Startseite › Flensburg › Dokument
Prüfung der Einrichtung einer Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich auf Grundlage des § 175a Landesverwaltungsgesetz 1. Ergänzung der CDU- Ratsfraktion
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Flensburg |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Flensburger Ratsfraktion: Flensburg, 04.03.2026
CDU-Fraktionsbüro WiF-
CDU-Ratsfraktion
Fraktionsbüro
85 - 2755
ASO-1/2026 1. Er-
gänzung
- öffentlich -
Beschlussvorlage
Gremium Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ord-
24.06.2026 beschließend
nung
Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ord-
11.11.2026 beschließend
nung
Prüfung der Einrichtung einer Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich auf Grundlage des
§ 175a Landesverwaltungsgesetz
1. Ergänzung der CDU- Ratsfraktion
Antrag:
Die Ursprungsvorlage ASO-1/2026 wird um folgenden Satz ergänzt:
„Die Verwaltung wird gebeten, eine mögliche Ausweisung einer Alkoholverbotszone erst nach Ab
schluss der Prüfung sowie nach vorheriger politischer Beratung und Beschlussfassung in den zu
ständigen Gremien vorzunehmen.“
Begründung:
Die Prüfung einer möglichen Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich berührt grundrechtsrelevante
Fragen der Nutzung des öffentlichen Raums sowie Fragen der Verhältnismäßigkeit ordnungsrecht-
licher Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, dass die Ergebnisse der Prüfung zunächst den
zuständigen politischen Gremien vorgestellt und dort beraten werden.
Die Ergänzung stellt klar, dass auf Grundlage der Prüfungsergebnisse zunächst eine politische Be-
wertung erfolgen soll, bevor gegebenenfalls eine Entscheidung über die Einrichtung einer Alkohol-
verbotszone getroffen wird. Dadurch wird Transparenz im Entscheidungsprozess gewährleistet und
eine breite politische Abwägung der rechtlichen, ordnungspolitischen und sozialen Aspekte ermög-
licht.
Berichterstattung: Karsten Sörensen
Thomas Dethleffsen
CDU-Fraktion / WiF
Anlage(n):
- keine
Text aus PDF extrahiert