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Tätigkeitsbericht Stabsstelle Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKamp-Lintfort
Datum2026-11-05
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XVII. Wahlperiode 2025 bis 2030 Drucksache 266-XVII 16.10.2026 öffentlich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Leon Möllney Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 05.11.2026 Tätigkeitsbericht Stabsstelle Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Beschlussentwurf Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den vorgestellten Sachstandsbericht zur Kenntnis. Sachverhalt Die Stadt Kamp-Lintfort hatte sich im Jahr 2025 auf eine Förderung im Rahmen des EFRE Förderpro- gramms Klimaanpassung.Kommunen.NRW. beworben und wurde nach erfolgreichen Wettbewerbsverfahren zur Antragstellung aufgefordert. Es wurde die schwammstadtgerechte Umgestaltung der Schulhöfe der UN- ESCO-Schule beantragt. Am 19. August 2026 hat der zuständige NRW-Umweltminister Herr Oliver Krischer vor Ort den Förderbescheid über insgesamt maximal 2.069.904,20 EUR übergeben. Über den aktuellen Sachstand wird berichtet. KlimaDiskurs.NRW hat seit 2025 Kamp-Lintfort als eine von drei Pilotkommunen bei dem Aufbau eines Netz- werkes Klimaanpassung Lokal unterstützt. Dieses Förderprojekt wurde am 6. Oktober 2026 mit einer inter- nen Abschlussveranstaltung im Schirrhof resümiert und die Ergebnisse werden auch am 2. Dezember 2026 in Düsseldorf bei der Abschlussveranstaltung vorgestellt. Über den aktuellen Sachstand wird berichtet. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 14. Oktober 2026 das Gesetz zur Änderung des Klimaanpas- sungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) beschlossen. Am Tag nach der Verkündung – mit der in Kürze zu rechnen ist – treten die Änderungen des KlAnG NRW in Kraft. Zeitgleich soll auch die Klimaanpas- sungskonzept-Verordnung (KlAnKVO) NRW verkündet werden, die jedoch erst ab dem 1.Januar 2027 gelten wird. Die daraus resultierende Pflicht, ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen, ist für Kamp-Lintfort rele- vant, aber ohne Folge, da dieses bereits als vom Bund gefördertes Projekt im Jahr 2024 abgeschlossen wurde. Hierzu wird in der Sitzung berichtet. Hitzeschutz wird im Masterplan KLima als Maßnahme des Klimaanpassungskonzeptes benannt. Nicht nur im vorgenannten Netzwerk Klimaanpassung Lokal wurde die Thematik diskutiert und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Zum weiteren Verfahren und konkreten Arbeitsschritten wird in der Sitzung berichtet. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der bisherigen allgemei- nen Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müs- sen. Eigentümerinnen und Eigentümer können bei einem Heizungstausch wieder zwischen verschiedenen Technologien wählen, darunter Wärmepumpen, hybride Heizsysteme, Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizungen. Für neu eingebaute fossile Heizungen sind schrittweise steigende Anforderungen an klimaf- reundliche Brennstoffanteile vorgesehen. Für die Stadt Kamp-Lintfort ergeben sich insbesondere in den Handlungsfeldern kommunaler Gebäudebestand, Investitions- und Haushaltsplanung, Verknüpfung mit der Drucksache 266-XVII Seite - 2 - kommunalen Wärmeplanung sowie Beratung und Kommunikation in der Bevölkerung Veränderungen. Die Stabsstelle berichtet über diese Punkte in der Sitzung. Zur Umsetzung des Masterplans Klima werden verschiedene Förderprogramme genutzt, um kommunale Ei- genmittel zu ergänzen und zusätzliche Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu ermöglichen. Hierzu gehören neben den auf der Agenda aufgeführten Bereiche noch folgende Programme: •KfW 444 – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen: Förderung geeigneter