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Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung einer öffentlichen Trinkwasserzapfstelle und einer Beschattung auf dem Rathausvorplatz
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Versmold |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T V E R S M O L D öffentliche Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Zuständigkeit: Datum Drucksache Nr.
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt 01.10.2026 VL-63/2026
Beratungsfolge voraussichtlicher Sitzungstermin
Ausschuss für Mobilität, Energie, Klima und Umwelt 14.10.2026
Stadtvertretung 05.11.2026
Tagesordnungspunkt:1
Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung einer öffentlichen Trinkwasserzapfstelle
und einer Beschattung auf dem Rathausvorplatz
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
I. Trinkwasserbrunnen
Die SPD-Fraktion beantragt die Errichtung einer öffentlich zugänglichen und barrierearm nutz-
baren Trinkwasserzapfstelle. In den Blickpunkt wird hierbei der Rathausvorplatz genommen, der
intensiv genutzt werde und ein zentraler Aufenthalts- und Begegnungsort sei.
In den Sitzungen des Ausschusses für Mobilität, Energie, Klima und Umwelt am 25. September
2024 und am 26. März 2025 wurde über die Möglichkeit zur Errichtung eines Trinkwasserbrun-
nes auf dem Rathausvorplatz beraten. Es wurde jedoch abschließend beschlossen, dass kein
Trinkwasserbrunnen errichtet werden soll.
Bei den vorausgegangenen Beratungen wurde der Bau eines Trinkwasserspenders auf dem
Rathausvorplatz in direkter Nähe zum Haupteingang des Rathauses vorgestellt. Hier wäre der
Wasseranschluss des Rathauses in Anspruch genommen worden. Durch die Umbaumaßnah-
men im und am Gebäude wurden Kosten für den Brunnentyp „401390 Hersteller Beuco“ mit ca.
26.000 € kalkuliert.
Mit den Stadtwerken Versmold wurden jetzt weitere Gespräche geführt. Ein geeigneter Standort
verfügt danach grundsätzlich über einen Stromanschluss, einen Ablauf für Spülwasser und die
Möglichkeit, direkt an die Trinkwasserhauptleitung anzuschließen. Danach sei der direkte An-
schluss eines Trinkwasserbrunnens an die Hauptleitung besonders wichtig, damit eine Verkei-
mung des Wassers ausgeschlossen werden könne. Orientiert man sich an dieser Anforderung,
ist ein Trinkwasserbrunnen am Rathausplatz nur parallel zur Gartenstraße umsetzbar, hier ver-
läuft eine Wasserleitung. Darüber hinaus sollte der Standort möglichst zentral und gut sichtbar
in der Öffentlichkeit sein. Außerdem dürfe der Brunnen bei Veranstaltungen kein Hindernis dar-
stellen. Auf dem Rathausvorplatz wäre dann nur der Standort im Bereich der Fahnen geeignet,
dieser Aufstellort würde die oben beschriebenen Kriterien erfüllen. Im weiteren Verlauf der Gar-
tenstraße ist aufgrund der Baumstandorte, des Mahnmals oder der Entfernung zum Hauptplatz
kein geeigneter Standort mehr erkennbar.
Abbildungen- möglicher Standort Rathausplatz
Ein weiterer geeigneter Standort für einen Trinkwasserbrunnen wäre auf dem Marktplatz, hier
im unmittelbaren Nahbereich der ehemaligen Parfümerie Schuback. Auch hier wären die Krite-
rien Strom, Hauptwasserleitung und Ablauf erfüllt. Außerdem ist der Marktplatz stark frequen-
tiert und bei Einheimischen und Touristen beliebt. Weitere Standorte auf dem Marktplatz sind
aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Bäumen oder aufgrund der Platzverhältnisse bei Ver-
anstaltungen nicht vorhanden.
Beschlussvorlage VL-63/2026 Seite 2
Abbildungen – möglicher Standort am Marktplatz
Der Trinkwasserbrunnen kann gemeinsam mit bzw. durch die Stadtwerke Versmold errichtet
werden.
