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Nationalpark Rothaarkamm im Kreis Siegen-Wittgenstein

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeErndtebrück
Datum2026-11-04
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GEMEINDE ERNDTEBRÜCK Erndtebrück, 29.10.2026 Der Bürgermeister FB I/Organisation Vorlage Nr. 11-168 11. Wahlperiode Rat 04.11.2026 Rat - öffentlich - Nationalpark Rothaarkamm im Kreis Siegen-Wittgenstein 1. Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Erndtebrück beschließt: 1) Die Mitteilungsvorlage des Kreises Siegen-Wittgenstein zur möglichen Aus- weisung eines Nationalparks im Kreisgebiet (Vorlage 215/2026) wird zur Kenntnis genommen. 2) Beschlussfassung zu weiteren Verfahren „Nationalpark“: ______________________________________________________________ 3) Es wird zudem angeregt, __________________________________________ 2. Sachverhalt Es wird Bezug genommen auf die beigefügte Mitteilungsvorlage des Kreises Siegen- Wittgenstein zur möglichen Ausweisung eines Nationalparks (siehe Vorlage 215/2026), die im September in den Gremien des Kreistages beraten wird und am 13. November 2026 zur Beschlussfassung im Kreistag vorgesehen ist. Ein Dank geht an die Kreisverwaltung und alle engagierten Akteure für die umfangreichen Arbeiten nach dem Prüfauftrag des Kreistages. Es handelt sich hier neben der Gegenüberstellung von Fakten im Wesentlichen auch um eine Prognoseentscheidung zu zukünftigen Entwicklungen auf Grundlage der heute vorliegenden Informationen. Ein gemeinsamer, interfraktioneller und konstruktiver Austausch der Fraktionen im Erndtebrücker Rat hat gezeigt, dass die Fraktionen durchaus Schnittmengen in ihren Positionen haben. Dennoch gibt es zu einigen Punkten natürlich auch unterschiedli- che Auffassungen. Die Fraktionen des Erndtebrücker Rates sind allerdings weiter miteinander im Aus- tausch, weshalb die Verwaltung zunächst auf einen eigenen Beschlussvorschlag verzichtet. Vor und während der Sitzung sind Anträge der Fraktionen zum weiteren Vorgehen, einzeln oder gemeinsam, ausdrücklich erwünscht. Fachbereichsleiter Sachbearbeiter Kämmerei Gronau ./. ./. ./. Die fünf von einem Nationalpark besonders betroffenen Kommunen haben sich auf ein gemeinsames Format zur Abgabe eines Votums an den Kreistag verständigt und zudem verabredet, die Beratung und das Votum jeweils in einer Ratssitzung vorzu- nehmen ohne vorherige Beratung in einem Ausschuss. Ein Vertreter des Kreises Siegen-Wittgenstein wird in der Ratssitzung für Fragen zur Verfügung stehen. 3. Rechtliche Beurteilung Selbstverwaltungsangelegenheit. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Gemeinde Erndtebrück sind finanzielle Auswirkungen nicht zu erwarten.

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