Startseite › Paderborn › Dokument
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Paderborn und der Stadt Paderborn
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Paderborn |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0339/26
öffentlich
Fachamt: Stadtplanungsamt
Datum: 23.10.2026
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität 10.11.2026
Rat 12.11.2026
Tagesordnungspunkt:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Paderborn und der
Stadt Paderborn
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat stimmt der als Anlage zur Sitzungsvorlage 0339/26 beigefügten öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung gemäß §§ 23 ff. GkG NRW über die Organisation der Zu-
sammenarbeit als Aufgabenträger sowie der Zuständigkeiten für die jeweils ein- und
ausbrechenden Verkehre zu und ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung mit dem
Kreis Paderborn abzuschließen.
2. Die Anpassung der Anlagen zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, in denen die von
der Vereinbarung erfassten Linien und Linienabschnitte aufgeführt sind, wird im Rah-
men der bestehenden Vereinbarung als Geschäft der laufenden Verwaltung auf den
Bürgermeister übertragen, soweit diese den rechtlichen Regelungsgehalt der Verein-
barung nicht verändern. Insbesondere dürfen hierdurch weder die Aufgaben- und Zu-
ständigkeitsverteilung noch die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verändert
werden. Die Anpassungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Kreis Paderborn.
Begründung:
Hintergrund
Mit der zum 31. Januar 2026 erfolgten Auflösung des Zweckverbands Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter (nph) ist die zuvor auf den nph übertragene Aufgabenträgerschaft für den
öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV) auf den Kreis Paderborn zu-
rückgefallen.
Die Stadt Paderborn ist aufgrund des Betriebs eines eigenen Verkehrsunternehmens, der Pa-
derSprinter GmbH, selbst ÖSPV-Aufgabenträgerin nach § 3 Abs. 1 S. 1 ÖPNVG NRW und
zuständige Behörde nach Art. 2 lit. b) VO 1370/2007. Aufgrund der nach dem ÖPNVG NRW
grundsätzlich territorialen ausgerichteten Zuständigkeit ist sie dementsprechend für alle auf
ihrem Stadtgebiet verlaufenden Linien bzw. Linienabschnitte zuständig.
Für die gebietsüberschreitenden Linienverkehre zwischen Stadt und Kreis sind daher sowohl
der Kreis Paderborn als auch die Stadt Paderborn für die jeweils in ihrem Gebiet verlaufenden
Linienabschnitte zuständig.
2
Um die historisch gewachsenen Verkehrsbeziehungen zwischen Stadt und Kreis insbeson-
dere aus Sicht und im Sinne der Fahrgäste weiterhin einheitlich und ohne Brüche organisieren
zu können, ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Paderborn
erforderlich. Diese soll auf der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
Stadt und nph gründen, die bisher die gebietsüberschreitenden Verkehre geregelt hat.
Der Rat hat sich mit der grundsätzlichen Ausgestaltung dieser Anschlussregelung bereits b-
fasst und die Verwaltung mit der Vorbereitung einer neuen delegierenden öffentlich-rechtli-
chen Vereinbarung beauftragt (SV Nr. 0338/25).
Die nunmehr zwischen Stadt und Kreis Paderborn abgestimmte Vereinbarung soll die bishe-
rige Zusammenarbeit fortführen und an die seit dem 1. Februar 2026 bestehenden Zuständig-
keiten anpassen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung
Die bisherige öffentlich-rechtliche Vereinbarung bestand zwischen der Stadt Paderborn und
dem Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph). Aufgrund der Neuorganisation der Aufga-
benträgerschaft ist nunmehr der Kreis Paderborn Vertragspartner der Stadt. Die Vereinbarung
wird daher an die geänderten Zuständigkeiten angepasst.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung sind:
• Neuer Vertragspartner:
An die Stelle des bisherigen Vertragspartners nph tritt der Kreis Paderborn als zustän-
diger Aufgabenträger für den ÖSPV im Kreisgebiet.
• Zusammenarbeit und Zuständigkeitsübertragung:
o Die Vereinbarung regelt weiterhin die Zusammenarbeit bei der Planung, Organisa-
tion und Ausgestaltung der gebietsüberschreitenden Verkehre. Dabei wird die Zu-
ständigkeit für die betroffenen Linien bzw. Linienabschnitte zwischen Stadt und
Kreis übertragen. Die konkret erfassten Linien und Linienabschnitte werden nun-
mehr in Anlagen zur Vereinbarung aufgeführt. Dies ist notwendig, da die Linien des
Regionalbusverkehrs auf dem Stadtgebiet seit ihrer ersten Festlegung im Nahver-
kehrsplan mehrfach verändert wurden und solche An-passungen in einer Anlage
zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuverlässig, eindeutig und fortlaufend abge-
bildet werden können. Um weiterhin eine aus-reichende Flexibilität zu gewährleis-
ten, werden Anpassungen im Rahmen der vereinbarten Zuständigkeiten als Ge-
schäft der laufenden Verwaltung auf den Bürgermeister übertragen.
