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Besetzung für den Ortsgerichtsbezirk I Nidderau

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeNidderau
Datum2026-11-13
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Bitte beachten Sie, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag in den Vorlagen im Beratungsgang nicht verändert wird. Abweichende Beschlüsse der befassten Gremien können Sie den Anlagen, Niederschriften oder den Beschlussauszügen im Gremienportal entnehmen. Beschlussvorlage - öffentlich - VL-362/2026 Fachbereich: 30 FB Ordnungswesen Fachdienst: 30.2 FD Ordnungswesen Sachbearbeiter/in: Manfred Lipp Datum: 16.10.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Magistrat 02.11.2026 vorberatend Ortsbeirat Heldenbergen 13.11.2026 vorberatend Ortsbeirat Windecken 19.11.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 26.11.2026 beschließend Betreff: Besetzung für den Ortsgerichtsbezirk I Nidderau Beschlussvorschlag: Der bisherige Ortsgerichtsschöffe Stefan Hotz wird zum Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Nidderau I wiedergewählt. Herr Richard Klosterbecker wird zum Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Nidderau I neu gewählt. Finanzielle Auswirkungen: keine Sachdarstellung: Die Amtszeit der Ortsgerichtsschöffen Jörg Brindl und Stefan Hotz enden jeweils im November 2026.Mit Schreiben vom 13.07.2026 bittet das AG Hanau unter Beachtung der §§ 7 und 8 OGG eine Wiederwahl bzw. Neuwahl durchzuführen. Mit Schreiben vom 22.07.2026 wurden Herr Stefan Hotz und Herr Jörg Brindl gebeten mitzuteilen, ob Sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Mit Schreiben vom 27.07.2026 hat Herr Hotz sein Einverständnis zur Wiederwahl gegeben. Mit Schreiben vom 28.07.2026 hat Herr Brindl erklärt für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Mit Mail vom 17.08.2026 hat der Ortsgerichtsvorsteher Herr Uwe Heyer, Herrn Richard Klosterbecker als Ortsgerichtsschöffen vorgeschlagen. Herr Klosterbecker wurde mit Schreiben vom 01.09.2026 gebeten mitzuteilen ob er für eine Wahl zur Verfügung steht. Mit Schreiben vom 15.10.2026 hat Herr Klosterbecker sein Einverständnis zur Wahl gegeben. Einer Wiederwahl von Herrn Hotz steht seitens der Verwaltung nichts entgegen. Die Verwaltung schlägt weiterhin Herrn Richard Klosterbecker zur Neuwahl vor. Freigabe: gez. Andreas Bär gez. Alexandra Nolte gez. Manfred Lipp Dezernatsleiter/in FB-Leiter/in FD-Leiter/in / Sachbearbeiter/in Seite 1 von 2 Anlage(n): 1. Unterlagen zur Wahl und Wiederwahl der Ortsgerichtsschöffen (nichtöffentliche Anlage) Beschlussvorlage VL-362/2026 Seite 2 von 2

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