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Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Paderborn |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0311/26
öffentlich
Fachamt: Straßen- und Brückenbauamt
Datum: 02.10.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen 11.11.2026
Tagesordnungspunkt:
Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stimmt der Erneuerung der in Anlage
1 aufgeführten Beleuchtungsanlagen zu.
Begründung:
Die Straßenbeleuchtung ist eine „Teileinrichtung“ der Straße. Wie bei der Überprüfung von
Straßen werden auch Beleuchtungsanlagen regelmäßig auf Funktion, Erhalt und Erneue
rungsbedarf kontrolliert.
Bei den hier aufgeführten Straßenbeleuchtungen (Anlage 1) muss festgestellt werden, dass
nach einer Nutzungsdauer von ca. 40 Jahren und mehr keine wirtschaftliche Instandsetzung
mehr möglich ist. Die Leuchtkörper sind undicht und störanfällig, d. h. sie fallen aus und müssen
z. T. aufwendig repariert werden. Der Leuchtentyp ist nicht mehr im Lieferprogramm des Her
stellers enthalten und Ersatzmaterial zur Reparatur nicht mehr vorhanden.
Deshalb ist vorgesehen, die Straßenleuchten (Tragsystem u. Leuchtkörper) komplett zu er
neuern, sowie -wenn notwendig- weitere Leuchten aufzustellen, um die DIN-gerechte Be
leuchtung zu erreichen. Die Beleuchtungsanlage wird entsprechend des heutigen Stands der
Technik durch Einbau von LED-Leuchten, Aufstellung zusätzlicher Straßenleuchten und eine
geänderte Aufteilung der Leuchtenstandorte/-abstände nicht nur erneuert, sondern auch ver
bessert.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion vom
08.12.2021, 16.11.2022 und 17.08.2023 wurde in den Straßen- und Wegekonzepten 2022
und 2023 auch die Erneuerung der Beleuchtung an den aufgeführten Straßen mitbeschlos
sen (474/21, 366/22 und 203/23).
Das Straßen- und Wegekonzept stellt allerdings keine Vorentscheidung über die Durchfüh
rung einer Straßenausbaumaßnahme dar. Der finale Beschluss zur Durchführung einer bei
tragspflichtigen Maßnahme erfolgt erst nach einer entsprechenden Bürgerbeteiligung. Diese
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ist auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln zur Entlastung der Beitrags
pflichtigen.
Der Bürgermeister
I. V.
Claudia Warnecke
Techn. Beigeordnete
Anlage:
Planentwurf
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Finanzielle Auswirkungen:
Bezeichnung der Maßnahme:
Im Haushalt veranschlagt:
Teilplan (Bezeichnung):
Sachkonto-Nummer: 549940 Sachkonto Bezeichnung:
Aufw. F. Festwerte Beschilderung/Beleuchtung/Kabel
Investitionsnummer: 999966203 Investitions-Bezeichnung:
Neubau Straßenbeleuchtung
Höhe des Aufwandes: 227.553,56€
Höhe der Auszahlung: 227.553,56€ €
Zuwendungen /Beiträge Dritter:
Höhe des Ertrages: 125.154,46€ (55% KAG Beitrag)
Höhe der Einzahlung: 125.154,46€ (55% KAG Beitrag)
Finanzielle Auswirkung je Folgejahr:
Abschreibung: 0,00 €
Auflösungsbetrag Sonderposten: 0,00 €
Sonstige Aufwendungen: 0,00 €
(Sach-, Personal-, Finanzaufwendun
gen etc.)
Bemerkung der Dienststelle:
Die Kosten für Erweiterung und Ersatz der Straßenbeleuchtung 2026 ist bereits im Haushalt 2026 veran
schlagt.
Stellungnahme des Kämmerers:
Eine Stellungnahme des Kämmerers bzw. der Amtsleitung des Amtes für Finanzen liegt vor,
sie ist als Anlage beigefügt.
__________________________________
Kämmerer/Amtsleitung Amt für Finanzen
Text aus PDF extrahiert