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Bebauungsplan Nr. 191/3 Fallenbrunnen-Südwest, 3. Änderung einschließlich Örtlicher Bauvorschriften -Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss- gem. § 13 BauGB

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFriedrichshafen
Datum2026-11-10
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STADT FRIEDRICHSHAFEN Ausfertigungen: Amt für Stadtplanung und Umwelt, AVL, BOA, Sitzungsvorlage HGM, SBV, STP, TGA Drucksache-Nr. 2026 / V 00180 Dienststelle: Amt für Stadtplanung und Umwelt 03.09.2026, Unterschrift: Aktenzeichen: SU-PL 611 - 3 Se, Ki Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber __:____________ BM Mihm __:____________ EBM Hein __:____________ OB Blümcke __:_____________ Betreff: Bebauungsplan Nr. 191/3 Fallenbrunnen-Südwest, 3. Änderung einschließlich Örtlicher Bauvorschriften - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss- gem. § 13 BauGB Anlage(n): 1. Bebauungsplan Nr. 191/3 Fallenbrunnen Südwest, 3. Änderung vom 03.09.2026 Planteil 2. Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 03.09.2026 3. Begründung mit Umweltanalyse vom 03.09.2026 4. Maßnahmenplan zur Umweltanalyse vom 24.08.2026 5. Fachbeitrag für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 21.08.2026 6. Lageplan Freianlagen Entwurf mit Darstellung E 1 vom 17.07.2026 Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MSOffice .pdf-,htm- DVD Dateien(inkl.ppt, Dateien .mpp) Referent und Zeitdauer: Rosol, Adam, 30 min davon 15 min. Vortrag Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Ausschuss für Planen, Bauen und 10.11.2026 Vorberatung öffentlich 2026/V00180 Seite1von5 Umwelt / Betriebsausschuss SE Gemeinderat 23.11.2026 Beschluss öffentlich Gemeinderat 18.03.2024 DS- Nr. 2024/ V 00007 Grundsatzbeschluss FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR jährlicher Folgeaufwand: Betrag: EUR Personalkosten Sachkosten Betrag: EUR Zuschüsse einmalige Einzahlung Betrag: EUR bzw. Beiträge: laufende Einzahlungen Betrag: EUR MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: Ergebnis- Stadt Finanz-HH Kontierungen: HH Ergebnis- Stiftung Finanz-HH Kontierungen: HH Zur Verfügung stehende Mittel Planansatz im lfd. Jahr: EUR Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: EUR Noch bereitzustellen: EUR Deckungsvorschlag: EUR 2026/V00180 Seite2von5 FN!-CHECK wurde durchgeführt: ja (der FN!-Check wurde bereits im Rahmen des Grundsatzbeschlusses durchgeführt (siehe DS-Nr. 2024 / V 00007, Anlagen) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog _____________________________________________________________________________ KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei): Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Die oben abgefragten Werte können quantitativ erst nach Abschluss der Planung des Schulbaus ermittelt werden. Durch die Baumaßnahme wird temporär Energie und graue Energie umgesetzt. Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check Beschlussantrag: 1) Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 191/3 „Fallenbrunnen Südwest, 3. Änderung“ und die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie dem darin integrierten Entwurf zur Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 03.09.2026 wird zugestimmt. Grundlage sind der Lageplan mit eingetragenem Geltungsbereich, der Textteil, sowie die Begründung mit Umweltanalyse vom 03.09.2026 2) Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Lageplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltanalyse sowie dem Fachbeitrag für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und dem Lageplan für Freianlagen für die Dauer eines Monats ausgelegt und im Internet auf der Website der Stadt 2026/V00180 Seite3von5 Friedrichshafen (www.friedrichshafen.de) unter „Bekanntmachungen“ eingestellt. 3) Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten. Begründung: Der Gemeinderat hat am 18.03.2024 den Grundsatzbeschluss gefasst, das ehemalige Kasernengebäude am Standort Fallenbrunnen 18 (FAB 18) als neuen Standort für die Albert- Merglen-Schule (AMS) zu entwickeln und dort zusätzlich eine Kindertagesstätte zu integrieren. Gleichzeitig wurde beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Sporthalle auf dem Grundstück zu schaffen. Grundlage dieser Entscheidung war eine umfassende Machbarkeitsuntersuchung, in der die bauliche Eignung des Bestandsgebäudes, die Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts, die schulfachlichen Anforderungen sowie wirtschaftliche und städtebauliche Aspekte untersucht und bewertet wurden. Dabei wurde festgestellt, dass das Bestandsgebäude für eine dauerhafte Nutzung als Bildungsstandort ertüchtigt werden kann und ausreichend Flächen für eine vierzügige Ganztagsgrundschule, eine fünfgruppige Ganztags-Kindertagesstätte sowie eine Sporthalle bietet. In der Machbarkeitsuntersuchung wurde auch die baurechtliche Situation betrachtetet. Das Plangebiet ist mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 191 „Fallenbrunnen- Südwest“ belegt, der den zulässigen Rahmen für eine bauliche Nutzung festlegt. Die Ansiedlung der AMS und eines Kindergartens im Fallenbrunnen 18 entspricht insgesamt der Zielsetzung des Bebauungsplans „Fallenbrunnen Südwest“ der den Standort als Wissens- bzw. als Bildungscampus vorsieht und in seiner Bildungsausrichtung eine breitere Basis ermöglicht. Von der Hochschulausrichtung (DHBW, Zeppelin-Universität) bis zu ergänzenden Nutzungen der Vorschulbildung wird damit ein umfassender lebenslanger Lernzyklus angeboten. Mit dem Bebauungsplan Nr. 191/3 „Fallenbrunnen Südwest, 3. Änderung“ müssen die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Umnutzung und Sanierung umgesetzt werden kann. Der Bereich Fallenbrunnen 18, auf der derzeitigen rechtlichen Basis, bietet die baurechtlichen Voraussetzungen nicht. Insbesondere die Planung einer Sporthalle, ist im Bebauungsplan „Fallenbrunnen-Südwest“ nicht ausgewiesen. Aber auch die sensiblen ökologischen Bedingungen, die im Fallenbrunnen vorzufinden sind, müssen für die zukünftigen Nutzungen umfangreich abgeprüft und bewertet werden. Die vorhandene Bausubstanz des ehemaligen Kasernengebäudes soll kernsaniert und an die pädagogischen Bedürfnisse einer Ganztagsgrundschule und -kita angepasst werden; zudem wird im Innenhof eine Turnhalle ergänzt. Im Bebauungsplan wird im Bereich der bestehenden und geplanten Bebauung ein Sondergebiet „Schule“ (anstelle des bisherigen Mischgebiets) festgesetzt; im Süden bleibt es bei der Festsetzung von Stellplätzen; im Norden wird die bislang geltende Festsetzung von Stellplätzen durch die Festsetzung privater Grünflächen (als Außengelände des Kindergartens) ersetzt. Zudem werden im Südosten und Nordosten zwei Flächen für teils überdachte Nebenanlagen ergänzt (Eingangsbereich/Vorplatz Schule und Kindergarten, jeweils mit Nebenanlagen, z.B. Schuppen für Außenspielgeräte, Müllhäuschen). Der Schulhof wird im Innenhof des Gebäudes angelegt. Das Dach der neuen Sporthalle wird extensiv begrünt und mit PV-Modulen überstellt; auf dem Dach der Sporthallen-Nebenräume entsteht ein Kleinspielfeld auf Höhe des Schulhofs. Der Grünstreifen im Osten bleibt erhalten und wird ggf. durch eine Hecke zwischen bestehendem Fußweg und Straße ergänzt. Auch das Feldgehölz im Westen bleibt im Wesentlichen erhalten; wie auch der östliche Grünstreifen ist dieser Bereich als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan zwischen dem Feldgehölz und dem Gebäude vorgesehene