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Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Anpassung des in Aufstellung befindenden Flächennutzungsplans im Bereich Pfungstadt-Eschollbrücken, Flur 32, Flurstück 229 aufgrund des Projekts „Urban Sports Park“

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindePfungstadt
Datum2026-11-04
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Beschlussvorlage des Magistrats der Stadt Pfungstadt Bauamt Drucks.-Nr. 155/2026 Datum: 09.10.2026 Anlage(n): 1 Beratungsfolge: Termin Magistrat 20.10.2026 Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Klima und Umwelt 27.10.2026 Ortsbeirat Eschollbrücken / Eich 04.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 09.11.2026 Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Anpassung des in Aufstellung befindenden Flächennutzungsplans im Bereich Pfungstadt-Eschollbrücken, Flur 32, Flurstück 229 aufgrund des Projekts „Urban Sports Park“ Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird folgende Beschlussfassung empfohlen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Bereich Pfungstadt-Eschollbrücken, Flur 32, Flurstück 229 im Zuge des Verfahrens der Neuaufstellung. Der Flächennutzungsplan nimmt die o.g. Fläche als „Sondergebiet Sport- und Freizeit“ auf. Problembeschreibung/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.06.2026 den Start des Projekts beschlossen. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger mögliche Lösungswege der Projektrealisierung ausgearbeitet. Im Zuge der Baurechtschaffung wurde mit der Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg vereinbart, dass man auf ein zeit- und kostenintensives Bauleitverfahren verzichten könne, sofern die o.g. Fläche als Sondergebiet in den Flächennutzungsplan mitaufgenommen wird. Somit würde, mit einem positiven Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, ein Bauvorhaben nach §35 BauGB (Außenbereich) möglich sein. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist aktuell noch in Gange, die Fläche ist alsdann der Planzeichnung hinzuzufügen, wenn ein positiver Beschluss gefasst wird. Nach aktuellem Planstand der Neuaufstellung ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche eingezeichnet. Nach der letzten Beschlusslage sollte dir Finanzierung des Projekts ursprünglich über ein Fördermittelprogramm erfolgen. Nach aktuellem Stand, stehen keine Fördermittelmittel für eine Projektrealisierung zur Verfügung. Aufgrund dessen ist der Verein „ZIZUKI“ aktiv dabei, Sponsorengelder für das Projekt einzuwerben. Dennoch wird die Verwaltung weiterhin bei der Akquise von Fördermitteln unterstützen, sofern die Gelder bereitstehen. Dementsprechend bestehen nach aktuellem Stand auch keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verein über Nutzungsverhältnisse oder Vergaberichtlinien. Der Verein „SIZUKI“ handelt hierbei in Eigenverantwortung. Der Anlage ist ein Schriftstück der weiteren Vorgehensweise und den bereits getätigten Aktivitäten beigefügt. Der Vorhabenträger bereitet in Absprache mit der Verwaltung, sofern ein positiver Beschluss erfolgt, den Bauantrag für das Projekt vor. Abbildung: Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand 2026) Finanzielle Auswirkungen einmalig: Finanzielle Auswirkungen laufend: Bei Investitionen Investitionsnummer: Aufwand bei KTR/Produkt geplant: Erträge/Erlöse einmalig/laufend: Übereinstimmung mit dem/n strategischen Ziel/en (Angabe der Nr.): Kostenträger/Produkt (Angabe zwingend notwendig): Aufgestellt Einverstanden gez. Feldmann i. V. gez. Fischer Bearbeiter Stellv. Amtsleiter gez. Schimmel Bürgermeister

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