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Neubau Habakuk – Beschaffung von IT/EDV-Ausstattung und weitere Ausgaben

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFriedrichshafen
Datum2026-11-11
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Dokument

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ZEPPELIN-STIFTUNG FN Ausfertigungen: Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales, DEZ3, Sitzungsvorlage OBB, STP Drucksache-Nr. 2026 / V 00211 Dienststelle: Amt für Gesellschaft, Bildung und 19.10.2026, Unterschrift: Soziales Aktenzeichen: GBS/Kindertageseinrichtungen Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber _________________ Stadt- u. Stiftungspflege _______________ EBM Hein _________________ BM Mihm _________________ OB Blümcke _______________ Betreff: Neubau Habakuk – Beschaffung von IT/EDV-Ausstattung und weitere Ausgaben Anlage(n) Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Video Referent und Zeitdauer: Fitzel, Florian 20 Minuten (davon 5 Minuten Sachvortrag) Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Kultur- und Sozialausschuss 11.11.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): KSA DS 2025 / V 00145 2026 / V 00211 Seite 1 von 5 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: 130.000 EUR jährlicher Personalkosten Betrag: EUR Folgeaufwand: Sachkosten Betrag: EUR einmalige Betrag: EUR Einzahlung laufende Betrag: EUR Einzahlungen MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: Stadt Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen: 703650013000 Kiga-Gebäude der Zepp. Stiftung SK 78322000 Ausz. Stiftung Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen: f.d. Erwerb bewgl. Erstaust.Baumaßn. Zur Verfügung stehende Mittel Planansatz im lfd. Jahr: 0,00 EUR Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: 440.000,00 EUR Noch bereitzustellen in 2027: 10.000,00 EUR Deckungsvorschlag: Auszufüllen durch die Stiftungspflege: Gemeinnützigkeitsrechtlicher Unbedenklichkeitsvermerk: Der Beschlussantrag entspricht den Der Beschlussantrag entspricht NICHT den steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder § § 53 Mildtätigkeit. 53 Mildtätigkeit. Eine Stellungnahme der Stiftungspflege ist als Anlage beigefügt. befürwortet. Die Vorlage wird von der Stiftungspflege nicht befürwortet. 22.10.2026 gez. i. V. Metzger Datum Unterschrift des Stiftungspflegers 2026 / V 00211 Seite 2 von 5 FN!-CHECK wurde durchgeführt: ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog ____________________________________________________________________________ KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Prüfung nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check Beschlussantrag: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die benötigte IT-/EDV-Ausstattung für den Neubau des Kinderhaus Habakuk mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 Euro zu beauftragen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2026 bereit. Ein Zuschussantrag durch den Träger erfolgt nicht. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, weitere Ausgaben für die Ausstattung des Neubaus Kinderhaus Habakuk mit Gesamtkosten in Höhe von 70.000 Euro zu beauftragen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel stehen größtenteils im Haushaltsjahr 2026 bereit. Die noch bereitzustellende Mittel sind im Doppelhaushalt 2027/2028 berücksichtigt und stehen vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Gemeinderat und der Genehmigung durch das Regierungspräsidium zur Verfügung. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Verwirklichung der oben genannten Maßnahmen zu schaffen und die erforderlichen Verträge zur Ausstattung und zum Betrieb der Kindertageseinrichtung zu schließen. 