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Anregung nach § 24 Gemeindeordnung hier: digitale Öffentlichkeitsarbeit

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKrefeld
Datum2026-11-05
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlich- Vorlagennummer Geschäftsbereich 1737/26 - I Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.11.2026 beschließend Betreff Anregung nach § 24 Gemeindeordnung hier: digitale Öffentlichkeitsarbeit Beschlussentwurf Der Haupt- und Beschwerdeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung für erledigt. Personelle Auswirkungen keine Finanzielle Auswirkungen keine Klimarelevanz keine Drucksache 1737/26 - Seite - 2 - Begründung Die Verwaltung nimmt die im Antrag formulierten Anliegen hinsichtlich Datenschutz, digitaler Sou- veränität und einer möglichst breiten Information der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis. Um die digitale Souveränität in der Kommunikation zu stärken, hat die Stadt Krefeld bereits im Februar 2026 einen Mastodon-Kanal in der Instanz NRW Social eingerichtet und veröffentlicht dort regel- mäßig Beiträge. Eine verpflichtende Veröffentlichung sämtlicher städtischer Inhalte parallel auf Mastodon wird jedoch nicht für sachgerecht erachtet. Die Stadt verfolgt bereits einen Multi-Channel-Ansatz. Neben der zentralen und unabhängig von sozialen Netzwerken zugänglichen Internetseite www.krefeld.de, die auf offenen Zugang und weit- gehende Barrierefreiheit setzt, werden unter anderem Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube, Bluesky, Threads und Mastodon genutzt. Mastodon ist dabei bereits Bestandteil der städtischen Kommunikation. Die Präsenz der Stadtverwaltung dient auf den Kanälen auch dem Kampf gegen Desinformation. Die Stadt ist grundsätzlich dort präsent, wo sich die Bürgerinnen und Bürger informieren und mit- einander austauschen. Dies gilt auch für die großen sozialen Netzwerke, mit Ausnahme des Netz- werks X, wo die Stadt nicht mehr aktiv postet. Dass zahlreiche Plattformen trotz ihrer kommerziel- len Struktur eine erhebliche Bedeutung für die öffentliche Kommunikation haben, zeigt sich auch daran, dass die Krefelder Parteien und politischen Gruppierungen dort mit eigenen Auftritten ver- treten sind. Auch die politische Kommunikation nutzt somit unterschiedliche Plattformen entspre- chend deren Reichweite und Zielgruppen. Die sozialen Netzwerke dienen für die Stadtverwaltung ausschließlich der ergänzenden Informa- tion. Eine vollständige 1:1-Veröffentlichung aller Inhalte auf sämtlichen Plattformen ist weder erfor- derlich noch sinnvoll. Inhalte und Formate werden zielgruppengerecht auf die jeweiligen Plattfor- men abgestimmt. Eine Verpflichtung zum Cross-Posting würde diesen strategischen Ansatz ein- schränken und zusätzlichen redaktionellen Aufwand verursachen. Auch die unterschiedlichen Reichweiten sind zu berücksichtigen. Der Mastodon-Kanal von Kre- feld.de verfügt derzeit über rund 383 Follower (Stand: 1. Oktober 2026), gegenüber rund 19.600 bei Instagram und 21.759 bei Facebook. Zudem stammt nach den bisherigen Auswertungen ein erheblicher Teil der Mastodon-Followerschaft nicht aus Krefeld. Deshalb wird der Kanal gezielt mit Themen bespielt, die auch über die Stadtgrenzen hinaus von Interesse sind. Digitale Souveränität bedeutet aus Sicht der Verwaltung nicht, jeden Inhalt auf jeder Plattform zu veröffentlichen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Stadt mit www.krefeld.de über eine eigene, un- abhängige Informationsplattform verfügt und ergänzend alternative Kommunikationswege wie Mastodon nutzt. Da sich Reichweiten, Nutzerverhalten und die Bedeutung einzelner Plattformen laufend verändern, muss die Verwaltung zudem flexibel auf diese Entwicklungen reagieren kön- nen. Die Verwaltung sieht aus diesen Gründen von einer vollständigen Parallelveröffentlichung aller städtischen Social-Media-Inhalte auf Mastodon ab. Der bestehende Mastodon-Kanal soll weiterhin gezielt und themenbezogen als ergänzender Kommunikationskanal genutzt werden. Auf die Beantwortung der Anfrage 1186/26 Af (Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Wirt- schaft und Digitalisierung am 07.10.2026) wird ergänzend hingewiesen. Anlage(n): (1) Vorlage Nr. 1737/26_Anlage

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