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Erneuerung der Benhauser Straße

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindePaderborn
Datum2026-11-11
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Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0303/26 öffentlich Fachamt: Straßen- und Brückenbauamt Datum: 28.09.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen 11.11.2026 Tagesordnungspunkt: Erneuerung der Benhauser Straße Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Erneuerung der Ben­ hauser Straße - für Abschnitt 1 gemäß Vorlage - für Abschnitt 2 entsprechend der A) Ausbauvariante A B) Ausbauvariante B Begründung: Die Benhauser Straße muss zwischen dem Berliner Ring und der Penzlinger Straße / Döre­ ner Platz aufgrund des Straßenzustandes erneuert werden. Neben dem Straßenbau werden auch die Kanäle und die weitere Versorgerleitungen und Hausanschlüsse erneuert. Der signalisierte Knotenpunkt Benhauser Straße / Penzlinger Straße (bzw. Dörener Platz) wird ebenfalls erneuert und im weiteren Planungsverfahren betrachtet. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion wurden dazu zwei umsetzbare Varianten vorgestellt und die Durchführung einer Öffentlichkeitsversammlung beschlossen (A0536/21). Im Rahmen der Veranstaltung sollte die Verwaltung ein Stimmungsbild zu den jeweiligen Varianten abfragen. Nachdem die Baumaßnahme von StraßenNRW und dem STEB an der Benhauser Straße zwischen Berliner Ring und Wilhelm-Jacob-Weg entsprechend fortgeschritten ist, wurde die beschlossene Öffentlichkeitsversammlung am 01.07.2026 durchgeführt. 2 Rahmenbedingungen: Baugrundgutachten: Im Baugrundgutachten von 2019 wurde der zu überplanende Bereich mit einer Gesamtlänge von ca. 930 m in zwei Bauabschnitte unterteilt, die nicht deckungsgleich zu den Planab­ schnitten sind. Von der Penzlinger Straße bis zur Adolf-Kolping-Straße bzw. zum Langer Weg mit einer Länge von ca. 680 m im rechten Fahrstreifen bzw. 530 m im linken Fahrstreifen muss die Fahrbahn aufgrund der festgestellten Schäden erneuert werden. Von der Adolf-Kolping-Straße bis zum Bauende in Richtung Berliner Ring sollte die Erneue­ rung der Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht in einer Dicke von mindestens 12 cm auf ei­ ner Länge von ca. 250 m im rechten Fahrstreifen bzw. 400 m im linken Fahrstreifen notwen­ dig. Das Baugrundgutachten ist zum erwartbaren Baubeginn allerdings mindestens 8 Jahre alt, weshalb auch Adolf-Kolping-Straße und dem Bauende eine Sanierung der Tragschichten erforderlich wird. In beiden Bereichen müssen die Gehwegbereiche und Bordanlagen inkl. der Entwässe­ rungseinrichtungen vollständig erneuert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass in den Rin­ nen die minimal notwendige Längsneigung vorhanden ist. Baumgutachten: Das Baumgutachten von 2018 ist 2026 fortgeschrieben worden. Die begutachteten Bäume weisen trotz der suboptimalen Standortbedingungen eine zumeist gute bzw. nur leicht eingeschränkte Vitalität auf. Auffällig ist die Neigung der Bäume in Richtung Straße, wodurch eine Unter- bzw. Durchwur­ zelung im Gehwegbereich, den Versorgerleitungen und den nördlichen Vorgärten vorhanden sein muss, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Dies ist aus den massiven Unebenhei­ ten im Gehwegbereich erkennbar. Ohne den notwendigen baulichen Eingriff würden die Bäume noch über Jahre erhalten wer­ den können. Allerdings werden die Wurzelsysteme bei der baulichen Erneuerung der Ben­ hauser Straße nicht dauerhaft in dem gegebenen guten Vitalitätszustand erhalten bleiben. Auch bei