2026 / V 00211 Seite 3 von 5 Begründung: IT-/EDV-Ausstattung (zu Nr. 1) Der Neubau des Kinderhauses Habakuk wird im Jahr 2027 fertiggestellt. Die Arbeiten am Innenausbau sind derzeit in vollem Gange. Im Zuge der Vorbereitung auf die Inbetriebnahme des neuen Kinderhauses steht nun die abschließende Festlegung und Beschaffung der erforderlichen IT- /EDV-Ausstattung an. Das Kinderhaus Habakuk wird auch im Neubau durch die Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee (OAB) betrieben. Um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen und das Kinderhaus vollständig in die bestehende IT-Infrastruktur und die organisatorischen Abläufe der OAB zu integrieren, ist es erforderlich, die IT-/EDV-Ausstattung an die bestehenden technischen Anforderungen und Standards des Betreibers anzupassen. Zur Ermittlung des konkreten Ausstattungsbedarfs wurde daher durch die OAB in Zusammenarbeit mit dem von ihr beauftragten IT-Dienstleister eine entsprechende Ausstattungsliste erstellt. Diese berücksichtigt sowohl die Anforderungen an einen funktionierenden Kindergartenbetrieb als auch die technischen Standards und Vorgaben des Betreibers. In der Sitzungsvorlage 2025 / V 00145 wurden bereits die ersten bekannten Budgets für die Erstausstattung des Kinderhauses beschlossen. Hinsichtlich der IT-/EDV-Ausstattung ist darin folgende Vorgehensweise vorgesehen: „Parallel ist der Kindergarten zusätzlich mit der passenden IT/EDV-Ausstattung für einen reibungslosen Kindergartenbetrieb auszustatten. Hierzu wird durch den Träger ein entsprechender Zuschussantrag gestellt, über welchen in einer späteren Sitzung separat zu entscheiden ist.“ Von dieser ursprünglich vorgesehenen Vorgehensweise ist zwischenzeitlich abzusehen. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten vertraglichen Grundlage stellt ein gesonderter Zuschussantrag des Betreibers nicht das geeignete Verfahren dar. Gemäß Nr. 4.1.3 des seit dem 01.01.2025 geltenden Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindern der Tageseinrichtungen in der Stadt Friedrichshafen wird die gesamte Erstausstattung durch die Zeppelin-Stiftung bereitgestellt und steht in deren Eigentum. Zur Erstausstattung im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme gehören entsprechend der Kostengruppe 600 auch die für den Betrieb erforderliche Netzwerk- und Arbeitsplatzausstattung. Vor diesem Hintergrund ist die IT-/EDV-Ausstattung als Bestandteil der Erstausstattung durch die Zeppelin-Stiftung zu beschaffen und dem Betreiber für den Betrieb des Kinderhauses zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die mit der OAB und deren IT-Dienstleister abgestimmte IT-/EDV- Ausstattung auf Grundlage der vorliegenden Angebote zu beschaffen. Die hierfür erforderlichen Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 60.000 Euro. Mit der Beschaffung wird sichergestellt, dass das Kinderhaus Habakuk zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme über eine bedarfsgerechte und mit den bestehenden Standards des Betreibers kompatible IT-/EDV-Infrastruktur verfügt und unmittelbar in den laufenden IT-Betrieb der OAB integriert werden kann. Weitere Ausgaben (zu Nr. 2): Insbesondere müssen die Zugänge zu diversen Verteilerkästen sowie zur Dachluke jederzeit frei zugänglich und ohne Einschränkungen erreichbar sein. Um den vorhandenen Stauraum optimal ausnutzen zu können und gleichzeitig die erforderlichen Zugänglichkeiten und Wartungsbereiche sicherzustellen, ist daher der Einbau von individuell an die jeweiligen Räume angepassten Lagerregalen und -schränken erforderlich. Für den Mehrzweckraum ist außerdem die Ausstattung mit einem Wand-/Deckenschienensystem einschließlich des erforderlichen Zubehörs vorgesehen. Ergänzend werden weitere größere Sport- und Bewegungsgeräte, wie beispielsweise Sprossenwände, benötigt, um eine vielseitige Nutzung des Raumes zu ermöglichen und den Kindern entsprechende Bewegungs- und Sportangebote zu 2026 / V 00211 Seite 4 von 5 bieten. Neben den Kosten für die notwendige Ergänzung bzw. Erneuerung der Ausstattung sind weitere Nebenkosten zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für den Umzug der vorhandenen Ausstattung sowie für die fachgerechte Entsorgung von nicht mehr verwendbarem bzw. beschädigtem Mobiliar und sonstigem Altmaterial aus dem Bestandskindergarten. Finanzielle Auswirkung/ Kosten (brutto) IT/EDV-Ausstattung 60.000,- Euro Lagerregale/-schränke 30.000,- Euro Sonstige Nebenkosten (Umzug etc.) 15.000,- Euro Mehrzweckraum 25.000,- Euro Summe 130.000,- Euro SV 2025/ V 00145 335.000,- Euro (bereits genehmigt, hiervon bereits 15.000 Euro ausgegeben) Gesamtbudget Ausstattung 465.000,- Euro 2026 / V 00211 Seite 5 von 5

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