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Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Schlei-Ostsee |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Schlei-Ostsee Abteilung: Finanzen
für Gemeinde Güby Bearbeiter: Lotta Rambadt
Aktenzeichen: 902.51; 023.1141;
022.31
Datum: 02.11.2026
BESCHLUSSVORLAGE
09-FBA-14/2026
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Beratungsfolge Beratung Termin TOP
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss Güby öffentlich 12.11.2026 8.
Gemeindevertretung Güby öffentlich 19.11.2026
Sachverhalt:
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz
kann nach Beschluss der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haus-
haltsjahres durch Nachtragssatzung geändert werden. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nach-
tragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei
einzelnen Produktsachkonten in einem Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen erheblichen Um-
fang geleistet werden müssen, oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung
ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Abstimmungstext:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 werden mit fol-
genden Festsetzungen beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbe-
trag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
erhöht vermindert gegenüber nunmehr
um um bisher festgesetzt
EUR EUR EUR auf
EUR
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 103.400 3.400 1.078.800 1.178.800
Gesamtbetrag der Aufwendungen 28.000 96.100 1.225.700 1.157.600
Jahresüberschuss 75.400 -92.700 -146.900 21.200
Jahresfehlbetrag 0 0 0 0
einer Inanspruchnahme der Aus- 0 146.900 146.900 0
gleichsrücklage nach § 26 Absatz 1
Satz 2 GemHVO zum Haushaltsaus-
gleich
einem Jahresergebnis unter Inan- 75.400 54.200 0 21.200
spruchnahme der Ausgleichsrücklage
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 103.400 3.400 1.078.000 1.178.000
laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Aus7zahlungen aus 28.000 96.100 1.204.500 1.136.400
laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 250.000 894.800 1.820.000 1.175.200
der Investitionstätigkeit und der Finan-
zierungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 250.400 275.000 1.264.000 1.239.400
der Investitionstätigkeit und der Finan-
zierungstätigkeit
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für In- von bisher 0 EUR auf 250.00 EUR
vestitionen und Investitionsförde- 0
rungsmaßnahmen
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- von bisher 0 EUR auf 0 EUR
ermächtigungen
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan von bisher auf
ausgewiesenen Stellen
§ 3
-unverändert-
§ 4
-unverändert-
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Güby, 19.11.2026
Bürgermeister
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2026
Text aus PDF extrahiert