Startseite › Flensburg › Dokument
Pro-Kind-Förderung Flensburger Modell-KiTa - Ausfallzeiten 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Flensburg |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Flensburg Flensburg, 08.10.2026
Heidi Ohlsen-Speck
Förderung der Kindertagesbetreuung
2473
FA-60/2026
- öffentlich -
Beschlussvorlage
Gremium Termin Beratungsaktion
Jugendhilfeausschuss 04.11.2026 vorberatend
Finanzausschuss 26.11.2026 beschließend
Pro-Kind-Förderung Flensburger Modell-KiTa - Ausfallzeiten 2026
Antrag:
Die Anpassung der Ausfallzeiten in der Flensburger Modell-KiTa wird ab 2026 wie folgt beschlos-
sen:
1. Die Ausfallzeiten werden auf das höhere Niveau des Standard-Qualitäts-Kosten-Modells (SQKM)
des Landes angepasst. Die hierfür zusätzlich benötigten Mittel von 409.800 € können über das Fach-
bereichsbudget gedeckt werden.
2. Die Verwaltung befindet sich gegenwärtig mit einem externen Berater in einem Prozess der Eva-
luation der Flensburger Modell-KiTa, bei dem Standards, die über das SQKM-Niveau hinausgehen,
kritisch hinterfragt werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel und der
Zielrichtung einer besseren Wirkungsgenauigkeit des Mitteleinsatzes. Im Rahmen dieses Prozesses
ist zu prüfen, weitere städtische Standards auf das SQKM-Niveau anzupassen.
Begründung:
Nichtöffentlichkeit
Nein
Zielsetzung/Messbarkeit:
Die Kita-Träger erhalten eine höhere Förderung, wenn die erhöhten Ausfallzeiten entsprechend
dem KitaG berücksichtigt werden.
Ausgangssituation:
Durch die Änderung des KiTaG mit dem Programm „KiTa für Alle“ und dem Beschluss des Landta-
ges darüber im Juni 2026 wurde unter anderem die Erhöhung der berücksichtigten Ausfalltage im
SQKM um vier weitere Tage beschlossen. Diese Anpassung trägt den seit der COVID-19-Pande-
mie festzustellenden erhöhten krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Personals Rechnung (Ergeb-
nis der KiTaG-Evaluation). Die veränderten Parameter werden ab Januar 2026 berücksichtigt. Ab
August 2026 erfolgt die Berücksichtigung in den Berechnungen durch einen Zuschlag für die Mo-
nate Januar bis Juli 2026.
Die Flensburger Modell-KiTa hat vor dem Beschluss des Landtages einen Ausfalltag mehr berück-
sichtigt (Beschluss RV-63/2021). Aus diesem Grund müsste jetzt, sofern die identischen Ausfall-
tage analog zum KitaG berücksichtigt werden sollten, drei weitere Tage in die Berechnungen ein-
fließen.
Dadurch, dass die Evaluationsergebnisse in das SQKM eingeflossen sind, wäre eine Berücksichti-
gung in der Modell-KiTa sachgerecht und gerechter.
Eine Berücksichtigung der veränderten Ausfalltage könnte, um den knappen Personalressourcen
Rechnung zu tragen, in den Abrechnungen der Pro-Kind-Förderung ab dem 2. Halbjahr 2026 in
der doppelten Höhe des Veränderungswertes Berücksichtigung finden. Ab 2027 werden die Aus-
fallzeiten dann wieder auf den einfachen Wert, zzgl. des tariflich festgelegten zusätzlichen Urlaubs-
tags, zurückgeführt.
Die Flensburger Modell-KiTa befindet sich gegenwärtig mit dem Beratungsunternehmen PD in ei-
nem Evaluierungsprozess, bei dem die städtischen Modell-Kita-Standards mit den SQKM-Stan-
dards abgeglichen und bewertet werden. Innerhalb dieses Prozesses werden vor dem Hintergrund
eines effizienten und zielgerichteten Mitteleinsatzes weitere Anpassungen erforderlich.
Global-/Teilziel der Flensburg-Strategie:
Bildung ist der Schlüssel für eine bessere Sozialstruktur. Flensburg bietet den integrierten Bil-
dungsweg von der Kindertagespflege und der Krippe bis zu den Hochschulen.
Alternativen:
Wenn die Anpassung der Ausfallzeiten nicht beschlossen wird, sinkt der freiwillige Anteil der KiTa-
Finanzierung (der freiwillige Anteil ist der Anteil der Flensburger Pro-Kind-Förderung, der die Be-
träge des SQKM übersteigt). Die Gesamthöhe der Zahlungen aus dem Berechnungsmodell des
SQKM darf nicht unterschritten werden.
Beteiligung:
Mit den Kita-Trägern findet ein regelmäßiger Austausch statt. In den letzten Monaten haben einige
Träger nachgefragt, ob und wann die veränderten Ausfalltage berücksichtigt werden.
Personal- und Finanzressourcen
Einmalig Laufend
2021 bis JJJJ
Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) in VZÄ in VZÄ
Stellenbezeichnung / Qualifikation
Haushaltsbelastung in € in €
- Direkt zurechenbare Aufwendungen 558.500,00
- Direkt zurechenbarer Erträge 0
= Ergebnis 558.500,00
Erläuterung:
Es ist kein zusätzlicher Personalbedarf erforderlich. Die Berechnungen der Fördersätze (Ausfallzeiten sind ein
Bestandteil der Berechnungen) sind bereits Stelleninhalt einer vorhandenen SB-Stelle. Neue Personalbedarfs-
berechnungen (auch hier sind die Ausfallzeiten ein Bestandteil) müssen ebenfalls laufend bei Änderungen
innerhalb des Jahres gemacht werden.
Einordnung des Ressourcenaufwands
Pflichtig; Freiwillig;
☐ Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ☐ Deckung allgemeiner Kostensteigerungen
☐ Soziale Präventionsarbeit
Freiwillig, investiv;
☐ Substanzerhalt Freiwillig;
☐ Verbesserung/Optimierung ☒ Sonstiger freiwilliger Mehraufwand
☐ Option
Deckung:
Es entsteht ein zusätzlicher Bedarf bei der Pro-Kind-Förderung in Höhe von ca. 558.500 €
(464.600 € für freie Träger und 93.900 € für städt. KiTas).
Durch die Berücksichtigung der neuen Ausfallzeiten in der Finanzierung steigt auch die Pro-
Kind-Landesfinanzierung für den Kreis Flensburg. Die Auswirkungen der Gesetzesänderung
„KiTa für Alle“ wurden im Tertialbericht eingeplant. Für den Teil der Ausfallzeiten beträgt die
Steigerung, unter Berücksichtigung des gestiegenen Wohngemeindeanteils der Stadt Flens-
burg, ca. 148.700 €. Die Deckung erfolgt aus dem eigenen Produkt oder dem Fachbereich.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, wird die fehlende Summe aus dem Gesamthaushalt ge-
deckt.
Zeitpunkt der Umsetzung:
sofort
Klimawirksamkeit
---
Gleichstellung:
Die Kita-Träger werden gleichbehandelt, bei allen KiTas werden die ggf. geänderten Ausfallzeiten
berücksichtigt.
Beschlusskontrolle:
Nein
Berichterstattung: Stefanie Salpeter
Henning Brüggemann Melanie Bach
Bürgermeister Dezernentin
Anlage(n):
- keine
Text aus PDF extrahiert