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Überprüfung der freiwilligen Leistungen des FB 50 (im Bereich Sport)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Viersen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5179/FB 50/I
Aktenzeichen: FB 50/I
Datum: 27.10.2026
Tagesordnungspunkt:
Überprüfung der freiwilligen Leistungen des FB 50 (im Bereich Sport)
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Sportausschuss 10.11.2026 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Sitzungsvorlage 2026/5179/FB 50/I zu den freiwilligen Leistungen
des FB 50 (Bereich Sport) zur Kenntnis. Die weitere Beratung erfolgt zunächst im Rahmen des
Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja
Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: Nein
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
Aufgrund der aktuellen kritischen finanziellen Situation sind entsprechende
Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten. Hierbei ist auch der Bereich der freiwilligen Leistungen
einzubeziehen.
Personeller Mehrbedarf: Nein
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
Umsetzungsdatum:
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Sachverhalt:
Wie bereits an verschiedenen Stellen mitgeteilt, hat sich die städtische Finanzlage in den
vergangenen Monaten erheblich zugespitzt. Es muss nach jetzigem Kenntnisstand davon
ausgegangen werden, dass sich die Stadt Viersen ab dem 01.01.2027 im sog. „Nothaushaltsrecht“
befinden wird. Innerhalb dieser restriktiven Rechtsvorgaben wird die Stadt Viersen ausschließlich
Aufwendungen/Auszahlungen leisten können, zu denen eine rechtliche Verpflichtung existiert;
insbesondere werden die sogenannten „freiwilligen Leistungen“ erheblich eingeschränkt bzw.
vielfach gem. Gesetz nicht möglich sein. Um der Problematik zu entgegnen und gleichzeitig der
Haushaltssicherungspflicht gem. § 76 GO NRW gerecht zu werden, hat sich die Verwaltung -unter
Einbeziehung des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung- auf den Weg gemacht, um geeignete
Konsolidierungsmaß-nahmen zu erarbeiten. Hierzu gehört insbesondere auch eine kritische
Betrachtung des Bereiches der „freiwilligen Leistungen“. Dabei ist ausdrücklich zu betonen, dass
verwaltungsseitig keine vollständige Abschaffung sämtlicher Leistungen vorgeschlagen wird,
vielmehr wird eine intensive Betrachtung und politische Priorisierung des bisherigen
Leistungsportfolios angeregt, um einen schützenswerten Kernbereich zu definieren.
Vor diesem Hintergrund wurde verwaltungsseitig eine Aufstellung solcher freiwilligen Leistungen
erarbeitet, welche auf konkreten Beschlüssen politischer Gremien beruhen, um diese in die
Fachausschüsse zwecks Beratung einzubringen und dem Rat zur abschließenden
Beschlussfassung über eine Fortführung der Maßnahmen vorzulegen. Die Aufstellung für den FB
50 (Bereich Sport) ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt, da hier zum Teil sensible
Informationen enthalten sind (Hinweis: Lfd. Nr. sind aus der Gesamtliste für den Arbeitskreis
Haushaltskonsolidierung entnommen). Die Gesamtliste wurde auch bereits den Mitgliedern des
Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung zugestellt.
In den bisherigen Fachausschusssitzungen wurde sich einvernehmlich auf eine Vertagung bzw.
Vorberatung des Themenkomplexes "Freiwillige Leistungen" in die Sitzung des Arbeitskreises
Haushaltskonsolidierung am 15.10.2026 verständigt und insoweit keine Beschlüsse getroffen. Der
Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung hat die vorgesehene Vorberatung noch nicht abschließen
können, weshalb mit dieser Vorlage für die Sitzung des Sportausschusses am 10.11.2026 analog
zu den bisherigen Fachausschusssitzungen zunächst eine Kenntnisnahme vorgesehen ist.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
(Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen gesichert davon auszugehen, dass die Stadt Viersen für das
Haushaltsjahr 2027 kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen kann und
somit ab dem 01.01.2027 dauerhaft in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW
befinden wird (sog. „Nothaushaltsrecht“). Im Zuge des durchzuführenden und deutlich zu
intensivierenden Konsolidierungskurses rücken die freiwilligen Leistungen unweigerlich in den
Fokus. Insbesondere eine Ausweitung dieses Bereiches wäre nach hiesiger Rechtsauffassung nicht
mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Aber auch eine notwendige Konsolidierung im
bereits bestehenden Umfang der freiwilligen Leistungen -verbunden mit der notwendigen
Priorisierung- muss angesichts der haushaltsrechtlichen Vorgaben unweigerlich vorgenommen
werden.
In Vertretung
gez.
Susanne Fritzsche
Technische Beigeordnete
Anlagen:
1.
Freiwillige_Leistungen_FB50_Sport_aufgrund_politischer_Beschlüsse_konsumtiv_NICHTÖ
FFENTLICHE_Tabelle
Sitzungsvorlage 2026/5179/FB 50/I Seite 2 von 2
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