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Bebauungsplan Nr. 266 „Gewerbegebiet Südliche Riedwiese“
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Oberursel |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT OBERURSEL (TAUNUS) Oberursel (Taunus), 21.10.2026
- Büro der Gremien -
A U S Z U G
aus der Niederschrift
der 4. Sitzung des Ortsbeirates Bommersheim
in der Wahlzeit 2026 - 2031
vom Mittwoch, dem 16.09.2026
BK-Nummer: Weitere Gremien:
zur Beantwortung bis:
22.10.2026
5.1 Bebauungsplan Nr. 266 „Gewerbegebiet Südliche Riedwiese“
5.1.1 Entscheidung über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden an der Planung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5.1.2 Beschluss über den Bebauungsplanentwurf
5.1.3 Veröffentlichung im Internet und Durchführung der Offenlage;
Beschlussvorlage des Magistrats (61
Es wird auf die Beschlussvorlage des Magistrats VL-105/2026 verwiesen.
Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird
zugestimmt. (Anlage 1 zur Originalvorlage)
2. Bebauungsplanentwurf:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 266 „Gewerbegebiet Südliche Riedwiese“ in der
Fassung vom Juli 2026 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung
mit Anlagen wird gemäß Anlagen 2 bis 15 zur Originalvorlage beschlossen.
3. Durchführung des Verfahrens:
Der Magistrat wird beauftragt, dass nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB)
erforderliche Planverfahren durchzuführen. Auf der Grundlage der Anlagen 2 bis 15 zur
Originalvorlage sind die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Veröffentlichung
im Internet und die öffentliche Auslegung erfolgen für die Dauer von einem Monat,
mindestens jedoch 30 Tage. Die Beteiligungsverfahren werden gemäß § 4 a Abs. 2
BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass an mehreren Stellen, der Planunterlagen u.a. bei den
Planungszielen, noch der VDE genannt wird. Dies soll korrigiert werden.
1. Der nördliche Abschnitt des Rad- und Fußweges wird in die Planung aufgenommen.
2. Der Gehweg an der Frankfurter Landstraße wird auf das erforderliche Maß reduziert.
Die Ortsbeiräte Oberursel-Mitte, Bommersheim und Weißkirchen sind anzuhören.
Der Ausländerbeirat ist zu informieren.
Stadtrat Bernhardt verweist auf die beigefügte Anlage, eine Skizze zur Verdeutlichung der neu zu
berücksichtigenden Radverbindung im Gewerbegebiet südliche Riedwiese - Anlage zur
Niederschrift -
Stellungnahme des Ortsbeirats:
1. Der Ortsbeirat befürwortet grundsätzlich den Bebauungsplan.
2. Zu den nachträglichen Änderungen bezüglich des Radwegs können wir uns erst äußern,
wenn die entsprechenden Unterlagen dem Ortsbeirat vorgelegt werden.
3. Hinsichtlich der geplanten Querung der Frankfurter Landstraße wünscht sich der
Ortsbeirat in die Planung und Umsetzung eingebunden zu werden, um die örtlichen
Belange und Erfahrungen einbringen zu können.
4. Der Ortsbeirat würde gerne über die Rechtsnatur der Ausgleichsfläche auf der
Bommersheimer Seite informiert werden, insbesondere inwieweit eine zukünftige
Änderung des Status möglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig OBG (2), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2),
CDU (2)
Die Stellungnahme wurde somit beschlossen.
Beantwortung (über Dez. I) Datum
an Büro der Gremien
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Die Fläche ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Natur- und
artenschutzrechtlicher Ausgleich“ festgesetzt. Eine künftige Änderung des Status‘ ist möglich,
insofern in der Nähe eine vergleichbare Ersatzfläche derselben Größe verfügbar ist. Der Ausgleich
kann dann auf die neue Fläche verlagert werden.
Antje Runge
Bürgermeisterin
Text aus PDF extrahiert