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29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gütersloh (FNP 2020) im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 339 „Senner Straße / Südwestweg“ 1. Abwägung der Stellungnahmen 2. Beschluss zur Veröffentlichung (§ 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gütersloh |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
öffentliche
Beschlussvorlage
Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr.
Stadtplanung 14.10.2026 210/2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Planung, Bauen und Immobilien 10.11.2026
Tagesordnungspunkt:
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gütersloh (FNP 2020) im Parallelverfahren
mit dem Bebauungsplan Nr. 339 „Senner Straße / Südwestweg“
1. Abwägung der Stellungnahmen
2. Beschluss zur Veröffentlichung (§ 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange werden in die Abwägung mit einbezogen und gewertet wie in der Anlage
aufgeführt.
2. Dem Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem Entwurf des Bebau-
ungsplanes Nr. 339 „Senner Straße / Südwestweg“ jeweils mit Begründung in vorliegender
Fassung wird zum Zwecke der Veröffentlichung zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll durchgeführt werden.
Personelle Auswirkungen X Nein Ja
A rt Im Zeitraum/ ab Zeitpunkt Anzahl der Stellen und Bewertungen
Finanzielle Auswirkungen X Nein Ja
A rt Im Zeitraum/ ab Zeitpunkt Haushaltsbel astung Euro Veranschlagt unt er Produkt-Nr. u.
-bezeichnung
Beschlusskontrolle X Nein Ja
Falls ja:
Verantwortlicher Fachbereich: Umsetzung bis zum:
Klimarelevanz Keine X Überwiegend positiv Überwiegend negativ
Kurze Erläuterung der Klimaauswirkungen:
Das Plangebiet ist aufgrund seiner vormaligen gewerblichen Nutzung bereits weitgehend vollstän-
dig versiegelt. Insofern werden durch die Planung keine zusätzlichen Versiegelungen hervorgeru-
fen, die das Stadtklima weiter beeinträchtigen könnten. Stattdessen werden u. a. die teilweise
Entsiegelung und geplante Durchgrünung zu einer Verminderung der Klimaauswirkungen beitra-
gen. Durch den Bebauungsplan Nr. 339 „Senner Straße / Südwestweg“ selbst werden keine di-
rekten Klimafolgen ausgelöst.
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Erläuterungen:
Ziel der Bauleitplanung ist die Umnutzung des etwa 4,4 ha großen, bisher gewerblich ge-
nutzten Standorts der ehemaligen Möbelfabrik Flötotto zu einem Wohnquartier. Unter teil-
weiser Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz und durch ergänzende Neubauten-
sollen etwa 200-230 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe und für unterschiedliche Ziel-
gruppen entstehen. Ergänzend sind gemeinschaftliche und wohnverträgliche Nutzungen,
Grün- und Freiflächen, ein öffentlicher Spielplatz sowie Maßnahmen zur Entsiegelung, Be-
grünung und Regenwasserbewirtschaftung vorgesehen. Der wirksame Flächennutzungs-
plan stellt den Bereich bislang überwiegend als gewerbliche Baufläche dar. Im Rahmen
der 29. Änderung sollen künftig insbesondere Wohnbauflächen und Grünflächen darge-
stellt werden.
Für die beiden Bauleitplanverfahren hat der Ausschuss für Planung, Bauen und Immobi-
lien in seiner Sitzung am 09.09.2025 den Änderungs- beziehungsweise Aufstellungsbe-
schluss gefasst (siehe DS-Nr. 178/2025). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge-
mäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 29.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemein-
den wurden gemäß § 4 Abs. 1 beziehungsweise § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ergänzend
fand am 08.10.2025 eine Bürgerversammlung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen
und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind der Anlage zu entnehmen.
Aus der Öffentlichkeit gingen vier schriftliche Stellungnahmen ein. Diese betrafen im We-
sentlichen Verkehr und Stellplätze, soziale und technische Infrastruktur, Entwässerung
und Starkregenvorsorge sowie die geplante Bebauungsdichte.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den benachbarten
Gemeinden wurden insbesondere die verkehrssichere Anbindung an die Senner Straße,
der Schutz vor Verkehrslärm, mögliche Bodenbelastungen, der Biotop- und Artenschutz,
die Energie- und Leitungsinfrastruktur sowie der Verlust gewerblicher Bauflächen und
mögliche gewerbliche Nachnutzungen thematisiert.
