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Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Bericht zur Nutzung von E-Scootern in der Eschweger Innenstadt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeEschwege
Datum2026-11-05
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Kreisstadt Eschwege Datum: 27.10.2026 Beschlussvorlage Nr. VL-257/2026 Fachbereich: Ordnungswesen - öffentlich - AZ: zu beteiligende Fachbereiche: Organisation Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung der 05.11.2026 beschließend Kreisstadt Eschwege Betreff: Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Bericht zur Nutzung von E-Scootern in der Eschweger Innenstadt Antragstext: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hauptausschuss zu folgenden Fragestellungen zu berichten: 1. In welchen Bereichen der Eschweger Innenstadt ist das Fahren mit E-Scootern zulässig und in welchen Bereichen ist es untersagt? Welche Regelungen und örtlichen Freigaben gelten insbesondere für die Fußgängerzone und die Gehwege? 2. Welche Erkenntnisse liegen über Konfliktsituationen zwischen E-Scooter-Fahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden in der Innen- und Kernstadt vor, insbesondere auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen? Welche Kontrollen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen werden hierzu bereits durchgeführt oder sind vorgesehen? 3. Bestehen im Bereich der Gastronomie am Marktplatz sowie auf den Flächen des Wochenmarktes während dessen Betriebszeiten bereits Fahrverbote für E-Scooter? Soweit dies nicht der Fall ist: Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen könnten dort räumlich beziehungsweise zeitlich begrenzte Fahrverbote angeordnet werden? Wie könnten bestehende oder neu angeordnete Verbote vor Ort eindeutig und verständlich kenntlich gemacht und wirksam durchgesetzt werden? Begründung: Die Eschweger Innenstadt ist Einkaufs-, Begegnungs- und Aufenthaltsort. Insbesondere im Umfeld der Außengastronomie und während des Wochenmarktes treffen unterschiedliche Nutzungen auf engem Raum zusammen. Dabei kommt dem Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern besondere Bedeutung zu. Seite 1 von 2 Der Bericht soll Klarheit über die geltenden Regelungen, mögliche Konfliktschwerpunkte und die bisherige Kontrollpraxis schaffen. Darüber hinaus sollen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz des Fußverkehrs und zur verständlichen Kennzeichnung der geltenden Regelungen aufgezeigt werden. Eine Entscheidung über konkrete verkehrsrechtliche Maßnahmen wird mit diesem Antrag nicht vorweggenommen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird gebeten, im Hauptausschuss zu folgenden Fragestellungen zu berichten: 1. In welchen Bereichen der Eschweger Innenstadt ist das Fahren mit E-Scootern zulässig und in welchen Bereichen ist es untersagt? Welche Regelungen und örtlichen Freigaben gelten insbesondere für die Fußgängerzone und die Gehwege? 2. Welche Erkenntnisse liegen über Konfliktsituationen zwischen E-Scooter-Fahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden in der Innen- und Kernstadt vor, insbesondere auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen? Welche Kontrollen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen werden hierzu bereits durchgeführt oder sind vorgesehen? 3. Bestehen im Bereich der Gastronomie am Marktplatz sowie auf den Flächen des Wochenmarktes während dessen Betriebszeiten bereits Fahrverbote für E-Scooter? Soweit dies nicht der Fall ist: Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen könnten dort räumlich beziehungsweise zeitlich begrenzte Fahrverbote angeordnet werden? Wie könnten bestehende oder neu angeordnete Verbote vor Ort eindeutig und verständlich kenntlich gemacht und wirksam durchgesetzt werden? Anlage(n): 1 Antrag Bericht zur Nutzung von E-Scootern in der Eschweger Innenstadt 2026 10 26 Beschlussvorlage VL-257/2026 Seite 2 von 2

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