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Bebauungsplan Nr. 191/3 Fallenbrunnen-Südwest, 3. Änderung einschließlich Örtlicher Bauvorschriften -Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss- gem. § 13 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Friedrichshafen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT FRIEDRICHSHAFEN Ausfertigungen:
Amt für Stadtplanung und Umwelt, AVL, BOA,
Sitzungsvorlage HGM, SBV, STP, TGA
Drucksache-Nr. 2026 / V 00180
Dienststelle: Amt für Stadtplanung und Umwelt 03.09.2026, Unterschrift:
Aktenzeichen: SU-PL 611 - 3 Se, Ki
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):
BM Stauber __:____________ BM Mihm __:____________
EBM Hein __:____________ OB Blümcke __:_____________
Betreff: Bebauungsplan Nr. 191/3 Fallenbrunnen-Südwest, 3. Änderung
einschließlich Örtlicher Bauvorschriften - Aufstellungs- und
Entwurfsbeschluss- gem. § 13 BauGB
Anlage(n): 1. Bebauungsplan Nr. 191/3 Fallenbrunnen Südwest, 3. Änderung vom 03.09.2026
Planteil
2. Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 03.09.2026
3. Begründung mit Umweltanalyse vom 03.09.2026
4. Maßnahmenplan zur Umweltanalyse vom 24.08.2026
5. Fachbeitrag für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 21.08.2026
6. Lageplan Freianlagen Entwurf mit Darstellung E 1 vom 17.07.2026
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den
jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation
gewährleistet werden kann.
MSOffice .pdf-,htm- DVD
Dateien(inkl.ppt, Dateien
.mpp)
Referent und Zeitdauer: Rosol, Adam, 30 min davon 15 min. Vortrag
Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus:
Ausschuss für Planen, Bauen und 10.11.2026 Vorberatung öffentlich
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Umwelt / Betriebsausschuss SE
Gemeinderat 23.11.2026 Beschluss öffentlich
Gemeinderat 18.03.2024 DS- Nr. 2024/ V 00007 Grundsatzbeschluss
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja
nein
Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR
einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR
jährlicher Folgeaufwand: Betrag: EUR
Personalkosten
Sachkosten Betrag: EUR
Zuschüsse einmalige Einzahlung Betrag: EUR
bzw.
Beiträge: laufende Einzahlungen Betrag: EUR
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:
Ergebnis-
Stadt Finanz-HH Kontierungen:
HH
Ergebnis-
Stiftung Finanz-HH Kontierungen:
HH
Zur Verfügung stehende Mittel
Planansatz im lfd. Jahr: EUR
Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: EUR
Noch bereitzustellen: EUR
Deckungsvorschlag: EUR
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FN!-CHECK wurde durchgeführt:
ja (der FN!-Check wurde bereits im Rahmen des Grundsatzbeschlusses durchgeführt
(siehe DS-Nr. 2024 / V 00007, Anlagen)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog
_____________________________________________________________________________
KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:
ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei):
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Die oben abgefragten Werte können quantitativ erst nach Abschluss der Planung des
Schulbaus ermittelt werden.
Durch die Baumaßnahme wird temporär Energie und graue Energie umgesetzt.
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check
Beschlussantrag:
1) Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 191/3 „Fallenbrunnen Südwest, 3. Änderung“ und die
planungsrechtlichen Festsetzungen sowie dem darin integrierten Entwurf zur Satzung über
örtliche Bauvorschriften vom 03.09.2026 wird zugestimmt. Grundlage sind der Lageplan mit
eingetragenem Geltungsbereich, der Textteil, sowie die Begründung mit Umweltanalyse vom
03.09.2026
2) Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Lageplan, planungsrechtlichen Festsetzungen,
örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltanalyse sowie dem Fachbeitrag für die
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und dem Lageplan für
Freianlagen für die Dauer eines Monats ausgelegt und im Internet auf der Website der Stadt
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Friedrichshafen (www.friedrichshafen.de) unter „Bekanntmachungen“ eingestellt.
3) Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 18.03.2024 den Grundsatzbeschluss gefasst, das ehemalige
Kasernengebäude am Standort Fallenbrunnen 18 (FAB 18) als neuen Standort für die Albert-
Merglen-Schule (AMS) zu entwickeln und dort zusätzlich eine Kindertagesstätte zu integrieren.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer
Sporthalle auf dem Grundstück zu schaffen.
Grundlage dieser Entscheidung war eine umfassende Machbarkeitsuntersuchung, in der die bauliche
Eignung des Bestandsgebäudes, die Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts, die schulfachlichen
Anforderungen sowie wirtschaftliche und städtebauliche Aspekte untersucht und bewertet wurden.
Dabei wurde festgestellt, dass das Bestandsgebäude für eine dauerhafte Nutzung als
Bildungsstandort ertüchtigt werden kann und ausreichend Flächen für eine vierzügige
Ganztagsgrundschule, eine fünfgruppige Ganztags-Kindertagesstätte sowie eine Sporthalle bietet.
In der Machbarkeitsuntersuchung wurde auch die baurechtliche Situation betrachtetet. Das
Plangebiet ist mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 191 „Fallenbrunnen- Südwest“ belegt, der
den zulässigen Rahmen für eine bauliche Nutzung festlegt. Die Ansiedlung der AMS und eines
Kindergartens im Fallenbrunnen 18 entspricht insgesamt der Zielsetzung des Bebauungsplans
„Fallenbrunnen Südwest“ der den Standort als Wissens- bzw. als Bildungscampus vorsieht und in
seiner Bildungsausrichtung eine breitere Basis ermöglicht. Von der Hochschulausrichtung (DHBW,
Zeppelin-Universität) bis zu ergänzenden Nutzungen der Vorschulbildung wird damit ein umfassender
lebenslanger Lernzyklus angeboten.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 191/3 „Fallenbrunnen Südwest, 3. Änderung“ müssen die baurechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Umnutzung und Sanierung umgesetzt werden kann.
Der Bereich Fallenbrunnen 18, auf der derzeitigen rechtlichen Basis, bietet die baurechtlichen
Voraussetzungen nicht. Insbesondere die Planung einer Sporthalle, ist im Bebauungsplan
„Fallenbrunnen-Südwest“ nicht ausgewiesen.
Aber auch die sensiblen ökologischen Bedingungen, die im Fallenbrunnen vorzufinden sind, müssen
für die zukünftigen Nutzungen umfangreich abgeprüft und bewertet werden.
Die vorhandene Bausubstanz des ehemaligen Kasernengebäudes soll kernsaniert und an die
pädagogischen Bedürfnisse einer Ganztagsgrundschule und -kita angepasst werden; zudem wird im
Innenhof eine Turnhalle ergänzt. Im Bebauungsplan wird im Bereich der bestehenden und geplanten
Bebauung ein Sondergebiet „Schule“ (anstelle des bisherigen Mischgebiets) festgesetzt; im Süden
bleibt es bei der Festsetzung von Stellplätzen; im Norden wird die bislang geltende Festsetzung von
Stellplätzen durch die Festsetzung privater Grünflächen (als Außengelände des Kindergartens)
ersetzt. Zudem werden im Südosten und Nordosten zwei Flächen für teils überdachte Nebenanlagen
ergänzt (Eingangsbereich/Vorplatz Schule und Kindergarten, jeweils mit Nebenanlagen, z.B.
Schuppen für Außenspielgeräte, Müllhäuschen). Der Schulhof wird im Innenhof des Gebäudes
angelegt. Das Dach der neuen Sporthalle wird extensiv begrünt und mit PV-Modulen überstellt; auf
dem Dach der Sporthallen-Nebenräume entsteht ein Kleinspielfeld auf Höhe des Schulhofs. Der
Grünstreifen im Osten bleibt erhalten und wird ggf. durch eine Hecke zwischen bestehendem
Fußweg und Straße ergänzt. Auch das Feldgehölz im Westen bleibt im Wesentlichen erhalten; wie
auch der östliche Grünstreifen ist dieser Bereich als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan zwischen dem Feldgehölz und dem Gebäude vorgesehene
Retentionsmulde entfällt. Stattdessen wird das von Norden zufließende Niederschlagswasser in
einem zu vergrößernden Regenwasserkanal nach Süden geführt und in eine südlich des Gebäudes
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Fallenbrunnen 18 geplanten Stauraumkanal eingeleitet. Hierdurch wird im Geltungsbereich Platz
geschaffen für die Sporthalle bzw. weitere Spielgeräte.