Retentionsmulde entfällt. Stattdessen wird das von Norden zufließende Niederschlagswasser in einem zu vergrößernden Regenwasserkanal nach Süden geführt und in eine südlich des Gebäudes 2026/V00180 Seite4von5 Fallenbrunnen 18 geplanten Stauraumkanal eingeleitet. Hierdurch wird im Geltungsbereich Platz geschaffen für die Sporthalle bzw. weitere Spielgeräte. Innerhalb des Plangebiets kommen Brutvogelarten vor, wie sie für Siedlungen typisch sind. Im Dachstuhl besteht eine große Wochenstube von artenschutzrelevanten Fledermäusen. Zudem gibt es im Dachstuhl sowie in Spalten an der Fassade sehr viele Einzelquartiere. Die Feldgehölze im Westen sind Teil eines wichtigen Dunkelkorridors für Fledermäuse. Im Innenhof wurden im Jahr 2024 Zauneidechsen nachgewiesen. Durch die Erhaltung eines Mindest-Durchgrünungsgrades (festgesetzte Erhaltungs- und Pflanzgebote) ändern sich die Brutbedingungen für die Freibrüter nicht wesentlich. Im Rahmen der Gebäudesanierung sind jedoch umfangreiche Artenschutzmaßnahmen umzusetzen (u.a. Erhaltung und Optimierung vorhandener Fledermaus-Quartiere; Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse und Gebäudebrüter; Umweltbaubegleitung). Zudem wurde im Sommer 2026 das rund 200 m südlich bestehende Zauneidechsen-Ersatzhabitat vergrößert, um die zu erwartenden Lebensraumverluste für Eidechsen im Innenhof von Fallenbrunnen 18 auszugleichen. Die Umsetzung des Bebauungsplans kann sich insbesondere auf das Schutzgut Tiere (mögliche Betroffenheit von Brutplätzen/Quartieren von Vögeln und Fledermäusen an Gebäuden) negativ auswirken. Für die anderen Schutzgüter ist nur von unerheblichen Auswirkungen auszugehen. Zur Vermeidung der Eingriffe sind die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, auch vorgezogenen artenschutzrechtliche Maßnahmen umzusetzen, und in einem Monitorverfahren auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das artenschutzrechtliche Fazit sieht in der Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gute Voraussetzungen dem Verbotstatbestand wirkungsvoll zu begegnen und artenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Mischbaufläche (Planung) dar; da dies nicht der geplanten Nutzung als Kindergarten und Grundschule entspricht, ist der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Verkehrliche Belange und Mobilität im Fallenbrunnen Das Mobilitätskonzept für den gesamten Fallenbrunnen ist momentan in der finalen Phase der Bearbeitung. U.a. folgende Maßnahmen, welche die Ansiedlung und den späteren Betrieb der Albert- Merglen-Schule betreffen, wurden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes verwaltungsintern gemeinsam erarbeitet und stellen die einvernehmliche Basis für weitere Schritte dar: 1. Ermöglichung einer verkehrlichen Anbindung für den MIV von der Glärnisch- und Hochstraße, und damit Ermöglichung des innergebietlichen Durchgangsverkehrs zwischen Fallenbrunnen Mitte und Südwest, sowie Nordost. Dabei soll die Durchfahrt zwar ermöglicht, aber baulich auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden, sodass in keinem Fall eine attraktive Durchgangsstraße entsteht, welche Ausweichverkehre durch den Fallenbrunnen und über die Glärnischstraße hervorrufen könnte. 2. Hol- und Bringverkehr für Schule und Kita berücksichtigen, Einrichtung Kiss-and-Ride-Zonen. 3. Schulwegsituation insbesondere von Osten (Hochstraße) nördlich der Hochschulen mit Gehwegen verbessern. 4. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger im Fallenbrunnen anlegen. 5. ÖPNV-Anbindung, sowie deren Anbindung an Fußwege verbessern. Es ist vorgesehen, das Mobilitätskonzept und die sich daraus ergebenden Maßnahmen dem Gremium vorzustellen.`“ 2026/V00180 Seite5von5

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