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Prüfung der Einrichtung einer Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich auf Grundlage des § 175a Landesverwaltungsgesetz 2. Ergänzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit Volt), Linkes Bündnis

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFlensburg
Datum2026-11-11
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Flensburger Ratsfraktionen: Flensburg, 24.06.2026 Bündnis 90 / Die Grünen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit Volt), Linkes Bündnis Fraktionsbüro  85 - 2734 ASO-1/2026 2. Er- gänzung - öffentlich - Beschlussvorlage Gremium Termin Beratungsaktion Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ord- 24.06.2026 beschließend nung Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ord- 11.11.2026 beschließend nung Prüfung der Einrichtung einer Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich auf Grundlage des § 175a Landesverwaltungsgesetz 2. Ergänzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit Volt), Linkes Bündnis Antrag: Der Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung lehnt die Einführung von Alkoholverbotszo- nen in Flensburg mit Verweis auf die untenstehende Begründung ab. Begründung: Die Einführung einer Alkoholverbotszone wäre aus unserer Sicht weder sozialpolitisch überzeu- gend noch ordnungspolitisch nachhaltig. Sie würde vor allem ein sichtbares Symptom aus dem öf- fentlichen Raum verdrängen, ohne die zugrunde liegenden Ursachen von Sucht, Wohnungslosig- keit, Armut, psychischer Belastung und fehlenden niedrigschwelligen Aufenthaltsangeboten zu be- arbeiten. Die öffentliche Debatte über Alkoholverbotszonen folgt häufig dem verständlichen Wunsch nach mehr Sauberkeit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität. Diese Anliegen sind ernst zu nehmen. Gerade deshalb braucht Flensburg aber wirksame Maßnahmen statt symbolischer Verbote. Eine Alkohol- verbotszone erscheint auf den ersten Blick als einfache und sichtbare Antwort auf Nutzungskon- flikte im öffentlichen Raum. Gerade darin liegt jedoch das Problem: Sichtbarkeit ersetzt keine Wirk- samkeit. Ein Alkoholverbot verändert nicht die sozialen, gesundheitlichen und suchtbezogenen Ur- sachen der Konflikte, sondern verlagert sie lediglich an andere Orte. Es entsteht der Eindruck ein- facher ordnungspolitischer Handlungsfähigkeit, ohne dass tatsächlich eine nachhaltige Verbesse- rung erreicht wird. Eine solche Maßnahme ist deshalb weniger Ausdruck konsequenter Problemlö- sung als vielmehr Symbolpolitik mit erheblichen Nebenwirkungen. Die geplante landesrechtliche Grundlage würde nach dem Gesetzentwurf nur öffentlich zugängli- che Flächen außerhalb von Gebäuden und genehmigten Außengastronomieflächen erfassen; der Alkoholkonsum in Gaststätten und genehmigter Außengastronomie bliebe ausdrücklich ausgenom- men. Damit entstünde eine sozial selektive Wirkung: Wer im Café, Restaurant oder in der Außen- gastronomie konsumiert, bleibt unberührt. Wer hingegen mangels Geld, Wohnung, privater Rück- zugsräume oder sozialer Stabilität im öffentlichen Raum sichtbar ist, würde ordnungsrechtlich be- straft. Das Problem ist dann nicht mehr Alkohol als solcher, sondern sichtbarer Alkoholkonsum be- stimmter Gruppen. Genau darin liegt die politische und soziale Schieflage einer solchen Verbots- zone. Auch die Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Alkoholverbotszonen vor allem sichtbare Symptome im öffentlichen Raum adressieren, nicht aber die Ursachen riskanten oder abhängigen Konsums. Sie warnt ausdrücklich vor Verlagerungs- effekten, Stigmatisierung und zusätzlicher Belastung vulnerabler Gruppen. Alkoholabhängigkeit ist eine chronische Erkrankung und kann durch ordnungsrechtliche Maßnahmen allein nicht wirksam bearbeitet werden. Eine Alkoholverbotszone trifft deshalb gerade jene Menschen besonders hart, die ohnehin in einer prekären Lage sind: suchtkranke Menschen, wohnungslose Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen in Armut und Menschen ohne stabile soziale Netzwerke. Bußgelder ge- gen Personen, die häufig ohnehin nicht zahlungsfähig sind, verbessern die Situation nicht. Sie er- zeugen zusätzliche Schulden, verschärfen Misstrauen gegenüber Behörden und erschweren die Arbeit von Streetwork, Suchthilfe und niedrigschwelligen Beratungsangeboten. Flensburg hat mit dem Trinkraum bereits einen anderen und fachlich klügeren Weg eingeschlagen. Der Trinkraum wurde eingerichtet, um die Situation am Südermarkt zu entspannen, Menschen nicht zu verdrängen, sondern ihnen einen