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Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ 1.Entscheidungen über Anregungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 2.Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 3.Satzungsbeschluss gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Oberursel |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Oberursel (Taunus)
Städtebau und Stadtgestaltung
Aktenzeichen: 51.10.60 – 2024/001668 - 61 26 269
BESCHLUSS-VORLAGE
Wahlzeit 2026 - 2031
Datum Vorlagennummer
(ggf. Nachtragsvermerk)
21.09.2026 VL-150/2026
Beratungsfolge Termin Bemerkung
Magistrat 19.10.2026
Ausländerbeirat 26.10.2026 zur Information
Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss 28.10.2026
Ortsbeirat Oberursel-Nord 04.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 19.11.2026
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“
1.Entscheidungen über Anregungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
3.Satzungsbeschluss gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
1. Entscheidungen über Anregungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden an der Planung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Über die im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg
geäußerten Anregungen wird entschieden, wie in der Anlage 2 aufgeführt.
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg einschließlich Planfassung,
Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen wird als Satzung beschlossen, wie in den
Anlagen 3 bis 7 aufgeführt.
3. Satzungsbeschluss gem. § 91 Hessische Bauordnung (HBO)
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Teil D der Textfestsetzungen) werden gemäß § 5
Hessischer Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 91 HBO als Satzung beschlossen, wie
in den Anlagen 3 und 4 aufgeführt. Sie werden als bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß
§ 9 Abs. 4 BauGB Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-
Weg.
Der Ortsbeirat Nord ist zu beteiligen.
Der Ausländerbeirat ist zu informieren.
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Sachbericht:
Planungsanlass / Plangebiet
Das Gemeinnützige Siedlungswerk GmbH (GSW) ist Eigentümerin der Liegenschaften St.-Hedwigs-
Weg 1 und 2 (Flurstück 494/62, Flur 41, Gemarkung Oberursel). Ein Geschäftsfeld des GSW ist unter
anderem das Bauen von Wohnbauimmobilien für den eigenen Bestand, mit dem Ziel attraktiven und
bezahlbaren Mietwohnraum anbieten zu können.
Auf dem 5.605 qm großen Grundstück im St.-Hedwigs-Weg befinden sich aktuell zwei Punkthäuser
mit insgesamt ca. 52 Wohneinheiten. Auf Grundlage einer ausführlichen Machbarkeitsstudie
beabsichtigt das GSW den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf selbigem Grundstück. Die
Bestandsgebäude verfügen über je V und VI Geschosse plus Staffelgeschoss. Die aktuelle Planung
für den Neubau passt sich der Kubatur an und sieht insgesamt V Vollgeschosse vor (IV Geschosse
mit Wohnungen plus Teilgaragengeschoss). Ein Staffelgeschoss ist optional. Ein
Teilgaragengeschoss wurde entwickelt, da das Gebäude auf bestehenden Stellplatzflächen errichtet
werden soll. Somit können vorhandene und neu benötigte Stellplätze für Bestand und Planung
weiterhin nachgewiesen werden, ohne eine zusätzliche Versiegelung des Grundstücks zu
verursachen. In den vier darüber liegenden Geschossen können zwei bis drei Wohnungen pro Etage
entstehen und somit ca. 12 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Die vorgesehene Grundfläche
des Gebäudes ist kleiner als die der Bestandsgebäude. Eine nachhaltige Bauweise mit mindestens
Effizienzhaus Stufe 55, z.B. in Holzhybridbauweise, ist angedacht.
Die Grundparameter, wie die Lage des Neubaus auf dem Grundstück und die größentechnische
Unterordnung im Vergleich zu den Bestandsbauten, auch im Hinblick auf die angrenzende,
denkmalgeschützte Kirche St. Hedwig, sollen bestehen bleiben. Die Hochbauplanung war Ergebnis
einer Machbarkeitsstudie und kann sich im Laufe der Konkretisierung weiterentwickeln.
