weitere Entwurfsiterationen zurück. So entsteht ein wechselseitiger Prozess, in dem bauphysikalische Wirksamkeit und architektonische Qualität gemeinsam bewertet werden. Die Ergebnisse dienen den 2026/V00169 Seite5von8 begleitend in den Prozess zu integrierenden Bauträgern mit den beteiligten Architekturbüros als Referenz und Diskussionsgrundlage. Das angestrebte Ergebnis ist übertragbares Planungswissen. Es soll Kommunen, Bauträger und Planende befähigen, klima-robuste Quartiere gezielt und ohne aufwendige Technik umzusetzen. Da sich das Projekt an realen Gebäuden orientiert, bedeutet es für Bauherren und Stadt nicht nur wissenschaftliche Begleitung, sondern konkrete Verbesserungen im eigenen Quartier. Davon profitieren unmittelbar die künftigen Nutzerinnen und Nutzer. Die Erkenntnisse lassen sich anschließend auf weitere Neubauquartiere übertragen und perspektivisch in Bauleitplanung und Regelwerke einbringen. Denn um die angestrebten Klimaziele zu erreichen und eine langfristig sichere und robuste Lebensumgebung für kommende Generationen zu schaffen, wird eine Baupraxis benötigt, die redundanten Komfort in der Gebäudestruktur verankert statt in Technik, damit Gebäude nutzbar bleiben, auch wenn sich das Klima ändert. Weitere Details sind dem Forschungsexposé in Anlage 1 zu entnehmen. Das Forschungsvorhaben soll durch ein Kuratorium begleitet werden, welches unter anderem mit ca. 3-4 potentiellen Bauherren (Bauträgern) und einer Schnittstelle zur Kompetenz der Bauindustrie besetzt werden soll, um die Wirtschaftlichkeit und technische Realisierbarkeit der entwickelten Lösungen bereits in den Arbeitsbereichen mitbetrachten zu können. Weiterhin wurde das Vorhaben in den Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen" Baden-Württemberg eingebracht. Es soll dort als Modellvorhaben akkreditiert werden. Die Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner, wird entsprechend im Rahmen des geplanten Kuratoriums, das den Forschungsprozess begleiten soll, eingebunden, um das Projekt zu unterstützen. Integration in das Gesamtverfahren Entwicklung „Fallenbrunnen Nordost“ Zu Arbeitsbereich 1. Quartiersebene: Für die klimatische Optimierung auf Quartiersebene stehen die Punkte Evaluierung und Optimierung der Stellung, Höhen und Abstände der Baukörper zur Diskussion, wobei die Optimierung innerhalb der bereits definierten Baufelder erfolgt. Ohne das Ergebnis zu kennen ist festzuhalten, dass sich hierbei maßgebliche Bestandteile der bisherigen Planung verändern könnten. Auswirkungen können sich hier insbesondere ergeben auf: - Bei höherer oder niedriger baulicher Dichte auf die Anzahl der Wohneinheiten und den Versiegelungsgrad - Auswirkungen auf diverse erforderliche Fachplanungen und -gutachten: Infrastruktur, Mobilitätsaspekte, Verkehrsaufkommen, Entwässerung, Artenschutz - Angebot an privaten Freiflächen - Zukünftige Grundstückswerte, die maßgeblich durch die bauliche Ausnutzbarkeit definiert werden Aufgrund potentieller maßgeblicher Veränderungen am bisherigen städtebaulichen Konzept durch die klimatische Optimierung soll das Ergebnis des Arbeitsbereiches 1 dem Gremium vorgestellt werden. Ein städtebaulicher Gesamtplan ist erforderlich als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan, sowie die Freianlagen- und Erschließungsplanung und sollte daher sobald als möglich fixiert werden. Aktuell kann mit den Ergebnissen des Arbeitsbereiches 1 im Laufe des Jahres 2027 gerechnet werden. Zu Arbeitsbereich 2 Gebäudeebene – Morphologie und Konstruktion, sowie den Schritten 3 und 4: Arbeitsbereich 2 fußt darauf, dass die Anforderungen potenzieller Bauherren (Wohnungsunternehmen) einfließen. Eine Mitwirkung potentieller Bauherren wird daher realistisch nur erfolgen, wenn begleitend zu den Arbeitsbereichen ein Vergabeverfahren für Baugrundstücke bzw. Erbbaugrundstücke eingeleitet wird. 2026/V00169 Seite6von8 Die Durchführung eines Vergabeverfahrens parallel zum Bebauungsplanverfahren ist prinzipiell möglich, sofern die Vergabe die Inhalte des Bebauungsplanes nicht vorentscheidet, sprich die öffentlichen und privaten Belange gem. BauGB nach wie vor gerecht abgewogen werden. Für das Vergabeverfahren sind insbesondere noch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, aber auch möglichst belastbare Parameter für die Bebauung zu definieren. