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Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk -
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Erftstadt |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin V 272/2026
Az.: - 81 - Amt: - 81 -
BeschlAusf.: - - 81 - -
Dezernat: - IV -
Datum: 09.09.2026
gez. Knips Kämme- gez. Schulz, techni- gez. Weitzel Bürger-
rer scher Beigeordneter meisterin
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Klinkhammer
Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Betriebsausschuss Stadtwerke 08.09.2026 vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke 10.11.2026 vorberatend
Rat 15.12.2026 beschließend
Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt
Betrifft:
- Betriebszweig Heizkraftwerk -
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja Nein
Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan 2027 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk - wird
im Erfolgsplan mit
einem Ertrag in Höhe von 442.000,00 €
und einem Aufwand in Höhe von 442.000,00 €
sowie im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 69.000,00 €
festgesetzt.
2. Der Eigenbetrieb Stadtwerke wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt,
Darlehen bis zur Höhe von 110.000,00 €
aufzunehmen.
3.Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt,
Kassenkredite bis zur Höhe von 130.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW)
ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss Stadtwerke vom Rat der
Stadt Erftstadt festzustellen.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Ein-
nahmen Differenzen ergeben.
Die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2027 für den Betriebszweig Heizkraftwerk basieren auf den
vor-läufigen Istwerten zum Jahresabschluss 2024.
Das Heizkraftwerk (HKW) im Hallenbad besteht aus drei Komponenten: Zwei Kesseln zur reinen
Warmwasseraufbereitung (Beckenwasser und Nahwärmenetz) sowie einem Blockheizkraftwerk
(BHKW) zur Erzeugung von Strom und Wärme. Das BHKW deckt mit seiner Leistung die soge-
nannte Grundlast ab, womit ein möglichst kontinuierlicher Betrieb gewährleistet werden soll. Am
wirkungsvollsten ist es, wenn das BHKW 24 Stunden ohne Unterbrechung betrieben wird. Als „drit-
ter Kessel“ schont es die beiden Kessel im Hallenbad.
Blockheizkraftwerk:
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2019) wurde die Förderpraxis für Kraft-Wärme-Kopplungs-
Anlagen (KWK- Anlagen) umfassend neu geregelt. Die Betriebsleitung hat dies mit Blick auf den
wirtschaftlichen Weiterbetrieb zum Anlass genommen, die Neuregelung erstmals in 2019 überprü-
fen zu lassen. Seit 2020 wurden eine ähnliche Prüfung vorgenommen, die etwa zum gleichen Er-
gebnis kommen:
War bislang der Betrieb des BHKW als reine zusätzliche Wärmeversorgung und Stromlieferant für
das Hallenbad noch wirtschaftlich darstellbar, so ist dies bei den derzeitigen Gaspreisen nicht
mehr gegeben. Das BHKW wurde zum 01.10.2022 abgeschaltet. Die Kosten für Abschreibung,
Versicherung, Kredite, Personal etc. laufen zwar weiter, aber der Betrieb wurde aus wirtschaftli-
chen Gründen eingestellt.
Aufgrund der gestiegenen Strompreise ist bei einer Direktvermarktung eine Wirtschaftlichkeit nicht
zu erwarten, da - anders als bei der Erzeugung von Strom mit anderen regenerativen Energien -
der Gaspreis den Produktionspreis bestimmt.
Vom Gesamtumfang der eingespeisten Gasmenge sind in einem BHKW etwa 60 % für die Produk-
tion der Wärme und etwa 40 % für die Produktion von Strom in Ansatz zu bringen. Ein Betrieb des
BHKW als reiner Wärmeproduzent ist nicht möglich. Auch eine Umstellung auf andere Medien,
Biogas, Flüssiggas o.ä. erzielt keine positiven Effekte in Bezug auf die Stromproduktion.
Die Betriebsleitung hat daher den Betrieb des BHKW eingestellt. Sobald der Preis für Erdgas wie-
der einen wirtschaftlichen Betrieb zulässt, soll die Anlage hochgefahren und weiter betrieben wer-
den.
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Die Betriebsleitung ist mit einem Planungsbüro dahingehend überein gekommen, dass dieses ent-
sprechend „Meldung“ macht, wenn sich für den Betrieb des BHKW eine Wirtschaftlichkeit abzeich-
net. Letztlich fungiert das BHKW als „dritter Kessel“ und entlastet die beiden anderen Brenner im
Hallenbad.
Heizwerk:
Anders als das Blockheizkraftwerk, produziert das Heizwerk im Keller des Hallenbades „nur“ Wär-
me. Diese wird zur Beheizung des Hallenbades sowie für das Nahwärmenetz im Erftstadt Center
verwendet.
Die Ausführungen zur Energiepreissteigerung beim HKW treffen im Wesentlichen auch auf das
Heizwerk zu, denn auch dort wird mit Hilfe der Brenner und dem zugeführten Erdgas Wärme pro-
duziert. Der Unterschied besteht darin, dass der für die Stromerzeugung erforderliche Gasanteil
dort nicht benötigt wird.
Das Heizwerk kann zudem aufgrund der Wärmelieferverpflichtung für das Nahwärmenetz nicht ab-
geschaltet werden.
Der Wirtschaftsplan 2027 beschränkt sich hinsichtlich der veranschlagten Kosten und Investitionen
auf das Heizwerk im Hallenbad.
Erfolgsplan:
Umsatzerlöse
Der Verkauf der Wärme an die Kundschaft im Erftstadtcenter erfolgt über eine Vollkostenumlage.
Zwischenzeitlich hat sich der Preis für Gas ebenfalls deutlich reduziert. Aufgrund des kausalen Zu-
sammenhangs zwischen Einkaufspreis und Umsatzerlös wird der Umsatz 2027voraussichtlich sta-
gnieren.
Materialaufwand
Der Materialaufwand steht in direktem Zusammenhang mit den Erlösen und wird vom Einkaufs-
preis für Gas bestimmt.
Personalaufwand
Auch wenn das BHKW abgeschaltet wird, ist Personal für die Heizung im Hallenbad sowie die Be-
treuung des BHKW vorzuhalten.
Abschreibung
Die Abschreibungen werden im bisherigen Umfang fortgeführt.
sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Anlagen müssen kontinuierlich gewartet und eine entsprechende Störungsprophylaxe betrie-
ben werden. Die allgemeinen Kostensteigerungen sind in die Ansätze eingeflossen.
Zinsen
Die anfallenden Zinsen bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre.
Vermögensplan:
Im Vermögensplan wurden zunächst keine weiteren Investitionskosten für das Blockheizkraftwerk
angesetzt.
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Altersbedingt steht zu befürchten, dass die Kesselsteuerung ausfällt bzw. erneuert werden muss.
Daher wurden entsprechende Mittel im Vermögensplan veranschlagt.
In Vertretung
gez.
(Schulz)
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