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Haushalt 2026 - Freizeit und Sport
Diskussionsvorlage
| Typ | Diskussionsvorlage |
| Gemeinde | Frechen |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage und Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister
FD,Abtl./
bet. Abtl.:
4.41 / Vorlage Nr.: 849/18/2026
Kenntnisnahme Betriebsausschuss für den am: 12.11.2026 TOP: A5 öffentlich
Freizeit- und Bäderbetrieb und
Sport
Finanzielle Auswirkungen: Haushalt 2026 Haushaltsposition: diverse (siehe Vorlage)
Klimarelevanz: Nein
Betreff:
Haushalt 2026 - Freizeit und Sport
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport nimmt den am 16.12.2025 im
Rat eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2026 für die Produkte
08.01.01 Sportförderung
08.01.02 Planung, Bau und Bereitstellung von Sport- und sonstigen Freizeitanlagen
08.01.03 Betrieb, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Sport- und sonstigen
Freizeiteinrichtungen
zur Kenntnis.
Begründung und Erläuterung:
Grundlage der Haushaltsvorberatung und Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2026
Die Vorberatung der dem Fachausschuss zugeordneten Produkte erfolgt entsprechend der
Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Frechen auf Grundlage des
eingebrachten Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 (Vorlage Nr. 173/18/2025) einschließlich der
zugehörigen Haushaltsansätze und Erläuterungen.
Parallel zum laufenden Beratungsverfahren wird der Haushaltsplanentwurf fortgeschrieben und das
erforderliche Haushaltssicherungskonzept erarbeitet. Aufgrund des zeitlichen Ablaufs können die
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs und der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes
dieser Fachausschussberatung noch nicht zugrunde gelegt werden. Die Beratung bildet daher den
Stand des eingebrachten Haushaltsplanentwurfs ab. Die abschließende Bewertung der
Haushaltsansätze und der hierzu ausgesprochenen Empfehlungen bleibt der weiteren Beratung
unter Einbeziehung des fortgeschriebenen Haushaltsplanentwurfs und des
Haushaltssicherungskonzeptes vorbehalten.
Die Empfehlungen des Fachausschusses werden in das weitere Haushaltsberatungsverfahren
eingebracht. Sie stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Rates sowie
der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes. Aus
der Vorberatung ergibt sich weder eine Freigabe der im Entwurf vorgesehenen Mittel noch eine
Ermächtigung zur Umsetzung empfohlener Maßnahmen.
Vorlage-Nr. 849/18/2026 Seite 1
Für das Haushaltsjahr 2026 ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Haushaltssatzung
aufgrund des noch durchzuführenden Genehmigungsverfahrens auch bei einer Beschlussfassung
des Rates im Dezember nicht mehr im laufenden Haushaltsjahr öffentlich bekannt gemacht werden
kann und somit in diesem Jahr keine Rechtskraft mehr entfaltet. Die Stadt Frechen unterliegt damit
bis zum Ende des Haushaltsjahres weiterhin den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung
nach § 82 GO NRW. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung allein hebt diese
Beschränkungen nicht auf.
Die Empfehlungen des Fachausschusses können deshalb für die verbleibende
Mittelbewirtschaftung des Jahres 2026 keine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Insbesondere können damit keine zusätzlichen Aufwendungen, Auszahlungen oder Beauftragungen
allein auf Grundlage der empfohlenen Haushaltsansätze gerechtfertigt werden. Ob eine Maßnahme
im Jahr 2026 noch durchgeführt werden darf, ist weiterhin ausschließlich anhand der gesetzlichen
Voraussetzungen und der damit verbundenen Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung zu
beurteilen.
Die Vorberatung dient der fachlichen Bewertung der im Entwurf der Haushaltssatzung
vorgesehenen Haushaltsansätze und der Vorbereitung der abschließenden Haushaltsentscheidung.
Soweit Empfehlungen über das Jahr 2026 hinausreichen, sind diese im weiteren Verfahren mit dem
Haushaltssicherungskonzept und der künftigen Haushaltsplanung abzugleichen.
Erläuterungen zu den Produkten
08.01.01 Sportförderung
SK 53170000 Zuwendungen/ Zuschüsse lfd. Zwecke private Unternehmen/ e.V.
Für die jährlichen Zuschüsse an Frechener Sportvereine und Vereine mit eigenen Anlagen wurden
wie im vorherigen Haushaltsplan 100.000 € veranschlagt. Der Gesamtzuschuss wird in drei Bereiche
aufgeteilt: Maßnahmenförderung, Pauschalförderung und Zuschüsse an Vereine mit eigenen
Anlagen.
37% werden für die Zuschüsse an Vereine mit eigenen Anlagen aufgewendet, die restlichen 63%
entfallen auf Maßnahmen- und Pauschalförderung.
SK 53180000 Zuwendungen/ Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche
Für die Übernahme der Kosten der schwimmsporttreibenden Vereine und der Volleyballvereine für
die Nutzung der Einrichtungen des Freizeit- und Bäderbetriebs (Fresh open, Freibad und
Beachvolleyballanlage) sowie für Maßnahmen zur Förderung der Schwimmfähigkeit sind
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 136.650 € geplant.
Davon entfallen 20.000 € auf Maßnahmen zur Förderung der Schwimmfähigkeit und 20.000 € auf
die Förderung der Volleyballvereine für die Nutzung der Beachvolleyballanlage. Die verbleibenden
96.650 € sind für die Übernahme der Nutzungskosten der schwimmsporttreibenden Vereine
vorgesehen.
SK 52813200 Aufwendungen für Sportveranstaltungen
Im Rahmen der Sportlerehrung der Stadt Frechen werden Sportlerinnen und Sportler der Frechener
Vereine sowie Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz in Frechen für herausragende sportliche
Leistungen geehrt. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde 2015 festgelegt, dass die
Veranstaltung nur noch alle 2 Jahre stattfindet.
Hierfür sind Mittel in Höhe von 13.000 € vorgesehen.
Vorlage-Nr. 849/18/2026 Seite 2
08.01.02 Planung, Bau und Bereitstellung von Sport- und sonstigen Freizeitanlagen
SK 52914000 Aufwendungen für Planungen/Gutachten
Die Anpassung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der Prioritäten- und Maßnahmenplanung durch
Beschlussfassung des Betriebsausschusses für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport.
Es wird auf die Vorlage zur Fortschreibung der Prioritäten- und Maßnahmenplanung verwiesen
(Vorlage Nr. 517/18/2026 ).
Investitionen
Die Anpassung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der Prioritäten- und Maßnahmenplanung durch
Beschlussfassung des Betriebsausschusses für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport.
Es wird auf die Vorlage zur Fortschreibung der Prioritäten- und Maßnahmenplanung verwiesen
(Vorlage Nr. 517/18/2026 ).
08.01.03 Betrieb, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Sport- und sonstigen
Freizeiteinrichtungen
SK 52914000 Aufwendungen für Planungen/Gutachten
Es sind Mittel in Höhe von 50.000 € für die Planung der Sanierung des Kunstrasengroßspielfeldes
Königsdorf vorgesehen.
SK 52554000 Unterhaltung sonstige BGA
Es wurde ein neuer Haushaltsansatz für die Wartung der Defibrillatoren veranschlagt.
SK 54292000 So. Aufw. Für die Inanspruchn. V. Rechten/Diensten
Es wurde ein neuer Haushaltsansatz für die Ortung der Defibrillatoren per SIM Karte veranschlagt.
Vorlage-Nr. 849/18/2026 Seite 3
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