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Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindePaderborn
Datum2026-11-11
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Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0311/26 öffentlich Fachamt: Straßen- und Brückenbauamt Datum: 02.10.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen 11.11.2026 Tagesordnungspunkt: Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stimmt der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Beleuchtungsanlagen zu. Begründung: Die Straßenbeleuchtung ist eine „Teileinrichtung“ der Straße. Wie bei der Überprüfung von Straßen werden auch Beleuchtungsanlagen regelmäßig auf Funktion, Erhalt und Erneue­ rungsbedarf kontrolliert. Bei den hier aufgeführten Straßenbeleuchtungen (Anlage 1) muss festgestellt werden, dass nach einer Nutzungsdauer von ca. 40 Jahren und mehr keine wirtschaftliche Instandsetzung mehr möglich ist. Die Leuchtkörper sind undicht und störanfällig, d. h. sie fallen aus und müssen z. T. aufwendig repariert werden. Der Leuchtentyp ist nicht mehr im Lieferprogramm des Her­ stellers enthalten und Ersatzmaterial zur Reparatur nicht mehr vorhanden. Deshalb ist vorgesehen, die Straßenleuchten (Tragsystem u. Leuchtkörper) komplett zu er­ neuern, sowie -wenn notwendig- weitere Leuchten aufzustellen, um die DIN-gerechte Be­ leuchtung zu erreichen. Die Beleuchtungsanlage wird entsprechend des heutigen Stands der Technik durch Einbau von LED-Leuchten, Aufstellung zusätzlicher Straßenleuchten und eine geänderte Aufteilung der Leuchtenstandorte/-abstände nicht nur erneuert, sondern auch ver­ bessert. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion vom 08.12.2021, 16.11.2022 und 17.08.2023 wurde in den Straßen- und Wegekonzepten 2022 und 2023 auch die Erneuerung der Beleuchtung an den aufgeführten Straßen mitbeschlos­ sen (474/21, 366/22 und 203/23). Das Straßen- und Wegekonzept stellt allerdings keine Vorentscheidung über die Durchfüh­ rung einer Straßenausbaumaßnahme dar. Der finale Beschluss zur Durchführung einer bei­ tragspflichtigen Maßnahme erfolgt erst nach einer entsprechenden Bürgerbeteiligung. Diese 2 ist auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln zur Entlastung der Beitrags­ pflichtigen. Der Bürgermeister I. V. Claudia Warnecke Techn. Beigeordnete Anlage: Planentwurf 3 Finanzielle Auswirkungen: Bezeichnung der Maßnahme: Im Haushalt veranschlagt: Teilplan (Bezeichnung): Sachkonto-Nummer: 549940 Sachkonto Bezeichnung: Aufw. F. Festwerte Beschilderung/Beleuchtung/Kabel Investitionsnummer: 999966203 Investitions-Bezeichnung: Neubau Straßenbeleuchtung Höhe des Aufwandes: 227.553,56€ Höhe der Auszahlung: 227.553,56€ € Zuwendungen /Beiträge Dritter: Höhe des Ertrages: 125.154,46€ (55% KAG Beitrag) Höhe der Einzahlung: 125.154,46€ (55% KAG Beitrag) Finanzielle Auswirkung je Folgejahr: Abschreibung: 0,00 € Auflösungsbetrag Sonderposten: 0,00 € Sonstige Aufwendungen: 0,00 € (Sach-, Personal-, Finanzaufwendun­ gen etc.) Bemerkung der Dienststelle: Die Kosten für Erweiterung und Ersatz der Straßenbeleuchtung 2026 ist bereits im Haushalt 2026 veran­ schlagt. Stellungnahme des Kämmerers: Eine Stellungnahme des Kämmerers bzw. der Amtsleitung des Amtes für Finanzen liegt vor, sie ist als Anlage beigefügt. __________________________________ Kämmerer/Amtsleitung Amt für Finanzen

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