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Besetzung für den Ortsgerichtsbezirk I Nidderau
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Nidderau |
| Datum | 2026-11-13 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bitte beachten Sie, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag in den Vorlagen im
Beratungsgang nicht verändert wird. Abweichende Beschlüsse der befassten
Gremien können Sie den Anlagen, Niederschriften oder den Beschlussauszügen im
Gremienportal entnehmen.
Beschlussvorlage
- öffentlich -
VL-362/2026
Fachbereich: 30 FB Ordnungswesen
Fachdienst: 30.2 FD Ordnungswesen
Sachbearbeiter/in: Manfred Lipp
Datum: 16.10.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Magistrat 02.11.2026 vorberatend
Ortsbeirat Heldenbergen 13.11.2026 vorberatend
Ortsbeirat Windecken 19.11.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 26.11.2026 beschließend
Betreff:
Besetzung für den Ortsgerichtsbezirk I Nidderau
Beschlussvorschlag:
Der bisherige Ortsgerichtsschöffe Stefan Hotz wird zum Ortsgerichtsschöffen für den
Ortsgerichtsbezirk Nidderau I wiedergewählt. Herr Richard Klosterbecker wird zum
Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Nidderau I neu gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Sachdarstellung:
Die Amtszeit der Ortsgerichtsschöffen Jörg Brindl und Stefan Hotz enden jeweils im November
2026.Mit Schreiben vom 13.07.2026 bittet das AG Hanau unter Beachtung der §§ 7 und 8 OGG
eine Wiederwahl bzw. Neuwahl durchzuführen. Mit Schreiben vom 22.07.2026 wurden Herr Stefan
Hotz und Herr Jörg Brindl gebeten mitzuteilen, ob Sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung
stehen. Mit Schreiben vom 27.07.2026 hat Herr Hotz sein Einverständnis zur Wiederwahl
gegeben. Mit Schreiben vom 28.07.2026 hat Herr Brindl erklärt für eine Wiederwahl nicht mehr zur
Verfügung zu stehen. Mit Mail vom 17.08.2026 hat der Ortsgerichtsvorsteher Herr Uwe Heyer,
Herrn Richard Klosterbecker als Ortsgerichtsschöffen vorgeschlagen. Herr Klosterbecker wurde
mit Schreiben vom 01.09.2026 gebeten mitzuteilen ob er für eine Wahl zur Verfügung steht. Mit
Schreiben vom 15.10.2026 hat Herr Klosterbecker sein Einverständnis zur Wahl gegeben.
Einer Wiederwahl von Herrn Hotz steht seitens der Verwaltung nichts entgegen. Die Verwaltung
schlägt weiterhin Herrn Richard Klosterbecker zur Neuwahl vor.
Freigabe:
gez. Andreas Bär gez. Alexandra Nolte gez. Manfred Lipp
Dezernatsleiter/in FB-Leiter/in FD-Leiter/in / Sachbearbeiter/in
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Anlage(n):
1. Unterlagen zur Wahl und Wiederwahl der Ortsgerichtsschöffen (nichtöffentliche Anlage)
Beschlussvorlage VL-362/2026 Seite 2 von 2
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