Neben den in das Stadtgebiet einbrechenden Regionalverkehren wird auch die
Möglichkeit berücksichtigt, Stadtbusverkehre in das Kreisgebiet auszuweiten.
o Die Zusammenarbeit bei der Nahverkehrsplanung wird fortgeführt und konkretisiert.
Insbesondere werden die Abstimmung des Stadt-Umland-Konzepts so-wie die ge-
genseitige Berücksichtigung der Nahverkehrsplanung von Stadt und Kreis geregelt.
• Neuregelung der Finanzierung:
o Eine wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Vereinbarung ist die ausdrü-
ckliche Regelung der Finanzierung der Regionalbusverkehre im Zusammenhang
mit dem Übergang der Aufgabenträgerschaft vom nph auf den Kreis Paderborn. Die
bisherige Vereinbarung enthielt hierzu keine Regelung, da der nph nicht für die Re-
finanzierung der Regionalbusverkehre über die Kreisumlage zuständig war. Mit
dem Übergang der Aufgabenträgerschaft auf den Kreis ist jedoch eine fachlich-
sachlich angemessene Finanzierungsregelung zwischen Stadt und Kreis erforder-
lich.
o Die neue Vereinbarung schreibt das bestehende Verfahren zur Finanzierung über
eine gesonderte ÖPNV-Umlage fest. Der Kreis Paderborn erhebt diese zusätzlich
zur allgemeinen Kreisumlage, um die unterschiedliche Betroffenheit der kreisange-
hörigen Städte und Gemeinden von der Aufgabenerledigung im ÖPNV zu berück-
sichtigen. Die ÖPNV-Umlage wird nach einem von der all-gemeinen Kreisumlage
abweichenden Schlüssel berechnet, der maßgeblich auf den jeweiligen Fahrplanki-
3
lometern beruht. Die Fahrplankilometer der dem Stadtgebiet zugeordneten Regio-
nalbusverkehre bilden dabei die maßgebliche Grundlage für die Ermittlung des
städtischen Anteils an der ÖPNV-Umlage.
o Für gebietsüberschreitende Stadtbusverkehre sollen Stadt und Kreis eine geson-
derte Finanzierungsvereinbarung treffen.
• Weiterleitung der Landesmittel:
Die bisherige öffentlich-rechtliche Vereinbarung sah vor, dass der auf die Regional-
verkehre entfallende Anteil der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW unmittelbar dem
nph zufließt. Auch die Weiterleitung und Aufteilung der Ausbildungsverkehr-Pauschale
nach § 11a ÖPNVG NRW war darin geregelt.
Die neue Vereinbarung bildet die heutige Aufgaben- und Finanzierungsstruktur ab. Die
grundsätzliche Zuordnung der Landesmittel zu den von Stadt und Kreis wahrgenom-
menen Verkehrsaufgaben bleibt erhalten. Angepasst werden insbesondere die Rege-
lungen zur Mittelweiterleitung.
Die Regelungen zur Weiterleitung der Mittel werden sinngemäß auf gebietsüberschrei-
tende Stadtbusverkehre erstreckt.
Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien ist die öffentlich-rechtliche Ver-
einbarung durch die Beteiligten zu unterzeichnen. Die Vereinbarung bedarf anschließend der
Genehmigung und Veröffentlichung durch die Bezirksregierung Detmold als zuständige Auf-
sichtsbehörde. Sie tritt gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW am Tag nach der amtlichen Bekannt-
machung in Kraft.
Fazit
Durch die Auflösung des nph wird für die Stadt und den Kreis Paderborn eine neue Anschluss-
regelung benötigt, um die gemeinsamen Buslinien weiterhin zuverlässig und ohne Brüche zu
betreiben. Mit der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Zusammen-arbeit zwi-
schen Stadt und Kreis Paderborn nach der Auflösung des nph fortgesetzt und rechtlich neu
geordnet. Die Vereinbarung schafft insbesondere eine klare Grundlage für die gemeinsame
Planung und Abstimmung sowie für die wechselseitige Aufgabenwahrnehmung bei den ge-
bietsüberschreitenden Verkehren.
Gleichzeitig werden die Finanzierungsverantwortung und die Zuordnung der relevanten Lan-
desmittel zwischen Stadt und Kreis geregelt. Damit wird die bisherige Zusammenarbeit fort-
geführt und an die seit dem 1. Februar 2026 geltenden Zuständigkeiten angepasst.
Der Bürgermeister
Stefan-Oliver Strate
Anlagen
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Paderborn und der Stadt Pader-
born
• Anlage 1: Einbrechende Linien(abschnitte) des Regionalverkehrs in das Stadtgebiet Pader-
born
• Anlage 2: Ausbrechende Stadtverkehrslinien(abschnitte) in den Kreis Paderborn
Text aus PDF extrahiert