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, Rahmenbedingungen für die Vergabe zu definieren, auch damit die bisherige städtebauliche Zielsetzung Berücksichtigung findet. Die Rahmenbedingungen sind im Weiteren noch abzustimmen und könnten u.a. folgende Punkte umfassen: - Grundsätzliche Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten, eine gewisse Neujustierung im Rahmen der Überarbeitung soll jedoch möglich sein. Hinweis: Die Größenordnung von 400- 450 Wohneinheiten war mitentscheidend für die Aufnahme in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für Sanierungsgebiete, sowie den Zuwendungsbetrag von 2,7 Mio. €. - Zielrichtung hinsichtlich Dichte und Höhe (kein exakter Wert) - Aufrechterhaltung des Erschließungsprinzips: Wohnbauquartiere als MIV-freier Bereich - Mindestmaß an Grünflächen auch auf dem Baufeld selbst, klimaangepasste Gestaltung dieser, in Wechselwirkung mit den Freibereichen in den Waldabstandsflächen - Einbindung der Baufelder in das städtebauliche Gesamtgefüge: Die Baufelder sind in die übergeordnete städtebauliche Gesamtidee sowie in das Freiraum- und Erschließungssystem eingebunden und stehen mit diesen in einem räumlichen Zusammenhang - Integration der Prinzipien der Klimaanpassung und auch des Klimaschutzes in die Planung (Klimaquartier Fallenbrunnen): Starkregenrisikomanagement und Hitzevorsorge – insbes. im öffentlichen Raum, Energieversorgung (Wärme, Kälte, Strom) - Ökolog. Kriterien (z.B.: Baumateralien) - Quote für geförderten Wohnraum (Beschlusslage: Entweder 80 % gefördert, oder 50% gefördert + 30% gem. Häfler WoPro) - Ggf. Angaben zum Energiestandard - Ggf. Voraussichtlicher Kaufpreis, Kaufpreisverbilligung bei Übererfüllung der Quote - Aus dem städtebaulichen Ideenwettbewerb entwickelte Ansätze zu zukunftsorientierten Wohnmodellen - Vergabe ggf. nur im Erbbaurecht, bei Veräußerung entsteht Ausgleichsbeitragspflicht gem. § 154 BauGB für Bodenwertsteigerung im Sanierungsgebiet, dafür fallen keine Erschließungsbeiträge an Ausblick Durch die skizzierte Vorgehensweise soll der städtebauliche Entwurf „Fallenbrunnen Nordost“ als Basis für den Bebauungsplanentwurf und die Erschließungsplanung (verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung, insbesondere Entwässerung) einer erneuten Überarbeitung und Konkretisierung zur Schaffung klimarobuster Siedlungsstrukturen unterzogen, aber auch klimarobuste Strukturen für die Objektplanung entwickelt werden. Die integrierte Betrachtung der Klimaanpassung auf städtebaulicher Ebene sowie auf der nachfolgenden Objekt- bzw. Hochbauebene bietet die Möglichkeit, entsprechende Planungsansätze frühzeitig und aufeinander abgestimmt in den Planungsprozess einzubinden. Die damit verbundenen zusätzlichen Planungsschritte sowie die erforderliche Abstimmung mit relevanten Fachgutachten, insbesondere zum Artenschutz und zum Mobilitätskonzept, sind bei der zeitlichen Planung zu berücksichtigen und können zu einer Anpassung des Planungszeitraums führen. Durch eine geeignete Strukturierung und zeitliche Verzahnung der Arbeitsbereiche lässt sich der Planungsprozess jedoch vorausschauend gestalten. So kann auf Grundlage der Arbeitsbereiche begleitend ein Bebauungsplanentwurf mit ausreichend flexiblen Festsetzungen erarbeitet werden, der bereits als Grundlage für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung dient. Sollten sich aus den Ergebnissen der Arbeitsbereiche städtebaulich begründete Anpassungserfordernisse ergeben, können diese im weiteren Verfahren aufgegriffen und bei Bedarf durch eine erneute Auslegung 2026/V00169 Seite7von8 berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass das Gremium im Jahr 2027 nach Durchführung des Arbeitsbereiches 1 über die Ergebnisse informiert und ein konkreter Vorschlag zur Ausgestaltung des Vergabeverfahrens mit Integration der Arbeitsbereiche 2 und 3 vorgelegt wird. Das Mobilitätskonzept für den gesamten Fallenbrunnen ist momentan in der finalen Phase der Bearbeitung. Es ist vorgesehen, das Mobilitätskonzept und die sich daraus ergebenden planerischen Ansätze und Maßnahmen dem Gremium vorzustellen. Finanzielle Auswirkungen Durch das Forschungsvorhaben kann für zukünftige Gebietsentwicklungen und Neubauvorhaben wie oben beschrieben ein wertvoller planerischer Mehrwert generiert werden. Die Stadtverwaltung möchte aus den dargelegten fachlichen Gründen in die planerische Vorleistung gehen und kann erlangtes Wissen und erprobte Prozesse der dringenden Aufgabe der Klimaanpassung und Schaffung klimarobuster Siedlungsstrukturen auf zukünftige Entwicklungen übertragen. Die Kosten für das Forschungsvorhaben (Arbeitsbereiche 1-3) betragen voraussichtlich rund 120.000 EUR, wobei voraussichtlich 90.000 EUR in 2027 und 30.000 EUR in 2028 anfallen werden. Die erforderlichen Mittel stehen im Jahr 2026 zur Verfügung und werden nach 2027 und 2028 übertragen. Eine Prüfung der Förderung über Mittel der Städtebauförderung bzw. alternativ das Förderprogramm Klimopass bzw. das mögliche Förderprogramm „Zukunft Bauen 2027“ wurde initiiert, der aktuelle Stand hierzu wird in der Sitzung mitgeteilt. Durch die Forschungsleistung und klimatische Optimierung der Gebäudestrukturen entfallen bei der Hochbauplanung der einzelnen Gebäude voraussichtlich teilweise ansonsten anfallende Kosten für die bauphysikalische Fachplanung, welche bei der Vergabe möglicher Erbbaurechte bzw. ggf. Baugrundstücke an Bauherren gegengerechnet werden können. Hier kann mit späteren Kompensationen von ca. 45.000 EUR gerechnet werden. 2026/V00169 Seite8von8

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