Neben den reinen Investitions- und Betriebskosten ist zu berücksichtigen, dass der laufende
Betrieb einen hohen Arbeitsaufwand erfordert. Darüber hinaus sind regelmäßige Spülungen zur
Sicherstellung der Wasserqualität erforderlich.
Nach vorläufiger Kostenschätzung der Stadtwerke Versmold betragen die Kosten für die Errich-
tung des Trinkwasserbrunnens ca. 12.000 € inkl. aller Nebenleistungen. Die jährlichen Unterhal-
tungskosten betragen voraussichtlich ca. 5.000 €.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht eine Fördermöglichkeit für Klimaanpassungen durch das Förder-
programm „Klimaanpassung Kommunen.NRW“ mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten
(die Mindestzuwendung liegt hierbei bei 12.500 Euro). Gefördert werden niedrigschwellige Kli-
maanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeiche-
rung/Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul-/Kitage-
lände, Verschattung und Trinkwasserangebote. In der EFRE- Förderung stehen grundsätzlich
Mittel zur Verfügung. Zu klären wäre, ob nur Kommunen antragsberechtigt sind.
Beschlussvorlage VL-63/2026 Seite 3
Als geeigneter Trinkwasserbrunnen könnte der bereits in der Sitzung vom 26. März 2025 vorge-
stellte Trinkwasserspender der Firma Beulco aufgestellt werden. Dieser findet bereits in vielen
Städten Verwendung und zeigt bislang gute Referenzen.
Hinsichtlich der Kosten kann mitgeteilt werden, dass es zurzeit einen Gesetzentwurf zur Ände-
rung des Landeswassergesetzes gibt. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes NRW hat hierzu einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet.
Danach seien Trinkwasserbrunnen gerade in sehr heißen Sommern für die Bürgerinnen und
Bürger eine Möglichkeit, um gesund und kostenlos ausreichend trinken zu können und somit
ein wesentlicher Baustein zum allgemeinen Schutz vor Hitze.
Im Jahr 2023 wurde § 50 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) um einen Satz 2
ergänzt, § 50 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 lauten nun: „Die der Allgemeinheit dienende
Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch
Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter
Beschlussvorlage VL-63/2026 Seite 4
Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie,
verhältnismäßig ist.“
Die Kosten der Trinkwasserbrunnenanlagen sind aktuell nicht auf die Wasserentgelte umlegbar
und müssen aus dem kommunalen Haushalt gezahlt werden. Eine Umlage über die Wasserent-
gelte ist ohne eine neue gesetzliche Regelung im Landeswassergesetz nicht möglich. Sollte die
Ergänzung dahin erfolgen, dass öffentliche Trinkwasserspender einen Bestandteil der öffentli-
chen Wasserversorgungspflicht darstellen, könnte eine Refinanzierung über Wassergebühren
und Wasserentgelte erfolgen. Die Stadtwerke Versmold könnten bei einer Gesetzesänderung
die Herstellungs- und Wartungskosten für einen Trinkwasserbrunnen über die allgemeinen
Wassergebühren finanzieren. Die Förderung ist dann aber voraussichtlich nicht möglich, da
diese nur Kommunen erhalten können.
Ich habe die zuständige netzplus GmbH & Co. KG (operative Betriebsführung und technische
Dienstleistung für die Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung) um eine kurze Stellungnahme
zum Trinkwasserbrunnen gebeten:
„Aus fachlicher Sicht möchte ich Ihnen an dieser Stelle eine kurze Einschätzung mitgeben:
Nach unserer Bewertung steht der zu erwartende Nutzen in einem deutlichen Missverhältnis zu
den entstehenden Kosten. Neben den reinen Investitions- und Betriebskosten sind insbeson-
dere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
• Der laufende Betrieb erfordert einen erheblichen personellen und organisatorischen Auf-
wand, der mit unserer aktuellen Personalsituation nur schwer darstellbar ist.
• Regelmäßige Spülungen zur Sicherstellung der Wasserqualität sind erforderlich, was in
Zeiten angespannter Trinkwasserverfügbarkeit erklärungsbedürftig ist und öffentlich kri-
tisch wahrgenommen werden könnte.