alternativen Aufenthaltsort mit Betreuung und klaren Re- geln anzubieten. Nach öffentlicher Berichterstattung wird das Angebot gut angenommen; Ziel war ausdrücklich, Gruppen vom Südermarkt zu entzerren und alternative Treffpunkte zu schaffen. Die- ser Ansatz ist einer Alkoholverbotszone sozialpolitisch überlegen, weil er nicht nur ordnet, sondern zugleich Kontakt, Schutz, Beratung und Steuerung ermöglicht. Auch aus der kommunalen Praxis wird auf die Gefahr der Verdrängung hingewiesen. Eine Ver- botszone lässt Menschen nicht verschwinden; sie verlagert sie an andere Orte, häufig in weniger sichtbare, weniger sichere und für Hilfesysteme schlechter erreichbare Räume. Genau dies wider- spricht einer modernen kommunalen Sicherheits- und Sozialpolitik. Sicherheit entsteht nicht da- durch, dass Armut, Sucht und soziale Not aus zentralen Bereichen verdrängt werden. Sicherheit entsteht durch Präsenz, Beziehung, Prävention, soziale Infrastruktur, klare Regeln bei konkreten Störungen und verlässliche Hilfsangebote. Wirksame kommunale Alkohol- und Suchtprävention setzt nicht auf isolierte Verbote, sondern auf abgestimmte Strategien aus Prävention, Beratung, Behandlung, Streetwork, Jugendhilfe, Sucht- hilfe, Ordnungsdienst, Polizei, Stadtgestaltung und niedrigschwelligen Angeboten. Die kommunale Ebene spielt dabei eine zentrale Rolle, weil Prävention Menschen in ihren konkreten Lebenswelten erreichen muss und vernetztes lokales Handeln nachhaltiger wirkt als punktuelle Repression. Das bedeutet nicht, dass Störungen im öffentlichen Raum hingenommen werden müssen. Strafta- ten, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, massive Lärmbelästigungen oder Vermüllung müssen konsequent adressiert werden. Dafür bestehen bereits ordnungs- und strafrechtliche Instrumente. Entscheidend ist aber, konkretes Fehlverhalten zu sanktionieren — nicht pauschal den Aufenthalt und sichtbaren Konsum bestimmter sozialer Gruppen im öffentlichen Raum zu problematisieren. Hinzu kommt, dass eine Alkoholverbotszone keineswegs ein schlankes oder unkompliziertes In- strument wäre. Ihre Einführung würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen: Die Zone müsste rechtssicher abgegrenzt, begründet, beschildert, kommuniziert, kontrolliert und fortlaufend evaluiert werden. Verstöße müssten festgestellt, dokumentiert und gegebenenfalls über Verwarn- oder Bußgeldverfahren verfolgt werden. Damit würden Kapazitäten in Verwaltung, Kommunalem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Polizei gebunden, ohne dass damit die eigentlichen Ursachen der Problemlage bearbeitet würden. Auch fiskalisch und organisatorisch ist eine Alkoholverbotszone kritisch zu bewerten. Die Umset- zung verursacht Kosten und bindet Personal, ohne automatisch eine messbare Entlastung zu schaffen. Beschilderung, Öffentlichkeitsarbeit, Kontrollen, Einsatzzeiten, Dokumentation, Bußgeld- verfahren, Widerspruchsbearbeitung und Evaluation sind nicht kostenneutral. Diese Ressourcen fehlen an anderer Stelle — etwa bei Streetwork, Suchthilfe, Konfliktvermittlung, Aufenthaltsange- boten, öffentlicher Toiletteninfrastruktur, Reinigung, Beleuchtung und präventiver Präsenz im öf- fentlichen Raum. Aus kommunaler Sicht stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob ein Alkoholver- bot rechtlich möglich wäre, sondern ob es gegenüber sozialpolitisch wirksameren Maßnahmen überhaupt verhältnis- und zweckmäßig ist. Aus der Sicht der Ratsfraktionen wäre die Einführung einer Alkoholverbotszone daher ein ord- nungspolitisches Symbol, aber keine nachhaltige Lösung. Sie würde soziale Probleme individuali- sieren, sichtbare Armut und Suchterkrankung stärker sanktionieren und die eigentlichen Ursachen unbearbeitet lassen. Flensburg sollte stattdessen den eingeschlagenen Weg fortsetzen: niedrig- schwellige Angebote stärken, den Trinkraum evaluieren und weiterentwickeln, Streetwork aus- bauen, konkrete Störungen konsequent verfolgen und öffentliche Räume so gestalten, dass sie si- cher, sauber, inklusiv und für alle nutzbar bleiben. Eine Stadt gewinnt nicht an Sicherheit, wenn sie vulnerable Menschen aus ihrem Zentrum ver- drängt. Sie gewinnt an Sicherheit, wenn sie Konflikte fachlich, sozial und rechtsstaatlich bearbeitet. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Alkoholverbotszone in Flensburg ab. Berichterstattung: Leon Bossen, Sandra Heinemann Robbes gez. Tjark Naujoks gez. Leon Bossen/Katja Clausen Fraktionsvorsitzender Linkes Vorsitzende Bündnis 90/Die Bündnis Grünen Anlage(n): - keine

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