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Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Schlei-Ostsee
Datum2026-11-12
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Amt Schlei-Ostsee Abteilung: Finanzen für Gemeinde Güby Bearbeiter: Lotta Rambadt Aktenzeichen: 902.51; 023.1141; 022.31 Datum: 02.11.2026 BESCHLUSSVORLAGE 09-FBA-14/2026 Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 Beratungsfolge Beratung Termin TOP Finanz-, Bau- und Umweltausschuss Güby öffentlich 12.11.2026 8. Gemeindevertretung Güby öffentlich 19.11.2026 Sachverhalt: Gemäß § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz kann nach Beschluss der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haus- haltsjahres durch Nachtragssatzung geändert werden. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nach- tragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Produktsachkonten in einem Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen erheblichen Um- fang geleistet werden müssen, oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Abstimmungstext: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 werden mit fol- genden Festsetzungen beschlossen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbe- trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge erhöht vermindert gegenüber nunmehr um um bisher festgesetzt EUR EUR EUR auf EUR 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 103.400 3.400 1.078.800 1.178.800 Gesamtbetrag der Aufwendungen 28.000 96.100 1.225.700 1.157.600 Jahresüberschuss 75.400 -92.700 -146.900 21.200 Jahresfehlbetrag 0 0 0 0 einer Inanspruchnahme der Aus- 0 146.900 146.900 0 gleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsaus- gleich einem Jahresergebnis unter Inan- 75.400 54.200 0 21.200 spruchnahme der Ausgleichsrücklage 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 103.400 3.400 1.078.000 1.178.000 laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Aus7zahlungen aus 28.000 96.100 1.204.500 1.136.400 laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 250.000 894.800 1.820.000 1.175.200 der Investitionstätigkeit und der Finan- zierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 250.400 275.000 1.264.000 1.239.400 der Investitionstätigkeit und der Finan- zierungstätigkeit § 2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für In- von bisher 0 EUR auf 250.00 EUR vestitionen und Investitionsförde- 0 rungsmaßnahmen 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- von bisher 0 EUR auf 0 EUR ermächtigungen 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan von bisher auf ausgewiesenen Stellen § 3 -unverändert- § 4 -unverändert- Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen. Güby, 19.11.2026 Bürgermeister Anlagen: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2026

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