Durch die Nachverdichtung ergibt sich eine erhebliche Überschreitung der im gültigen Bebauungsplan
Nr. 14 „Birkenweg (Sankt Hedwigsweg)“ festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) und
Geschlossflächenzahl (GFZ). Da auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans Nr. 14 die
geplante Nachverdichtung nicht möglich ist, soll ein Teilbereich durch den Bebauungsplan Nr. 269
„Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ überplant werden. Dieser umfasst eine Fläche von 5.605 qm.
Bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt innerhalb des gültigen Bebauungsplans Nr. 14 „Birkenweg (Sankt Hedwigsweg)“,
mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft getreten am 15.04.1971. Für das Plangebiet ist ein
Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Die Baufenster
ziehen sich genau um die Kubatur der beiden Bestandsbauten und setzen für diese je V und VI
Vollgeschosse fest. Auf dem Grundstück sind zudem Flächen für Gemeinschaftsstellplätze und
Gemeinschaftsgaragen festgesetzt. Die übrigen Flächen sind nicht überbaubare Grundstücksflächen.
Textliche Festsetzungen gibt es nicht. Der westliche Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 14 wurde
bereits durch den Bebauungsplan Nr. 14 „St.-Hedwigs-Weg“ – 1. Änderung überplant. Im Bestand
ergibt sich für das Grundstück eine GRZ von 0,15 und eine GRZ von 0,88.
Planungsziele
Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 269 ist es, in dem zu überplanenden Teilbereich eine
Nachverdichtung für Geschosswohnungsbau im Allgemeinen Wohngebiet zu ermöglichen. Die
festgesetzte GRZ von 0,3 sowie die GFZ von 1,0 können mit den vorhandenen Baufenstern nicht
ausgenutzt werden. Das Grundstück bietet aufgrund seiner Größe jedoch das Potenzial einen
weiteren Baukörper unterzubringen, ohne diese Werte (wesentlich) zu überschreiten.
Dies ist ausdrücklich im Sinne des Gebots der Innenentwicklung. Zudem erfüllt das Projekt das
übergeordnete Ziel, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Planungsinhalte
Wesentliche Planungsinhalte sind:
Anpassung mit neuem Baufenster
Anpassung der Ausnutzungszahlen GRZ, GFZ
Ausweisung einer Waldfläche
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Durchführung des Verfahrens
Am 19.11.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung gefasst (VL-164/2024). Die
Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der
Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und die maximal zulässige Grundfläche innerhalb des
Plangebietes aufgrund der Größe des Geltungsbereiches von 5.605 m² weniger als 20.000 m²
beträgt.
Am 03.07.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss über den
Bebauungsplanentwurf sowie die Veröffentlichung im Internet und Durchführung der Offenlage
gefasst (VL-69/2025). Im Zeitraum vom 13.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 sind die Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden. Die
eingegangenen Anregungen und Stellungsnahmen aus den Beteiligungen wurden geprüft.
Ergänzungen und Anpassungen sind in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet worden.
Abwägung der Belange
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sind Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zu folgenden Aspekten eingegangen:
Umfang und Art der Nachverdichtung
Parkplatzsituation (öffentlich und privat)
Im Rahmen der Behördenbeteiligung (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sind Anregungen zu folgenden
Aspekten geäußert worden:
Artenschutz (Ökologische Baubegleitung, Nisthilfen)
Anbindung öffentliche Verkehrslinien (Korrektur)
Parkplatzsituation im öffentlichen Raum
Umfang der Nachverdichtung (Höhe, Ausmaß)
Soziale Infrastruktur
Trinkwasserschutzgebiet
Abwasserentsorgung
Altlasten
Ergänzung und Aktualisierung Rechtsgrundlagen
Hinweis Kampfmittel
Maßketten in der Planzeichnung
Abstandsflächen
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren sind von Seiten der Behörden (Anschreiben und Verteiler s.
