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Anfrage des RH Voigtländer, SPD-Fraktion, zum Umgang mit dem Verleih von E-Scootern auf dem Gebiet der Stadt Paderborn
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Paderborn |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn
An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität Kilianstraße 2
33098 Paderborn
Herrn Dr. Klaus Schröder
Telefon 0 52 51 – 28 22 23
- per Mail -
06.10.2026
Anfrage zum Umgang mit dem Verleih von E-Scootern auf dem Gebiet der Stadt
Paderborn
Sehr geehrter Herr Dr. Schröder,
bitte nehmen sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Klima und Mobilität am 13.10.2026.
Anfrage:
1. Wie viele Abstellzonen sind bisher wo eingerichtet worden und in welcher Form wird die
Überlassung von städtischen Flächen abgerechnet?
2. Sind Abstellzonen über GPS markiert und dadurch das Abmelden des E-Scooters
außerhalb dieser Zonen nicht möglich?
3. Inwieweit werden die eingerichteten Abstellzonen (ohne GPS) für E-Scooter auch
tatsächlich genutzt?
4. Was passiert mit E-Scootern, die außerhalb dieser Zonen abgestellt werden?
5. Wer ist für die Entfernung/Umsetzung falsch abgestellter E-Scooter zuständig bzw. wer
unterrichtet die Verleihfirmen über falsch abgestellte E-Scooter?
6. Besteht weiterhin der 24-Stunden-Rahmen, in der die Verleihfirmen reagieren müssen?
7. Wie groß ist die Zone, in der E-Scooter verkehren können (innerer Ring?)
8. Was passiert, wenn E-Scooter sicherheitsgefährdend abgestellt werden (Geh- oder
Radwege/Feuerwehrzufahrten)?
9. Die Bundesregierung hat eine verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern
beschlossen. Unter anderem werden die Vermieter von E-Scootern in die Pflicht
genommen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-scooter-unfaelle-
2412716). Welche Möglichkeit der Unterstützung/Unterrichtung für geschädigte
Personen sieht die Verwaltung hier?
Begründung:
In den letzten Jahren gab es immer wieder Anfragen verschiedener Fraktionen zum Umgang
mit E-Scootern. Zuletzt hat am 23.04.2024 in der Sitzung des damaligen Ausschusses für
Umwelt, Klima und Mobilität die SPD-Fraktion zum Thema E-Scooter einen Sachstandsbericht
zur Vertrags- und Sicherheitssituation eingefordert. Unter anderem wurden in der Diskussion
Aufstellflächen als Möglichkeit für sicheres Abstellen genannt. Auch wurde der 24-Stunden-
Rahmen zur Beseitigung von Gefahrstellen bemängelt.
Abstellflächen sind teilweise eingerichtet worden, hierfür wurden auch PKW-Stellplätze genutzt.
Hier ist es wichtig zu wissen in welchem Umfang die Verleihfirmen für die Überlassung zahlen.
Wie unter Punkt 8 genannt sind u.a. die Haftungsregeln verschärft worden, dieses betrifft auch
die Verleihfirmen. In der Regel wird dies den Nutzern nicht bekannt sein. Ob die Verleihfirmen
von sich aus ihre Nutzer darüber aufklären, kann man hinterfragen. Wichtiger aus unserer Sicht
ist jedoch die Unterstützung geschädigter Personen bei Unfällen und Behinderungen durch
falsch abgestellte E-Scooter.
In der Ratssitzung am 02.09.2021 wurde die Änderung der Sondernutzungssatzung
beschlossen, diese Änderung ermöglichte Verleihfirmen, auch in Paderborn tätig zu werden.
Ein Schlagwort für die Zulassung von E-Scootern war „moderne“ Mobilität. Leider muss man
inzwischen feststellen, dass keine moderne Mobilität, sondern eher eine rücksichtslose
Mobilität das Ergebnis ist.
Vereinzelt haben Kommunen darauf reagiert und die Verträge mit den Verleihfirmen gekündigt.
Diese Möglichkeit sollte auch in Paderborn in Betracht gezogen werden. Entweder „erziehen“
die Verleihfirmen ihre Kunden oder sie gefährden ihr Geschäftsmodell. So wie bisher kann es
nicht weitergehen.
Die SPD-Fraktion behält sich vor, hierzu entsprechende Anträge zu stellen.
R. Voigtländer
Text aus PDF extrahiert