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7. Änderung zur Hundesteuersatzung der Stadt Viersen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeViersen
Datum2026-11-09
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Dokument

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Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2026/5152/FB 20/I Aktenzeichen: 20-41-00 Datum: 22.10.2026 Tagesordnungspunkt: 7. Änderung zur Hundesteuersatzung der Stadt Viersen Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Vorberatung Rat 17.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Die Satzung zur 7. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Viersen wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: Nein b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten: Mehrerträge ab dem Jahr 2027 in Höhe von ca. 132.000 € jährlich (Produkt 1.100.01.06.06, Sach- konto 40320000). Personeller Mehrbedarf: Nein Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Nein Umsetzungsdatum: Seite 1 von 3 Sachverhalt: Seit der letzten Erhöhung zum 01.01.2015 beträgt die Hundesteuer in Viersen unverändert 100 € für Ersthunde bzw. je 120 € beim Halten von zwei Hunden und je 144 € beim Halten von drei Hunden. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Anzahl der Hunde auf 5.771. Aktuell werden 6.564 Hunde im Stadtgebiet gehalten. Das bedeutet einen Zuwachs von 793 Hunde bzw. 13,7 %. Im gleichen Zeit- raum ist die Bevölkerung der Stadt von 75.058 auf 78.026 gewachsen und damit um 2.968 Einwoh- ner bzw. 4,0 %. Der Vergleich der Zuwachsraten zeigt, dass die Anzahl der Hunde in den letzten Jahren überproportional zugenommen hat. Zugleich wird damit auch deutlich, dass die Hundesteuer ihrer Hauptfunktion als Lenkungs- und Steuerungsinstrument nicht mehr gerecht wird. Die Hunde- steuer sollte eigentlich die wachsende Anzahl der Hunde im Stadtgebiet begrenzen. Sie soll in erster Linie die Zahl der in Haushalten lebenden Hunde regulieren, um so potenziellen Problemen, wie etwa Lärmbelästigung oder Verschmutzung öffentlicher Flächen, entgegenzuwirken. Die Hundesteuer hat ihre Lenkungswirkung eingebüßt, da die Steuersätze seit 11 Jahren unverän- dert sind. Im gleichen Zeitraum (01/2015 bis 09/2026) ist jedoch die Preisentwicklung auf der Grund- lage des Verbraucherpreisindex um rd. 36 % gestiegen. Die Hundesteuer kann nur ihrer besonderen Rolle als Lenkungs- und Ordnungsinstrument gerecht werden, wenn durch sie entsprechende finan- zielle Auswirkungen entstehen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der aktuell prekären Haushaltssituation (ab 01.01.2027 Not- haushaltsrecht/ Haushaltssicherungspflicht) schlägt die Verwaltung eine moderate Erhöhung der Steuersätze auf 120 € / 144 € / 168 € vor. Die Steuersätze für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen sollen von bisher 600 € bei einem Hund und 720 € ab zwei Hunde nunmehr auf 612 € bzw. 732 € angepasst werden. Die Erhöhung führt zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 132.000 € pro Jahr. Ein personeller Mehr- aufwand entsteht nicht. Die vorgeschlagene Anhebung beträgt im Vergleich zur allgemeinen Preisentwicklung maßvolle 20 % und bleibt im Durchschnittswert der Vergleichsstädte (siehe Anlage 1). Bisher sind in den Städten Kleve (90 €), Wesseling (120 €), Frechen (105 €) und Rösrath (125 €) Erhöhungen für das Jahr 2027 geplant. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Satzung im Zusammenhang der Digitalisierung und der Ein- führung einer „digitalen Hundesteuermarke“ erforderlich. Anstelle der bisherigen Hundesteuermar- ken sollen die Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2027 mit dem Hundesteuerbescheid einen QR-Code als „digitale Hundesteuermarke“ erhalten. Der QR-Code kann mit folgenden Daten ausgelesen werden: - Name des Hundehalters mit Wohnort - Anzahl der gehaltenen Hunde unter Angabe der Rasse - Veranlagungsjahr In der bisherigen Praxis hat sich bei vielen Hundehaltern herausgestellt, dass die Hundesteuermar- ken häufig an den Ösen ausreißen und somit verloren gehen. Die Hundehalter sollen nunmehr anstatt der Hundesteuermarke beim Ausführen des Hundes den digitalen Nachweis (QR-Code), abgespeichert auf dem Smartphone oder ggf. auch in Papierform, mitführen. Die klassischen Marken muss die Verwaltung beschaffen, lagern und an die Halter ausgeben, was durch die digitale Lösung entfällt. Das Ordnungsamt der Stadt Viersen befürwortet die QR-Codes, weil dadurch relevante Daten zu Hund und Halter schnell ausgelesen werden können. Diese Praxis wurde mit Erfolg bereits 2025 in der Stadt Krefeld und im laufenden Jahr bei der Stadt Tönisvorst eingeführt und soll ab 2027 auch in Kempen umgesetzt werden. Sitzungsvorlage 2026/5152/FB 20/I Seite 2 von 3 Die Verwaltung schlägt eine entsprechende Satzungsänderung vor. Der Entwurf der 7. Änderungs- satzung zur Hundesteuersatzung für die Erhöhung der Steuersätze und die Einführung der digitalen Hundesteuermarke ist als Anlage 2 beigefügt. Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: Aus der Anpassung der Steuersätze ist mit Mehrerträgen ab dem Jahr 2027 von rd. 132.000 € jähr- lich zu kalkulieren (Produkt 1.100.01.06.06, Sachkonto 40320000). In Vertretung gez. Thomas Dückers Beigeordneter Anlagen: 1. Anlage1_Vergleich_Hundesteuersätze_2026 2. Anlage2_Siebte_Änderungssatzung_Entwurf Sitzungsvorlage 2026/5152/FB 20/I Seite 3 von 3

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