Anlage 1) und der Öffentlichkeit keine Anregungen eingegangen, die eine grundsätzliche
Planänderung zur Folge gehabt hätten. Die Anregungen zum Artenschutz, öffentlichen Parkplätzen
und Maßketten der Baufenster gehen in bereits aufgeführte Inhalte der textlichen Festsetzung ein,
werden in der Begründung konkretisiert oder in der Planzeichnung klargestellt. Bei den Änderungen
handelt es sich um Konkretisierungen/ Klarstellungen der bereits im Entwurf aufgeführten Inhalte. Die
Konkretisierungen der Festsetzungen führen offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren
Berührung von Belangen, sodass eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nicht
erforderlich ist.
Die Abwägungsergebnisse der Anregungen sind Gegenstand der Anlage 2.
Nach der Offenlage der Planunterlagen sind auf Grundlage der Abwägung folgende inhaltliche
Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen worden:
Textliche Festsetzungen:
innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA wird die Installation von zwei
Fledermauskästen und von zwei Vogelbrutkästen festgesetzt, um innerhalb des Plangebietes
Quartiere bzw. Brutmöglichkeiten zu schaffen.
Teil-(Garagengeschoss): Die entsprechende Festsetzung wird dahingehend konkretisiert,
dass innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche B3 auf mindestens 50 % der
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Geschossfläche ausschließlich Stellplätze oder Garagen sowie die hierzu erforderlichen
Nebeneinrichtungen zulässig sind. Damit wird ein wesentlicher Anteil des Stellplatzbedarfs
unmittelbar in die bauliche Struktur integriert. Durch den geplanten Neubau entfallen keine
öffentlichen Stellplätze, da dieser auf dem Privatgrundstück des Vorhabenträgers realisiert
wird.
Planzeichnung:
Im Zuge dieser Konkretisierung und Eindeutigkeit wird die Lage der überbaubaren
Grundstücksfläche B3 geringfügig in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche verschoben.
Die Größe der überbaubaren Grundstücksfläche bleibt dabei unverändert. Hierdurch wird die
Lage der überbaubaren Grundstücksfläche B3 eindeutig bestimmt.
Begründung:
Korrektur der Nummern der Buslinien.
Neufassung der Stellplatzsatzung
Ergänzung des Kapitels Bodengutachten
Erläuterungen zu Änderungen Festsetzungen und Planzeichnung
Stand der Planung:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplans im Anschluss an den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung des Planungsziels Schaffung von preisgebundenem und gefördertem Wohnraum in
Zusammenhang mit der Festsetzung, dass innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes nur
Wohngebäude zulässig sind, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden
können, wurde mit der VL-149/2026 ein städtebaulicher Vertrag zwischen GSW und der Stadt
beschlossen. Der Vertrag wurde bereits einseitig von GSW unterzeichnet.
Finanzielle Auswirkungen (inkl. Folgekosten):
Die Mittel zur Erarbeitung des Bebauungsplanverfahrens sind im entsprechenden Produktsachkonto
im Ergebnishaushalt vorhanden.
Auswirkungen auf die Familienfreundlichkeit:
Durch den Bebauungsplan wird die Grundlage für die Errichtung von preisgünstigem
Mietwohnungsraum geschaffen.
Umweltrelevante Auswirkungen:
Es wird eine bereits weitgehend versiegelte Fläche für eine Maßnahme der Nachverdichtung in
Anspruch genommen, Im Bebauungsplan werden zeitgemäße Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Klimaanpassung (Dachbegrünung, Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Gehölzschutz etc.)
festgesetzt. Die umweltrelevanten Auswirkungen werden in der Begründung dargestellt.
Daniel Bauer
Geschäftsbereichsleiter
Anlage(n):
1 Anschreiben und Verteiler Offenlage
2 Beschlussvorschläge Bebauungsplan Nr. 269
3 Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 269
4 Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 269
5 Begründung Bebauungsplan Nr. 269
6 Bodengutachten Bebauungsplan Nr. 269
7 Umwelttechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 269
Antje Runge
Bürgermeisterin
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