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Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Bäder -

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeErftstadt
Datum2026-11-10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Die Bürgermeisterin V 271/2026 Az.: - 81 - Amt: - 81 - BeschlAusf.: - - 81 - - Dezernat: - IV - Datum: 09.09.2026 gez. Knips Kämme- gez. Schulz, techni- gez. Weitzel Bürger- rer scher Beigeordneter meisterin Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM gez. Klinkhammer Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung Amtsleitung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Betriebsausschuss Stadtwerke 08.09.2026 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 10.11.2026 vorberatend Rat 15.12.2026 beschließend Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt Betrifft: - Betriebszweig Bäder - Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2027 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - wird wie folgt festgesetzt: für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite mit einem Ertrag in Höhe von 386.300,00 € mit einem Aufwand in Höhe von 1.104.500,00 € für das Hallenbad/Lehrschwimmbad auf der Vermögensplanseite mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 3.388.200,00 € für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite mit einem Ertrag in Höhe von 0,00 € mit einem Aufwand in Höhe von 215.000,00 € für die Freibäder auf der Vermögensplanseite mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 610.500,00 € 2. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden die Stadtwerke ermächtigt, Kredite für das Freibad Lechenich sowie das Lehrschwimmbad bis zu einer Höhe von 1.000.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 der Eigenbetriebsverordnung für NRW (EigVO NRW) ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt Erftstadt fest- zustellen. Die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - für das Jahr 2027 nebst Anlagen ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Ein- nahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Die Ansätze im Erfolgsplan des Betriebszweiges „Hallenbad“ orientieren sich im Wesentlichen an den Vorjahreswerten und berücksichtigen lediglich die Preissteigerungen bzw. betriebsbedingte Schwankungen. Die Zahl der Besuchenden wird voraussichtlich auf gewohnt hohem Niveau bleiben. Aufgrund der Energiekrise und den daraus resultierenden Preissteigerungen bei Strom und Gas wird sich der Betrieb des Bades in erheblichem Umfang verteuern. Die Verluste werden im Ver- gleich zu 2024 von rund 579 TSD Euro auf rund 720 TSD Euro ansteigen. Mit Blick auf die immer weiter steigenden Energiekosten ist es förderlich, dass die energetische Sanierung des Hallenbades nahezu abgeschlossen ist. Nach überschlägigen Berechnungen führt dies beim Hallenbad zu einer Energiereduzierung von rund 30%. Die Abschreibungen bewegen sich auf Vorjahresniveau. Die mit dem Masterplan Liblar erhaltene Förderung zur Sanierung des Hallenbades ist ausge- schöpft. Bislang konnte keine weitere Förderung erschlossen werden. Die bis dato durchgeführten Sanierungsarbeiten waren in sich geschlossene Projekte, die vorwiegend in den jeweiligen Som- merferien umgesetzt wurden. Die im Jahr 2026 begonnenen Arbeiten zur Sanierung der Fassade und des Daches im Hallenbad Liblar werden im Jahr 2027 fortgeführt. Die noch anstehenden Investitionen (Erneuerung Umklei- den, Erneuerung Fliesen, Erneuerung Trafo) werden in das Jahr 2029 geschoben. Fokus im Jahr 2027 liegt auf dem Neubau des Hallenbades Lechenich sowie der Sanierung des Freibades Le- chenich-. Freibad Lechenich: - 2 - Auch ohne betriebsbereit zu sein, verursacht das Freibad Lechenich jährliche Kosten. Insofern sind entsprechende Ansätze zur Gebäudesicherung, Unterhaltung, Verwaltungskosten und Ab- schreibung zu bilden bzw. über diesen Betriebszweig in Ansatz zu bringen. Der Rat der Stadt Erftstadt hat den Beschluss zum Bau eines neuen Kombibades am alten Stand- ort des Freibades Lechenich aufgehoben. Stattdessen wird die Betriebsleitung beauftragt, das Freibad Lechenich mit den Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds wiederherzustellen. Diesbezügliche Planungen wurden im Betriebsausschuss vorgestellt und die europaweite Aus- schreibung der Projektleitung auf den Markt gebracht. Da derzeit der Förderumfang nicht exakt bestimmt werden kann, sieht der Vermögensplan des Freibades lediglich entsprechende Anfinanzierungen zur Umsetzung dieses Projekts vor. Neubau Hallenbad Lechenich Der Wirtschaftsplan enthält Ansätze für den Neubau des Hallenbades Lechenich. Die Ausschrei- bung der Leistung durch ein Totalunternehmen ist bereits erfolgt. Derzeit werden die Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt. Bisher erfolgte die Finanzierung von Investitionen über den Betriebszweig Wasserversorgung, bei denen entsprechende Zinszahlungen anteilmäßig auf die Bäder umgelegt wurden. Dies ist gemäß den derzeitigen Planungen und des Umfangs der Investitionen seit dem Jahr 2026 nicht mehr möglich. Insofern wird erstmalig ein Kreditvolumen von rund 3.000 TSD Euro im Wirtschaftsplan eingestellt. Die Freigabe der Finanzierung erfolgt bedarfsweise über eine separate Vorlage. Inwie- weit die erforderlichen Kredite durch Förderungen kompensiert werden können, wird sich erst mit Feststellung der tatsächlichen Baukosten bestimmen lassen. Die Freibadsaison 2026 wurde im Freibad Kierdorf mit Unterstützung der dortigen Freibadinitiative sichergestellt. Im Aufwand für bezogene Leistungen sieht der Wirtschaftsplan 2027 einen Ansatz von 60.000 Euro für die Beteiligung an den Betriebskosten des Freibades Kierdorf vor. Die Be- triebs-leitung schlägt im Übrigen die gleiche Verfahrensweise für die Saison 2026 vor. In Vertretung gez. (Schulz) - 3 -

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