einer regelkonformen Berücksichtigung der Baum-/Wurzelschutzmaßnahmen kann keine Garantie für den dauerhaften Erhalt des Baumbestandes gegeben werden. Verkehrliche Rahmenbedingungen: Die Benhauser Straße weist keine übergeordnete Bedeutung für den in die Kernstadt einfah­ renden Kfz-Verkehr auf. Sie erfüllt vor allem die Anbindung von Benhausen und Neuenbe­ ken. Für den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) hingegen ist die Bedeutung als Anbindung nach Benhausen, Neuenbeken und Altenbeken entsprechend hoch. Nach den ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) der FGSV wird die Notwen­ digkeit einer Trennung des MIV vom Radverkehr deutlich. Bei der vorliegenden Verkehrs­ stärke (ca. 1.100 Kfz in der Spitzenstunde) ist unter Beibehaltung der zulässigen Höchstge­ schwindigkeit von 50 km/h eine vollständige Trennung vom Kfz-Verkehr anzustreben, min­ destens jedoch eine Teilseparation z.B. durch Schutzstreifen vorzusehen. Bei einer Reduk­ tion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist eine Führung im Mischverkehr noch verträglich. 3 Umsetzbare Erneuerungsvarianten Abschnitt 1 – Penzlinger Straße bis zum Bahnübergang stadtauswärts: Der Baumbestand bleibt größtenteils erhalten und wird durch entsprechende, laut Gutachten zwingend erforderliche Maßnahmen bestmöglich geschützt. Aufgrund des geringen Erforder­ nisses an Baumschutzmaßnahmen unterscheiden sich die Planungsvarianten in diesem Ab­ schnitt nicht voneinander. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ermöglicht in diesem Abschnitt die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Die Fahrbahn­ breite wird geringfügig angepasst, um die Beete der Bestandsbäume zu vergrößern. Die für den Fußverkehr zur Verfügung stehenden Flächen vergrößern sich so. Um den Baumbestand zu erhalten, müssen Wurzelschutzbrücken vorgesehen werden. Hier müssen die Gehwegbereiche höhentechnisch angepasst werden. Daraus resultiert auch eine Anpassung der privaten Zufahrten und Zugängen, bei welchen sich dadurch die Nei­ gung verändert. Diese Anpassung wird im Regelfall bis zu etwa 1,0 m von der Straße im Rahmen der Baumaßnahme vom Straßenbaulastträger durchgeführt. Abschnitt 2 – Bahnübergang bis zum Berliner Ring stadtauswärts: Variante A: Radschutzstreifen und Neupflanzungen Die Fahrbahn wird aufgeweitet und Platz für Radschutzstreifen (1,85 m breit) geschaffen. Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr auf der Bordanlage entfallen größtenteils. Die zu­ lässige Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 50 km/h. Zur Verbreiterung der Fahrbahn müssen die Bordanlagen versetzt werden. Dadurch entfal­ len auf der nordwestlichen Straßenseite von den 27 vorhandenen Bestandsbäumen voraus­ sichtlich 18. Der Erhalt des Baumbestandes auf der südlichen Fahrbahnseite hängt von den Planungen der Versorger ab. Es sind entlang der Benhauser Straße 17 standortgerechte Neupflanzungen geplant. Ausgewählt werden Bäume, die mit den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Stadtorte zurechtkommen (u.a. Trockenstresstoleranz, Hitzeresistenz und Froststärke). Die Neupflanzungen erreichen erst langfristig die ökologischen Wirkungen der jetzigen Großbäume. Kurzfristig wird unter anderem die entstehende Verschattung und Kühlung durch die Straßenbäume deutlich reduziert. Aufgrund der marginalen Änderung der Höhensituation kann auf eine Anpassung der Gradi­ ente der Fahrbahn weitgehend verzichtet werden. Grundstückszufahrten müssen demzu­ folge nur in sehr geringem Umfang angepasst werden. Die Parkbuchten nahe des Berliner Rings bleiben erhalten. Schaffung von zusätzlichem Parkraum ist nicht möglich. Variante B – möglichst großer Baumerhalt Der vorhandene Baumbestand soll auf der nördlichen Straßenseite möglichst erhalten (27 Bäume). Der Erhalt des Baumbestandes auf der südlichen Fahrbahnseite (14 Bäume) hängt von den Planungen der Versorger ab. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Bau­ maßnahmen in den vorhandenen Wurzelraum des Baumbestandes eingegriffen wird, was die Vitalität beeinträchtigt. Es kann nicht garantiert werden, dass die Bestandsbäume die Baumaßnahme trotz entsprechender Schutzmaßnahmen langfristig unbeschadet überste­ hen. 4 Der Erhalt des Baumbestandes hat aus ökologischer Sicht deutliche Vorteile hinsichtlich Verschattung, Kühlung, Wasserverdunstung, Staubfiltrierung, Kohlenstoff-Bindung und Sau­ erstoffproduktion. Dies hat positive Auswirkungen auf die Klimaresilienz. Aus immissions­ schutzrechtlicher Sicht bietet diese Variante ebenfalls Vorteile hinsichtlich Lärmreduktion und Luftqualität. Um den Wurzelraum im Nachgang zu schützen, werden Wurzelschutzbrücken eingebaut. Dadurch wird der vorhandene Gehweg in diesen Bereichen angehoben, was zu Anrampun­ gen (evtl. über 6% Neigung) führt, womit die Barrierefreiheit ggf. nicht uneingeschränkt ge­ währleistet werden kann. Zudem müssen das Straßenniveau und die Zufahrten höhentech­ nisch angepasst werden, was die Befahrbarkeit verschlechtern kann. Diese Anpassung wird im Regelfall bis zu etwa 1,0 m von der Straße im Rahmen der Baumaßnahme vom Straßen­ baulastträger durchgeführt. Alle ggf. darüber hinaus gehenden Anpassungen müssen von den Anliegern auf eigene Kosten durchgeführt werden. Die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite wird durch die notwendige Vergrößerung der Pflanzbeete auf 6,5 m verringert. Die Anlage von Radverkehrsanlagen ist hierdurch auf ge­ samter Länge des Abschnitts nicht möglich. Um weiterhin eine sichere Führung des Radver­ kehrs zu gewährleisten, müssen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h und eine weitere Stärkung von Alternativrouten erfolgen. Dies erschwert das Überholen des Radverkehrs und verlängert die Reisezeiten für den ÖPNV (Anpassungen des Fahrplans). Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr auf der Bordanlage entfallen größ­ tenteils. Um weiterhin eine sichere Führung des Radverkehrs zu gewährleisten, müssen eine Redu­ zierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h und eine weitere Stärkung von Al­ ternativrouten erfolgen. Dies erschwert bzw. verlängert das Überholen des Radverkehrs. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 führt für den Padersprinter auf den Linien 8 und 11 zu jeweils mindestens 2 Minuten zusätzlicher Fahrzeit je Hin- und Rückfahrt, wodurch bestehende Wende- und Pufferzeiten deutlich reduziert werden bzw. entfallen und die bishe­ rigen Fahrzeugumläufe teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden können. Zur Sicherstel­ lung des zuverlässigen Linienbetriebs und der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen sind zu­ sätzliche Fahrzeuge und Fahrpersonale erforderlich, wodurch jährliche Mehrkosten von rund 366.000 Euro entstehen. Die Parkbuchten nahe des Berliner Rings bleiben erhalten. Bei dieser Variante ist die Schaf­ fung von zusätzlichem Parkraum „zwischen den Bäumen“ auf der nördlichen Seite in gerin­ gem Umfang unter Einhaltung von Grundstückszufahrten, Querungsstellen, Sicherheitsab­ ständen und Sichtfeldern möglich. Kostenschätzung Straßenbau: Zur Abschätzung der Herstellungskosten wurden die Kostenschätzung nach