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Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses – Widmung der Verkehrsanlage „von-Lengefeld-Weg“ im OT Bad Lauchstädt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Bad Lauchstädt |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B eschul ssvoarlge
Vorlage TOP Datum
BV-HA69-10/2026 07 05.11.2026
B eraut ngsfogle Sztiu ng B eschul ssvoarlge
Tag öff. nö. angen. abgel. geänd.
Bau-undWirtschaftsausschuss
Kultur-undSozialausschuss
Finanzausschuss
Hauptausschuss 05.11.2026 x
Stadtrat 24.11.2026 x
Ortschaftsrat
DerH au patu sschu ss empfeihtldem Satdrtatdei B eschul ssfassu ng.
Thema: W di mu ngderVerkehrsanalge„vonL- engefedl W- eg“mi OrstetlBi ad Lau chsätdt
B eschul ssvorschalg:
Der Stadtrat der Goethestadt Bad Lauchstädt beschließt die Widmung der im beigefügten Lageplan
dargestellten Verkehrsanlage „vonL- engefedl W- eg“ , Gemarkung Bad Lauchstädt, Flur 1, gemäß § 6
StraßengesetzfürdasLandSachsen-Anhalt(StrGLSA)fürdenöffentlichenVerkehr.
DieVerkehrsanlagewirdentsprechendihrerVerkehrsbedeutungalsGemenidesrtaße gemäß§3Abs.
1Nr.3StrGLSAeingestuft.
DieVerkehrsanlageerhältdieamtlicheStraßenbezeichnung
„vonL- engefedl W- eg“ .
TrägerderStraßenbaulastistdieGoehtesatdtB ad Lau chsätdt .
DieVerwaltungwirdbeauftragt,dieWidmungnachFertigstellungderVerkehrsanlageöffentlichbekannt
zu machen und die Straße in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Goethestadt Bad
Lauchstädtaufzunehmen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die aufgrund der neuen Straßenbezeichnung erforderliche
Neu ordnu ngu nd VergabederH au snu mmfeürnrdiebetroffenenGrundstückevorzunehmenunddie
betroffenen Grundstückseigentümer sowie die zuständigen Behörden und sonstigen Stellen
entsprechendzuinformieren.
DeralsAnlagebeigefügteLageplanistBestandteildesBeschlusses.
B egrü ndu ng:
Im Bereich der bisherigen Schillerstraße wird eine eigenständige Verkehrsanlage hergestellt bzw.
ausgebaut.DieneuentstehendeStraßesollkünftigunterderamtlichenStraßenbezeichnung
„vonL- engefedl W- eg“ geführtwerden.
Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme ist die Verkehrsanlage entsprechend ihrer
dauerhaften öffentlichen Verkehrsfunktion straßenrechtlich einzuordnen und dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Gemäß § 6 StrG LSA erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße durch
Widmung. Der vonL- engefedl W- eg dient dem öffentlichen Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes
und wird entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße eingestuft. Träger der
StraßenbaulastistdieGoethestadtBadLauchstädt.
MitderHerstellungdereigenständigenVerkehrsanlageundderStraßenbezeichnung
„vonL- engefedl W- eg“ ist zugleich die bisherige Zuordnung der betroffenen Grundstücke zur
Schillerstraße anzupassen. Hierzu ist eine Neuordnung bzw. Neuvergabe der Hausnummern
erforderlich.DieeindeutigeStraßenbezeichnungundGrundstücksadressierungdientinsbesondereder
sicheren Auffindbarkeit durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sowie der eindeutigen
postalischenundverwaltungsseitigenZuordnung.
Lage und räumlicher Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ergeben sich aus dem als Anlage
beigefügtenLageplan.
Rechstgru ndalge:
§§3und6StraßengesetzfürdasLandSachsen-Anhalt(StrGLSA)
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigteinsgesamt:
anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Runkel
Bürgermeister
fü rdei Rci hgitketiu nd Vosllätndgiketider Setvll.
Vorsztiende
Voarlge B ü rgermesietr
Amt AmtI AmtII AmtIII AmtIV
12.10.
Datum
2026
Bearbeiter Th
27.10.2026 Datum/Unterschrift
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