Die Anregungen wurden teilweise berücksichtigt. Die Planunterlagen wurden insbeson-
dere durch Untersuchungen zu Verkehr, Schall, Entwässerung, Boden und Artenschutz er-
gänzt. Zudem wurden die Verkehrsanbindung, passive Schallschutzmaßnahmen, die
Kennzeichnung belasteter Bodenbereiche, der Schutz der Biotopfläche und eine Fläche
für die technische Versorgung konkretisiert. Den Anregungen zur Verringerung der Bebau-
ungsdichte und zur Beibehaltung einer eigenständigen gewerblichen Nutzung wurde nicht
gefolgt. An dem städtebaulichen Grundkonzept soll festgehalten werden. Für den Entwurf
der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ergaben sich lediglich geringfügige Ver-
schiebungen der Flächendarstellungen.
Die Umweltauswirkungen der Planung wurden im Rahmen der Umweltprüfung untersucht
und im Umweltbericht dargestellt. Durch die Wiedernutzbarmachung des weitgehend ver-
siegelten Gewerbestandorts, den teilweisen Rückbau und die vorgesehene Entsiegelung
ergeben sich positive Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt. Ein externer na-
turschutzrechtlicher Ausgleich wird nach den Ergebnissen der Eingriffsbilanzierung nicht
für erforderlich gehalten. Die Belange des Arten- und Immissionsschutzes sowie der Stark-
regenvorsorge werden durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt.
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen verschiedene vertragliche Regelungen
zur Umsetzung der Planung getroffen werden. Diese betreffen insbesondere die Erschlie-
ßung, die Herstellung und Entwicklung der Grünflächen, Anzahl der Wohnungen sowie
das Kommunale Baulandmanagement.
Mit der Umsetzung der Planung sind Folgekosten für die Stadt Gütersloh verbunden, die
zum derzeitigen Planungsstand noch nicht abschließend benannt und beziffert werden
können. Für den Fachbereich Grünflächen entstehen insbesondere durch die Übernahme
der neu geschaffenen öffentlichen Grünflächen nach Abschluss der Entwicklungspflege
dauerhafte zusätzliche Unterhaltungsaufwendungen. Die hierfür erforderlichen Aufwen-
dungen sind bei der künftigen Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Es wird vorgeschlagen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stel-
lungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu werten und
den vorliegenden Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 339 „Senner Straße / Südwestweg“
sowie der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den jeweiligen Begründungen
und dem Umweltbericht zum Zwecke der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zuzustimmen.
Im Auftrag
Albrecht Pförtner
Anlagenliste:
- Stellungnahmen und Abwägungsvorschlage sowie Protokoll zur Bürgerversammlung - Be-
bauungsplanentwurf
- Stellungnahmen und Abwägungsvorschlage sowie Protokoll zur Bürgerversammlung - 29.
FNP-Änderung
- Tabelle Planänderungen
- Bebauungsplanentwurf - Übersichtsplan
- Bebauungsplanentwurf
- Bebauungsplanentwurf - Plankarte A4-2000
- Bebauungsplanentwurf - Festsetzungen-A4
- Bebauungsplanentwurf - Legende-A4
- Bebauungsplanentwurf - Begründung
- 29. FNP-Änderung Übersichtsplan
- 29. FNP- Änderung - Plandarstellung
- 29. FNP- Änderung - Begründung
- Umweltbericht inkl. Anlagen für 29. FNP- Änderung & Bebauungsplanentwurf
- Verkehrsuntersuchung
- Verkehrsuntersuchung (Anlagen)
- Erschließung- und Entwässerungskonzept
- Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 339 (Verkehrslärm und Schallschutz)
- Schalltechnischer Bericht / Vorprüfung zur Bauleitplanung unter Berücksichtigung der mög-
lichen Ortsumgehung L 791
- Arbeitskarte mit möglicher Trassenführung Ortsumgehung Friedrichsdorf
- Geotechnischer Bericht mit Baugrunderkundung und orientierender Altlastenuntersuchung
- Orientierendes Gebäudeschadstoffkataster - Teil 1
- Orientierendes Gebäudeschadstoffkataster - Teil 2
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