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7. Änderung zur Hundesteuersatzung der Stadt Viersen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Viersen |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5152/FB 20/I
Aktenzeichen: 20-41-00
Datum: 22.10.2026
Tagesordnungspunkt:
7. Änderung zur Hundesteuersatzung der Stadt Viersen
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Vorberatung
Rat 17.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Die Satzung zur 7. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Viersen wird in der als Anlage 2
beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja
Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: Nein
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
Mehrerträge ab dem Jahr 2027 in Höhe von ca. 132.000 € jährlich (Produkt 1.100.01.06.06, Sach-
konto 40320000).
Personeller Mehrbedarf: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
Umsetzungsdatum:
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Sachverhalt:
Seit der letzten Erhöhung zum 01.01.2015 beträgt die Hundesteuer in Viersen unverändert 100 € für
Ersthunde bzw. je 120 € beim Halten von zwei Hunden und je 144 € beim Halten von drei Hunden.
Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Anzahl der Hunde auf 5.771. Aktuell werden 6.564 Hunde im
Stadtgebiet gehalten. Das bedeutet einen Zuwachs von 793 Hunde bzw. 13,7 %. Im gleichen Zeit-
raum ist die Bevölkerung der Stadt von 75.058 auf 78.026 gewachsen und damit um 2.968 Einwoh-
ner bzw. 4,0 %. Der Vergleich der Zuwachsraten zeigt, dass die Anzahl der Hunde in den letzten
Jahren überproportional zugenommen hat. Zugleich wird damit auch deutlich, dass die Hundesteuer
ihrer Hauptfunktion als Lenkungs- und Steuerungsinstrument nicht mehr gerecht wird. Die Hunde-
steuer sollte eigentlich die wachsende Anzahl der Hunde im Stadtgebiet begrenzen. Sie soll in erster
Linie die Zahl der in Haushalten lebenden Hunde regulieren, um so potenziellen Problemen, wie
etwa Lärmbelästigung oder Verschmutzung öffentlicher Flächen, entgegenzuwirken.
Die Hundesteuer hat ihre Lenkungswirkung eingebüßt, da die Steuersätze seit 11 Jahren unverän-
dert sind. Im gleichen Zeitraum (01/2015 bis 09/2026) ist jedoch die Preisentwicklung auf der Grund-
lage des Verbraucherpreisindex um rd. 36 % gestiegen. Die Hundesteuer kann nur ihrer besonderen
Rolle als Lenkungs- und Ordnungsinstrument gerecht werden, wenn durch sie entsprechende finan-
zielle Auswirkungen entstehen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der aktuell prekären Haushaltssituation (ab 01.01.2027 Not-
haushaltsrecht/ Haushaltssicherungspflicht) schlägt die Verwaltung eine moderate Erhöhung der
Steuersätze auf 120 € / 144 € / 168 € vor. Die Steuersätze für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter
Rassen sollen von bisher 600 € bei einem Hund und 720 € ab zwei Hunde nunmehr auf 612 € bzw.
732 € angepasst werden.
Die Erhöhung führt zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 132.000 € pro Jahr. Ein personeller Mehr-
aufwand entsteht nicht.
Die vorgeschlagene Anhebung beträgt im Vergleich zur allgemeinen Preisentwicklung maßvolle
20 % und bleibt im Durchschnittswert der Vergleichsstädte (siehe Anlage 1).
Bisher sind in den Städten Kleve (90 €), Wesseling (120 €), Frechen (105 €) und Rösrath (125 €)
Erhöhungen für das Jahr 2027 geplant.
Darüber hinaus ist eine Anpassung der Satzung im Zusammenhang der Digitalisierung und der Ein-
führung einer „digitalen Hundesteuermarke“ erforderlich. Anstelle der bisherigen Hundesteuermar-
ken sollen die Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2027 mit dem Hundesteuerbescheid einen QR-Code
als „digitale Hundesteuermarke“ erhalten.
Der QR-Code kann mit folgenden Daten ausgelesen werden:
- Name des Hundehalters mit Wohnort
- Anzahl der gehaltenen Hunde unter Angabe der Rasse
- Veranlagungsjahr
In der bisherigen Praxis hat sich bei vielen Hundehaltern herausgestellt, dass die Hundesteuermar-
ken häufig an den Ösen ausreißen und somit verloren gehen.
Die Hundehalter sollen nunmehr anstatt der Hundesteuermarke beim Ausführen des Hundes den
digitalen Nachweis (QR-Code), abgespeichert auf dem Smartphone oder ggf. auch in Papierform,
mitführen.
Die klassischen Marken muss die Verwaltung beschaffen, lagern und an die Halter ausgeben, was
durch die digitale Lösung entfällt. Das Ordnungsamt der Stadt Viersen befürwortet die QR-Codes,
weil dadurch relevante Daten zu Hund und Halter schnell ausgelesen werden können.
Diese Praxis wurde mit Erfolg bereits 2025 in der Stadt Krefeld und im laufenden Jahr bei der Stadt
Tönisvorst eingeführt und soll ab 2027 auch in Kempen umgesetzt werden.
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Die Verwaltung schlägt eine entsprechende Satzungsänderung vor. Der Entwurf der 7. Änderungs-
satzung zur Hundesteuersatzung für die Erhöhung der Steuersätze und die Einführung der digitalen
Hundesteuermarke ist als Anlage 2 beigefügt.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Aus der Anpassung der Steuersätze ist mit Mehrerträgen ab dem Jahr 2027 von rd. 132.000 € jähr-
lich zu kalkulieren (Produkt 1.100.01.06.06, Sachkonto 40320000).
In Vertretung
gez.
Thomas Dückers
Beigeordneter
Anlagen:
1. Anlage1_Vergleich_Hundesteuersätze_2026
2. Anlage2_Siebte_Änderungssatzung_Entwurf
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