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Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSontra
Datum2026-11-10
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Stadt Sontra Vorlagebericht T O P Az.: 610-20 an die Nr. 1 Stadtverordnetenversammlung am Vorl.-Nr.: II-12-2026 10.11.2026 Bauleitplanung der Stadt Sontra a) Abwägung und Beschluss über den Entwurf der 11. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Stadt Sontra in der Gemarkung Sontra-Heyerode, Bereich Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (teilweise) b) Abwägung und Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Feuer- wehrstützpunkt Pfaffenbachtal“ in der Gemarkung Sontra-Heyerode, Bereich Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (teilweise) c) Öffentliche Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB`s) gem. § 4 Abs. 2 BauGB Sachverhalt Gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 11.08.2026 wurden die Aufstel- lungsbeschlüsse der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sontra im Be- reich Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (Bodenweg teilweise) und des Bebauungsplanes Nr. 34 „Feuerwehrstützpunkt Pfaffenbachtal“ in der Gemarkung Sontra-Heyerode, Bereich Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (Bodenweg teilweise) gefasst und am 02.09.2026 bekannt ge- macht. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 04.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026 durchgeführt. Im Zuge der öffentlichen Auslegung vom 04.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026 und der frühzeitigen Beteiligung der TÖB`s sind Anregungen und Hinweise eingegangen. Die Anre- gungen und Hinweis wurden ausgewertet und entsprechende Vorschläge zur Abwägung er- arbeitet. Auf die beigefügten Abwägungsvorlagen („Abwägung“ und „Stellungnahme Kommu- nalUp“) wird verwiesen. Die zeichnerischen Darstellungen mit den textlichen Festsetzungen, die Begründungen mit Umweltberichten sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage und sind als Anlagen ebenfalls bei- gefügt. In der Folge kann nun die Bauleitplanung mit der Offenlegung fortgesetzt werden. Folgende Schritte sollen erfolgen: - Abwägung und Beschlussfassung über den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs- planes der Stadt Sontra in der Gemarkung Sontra-Heyerode, Bereich Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (Bodenweg teilweise) - Abwägung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Feuer- wehrstützpunkt Pfaffenbachtal“ in der Gemarkung Sontra-Heyerode, Bereich Flur 5, Flurstü- cke 38 und 207/3 (Bodenweg teilweise) - Offenlegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Seite 1 von 2 Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.10.2026 mit dieser The- matik befasst und schlägt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgende Beschlussfassung vor. Sontra, 02.11.2026, gez.: Renner gez. Thomas Eckhardt Bürgermeister Beschlussvorschlag Von dem Sachverhalt wird Kenntnis genommen. Die ausgewerteten Anregungen und Hinweise, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.09.2026 bis 05.10.2026 eingegangen sind, sind gemäß der beigefügten Ab- wägungsvor-lage zu behandeln und abzuwägen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sontra beschließt die Entwürfe der 11. Ände- rung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sontra und des Bebauungsplanes Nr. 34 „Feuer- wehrstützpunkt Pfaffenbachtal“ in der Gemarkung Sontra-Heyerode. Der Geltungsbereich für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sontra und für den Bebauungsplan Nr. 34 „Feuerwehrstützpunkt Pfaffenbachtal“, umfasst folgende Flur- stücke: Gemarkung Heyerode, Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (Bodenweg teilweise). Die zeichnerischen Darstellungen mit den textlichen Festsetzungen und die Begründungen mit Umweltberichten sind Bestandteil dieser Beschlussfassung. Die Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sontra, Gemarkung Heyerode, im Bereich Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (Bodenweg teilweise) und des Bebau- ungsplanes Nr. 34 „Feuerwehrstützpunkt Pfaffenbachtal“ in der Gemarkung Sontra-Heyer- ode, Bereich Flur 5, Flurstücke 38 und 207/3 (Bodenweg teilweise), sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB’s) sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Bau- u. Planungsausschuss soll das weitere Verfahren begleiten. Seite 2 von 2

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