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Bebauungsplan Nr. 266 „Gewerbegebiet Südliche Riedwiese“

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeOberursel
Datum2026-11-04
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STADT OBERURSEL (TAUNUS) Oberursel (Taunus), 21.10.2026 - Büro der Gremien - A U S Z U G aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Ortsbeirates Bommersheim in der Wahlzeit 2026 - 2031 vom Mittwoch, dem 16.09.2026 BK-Nummer: Weitere Gremien: zur Beantwortung bis: 22.10.2026 5.1 Bebauungsplan Nr. 266 „Gewerbegebiet Südliche Riedwiese“ 5.1.1 Entscheidung über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden an der Planung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 5.1.2 Beschluss über den Bebauungsplanentwurf 5.1.3 Veröffentlichung im Internet und Durchführung der Offenlage; Beschlussvorlage des Magistrats (61 Es wird auf die Beschlussvorlage des Magistrats VL-105/2026 verwiesen. Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: 1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. (Anlage 1 zur Originalvorlage) 2. Bebauungsplanentwurf: Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 266 „Gewerbegebiet Südliche Riedwiese“ in der Fassung vom Juli 2026 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen wird gemäß Anlagen 2 bis 15 zur Originalvorlage beschlossen. 3. Durchführung des Verfahrens: Der Magistrat wird beauftragt, dass nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) erforderliche Planverfahren durchzuführen. Auf der Grundlage der Anlagen 2 bis 15 zur Originalvorlage sind die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung erfolgen für die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch 30 Tage. Die Beteiligungsverfahren werden gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass an mehreren Stellen, der Planunterlagen u.a. bei den Planungszielen, noch der VDE genannt wird. Dies soll korrigiert werden. 1. Der nördliche Abschnitt des Rad- und Fußweges wird in die Planung aufgenommen. 2. Der Gehweg an der Frankfurter Landstraße wird auf das erforderliche Maß reduziert. Die Ortsbeiräte Oberursel-Mitte, Bommersheim und Weißkirchen sind anzuhören. Der Ausländerbeirat ist zu informieren. Stadtrat Bernhardt verweist auf die beigefügte Anlage, eine Skizze zur Verdeutlichung der neu zu berücksichtigenden Radverbindung im Gewerbegebiet südliche Riedwiese - Anlage zur Niederschrift - Stellungnahme des Ortsbeirats: 1. Der Ortsbeirat befürwortet grundsätzlich den Bebauungsplan. 2. Zu den nachträglichen Änderungen bezüglich des Radwegs können wir uns erst äußern, wenn die entsprechenden Unterlagen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. 3. Hinsichtlich der geplanten Querung der Frankfurter Landstraße wünscht sich der Ortsbeirat in die Planung und Umsetzung eingebunden zu werden, um die örtlichen Belange und Erfahrungen einbringen zu können. 4. Der Ortsbeirat würde gerne über die Rechtsnatur der Ausgleichsfläche auf der Bommersheimer Seite informiert werden, insbesondere inwieweit eine zukünftige Änderung des Status möglich ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig OBG (2), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2), CDU (2) Die Stellungnahme wurde somit beschlossen. Beantwortung (über Dez. I) Datum an Büro der Gremien ______________________________________________ Die Fläche ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleich“ festgesetzt. Eine künftige Änderung des Status‘ ist möglich, insofern in der Nähe eine vergleichbare Ersatzfläche derselben Größe verfügbar ist. Der Ausgleich kann dann auf die neue Fläche verlagert werden. Antje Runge Bürgermeisterin

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