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Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Bericht zur Nutzung von E-Scootern in der Eschweger Innenstadt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Eschwege |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Eschwege Datum: 27.10.2026
Beschlussvorlage Nr. VL-257/2026
Fachbereich: Ordnungswesen - öffentlich -
AZ:
zu beteiligende Fachbereiche: Organisation
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung der 05.11.2026 beschließend
Kreisstadt Eschwege
Betreff:
Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Bericht zur Nutzung von E-Scootern
in der Eschweger Innenstadt
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im Hauptausschuss zu folgenden Fragestellungen zu berichten:
1. In welchen Bereichen der Eschweger Innenstadt ist das Fahren mit E-Scootern zulässig und
in welchen Bereichen ist es untersagt? Welche Regelungen und örtlichen Freigaben gelten
insbesondere für die Fußgängerzone und die Gehwege?
2. Welche Erkenntnisse liegen über Konfliktsituationen zwischen E-Scooter-Fahrenden und
anderen Verkehrsteilnehmenden in der Innen- und Kernstadt vor, insbesondere auf
Gehwegen und in Fußgängerbereichen? Welche Kontrollen und ordnungsbehördlichen
Maßnahmen werden hierzu bereits durchgeführt oder sind vorgesehen?
3. Bestehen im Bereich der Gastronomie am Marktplatz sowie auf den Flächen des
Wochenmarktes während dessen Betriebszeiten bereits Fahrverbote für E-Scooter? Soweit
dies nicht der Fall ist: Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen könnten
dort räumlich beziehungsweise zeitlich begrenzte Fahrverbote angeordnet werden? Wie
könnten bestehende oder neu angeordnete Verbote vor Ort eindeutig und verständlich
kenntlich gemacht und wirksam durchgesetzt werden?
Begründung:
Die Eschweger Innenstadt ist Einkaufs-, Begegnungs- und Aufenthaltsort. Insbesondere im Umfeld
der Außengastronomie und während des Wochenmarktes treffen unterschiedliche Nutzungen auf
engem Raum zusammen. Dabei kommt dem Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern
besondere Bedeutung zu.
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Der Bericht soll Klarheit über die geltenden Regelungen, mögliche Konfliktschwerpunkte und die
bisherige Kontrollpraxis schaffen. Darüber hinaus sollen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz des
Fußverkehrs und zur verständlichen Kennzeichnung der geltenden Regelungen aufgezeigt
werden.
Eine Entscheidung über konkrete verkehrsrechtliche Maßnahmen wird mit diesem Antrag nicht
vorweggenommen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten, im Hauptausschuss zu folgenden Fragestellungen zu berichten:
1. In welchen Bereichen der Eschweger Innenstadt ist das Fahren mit E-Scootern zulässig und
in welchen Bereichen ist es untersagt? Welche Regelungen und örtlichen Freigaben gelten
insbesondere für die Fußgängerzone und die Gehwege?
2. Welche Erkenntnisse liegen über Konfliktsituationen zwischen E-Scooter-Fahrenden und
anderen Verkehrsteilnehmenden in der Innen- und Kernstadt vor, insbesondere auf
Gehwegen und in Fußgängerbereichen? Welche Kontrollen und ordnungsbehördlichen
Maßnahmen werden hierzu bereits durchgeführt oder sind vorgesehen?
3. Bestehen im Bereich der Gastronomie am Marktplatz sowie auf den Flächen des
Wochenmarktes während dessen Betriebszeiten bereits Fahrverbote für E-Scooter? Soweit
dies nicht der Fall ist: Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen könnten
dort räumlich beziehungsweise zeitlich begrenzte Fahrverbote angeordnet werden? Wie
könnten bestehende oder neu angeordnete Verbote vor Ort eindeutig und verständlich
kenntlich gemacht und wirksam durchgesetzt werden?
Anlage(n):
1 Antrag Bericht zur Nutzung von E-Scootern in der Eschweger Innenstadt 2026 10 26
Beschlussvorlage VL-257/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert