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Nutzungskonzept des geplanten Multifunktionsraum für die Dorfgemeinschaft und weiteres Vorgehen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Schlei-Ostsee
Datum2026-11-12
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Amt Schlei-Ostsee Abteilung: Bauen und Umwelt für Gemeinde Güby Bearbeiter: Jan Andresen Aktenzeichen: 131.31 Datum: 02.11.2026 BESCHLUSSVORLAGE 09-FBA-13/2026 Nutzungskonzept des geplanten Multifunktionsraum für die Dorfgemeinschaft und weiteres Vorgehen Beratungsfolge Beratung Termin TOP Finanz-, Bau- und Umweltausschuss Güby öffentlich 12.11.2026 4. Sachverhalt: Es wurde schon in 2025 beschlossen, in erste Planungen zum Anbau an das Feuerwehrgerätehaus zu beginnen. Seinerzeit war noch die Rede von einem Garagenanbau. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Güby mit dem Planungsbüro GR2 aus Flensburg ein Ortsker- nentwicklungskonzept erstellt. Dieses wurde nach ca. einjähriger Entstehungsphase am 22.05.2026 als Abschlussbericht vorgelegt. In der GV am 23.06.2026 hat die Gemeindevertretung dem Entwurf des Konzeptes zugestimmt, so dass es beschlossen ist. Nicht zuletzt durch die Analysen im Ort im Zuge der Entstehung des Ortskernentwicklungskonzeptes gibt es erste Überlegungen, einen Multifunktionsraum für die Dorfgemeinschaft an das Feuerwehr- haus anzubauen. Dadurch, dass die Schaffung eines Multifunktionsraumes für die Dorfgemeinschaft im Ortskernentwicklungskonzept auf Seite 52 unter Projekt Nummer 6 als priorisiertes Schlüsselpro- jekt ausgewiesen ist, könnte die Gemeinde in den Genuss von 65 % bis 75 % Zuschuss aus GAK- Bundesmitteln gedeckelt auf 600.000 € für den Bau eines solchen Raumes kommen. Für die Bean- tragung der Mittel bedarf es zunächst eines Beschlusses darüber, dass das Schlüsselprojekt als solches geplant und umgesetzt werden soll. Natürlich kann der Beschluss unter dem Vorbehalt ge- fasst werden, dass die Gesamtfinanzierung leistbar ist. Um die GAK-Mittel bewilligt zu bekommen, muss u.a. auch gutachterlich attestiert werden, dass ein mit Steuergeldern geförderter Multifunktionsraum für die Dorfgemeinschaft keine Konkurrenz zu sonstigen gastronomischen Angeboten / Betrieben darstellen wird. Daher wurde zwischenzeitlich ein von der DEHOGA zugelassener Gutachter beauftragt, eine Wettbewerbsuntersuchung durchzu- führen. In diesem Zusammenhang hat sich herausgestellt, dass die Gemeinde zunächst auch darüber be- raten und beschließen muss, wie ein potentieller Multifunktionsraum genutzt werden soll, sprich es muss ein Nutzungskonzept beschlossen werden. Der Gutachter hat verschiedene Kurzbeschreibun- gen von Nutzungskonzepten als Vorlagensammlung in tabellarischer Form geliefert. Diese wird der Gemeindevertretung mit der Beschlussvorlage ebenso zur Verfügung gestellt. Um im Falle eines zustimmenden Beschlusses einen Förderantrag einreichen zu können, bedarf es einer konkreten Entwurfsplanung nach HOAI Leistungsphase 3 mit Grundriss- und Schnittzeichnun- gen sowie Ansichten, einer Bau- und Betriebsbeschreibung und einer Kostenberechnung nach DIN276 (3.Ebene). Erste Planungsideen sind bereits im Zusammenhang mit der Erstellung des Orts- kernentwicklungskonzeptes zusammen mit dem Architektenbüro Giese & Hanke gereift. Auch hier bedurfte es schon einer groben Idee und Darstellung zur Beschreibung des Schlüsselprojektes. Um nun das Ergebnis der Leistungsphase 3 zu erhalten, muss ein Architektenbüro mit der soge- nannten Leistungsstufe 1 mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt werden. Die Vergabe der Leistung muss den einschlägigen Vergaberegularien genügen. Ein Förderantrag müsste bis 01.03.2027 vollständig beim Landesamt für Landwirtschaft und nach- haltige Landentwicklung (LLnL) eingereicht werden. Dieser hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn zudem folgende Bestandteile mit eingereicht werden: • Projektauswahlkriterien objektiv • Letter-of-Intent von möglichst vielen Nutzergruppen / Vereinen / Verbänden • Antragsformular mit diversen Erläuterungen und Begründungen Um den Umfang abschätzen zu können, werden Antragsunterlagen mit der Vorlage zur Kenntnis gegeben. Um die vorgenannten Honorare vergüten zu können, wurde in der Haushaltsplanung im Nachtrag 2026 eine Summe von 10.000 € und im Haushalt 2027 eine Summe von 15.000 € eingeplant. Abstimmungstext: Es wird beschlossen, das Projekt Nummer 6 des Ortskernentwicklungskonzeptes für die Schaffung eines Multifunktionsraumes für die Dorfgemeinschaftsraumes als prioritäres Schlüsselprojekt umzu- setzen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 mit der sogenannten Leistungsstufe 1 eines stufenweise erteilten Architektenvertrages zu organisieren und zu vergeben. Ferner wird folgendes Nutzungskonzept für den Multifunktionsraum beschlossen: -Text im Ausschuss und in der GV schreiben und genau als Beschluss dokumentieren! - Das Ergebnis der Wettbewerbsanalyse und der Architektenentwurfsplanung wird zu gegebener Zeit mit dem Ziel, anschließend einen Förderantrag einzureichen, in den Gremien der Gemeinde vorge- tragen. Anlagen: Vorlage Gutachter + Förderrichtlinie + Punkteauswahlkriterien + Förderantragsformular

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