den anerkann­ ten Regeln der Technik (DIN 276) für die Varianten A und B aktualisiert. Für Variante A (Radschutzstreifen und Neupflanzungen) liegen die Kosten demnach bei rd. 4.230.000€. Bei Variante B (möglichst großer Baumerhalt) werden die Kosten auf rd. 4.370.000€ ge­ schätzt. Hinzu kommen für den Baumerhalt notwendige Wurzel- und Baumschutzmaßnah­ men während der Bauphase, die aktuell aber nicht im detailliert beziffert werden können. Zusätzlich entstehen durch die Anpassung des Busfahrplans jährliche Mehrkosten für den Padersprinter in Höhe von geschätzt 360.000€/im Jahr. Die Kosten entstehen durch zusätz­ lich einzusetzendes Personal und einen zusätzlichen Bus, der auf der Linie 8 verkehren muss. 5 Die gesamte Bauzeit wird auf rd. 30 Monate geschätzt und wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Diese ergeben sich im Rahmen der weiteren Planung. Öffentlichkeitsversammlung: Die Öffentlichkeitsversammlung wurde am 01.07.2026 durchgeführt, bei der etwa 150 Bür­ ger*innen teilnahmen. Dabei wurden zunächst die geplanten baulichen Maßnahmen erläu­ tert und anschließend die offenen Fragen beantwortet. Der aus der Bürgerschaft getätigte Vorschlag, beide Varianten zu verbinden, also Rad­ schutzstreifen mit Neupflanzungen und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wurde im Nachgang der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt und dort als nicht umsetz­ bar beschieden. Eine Reduzierung auf 30km/h gibt die StVO nur bei der Variante B (mög­ lichst großer Baumerhalt) her, da hier die Straßenbreiten und die Verkehrsmengen einen zu­ sätzlichen Schutz des Radverkehrs erfordern. Die breitere Fahrbahn bei der Variante A (Schutzstreifen und Neupflanzungen) sei ausreichend und die Radverkehrsführung auf Schutzstreifen bei 50 km/h verträglich. Das grundsätzliche Stimmungsbild wurde zum Schluss abgefragt. Hier waren 72 Personen pro möglichst großem Baumerhalt und 71 Personen für die Radfahrstreifen mit Neupflanzun­ gen (davon 41 für eine zusätzliche Reduzierung auf 30 km/h). Daraus ergibt sich ein zweigeteiltes Bild, was augenscheinlich aber eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bevorzugt. Das Protokoll der Versammlung liegt der Vor­ lage als Anlage bei. Der Bürgermeister i. V. Claudia Warnecke Techn. Beigeordnete Anlagen: Anlage 1 – Ausbauvariante A - Radschutzstreifen und Neupflanzungen Anlage 2 – Ausbauvariante B - möglichst großer Baumerhalt Anlage 3 - Querschnitte - Gegenüberstellung beider Ausbauvarianten Anlage 4 – Baumgutachten 2026 Anlage 5 – Protokoll der Öffentlichkeitsversammlung 6 Finanzielle Auswirkungen: Bezeichnung der Maßnahme: Erneuerung der Benhauser Straße Im Haushalt veranschlagt: ab 2027 Teilplan (Bezeichnung): Sachkonto-Nummer: Sachkonto Bezeichnung: 096240 Zugang Anlagen im Bau (Tiefbau) Investitionsnummer: Investitions-Bezeichnung: 160466206 Erneuerung der Benhauser Straße Höhe des Aufwandes: 0,00€ Höhe der Auszahlung: 4,2 bis 4,4 Mio€ Zuwendungen /Beiträge Dritter: KAG Höhe des Ertrages: 0,00€ Höhe der Einzahlung: 3,3 bis 3,5 Mio€ Finanzielle Auswirkung je Folgejahr: Abschreibung: 0,00 € Auflösungsbetrag Sonderposten: 0,00 € Sonstige Aufwendungen: 0,00 € (Sach-, Personal-, Finanzaufwendun­ gen etc.) Bemerkung der Dienststelle: Die Maßnahme ist Bestandteil der Haushaltsplanung 2027-2031! Stellungnahme des Kämmerers: Eine Stellungnahme des Kämmerers bzw. der Amtsleitung des Amtes für Finanzen liegt vor, sie ist als Anlage beigefügt. __________________________________ Kämmerer/Amtsleitung Amt für Finanzen

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