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Richtlinie der Stadt Flensburg zur Förderung inklusiver und barrierearmer Zugänge in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Flensburg |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Flensburg Flensburg, 22.10.2026
Christian Ide
Allgemeine Abteilung FB J
2078
Kinder- und Jugendbüro
RV-119/2026
- öffentlich -
Beschlussvorlage
Gremium Termin Beratungsaktion
Jugendhilfeausschuss 04.11.2026 vorberatend
Ratsversammlung 05.11.2026 beschließend
Richtlinie der Stadt Flensburg zur Förderung inklusiver und barrierearmer Zugänge in Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Antrag:
Die in der Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung inklusiver und barrierearmer Zugänge in Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird beschlossen.
Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit:
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist der nachhaltige Abbau von Barrieren in bestehenden
Einrichtungen und auf Außenflächen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Flensburg. Gefördert
werden Maßnahmen, die eine gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen am
Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen oder wesentlich verbessern.
Ausgangssituation:
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Anforderungen an eine inklusive Kinder-
und Jugendhilfe weiterentwickelt. Nach § 11 SGB VIII sollen jungen Menschen die für ihre Entwick-
lung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Die Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit dieser Angebote für junge Menschen mit Behinderungen soll sichergestellt werden.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, Räumen, Einrichtungen
und Außenflächen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Flensburg, soweit diese unmittelbar
dem Abbau von Barrieren dienen.
Förderfähig sind insbesondere:
• die Schaffung stufenloser Zugänge, einschließlich Rampen, Aufzüge, Plattformlifte, Tür-
verbreiterungen, automatische Türöffner und schwellenarmer Übergänge,
• die barrierearme oder barrierefreie Umgestaltung von Sanitärbereichen, einschließlich
barrierefreier Toiletten und erforderlicher Umkleide- oder Pflegebereiche,
• die Anpassung von Verkehrsflächen, Fluren, Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen, soweit
dies für eine sichere und selbstständige Nutzung erforderlich ist,
• die barrierearme Gestaltung von Außenanlagen, insbesondere Wegen, Eingangsberei-
chen, Aufenthaltsflächen, Spiel- und Bewegungsflächen,
• Maßnahmen zur Verbesserung von Orientierung, Beleuchtung, Kontrastgestaltung,
Raumakustik und visueller oder taktiler Wegweisung,
• bauliche oder technische Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation und Wahr-
nehmung, etwa induktive Höranlagen, visuelle Alarmierungssysteme oder Orientierungs-
systeme,
• die Ersatzbeschaffung oder erstmalige Anschaffung von Ausstattungsgegenständen, so-
fern diese für eine inklusive Nutzbarkeit der Einrichtung erforderlich sind und nicht nur der
allgemeinen Erneuerung dienen.
Global-/Teilziel der Flensburg-Strategie:
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördert die Stadt Flensburg die Sicherstellung der Nutzbar-
keit und Zugänglichkeit der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen
mit Behinderungen auf Grundlage der §§ 2, 3,4,11,74,79 SGB VIII i.V.m. § 2, 6, 7, 8 Abs. 2 Erstes
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG -)
Schleswig-Holstein, den Verwaltungsvorschriften zu §§ 44 Landeshaushaltsordnung (VV zu § 44
LHO) sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Flensburg 2030+
- chancengerechter Zugang zu Bildung und Kultur für alle
- Inklusion
- Teilhabe-Möglichkeiten für alle
- Gesundheitsplanung- und Infrastruktur
- soziale Gerechtigkeit
- Kinderfreundlichkeit
- Sportförderung
- in einer offenen Gesellschaft ohne Diskriminierung.
Alternativen:
Wird die Richtlinie nicht beschlossen, fehlt die Grundlage zur Förderung von inklusiven und barrie-
rearmen Zugängen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Anforderungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz an eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe wird nicht
Rechnung getragen.
Beteiligung:
Träger der Jugendhilfe – OKJA wurden über eine mögliche Fördermöglichkeit informiert. Es ist an-
gestrebt, den/die Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderung im Entscheidungsprozess der zu
bewilligenden Maßnahmen einzubinden.
Personal- und Finanzressourcen
Einordnung des Ressourcenaufwands
Pflichtig; Freiwillig;
☒ Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ☐ Deckung allgemeiner Kostensteigerungen
☐ Soziale Präventionsarbeit
Freiwillig, investiv;
☐ Substanzerhalt Freiwillig;
☐ Verbesserung/Optimierung ☐ Sonstiger freiwilliger Mehraufwand
☐ Option
Deckung:
Vorbehaltlich der jährlichen Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel stellt die Stadt
Flensburg im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 jährlich bis zu 200.000 Euro für
investive Maßnahmen zur Verfügung.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Anträge von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe - offenen Kinder- und Jugendarbeit wären unmit-
telbar möglich.
Gleichstellung:
Alle Kinder und Jugendlichen sollen ungeachtet von Beeinträchtigungen oder Behinderungen die
Chance haben, an den Angeboten der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (OKJA) teilnehmen zu
können.
Berichterstattung: Christian Ide
Dr. Fabian Geyer Melanie Bach
Oberbürgermeister Dezernentin
Anlage(n):
Richtlinie
Text aus PDF extrahiert