Maßnahmen zur Entsiegelung, Baumpflanzung und naturnahen Gestaltung öffentlicher Grünflächen. •„1.000 coole Schulhöfe und 1.000 coole Kitas“: Geplantes Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfa- len zur klimaangepassten Gestaltung von Schulhöfen, beispielsweise durch Begrünung, Verschattung und Entsiegelung. Vorgesehen sind Fördermittel von bis zu 50.000 Euro je Schule bzw. Kita. Die konkreten För- derbedingungen und Antragsfristen sind zu prüfen. •Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – LED-Förderung: Unterstützung der energetischen Sanierung kom- munaler Beleuchtungsanlagen, etwa in Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäuden. Die Stabsstelle Klimaschutz und Klimafolgenanpassung stellt den aktuellen Sachstand der kommunalen Wärmeplanung sowie die vorgesehenen Schritte zu deren Fortschreibung vor. Darüber hinaus wird über den aktuellen Stand der BEW-Machbarkeitsstudien zur Untersuchung weiterer möglicher Optionen für eine klima- freundliche Wärmeversorgung in Hoerstgen und Kamperbrück/Dachsbruch berichtet. Ein wesentlicher Faktor zur Reduzierung des Wärmebedarfes und damit Eckpfeiler der kommunalen Wärme- planung ist eine hohe Sanierungsquote der Gebäude in Kamp-Lintfort. Um hier die Ziele aus dem Master- plan KLima und der kommunalen Wärmeplanung zu erreichen, ist die aufsuchende, unabhängige und quali- fizierte Energieberatung sehr wirksam. Seit 2017 besteht eine Kooperation der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) und dem Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel. Diese soll weitergeführt werden. Weiterhin gibt es eine Kooperation mit der Metropole Ruhr (RVR) und dem Handwerk im Projekt Klimafit Ruhr. An diesem hat Kamp-Lintfort auch als Pilotkommune mitgemacht und konnte so bereits sehr frühzeitig Fördermittel zur energetischen Sanierung und deren Beratung anbieten. So konnte bisher eine deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegende Sanierungsquote in Kamp-Lintfort erreicht werden. Gerade durch die Än- derungen der Rahmenbedingungen wie gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme und auch Fortschritt der Technik, ist eine qualifizierte Energieberatung unterstützend durch gezielte Fördermaßnahmen im Ergebnis erfolgreich. Als ein erfolgreiches Förderprogramm aus dem Klimafit Ruhr Projekt kann die Energiekarawane (aufsu- chende Energieberatung) in Kamp-Lintfort genannt werden, die in den Stadtquartieren Altsiedlung und Nier- senbruch durchgeführt wurde. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung mit Präsentationsunterstützung (siehe Anhang Agenda) berichtet. Die städtische Förderrichtlinie "KLima schützen" hat sich in den letzten beiden Jahren als wirksames Instru- ment zur Unterstützung des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung bewährt. Bis zum jetzigen Zeit- punkt wurden 68 Fördermaßnahmen im Stadtgebiet unterstützt. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen soll das Förderprogramm für das Jahr 2027 gezielt weiterentwickelt und an die veränderten rechtlichen, ge- sellschaftlichen und klimapolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dabei gilt es, bewährte För- derangebote fortzuführen, bestehende Fördertatbestände bedarfsgerecht zu optimieren und neue Impulse für weitere Maßnahmenbereiche zu setzen. Zugleich sollen die verfügbaren Haushaltsmittel zielgerichtet ein Drucksache 266-XVII Seite - 3 - gesetzt werden. Mit der Neuausrichtung für 2027 wird das Ziel verfolgt, die kommunalen Klimaschutzbemü- hungen langfristig zu stärken und Bürgerinnen und Bürger weiterhin bei der Umsetzung konkreter Maßnah- men vor Ort zu unterstützen. Finanzielle Auswirkungen Keine. Notthoff Anlage(n): (1) A01_266-XVII_AUK_Agenda

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