• Weitere betriebliche und wirtschaftliche Faktoren, die über die genannten Punkte hin-
ausgehen, sprechen aus unserer Sicht ebenfalls eher gegen die Maßnahme.
Unsere Empfehlung wäre daher, von der Umsetzung abzusehen, sofern keine zwingenden
Gründe dagegensprechen.“
Die Bedenken der Stadtwerke sind nicht von der Hand zu weisen und zeigen den erheblichen
technischen und auch finanziellen Aufwand auf.
II. Verschattung
Im Rahmen des ISEK wurden die Plätze in der Innenstadt (Rathausvorplatz, Markt- und Kirch-
platz sowie der Friedenspark) in die Planung integriert. Die Grundidee des
neuen Rathausplatzes ist seinerzeit gewesen, eine offene, möglichst weitläufige Fläche mit nur
wenigen Einbauten anzubieten. Der Rathausplatz wurde als Ort für Veranstaltungen bewusst
als Freifläche angelegt. Durch die unmittelbare Nähe zum Friedensplatz und auch zum Kirch-
platz ist in der heißen Sommerzeit immer ein geeigneter Schattenplatz erreichbar. Aus Sicht der
Verwaltung bedarf es deshalb keiner Umgestaltung des Rathausplatzes.
Im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 01.12.2021 wurde bereits über die An-
schaffung eines Sonnensegels für den Rathausvorplatz beraten und ist im Ergebnis einstimmig
abgelehnt worden. Eine erneute Beratung wurde für das Jahr 2022 vorgesehen. Es wurde im
Anschluss darüber beraten, ob von den Fördermitteln für die Innenstadt, hier das Förderpro-
gramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" Mittel verwendet werden könnten. Auch
dies wurde abgelehnt und die Mittel für Mietförderungen von Geschäften vorgesehen. Als An-
lage ist die seinerzeitige Präsentation zu dem Sonnensegel beigefügt. Die Preise wurden aber
nicht aktualisiert und sind damit nicht aktuell.
Es besteht auch hier eine Fördermöglichkeit für Klimaanpassungen durch das Förderprogramm
„Klimaanpassung Kommunen.NRW“, siehe oben.
Beschlussvorlage VL-63/2026 Seite 5
Verschattungsmöglichkeiten sind weiterhin auch durch Bäume zu erzielen. Die Idee, durch zu-
sätzliche Bäume schattige Flächen anzubieten, widerspricht der Vorstellung eines offenen Plat-
zes. Darüber hinaus wird es Jahre dauern, bis die Neuanpflanzungen den gewünschten Effekt
erbringen. Der Schattenwurf durch die vorhandene Eiche ist nur teilweise gegeben, da das
Blattwerk beeinträchtigt ist. Die Eiche ist krank und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren
absterben. Heute spendet sie Schatten, siehe dazu Anlage 2, je nach Sonnenstand. Aus Sicht
der Verwaltung ist schon heute über einen Ersatz der Eiche nachzudenken. Es sollte als Ersatz
ein Großbaum gepflanzt werden, um möglichst viel Schatten zu haben. Dieser könnte durch
Fördergelder und Spenden finanziert werden, damit sofort ein entsprechend großer Baum ge-
pflanzt werden kann. Außerdem wachsen die vorhandenen Jungbäume weiter heran und wer-
den zusätzlich in den Nachmittagsstunden Schatten spenden. Die Blumeneschen werden bis
15 m hoch und haben eine buschige ca. 6 m breite Krone. Der Amberbaum hat eine Wuchs-
höhe von bis zu 20 m und eine Kronenbreite von ca. 8 m.
Die Zierkirschen wachsen bis 10 m Höhe und erreichen eine Kronenbreite von ca. 5 m.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja
konsumtiv:
Finanzbedarf
investiv:
Im aktuellen Haushalt hierfür eingeplant:
Deckung:
Jährliche Folgekosten (Zeitraum)
Stellenmehrbedarf (Zeitraum)
Michael Meyer-Hermann
Beschlussvorlage VL-63/2026 Seite 6
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