Innerhalb des Plangebiets kommen Brutvogelarten vor, wie sie für Siedlungen typisch sind. Im
Dachstuhl besteht eine große Wochenstube von artenschutzrelevanten Fledermäusen. Zudem gibt
es im Dachstuhl sowie in Spalten an der Fassade sehr viele Einzelquartiere. Die Feldgehölze im
Westen sind Teil eines wichtigen Dunkelkorridors für Fledermäuse. Im Innenhof wurden im Jahr 2024
Zauneidechsen nachgewiesen. Durch die Erhaltung eines Mindest-Durchgrünungsgrades
(festgesetzte Erhaltungs- und Pflanzgebote) ändern sich die Brutbedingungen für die Freibrüter nicht
wesentlich. Im Rahmen der Gebäudesanierung sind jedoch umfangreiche Artenschutzmaßnahmen
umzusetzen (u.a. Erhaltung und Optimierung vorhandener Fledermaus-Quartiere; Schaffung von
Ersatzquartieren für Fledermäuse und Gebäudebrüter; Umweltbaubegleitung). Zudem wurde im
Sommer 2026 das rund 200 m südlich bestehende Zauneidechsen-Ersatzhabitat vergrößert, um die
zu erwartenden Lebensraumverluste für Eidechsen im Innenhof von Fallenbrunnen 18
auszugleichen.
Die Umsetzung des Bebauungsplans kann sich insbesondere auf das Schutzgut Tiere (mögliche
Betroffenheit von Brutplätzen/Quartieren von Vögeln und Fledermäusen an Gebäuden) negativ
auswirken. Für die anderen Schutzgüter ist nur von unerheblichen Auswirkungen auszugehen.
Zur Vermeidung der Eingriffe sind die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, auch
vorgezogenen artenschutzrechtliche Maßnahmen umzusetzen, und in einem Monitorverfahren auf
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das artenschutzrechtliche Fazit sieht in der Umsetzung der
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gute Voraussetzungen dem Verbotstatbestand
wirkungsvoll zu begegnen und artenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der
Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Mischbaufläche (Planung) dar; da dies nicht der geplanten
Nutzung als Kindergarten und Grundschule entspricht, ist der Flächennutzungsplan gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Verkehrliche Belange und Mobilität im Fallenbrunnen
Das Mobilitätskonzept für den gesamten Fallenbrunnen ist momentan in der finalen Phase der
Bearbeitung. U.a. folgende Maßnahmen, welche die Ansiedlung und den späteren Betrieb der Albert-
Merglen-Schule betreffen, wurden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes verwaltungsintern
gemeinsam erarbeitet und stellen die einvernehmliche Basis für weitere Schritte dar:
1. Ermöglichung einer verkehrlichen Anbindung für den MIV von der Glärnisch- und Hochstraße,
und damit Ermöglichung des innergebietlichen Durchgangsverkehrs zwischen Fallenbrunnen
Mitte und Südwest, sowie Nordost. Dabei soll die Durchfahrt zwar ermöglicht, aber baulich auf
das notwendige Mindestmaß beschränkt werden, sodass in keinem Fall eine attraktive
Durchgangsstraße entsteht, welche Ausweichverkehre durch den Fallenbrunnen und über die
Glärnischstraße hervorrufen könnte.
2. Hol- und Bringverkehr für Schule und Kita berücksichtigen, Einrichtung Kiss-and-Ride-Zonen.
3. Schulwegsituation insbesondere von Osten (Hochstraße) nördlich der Hochschulen mit
Gehwegen verbessern.
4. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger im Fallenbrunnen anlegen.
5. ÖPNV-Anbindung, sowie deren Anbindung an Fußwege verbessern.
Es ist vorgesehen, das Mobilitätskonzept und die sich daraus ergebenden Maßnahmen dem
Gremium vorzustellen.`“
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