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Prüfung der Einrichtung einer Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich auf Grundlage des § 175a Landesverwaltungsgesetz Antrag von der CDU Ratsfraktion
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Flensburg |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Flensburg, 04.02.2026
Flensburger Ratsfraktion:
CDU-Fraktionsbüro WiF-
CDU- Ratsfraktion
Fraktionsbüro
85 - 2755
ASO-1/2026
- öffentlich -
Beschlussvorlage
Gremium Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ord-
04.03.2026 beschließend
nung
Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ord-
24.06.2026 beschließend
nung
Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ord-
11.11.2026 beschließend
nung
Prüfung der Einrichtung einer Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich auf Grundlage des
§ 175a Landesverwaltungsgesetz
Antrag von der CDU Ratsfraktion
Antrag:
Der Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung (BSO) beschließt: Die Verwaltung wird ge-
beten, zu prüfen und darzustellen, inwieweit der Innenstadtbereich unter Berücksichtigung der
neuen landesrechtlichen Grundlage (§ 175a Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein) kurzfris-
tig als Alkoholverbotszone ausgewiesen werden kann.
Aspekte der Prüfung:
1. Rechtliche Voraussetzungen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Alkoholver-
botszone im Innenstadtbereich, insbesondere am Südermarkt, Angelburger Straße und am ZOB
rechtlich zulässig ist. Dies umfasst insbesondere:
• eine Analyse der örtlichen Lage unter Einbeziehung polizeilicher Kriminalstatistiken sowie
relevanter Ordnungswidrigkeitszahlen,
• die Ermittlung einer möglichen räumlichen Ausdehnung sowie einer zeitlichen Begrenzung
der Verbotszone,
• die rechtliche Einordnung nach geltendem Landesrecht sowie die Darstellung der erforderli-
chen rechtlichen Schritte, insbesondere Erlass einer Verordnung.
2. Notwendige Regelungen und Maßnahmen
Die Verwaltung möchte hierzu darstellen,
• welche bestehenden lokalen Regelungen in der Stadt Flensburg anzupassen oder neu zu
schaffen sind,
• welche organisatorischen, ordnungsrechtlichen und vollzugstechnischen Maßnahmen erfor-
derlich sind, um eine rechtssichere und kurzfristig umsetzbare Alkoholverbotszone unter an-
derem am Südermarkt zu ermöglichen.
3. Einbeziehung betroffener Akteure
Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere folgende Beteiligte einzubeziehen:
• die Polizei sowie der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Flensburg
• Gewerbetreibende und Anliegerinnen und Anlieger im Bereich des Südermarktes,
sowie in betroffenen Bereichen der Innenstadt.
• Vertreterinnen und Vertreter sozialer Träger, um begleitende und präventive Maßnahmen
sicherzustellen.
4. Zielsetzung und Wirkung
Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob durch die Einrichtung einer Alkoholverbotszone
• kurzfristig eine spürbare Verbesserung von Ruhe und Sicherheit erreicht werden kann,
• die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Gäste gesteigert
wird,
• konfliktträchtige Situationen im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum reduziert
werden können.
Dabei ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme im Rahmen der
Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum darzustellen.
Begründung:
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat mit der Einführung des § 175a Landesverwaltungsge-
setz die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Alkoholverbotszonen auf öffentlichen Flächen einzurich-
ten, sofern dort regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol-
konsum auftreten.
Diese neue Rechtsgrundlage eröffnet der Stadt Flensburg zusätzliche Handlungsoptionen, um auf
konkrete Problemlagen im öffentlichen Raum zielgerichtet zu reagieren. Insbesondere am Süder-
markt bestehen seit Längerem Hinweise auf sicherheitsrelevante Konfliktlagen und Störungen der
öffentlichen Ordnung im Zusammenhang mit Alkoholkonsum.
Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und in welcher Ausgestaltung eine Alkoholverbots-
zone ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um die öffentliche Sicher-
heit und Ordnung zu stärken und die Aufenthaltsqualität nachhaltig zu verbessern.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Prüfung zeitnah, spätestens jedoch bis zu einem
noch festzulegenden Termin vorzulegen und dabei auch eine Einschätzung zur kurzfristigen Um-
setzbarkeit zu geben.
Berichterstattung: Karsten Sörensen
Thomas Dethleffsen
CDU-Fraktion / WiF
Anlage(n):
- keine
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