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Fußgängerüberweg in der Lindenstraße
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Lampertheim |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Bürgergemeinschaft
Eingang
Hofheim
Anlage.
Justiziar
~ 2 6, Okt. 2026
BGH 1 Gremien-
- Bürger für Hofheim -
büro
Kop,e an
Anhorungs .
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Stadt Lampertheim
Parlamentsbüro
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Lampertheim-Hofheim, 26.10.2026
Anfrage für die 3. Ortsbeiratssitzung Hofheim am 04.11.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
die BGH bittet die Verwaltung um die Prüfung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in
der Lindenstraße zwischen den Hausnummern 21 und 27.
Begründung:
Zwischen den Hausnummern 21 und 27 der Lindenstraße fehlt eine sichere und eindeutig
erkennbare Querungsmöglichkeit. Die vorhandene Querungshilfe wird offenbar häufig
nicht beachtet und ist unzureichend gekennzeichnet. Besonders, aber nicht nur, betroffen
sind Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Begleitpersonen mit
Kindern auf dem Weg aus dem Korea (Unterführung Heinrichstraße) zum
Feuerwehrspielplatz, zur Seniorentagespflege, zur Turn- und Sporthalle, zum Fußballplatz
oder zur Bushaltestelle, die hauptsächlich von Schulkindern genutzt wird.
Zu Schul-, Sport- und Freizeitzeiten sowie im Zusammenhang mit der Bushaltestelle
können eingeschränkte Sichtbeziehungen, unangepasste Geschwindigkeit, hohes
Verkehrsaufkommen und querende oder abbiegende Fahrzeuge zu Gefährdungen führen.
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie beurteilt die Stadt die Verkehrssicherheit, insbesondere für besonders
schutzbedürftige Personen?
2. Wurde ein Fußgängerüberweg bereits geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis und
auf Grundlage welcher Daten zu Verkehrsaufkommen, Querungsbedarf,
Sichtbeziehungen und Unfalllage?
3. Wie bewertet die Stadt die Wirksamkeit, Erkennbarkeit und Akzeptanz der
bestehenden Querungshilfe, und wie könnte ihre Beachtung verbessert werden?
4. Welche rechtlichen, technischen und baulichen Voraussetzungen gelten?
5. Ist eine Vor-Ort-Prüfung mit Verkehrsbehörde und gegebenenfalls Polizei zu
Sichtweiten, Beleuchtung, Geschwindigkeiten und tatsächlichen Querungszahlen
vorgesehen 7
6. Welche Alternativen wären möglich, etwa bessere Beleuchtung, bauliche
Anpassungen, deutlichere Kennzeichnung oder Beschilderung sowie Maßnahmen
zur Geschwindigkeitsreduzierung?
Ziel ist eine sichere, gut erkennbare und praktikable Querungsmöglichkeit unter
Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und örtlichen Verkehrsverhältnisse.
Die BGH bittet um eine konkrete Stellungnahme, eine nachvollziehbare Bewertung der
Sicherheitslage und die Prüfung geeigneter Maßnahmen.
Markus Stöckel
2. Vorsitzender BGH
Text aus PDF extrahiert