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Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung-

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeErftstadt
Datum2026-11-10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Die Bürgermeisterin V 269/2026 Az.: - 81 - Amt: - 81 - BeschlAusf.: - - 81 - - Dezernat: - IV - Datum: 09.09.2026 gez. Knips Kämme- gez. Schulz, techni- gez. Weitzel Bürger- rer scher Beigeordneter meisterin Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM gez. Pokolm gez. Klinkhammer Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung Amtsleitung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Betriebsausschuss Stadtwerke 08.09.2026 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 10.11.2026 vorberatend Rat 15.12.2026 beschließend Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt Betrifft: -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2027 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag von 15.720.230,00 € und einem Gesamtaufwand von 12.964.966,00 € sowie im Vermögensplan - Einnahmen und Ausgaben - auf 8.105.600,00 € festgesetzt. 2. Der Eigenbetrieb Stadtwerke wird ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.614.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkre- dite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € aufzunehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW (EigVO NRW) ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss Stadtwerke vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Ab- wasserbeseitigung - für das Jahr 2027 nebst Anlagen ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Ein- nahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan ist die Basis zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen sowie rechtskonfor- men Betriebs. Je früher der Eigenbetrieb über die Freigabe der veranschlagten Mittel verfügt, umso wirtschaftlicher, ökonomischer und ressourcenschonender kann der Betrieb seine Aufgaben wahrnehmen. Für die Formalien zur Ausschreibung und Auftragsvergabe sowie die hierzu einzu- holenden Beschlüsse ist es erforderlich, durch Beschluss des Wirtschaftsplanes frühzeitig die Vor- aussetzung für die Abwicklung der Maßnahmen zu schaffen. Der Wirtschaftsplan 2027 basiert im Wesentlichen auf den vorläufigen Zahlen des Jahresabschlus- ses 2024. Diese Zahlen bilden hochgerechnet in weiten Teilen die Ansätze für den zu bestreiten- den Aufwand des Jahres 2027. Im Folgenden sind die aus Sicht des Eigenbetriebs Stadtwerke wichtigsten Zusammenhängen dar- gestellt. Der Wirtschaftsplan 2027 weist im Vergleich zu den Vorjahren folgende Besonderheiten auf: Erfolgsplan: Erlöse Mit der Umstellung von privatwirtschaftlich erhobenen, und nach Preisrecht kalkulierten Entgelten, auf hoheitliche Gebühren und Beiträge, sind umfangreiche Berechnungen erfolgt. Durch einen ex- ternen Dienstleister (GPA NRW) sind die Gesamtkosten, kalkulatorischen Kosten und die Vertei- lungsschlüssel zwischen Schmutz und Niederschlagswasser neu zugeordnet bzw. ermittelt wor- den. Dabei wurden die bisherigen Mengenansätze für Schmutzwasser und die versiegelten Flä- chen für Niederschlagswasser zugrunde gelegt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der abflussrelevanten versiegelten Flächen für die Eichung der Modelle zum Starkniederschlagskonzept, wird die aus dem Jahr 2011 stammende Flächener- hebung für die Niederschlagswasserentgelte aktuell neu aufgestellt. Diesbezügliche Ergebnisse liegen aber noch nicht vor und sind auch erst zu Beginn des Jahres 2027 zur erwarten. Es darf aber angenommen werden, dass sich die, als Basis für die Berechnung anzusetzende ver- siegelte und an die Kanalisation angeschlossene, Flächengröße ebenfalls entsprechend geringfü- gig erhöhen wird. Eine verlässliche Größe ist derzeit jedoch nicht zu bestimmen, so dass die Erlös- höhe für Niederschlagswasser noch auf der Summe der ursprünglich zugrunde gelegten Flächen beruhen. Aufgrund der veränderten Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser, steigen die Er- löse in 2027 für diesen beiden Sparten um rd. 2.800 TSD Euro an. Materialaufwand - 2 - Der Materialaufwand bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Prägende Größen sind dabei die unter dem Oberbegriff Kanalsanierung anzusetzenden Kosten. Ausweislich der diesjährigen Aus- schreibungsergebnisse hat sich der Markt etwas entspannt bzw. der Preissteigerungstrend abge- schwächt. Mit Blick auf die im Wirtschaftsplan des Erftverbandes vorgesehenen Maßnahmen, wird sich der Verbandsbeitrag voraussichtlich erhöhen. Soweit von Energie- und Materialpreisen betroffen, wurden die Ansätze für Aufwendungen ange- passt. Die Ansätze zur Umsetzung gesetzlicher Sanierungspflichten wurden bedarfsgemäß kalkuliert. Personalkosten Im Jahr 2026 ist es gelungen, die bislang vakanten Stellen bis auf eine noch unbesetzte Ingeni- eurstelle sowie eine Technikerstelle zu besetzten. Insofern werden die Aufwendungen für Personal im Vergleich zum Jahr 2024 ansteigen. Da die Aufgabenzuweisungen in Teilen auch andere Be- triebszweige betreffen, sind die diesbezüglichen Personalkosten nicht in Gänze angesetzt. Abschreibung Im Erfolgsplan wird die reale Abschreibung gemäß HGB mit 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden im Wirtschaftsplan nicht abgebildet und fließen ledig- lich in die Gebührenkalkulation ein. Hier ist dann ein ausgeglichenes Ergebnis ohne Unter- bzw. Überdeckung zu kalkulieren. Betriebsaufwendungen Die Ansätze für die gewöhnlichen Betriebsaufwendungen werden infolge von Preissteigerungen geringfügig erhöht. Die Kosten für die Personalgestellung des Amtes 66 werden nicht mehr in An- satz gebracht. Die Aufgabe der Oberbauleitung bei gemeinsamen Maßnahmen des Straßen- bzw. Kanalbaus wird künftig durch Personal der Stadtwerke gewährleistet. Die Ansätze für die Verwaltungsaufwendungen werden im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Ur- sächlich dafür ist eine veränderte Zuordnung bei den Hebedaten, wobei sich die Reduzierung der Ansätze für Jahresabschlussprüfung und der Aufwand für die Überlassung städtischer Bedienste- ter kostensenkend auswirken. Die sich abzeichnenden allgemeinen Preissteigerungen sollen innerhalb der jeweiligen Positionen untereinander kompensiert werden. Die Umlage der Kosten des Neubaus auf die jeweiligen Betriebszweige ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Aufteilung sieht dabei eine anteilige Zuordnung zu diversen Aufwandspositionen vor und wird nicht explicit ausgewiesen. Zinsen An realen Zinsen werden in 2027 etwa 682.000 Euro anfallen. Sofern der ausgewiesene Jahres- überschuss realisiert wird, kann damit ein wesentlicher Teil der im Vermögensplan veranschlagten Investitionen über liquide Mittel bestritten werden. Mithin sinkt nicht nur langfristig die Verschul- dung, sondern auch der Aufwand für Fremdkapitalzinsen. Gemäß Beschluss des Rates wurde ein Teil des erwirtschafteten Überschusses aus dem Jahr 2018 an die Kundschaft erstattet. Mit dem Jahresabschluss 2021 wurde die Gebührenausgleichs- rückstellung für Niederschlagswasser vollständig aufgelöst und im Jahresabschluss 2023 buchhal- terisch aufgelöst. - 3 - Für das Jahr 2027 strebt der Eigenbetrieb Stadtwerke für beide Sparten im Betriebsergebnis einen Überschuss von 2.760 TSD Euro an. Vermögensplan: Der Vermögensplan 2027 enthält zum Teil Ansätze aus den Vorjahren, da Maßnahmen infolge un- wirtschaftlicher Angebote oder aufgrund von Personalvakanzen nicht durchgeführt werden konn- ten. Für die allgemeine Beseitigung der Hochwasserschäden in Blessem wird kein gesonderter Ansatz mehr gebildet, da die diesbezüglichen Investitionen über den Erftverband erfolgen. Der Vermögensplan sieht für 2027 die Erneuerung des Transportsammlers, sowie der Pumpstation in Blessem vor. Neue rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Menge des zu behandelnden Mischwas- sers – resultierend aus dem Neubau des RÜB Blessem durch den Erftverband- sowie der insge- samt abgängige Zustand, machen eine hydraulische Sanierung/Erneuerung der bisherigen Ablei- tungstechnik erforderlich. In Bliesheim wird der Notüberlauf in der Frankenstraße – nach behördlicher Genehmigung- saniert bzw. erweitert. Die Kanalisation in Konradsheim ist an ihrer Leistungsgrenze und die Einhaltung rechtlicher Vorga- ben zum Überflutungsschutz machen eine hydraulische Sanierung erforderlich. Am Hubert Vilz Platz in Friesheim soll mit einer zusätzlichen Ableitung einer Überlastung bzw. ei- nem Überstau der Kanalisation verhindert werden. Im Jahr 2027 werden in Liblar auf Basis der Ergebnisse aus dem Starkniederschlagkonzept ver- schiedene Sanierungen und Ertüchtigungen vorgenommen. Nach Auswertung der Ergebnisse aus dem Starkniederschlagskonzept, ist für die Ortsmitte von Herrig eine hydraulische Entlastung in Planung. Mit der Maßnahme wird im Jahr 2027 begonnen. Mit Gründung des SEB entfallen für den Abwasserbetrieb die wesentlichen Investitionen in die Er- schließung von Neubaugebieten. Diese werden im Rahmen von Erschließungsverträgen durch den SEB vorfinanziert und nach Realisierung der Projekte auf die Stadtwerke übertragen. Der Abwasserbetrieb ist jedoch in der Pflicht, die jeweilige nachfolgende abwassertechnische In- frastruktur zu stellen. Die diesbezüglichen Investitionen in Transportsammler, Pumpwerke usw. bleiben daher im Vermögensplan ausgewiesen. Es wurde ein Ansatz für den Bau eines Schmutz- wassersammlers zum Anschluss des Ville Campus/Hochschule des Bundes eingestellt. Dieser Schmutzwassersammler muss für beide Großprojekte zur Sicherung der Entsorgung gebaut wer- den. Ansonsten erfolgt die innere abwassertechnische Erschließung über den Investor, so dass keine weiteren Mittel veranschlagt werden müssen. Zwischenzeitlich lassen sich aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen aus der Starknieder- schlagsanalyse weitere „kleinere“ Maßnahmen ableiten, die im Jahr 2027 umgesetzt bzw. begon- nen werden sollen. Gemäß der Fortschreibung der SüwVo Abwasser erfolgt die Kanal TV-Befahrung der Hauptkanäle zur Schadensfeststellung in den Ortslagen Ahrem, Herrig, Konradsheim, Scheuren. In 2027 ist in der Ortslage Gymnich (3ter BA) die Sanierung der Hauptkanäle vorgesehen. In der Sanierung der Grundstückanschlüsse ist für 2027 lediglich die Erledigung von Restarbeiten aus den Vorjahren vorgesehen. Es erfolgt eine Tilgung von Darlehen in der Größenordnung von 780.000 Euro. - 4 - In Vertretung gez. (Schulz) - 5 -

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