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Neubau Habakuk – Beschaffung von IT/EDV-Ausstattung und weitere Ausgaben
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Friedrichshafen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ZEPPELIN-STIFTUNG FN Ausfertigungen:
Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales, DEZ3,
Sitzungsvorlage OBB, STP
Drucksache-Nr. 2026 / V 00211
Dienststelle: Amt für Gesellschaft, Bildung und 19.10.2026, Unterschrift:
Soziales
Aktenzeichen: GBS/Kindertageseinrichtungen
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):
BM Stauber _________________ Stadt- u.
Stiftungspflege _______________
EBM Hein _________________
BM Mihm _________________ OB Blümcke _______________
Betreff: Neubau Habakuk – Beschaffung von IT/EDV-Ausstattung und
weitere Ausgaben
Anlage(n)
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den
jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation
gewährleistet werden kann.
MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Video
Referent und Zeitdauer: Fitzel, Florian 20 Minuten (davon 5 Minuten Sachvortrag)
Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus:
Kultur- und Sozialausschuss 11.11.2026 Beschluss öffentlich
Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):
KSA DS 2025 / V 00145
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein
einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR
einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: 130.000 EUR
jährlicher
Personalkosten Betrag: EUR
Folgeaufwand:
Sachkosten Betrag: EUR
einmalige
Betrag: EUR
Einzahlung
laufende
Betrag: EUR
Einzahlungen
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:
Stadt Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen:
703650013000 Kiga-Gebäude der
Zepp. Stiftung SK 78322000 Ausz.
Stiftung Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen:
f.d. Erwerb bewgl.
Erstaust.Baumaßn.
Zur Verfügung stehende Mittel
Planansatz im lfd. Jahr: 0,00 EUR
Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: 440.000,00 EUR
Noch bereitzustellen in 2027: 10.000,00 EUR
Deckungsvorschlag:
Auszufüllen durch die Stiftungspflege:
Gemeinnützigkeitsrechtlicher Unbedenklichkeitsvermerk:
Der Beschlussantrag entspricht den Der Beschlussantrag entspricht NICHT den
steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der
Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder §
§ 53 Mildtätigkeit. 53 Mildtätigkeit.
Eine Stellungnahme der Stiftungspflege ist als Anlage beigefügt.
befürwortet.
Die Vorlage wird von der Stiftungspflege
nicht befürwortet.
22.10.2026 gez. i. V. Metzger
Datum Unterschrift des Stiftungspflegers
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FN!-CHECK wurde durchgeführt:
ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog
____________________________________________________________________________
KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:
ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Prüfung nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die benötigte IT-/EDV-Ausstattung für den Neubau des
Kinderhaus Habakuk mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 Euro zu beauftragen. Die dafür
notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2026 bereit. Ein Zuschussantrag durch
den Träger erfolgt nicht.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, weitere Ausgaben für die Ausstattung des Neubaus
Kinderhaus Habakuk mit Gesamtkosten in Höhe von 70.000 Euro zu beauftragen. Die dafür
notwendigen Haushaltsmittel stehen größtenteils im Haushaltsjahr 2026 bereit. Die noch
bereitzustellende Mittel sind im Doppelhaushalt 2027/2028 berücksichtigt und stehen
vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Gemeinderat und der Genehmigung durch das
Regierungspräsidium zur Verfügung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Verwirklichung der oben genannten
Maßnahmen zu schaffen und die erforderlichen Verträge zur Ausstattung und zum Betrieb
der Kindertageseinrichtung zu schließen.
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Begründung:
IT-/EDV-Ausstattung (zu Nr. 1)
Der Neubau des Kinderhauses Habakuk wird im Jahr 2027 fertiggestellt. Die Arbeiten am
Innenausbau sind derzeit in vollem Gange. Im Zuge der Vorbereitung auf die Inbetriebnahme des
neuen Kinderhauses steht nun die abschließende Festlegung und Beschaffung der erforderlichen IT-
/EDV-Ausstattung an. Das Kinderhaus Habakuk wird auch im Neubau durch die Diakonie
Oberschwaben-Allgäu-Bodensee (OAB) betrieben. Um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen
und das Kinderhaus vollständig in die bestehende IT-Infrastruktur und die organisatorischen Abläufe
der OAB zu integrieren, ist es erforderlich, die IT-/EDV-Ausstattung an die bestehenden technischen
Anforderungen und Standards des Betreibers anzupassen. Zur Ermittlung des konkreten
Ausstattungsbedarfs wurde daher durch die OAB in Zusammenarbeit mit dem von ihr beauftragten
IT-Dienstleister eine entsprechende Ausstattungsliste erstellt. Diese berücksichtigt sowohl die
Anforderungen an einen funktionierenden Kindergartenbetrieb als auch die technischen Standards
und Vorgaben des Betreibers.
In der Sitzungsvorlage 2025 / V 00145 wurden bereits die ersten bekannten Budgets für die
Erstausstattung des Kinderhauses beschlossen. Hinsichtlich der IT-/EDV-Ausstattung ist darin
folgende Vorgehensweise vorgesehen:
„Parallel ist der Kindergarten zusätzlich mit der passenden IT/EDV-Ausstattung für einen
reibungslosen Kindergartenbetrieb auszustatten. Hierzu wird durch den Träger ein entsprechender
Zuschussantrag gestellt, über welchen in einer späteren Sitzung separat zu entscheiden ist.“
Von dieser ursprünglich vorgesehenen Vorgehensweise ist zwischenzeitlich abzusehen. Aufgrund
der zwischenzeitlich geänderten vertraglichen Grundlage stellt ein gesonderter Zuschussantrag des
Betreibers nicht das geeignete Verfahren dar.
Gemäß Nr. 4.1.3 des seit dem 01.01.2025 geltenden Vertrags über den Betrieb und die Förderung
von Kindern der Tageseinrichtungen in der Stadt Friedrichshafen wird die gesamte Erstausstattung
durch die Zeppelin-Stiftung bereitgestellt und steht in deren Eigentum. Zur Erstausstattung im
Zusammenhang mit einer Baumaßnahme gehören entsprechend der Kostengruppe 600 auch die für
den Betrieb erforderliche Netzwerk- und Arbeitsplatzausstattung.
Vor diesem Hintergrund ist die IT-/EDV-Ausstattung als Bestandteil der Erstausstattung durch die
Zeppelin-Stiftung zu beschaffen und dem Betreiber für den Betrieb des Kinderhauses zur Verfügung
zu stellen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die mit der OAB und deren IT-Dienstleister abgestimmte IT-/EDV-
Ausstattung auf Grundlage der vorliegenden Angebote zu beschaffen. Die hierfür erforderlichen
Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 60.000 Euro.
Mit der Beschaffung wird sichergestellt, dass das Kinderhaus Habakuk zum Zeitpunkt der
Inbetriebnahme über eine bedarfsgerechte und mit den bestehenden Standards des Betreibers
kompatible IT-/EDV-Infrastruktur verfügt und unmittelbar in den laufenden IT-Betrieb der OAB
integriert werden kann.
Weitere Ausgaben (zu Nr. 2):
Insbesondere müssen die Zugänge zu diversen Verteilerkästen sowie zur Dachluke jederzeit frei
zugänglich und ohne Einschränkungen erreichbar sein. Um den vorhandenen Stauraum optimal
ausnutzen zu können und gleichzeitig die erforderlichen Zugänglichkeiten und Wartungsbereiche
sicherzustellen, ist daher der Einbau von individuell an die jeweiligen Räume angepassten
Lagerregalen und -schränken erforderlich.
Für den Mehrzweckraum ist außerdem die Ausstattung mit einem Wand-/Deckenschienensystem
einschließlich des erforderlichen Zubehörs vorgesehen. Ergänzend werden weitere größere Sport-
und Bewegungsgeräte, wie beispielsweise Sprossenwände, benötigt, um eine vielseitige Nutzung
des Raumes zu ermöglichen und den Kindern entsprechende Bewegungs- und Sportangebote zu
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bieten.
Neben den Kosten für die notwendige Ergänzung bzw. Erneuerung der Ausstattung sind weitere
Nebenkosten zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für den Umzug der
vorhandenen Ausstattung sowie für die fachgerechte Entsorgung von nicht mehr verwendbarem bzw.
beschädigtem Mobiliar und sonstigem Altmaterial aus dem Bestandskindergarten.
Finanzielle Auswirkung/ Kosten (brutto)
IT/EDV-Ausstattung 60.000,- Euro
Lagerregale/-schränke 30.000,- Euro
Sonstige Nebenkosten (Umzug etc.) 15.000,- Euro
Mehrzweckraum 25.000,- Euro
Summe 130.000,- Euro
SV 2025/ V 00145 335.000,- Euro (bereits genehmigt, hiervon bereits
15.000 Euro ausgegeben)
Gesamtbudget Ausstattung 465.000,- Euro
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