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Pauschalzuschüsse an Jugendverbände

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeEmmerich am Rhein
Datum2026-11-12
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TOP ___________ Vorlagen-Nr. Datum Verwaltungsvorlage öffentlich 04 - 18 386/2026 16.10.2026 Betreff Pauschalzuschüsse an Jugendverbände Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss 12.11.2026 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Jahre 2026, gemäß der Verteilung in der Sachdarstel- lung, den Jugendverbänden einen Zuschuss von 13,60 € je gemeldetem Mitglied zu bewilligen. 04 - 18 386/2026 Seite 1 von 2 Sachdarstellung Im SGB VIII unter §74 - Förderung der freien Jugendhilfe - ist vorgegeben, dass die Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen sollen und unter festgelegten Voraussetzungen fördern sollen. Über die Art und Höhe der Förderung ent- scheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Art der Förderung hat die Stadt Emmerich am Rhein in den Jugendförderrichtlinien festgelegt sowie auch die Höhe der Förderung. Über die Verteilung der Höhe der Förderung entscheidet jähr- lich der Jugendhilfeausschuss anhand des im Jugendhilfeausschuss festgelegten Verteilungs- schlüssel. In 2026 wurden Mittel in Höhe von 5.700,00€ für die Förderung der Jugendverbände in den Haus- halt eingestellt. Die Verteilung ergibt sich anhand der gemeldeten Mitgliederzahlen der Jugendver- bände und ist wie folgt: Anzahl Förderung J ugendverband Fördersumme Mitglieder pro Kopf 1. Jugendfeuerwehr 29 13,60 € 394,40 € 2. DPSG Pfadfinder 98 13,60 € 1.332,80 € 3. Kolpingjugend Elten 47 13,60 € 639,20 € 4. Kolpingjugend Emmerich 22 13,60 € 299,20 € 5. Schützenjugend St. Johannes Praest 65 13,60 € 884,00 € 6. Schützenjugend St. Martinus Elten 94 13,60 € 1.278,40 € 7. Schützenjugend St. Johannes Dornick 53 13,60 € 720,80 € 8. Messdiener St. Vitus Hüthum 8 13,60 € 108,80 € 9. Messdiener St. Vitus Elten 3 13,60 € 40,80 € Gesamtfördersumme 419 5.698,40 € Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Die Maßnahme ist im Produkt 1.100.06.02.01 im Haushalt 2026 vorgesehen. Leitbild Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3. In Vertretung Markus Dahms Erster Beigeordneter Verwaltungsvorlage 04 - 18 386/2026 Seite 2 von 2

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