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Haushalt 2026 - Freizeit und Sport

Diskussionsvorlage
TypDiskussionsvorlage
GemeindeFrechen
Datum2026-11-12
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Beratungsunterlage und Beschlussvorschlag Der Bürgermeister FD,Abtl./ bet. Abtl.: 4.41 / Vorlage Nr.: 849/18/2026 Kenntnisnahme Betriebsausschuss für den am: 12.11.2026 TOP: A5 öffentlich Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport Finanzielle Auswirkungen: Haushalt 2026 Haushaltsposition: diverse (siehe Vorlage) Klimarelevanz: Nein Betreff: Haushalt 2026 - Freizeit und Sport Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport nimmt den am 16.12.2025 im Rat eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2026 für die Produkte 08.01.01 Sportförderung 08.01.02 Planung, Bau und Bereitstellung von Sport- und sonstigen Freizeitanlagen 08.01.03 Betrieb, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Sport- und sonstigen Freizeiteinrichtungen zur Kenntnis. Begründung und Erläuterung: Grundlage der Haushaltsvorberatung und Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2026 Die Vorberatung der dem Fachausschuss zugeordneten Produkte erfolgt entsprechend der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Frechen auf Grundlage des eingebrachten Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 (Vorlage Nr. 173/18/2025) einschließlich der zugehörigen Haushaltsansätze und Erläuterungen. Parallel zum laufenden Beratungsverfahren wird der Haushaltsplanentwurf fortgeschrieben und das erforderliche Haushaltssicherungskonzept erarbeitet. Aufgrund des zeitlichen Ablaufs können die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs und der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes dieser Fachausschussberatung noch nicht zugrunde gelegt werden. Die Beratung bildet daher den Stand des eingebrachten Haushaltsplanentwurfs ab. Die abschließende Bewertung der Haushaltsansätze und der hierzu ausgesprochenen Empfehlungen bleibt der weiteren Beratung unter Einbeziehung des fortgeschriebenen Haushaltsplanentwurfs und des Haushaltssicherungskonzeptes vorbehalten. Die Empfehlungen des Fachausschusses werden in das weitere Haushaltsberatungsverfahren eingebracht. Sie stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Rates sowie der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes. Aus der Vorberatung ergibt sich weder eine Freigabe der im Entwurf vorgesehenen Mittel noch eine Ermächtigung zur Umsetzung empfohlener Maßnahmen. Vorlage-Nr. 849/18/2026 Seite 1 Für das Haushaltsjahr 2026 ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Haushaltssatzung aufgrund des noch durchzuführenden Genehmigungsverfahrens auch bei einer Beschlussfassung des Rates im Dezember nicht mehr im laufenden Haushaltsjahr öffentlich bekannt gemacht werden kann und somit in diesem Jahr keine Rechtskraft mehr entfaltet. Die Stadt Frechen unterliegt damit bis zum Ende des Haushaltsjahres weiterhin den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung allein hebt diese Beschränkungen nicht auf. Die Empfehlungen des Fachausschusses können deshalb für die verbleibende Mittelbewirtschaftung des Jahres 2026 keine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Insbesondere können damit keine zusätzlichen Aufwendungen, Auszahlungen oder Beauftragungen allein auf Grundlage der empfohlenen Haushaltsansätze gerechtfertigt werden. Ob eine Maßnahme im Jahr 2026 noch durchgeführt werden darf, ist weiterhin ausschließlich anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und der damit verbundenen Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung zu beurteilen. Die Vorberatung dient der fachlichen Bewertung der im Entwurf der Haushaltssatzung vorgesehenen Haushaltsansätze und der Vorbereitung der abschließenden Haushaltsentscheidung. Soweit Empfehlungen über das Jahr 2026 hinausreichen, sind diese im weiteren Verfahren mit dem Haushaltssicherungskonzept und der künftigen Haushaltsplanung abzugleichen. Erläuterungen zu den Produkten 08.01.01 Sportförderung SK 53170000 Zuwendungen/ Zuschüsse lfd. Zwecke private Unternehmen/ e.V. Für die jährlichen Zuschüsse an Frechener Sportvereine und Vereine mit eigenen Anlagen wurden wie im vorherigen Haushaltsplan 100.000 € veranschlagt. Der Gesamtzuschuss wird in drei Bereiche aufgeteilt: Maßnahmenförderung, Pauschalförderung und Zuschüsse an Vereine mit eigenen Anlagen. 37% werden für die Zuschüsse an Vereine mit eigenen Anlagen aufgewendet, die restlichen 63% entfallen auf Maßnahmen- und Pauschalförderung. SK 53180000 Zuwendungen/ Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche Für die Übernahme der Kosten der schwimmsporttreibenden Vereine und der Volleyballvereine für die Nutzung der Einrichtungen des Freizeit- und Bäderbetriebs (Fresh open, Freibad und Beachvolleyballanlage) sowie für Maßnahmen zur Förderung der Schwimmfähigkeit sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 136.650 € geplant. Davon entfallen 20.000 € auf Maßnahmen zur Förderung der Schwimmfähigkeit und 20.000 € auf die Förderung der Volleyballvereine für die Nutzung der Beachvolleyballanlage. Die verbleibenden 96.650 € sind für die Übernahme der Nutzungskosten der schwimmsporttreibenden Vereine vorgesehen. SK 52813200 Aufwendungen für Sportveranstaltungen Im Rahmen der Sportlerehrung der Stadt Frechen werden Sportlerinnen und Sportler der Frechener Vereine sowie Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz in Frechen für herausragende sportliche Leistungen geehrt. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde 2015 festgelegt, dass die Veranstaltung nur noch alle 2 Jahre stattfindet. Hierfür sind Mittel in Höhe von 13.000 € vorgesehen. Vorlage-Nr. 849/18/2026 Seite 2 08.01.02 Planung, Bau und Bereitstellung von Sport- und sonstigen Freizeitanlagen SK 52914000 Aufwendungen für Planungen/Gutachten Die Anpassung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der Prioritäten- und Maßnahmenplanung durch Beschlussfassung des Betriebsausschusses für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport. Es wird auf die Vorlage zur Fortschreibung der Prioritäten- und Maßnahmenplanung verwiesen (Vorlage Nr. 517/18/2026 ). Investitionen Die Anpassung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der Prioritäten- und Maßnahmenplanung durch Beschlussfassung des Betriebsausschusses für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport. Es wird auf die Vorlage zur Fortschreibung der Prioritäten- und Maßnahmenplanung verwiesen (Vorlage Nr. 517/18/2026 ). 08.01.03 Betrieb, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Sport- und sonstigen Freizeiteinrichtungen SK 52914000 Aufwendungen für Planungen/Gutachten Es sind Mittel in Höhe von 50.000 € für die Planung der Sanierung des Kunstrasengroßspielfeldes Königsdorf vorgesehen. SK 52554000 Unterhaltung sonstige BGA Es wurde ein neuer Haushaltsansatz für die Wartung der Defibrillatoren veranschlagt. SK 54292000 So. Aufw. Für die Inanspruchn. V. Rechten/Diensten Es wurde ein neuer Haushaltsansatz für die Ortung der Defibrillatoren per SIM Karte veranschlagt. Vorlage-Nr. 849/18/2026 Seite 3

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