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Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses – Widmung der Verkehrsanlage „von-Lengefeld-Weg“ im OT Bad Lauchstädt

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBad Lauchstädt
Datum2026-11-05
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B eschul ssvoarlge Vorlage TOP Datum BV-HA69-10/2026 07 05.11.2026 B eraut ngsfogle Sztiu ng B eschul ssvoarlge Tag öff. nö. angen. abgel. geänd. Bau-undWirtschaftsausschuss Kultur-undSozialausschuss Finanzausschuss Hauptausschuss 05.11.2026 x Stadtrat 24.11.2026 x Ortschaftsrat DerH au patu sschu ss empfeihtldem Satdrtatdei B eschul ssfassu ng. Thema: W di mu ngderVerkehrsanalge„vonL- engefedl W- eg“mi OrstetlBi ad Lau chsätdt B eschul ssvorschalg: Der Stadtrat der Goethestadt Bad Lauchstädt beschließt die Widmung der im beigefügten Lageplan dargestellten Verkehrsanlage „vonL- engefedl W- eg“ , Gemarkung Bad Lauchstädt, Flur 1, gemäß § 6 StraßengesetzfürdasLandSachsen-Anhalt(StrGLSA)fürdenöffentlichenVerkehr. DieVerkehrsanlagewirdentsprechendihrerVerkehrsbedeutungalsGemenidesrtaße gemäß§3Abs. 1Nr.3StrGLSAeingestuft. DieVerkehrsanlageerhältdieamtlicheStraßenbezeichnung „vonL- engefedl W- eg“ . TrägerderStraßenbaulastistdieGoehtesatdtB ad Lau chsätdt . DieVerwaltungwirdbeauftragt,dieWidmungnachFertigstellungderVerkehrsanlageöffentlichbekannt zu machen und die Straße in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Goethestadt Bad Lauchstädtaufzunehmen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die aufgrund der neuen Straßenbezeichnung erforderliche Neu ordnu ngu nd VergabederH au snu mmfeürnrdiebetroffenenGrundstückevorzunehmenunddie betroffenen Grundstückseigentümer sowie die zuständigen Behörden und sonstigen Stellen entsprechendzuinformieren. DeralsAnlagebeigefügteLageplanistBestandteildesBeschlusses. B egrü ndu ng: Im Bereich der bisherigen Schillerstraße wird eine eigenständige Verkehrsanlage hergestellt bzw. ausgebaut.DieneuentstehendeStraßesollkünftigunterderamtlichenStraßenbezeichnung „vonL- engefedl W- eg“ geführtwerden. Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme ist die Verkehrsanlage entsprechend ihrer dauerhaften öffentlichen Verkehrsfunktion straßenrechtlich einzuordnen und dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Gemäß § 6 StrG LSA erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße durch Widmung. Der vonL- engefedl W- eg dient dem öffentlichen Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes und wird entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße eingestuft. Träger der StraßenbaulastistdieGoethestadtBadLauchstädt. MitderHerstellungdereigenständigenVerkehrsanlageundderStraßenbezeichnung „vonL- engefedl W- eg“ ist zugleich die bisherige Zuordnung der betroffenen Grundstücke zur Schillerstraße anzupassen. Hierzu ist eine Neuordnung bzw. Neuvergabe der Hausnummern erforderlich.DieeindeutigeStraßenbezeichnungundGrundstücksadressierungdientinsbesondereder sicheren Auffindbarkeit durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sowie der eindeutigen postalischenundverwaltungsseitigenZuordnung. Lage und räumlicher Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ergeben sich aus dem als Anlage beigefügtenLageplan. Rechstgru ndalge: §§3und6StraßengesetzfürdasLandSachsen-Anhalt(StrGLSA) Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigteinsgesamt: anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Runkel Bürgermeister fü rdei Rci hgitketiu nd Vosllätndgiketider Setvll. Vorsztiende Voarlge B ü rgermesietr Amt AmtI AmtII AmtIII AmtIV 12.10. Datum 2026 Bearbeiter Th 27.10.2026 Datum/Unterschrift

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