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Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Kleve hier: Weitergewährung des Kommunalen Zuschusses an den Caritasverband Kleve e.V. für die Jahre 2027 - 2031
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Emmerich am Rhein |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Vorlagen-Nr. Datum
Verwaltungsvorlage öffentlich 04 - 18 375/2026 30.09.2026
Betreff
Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Kleve
hier: Weitergewährung des Kommunalen Zuschusses an den Caritasverband Kleve e.V. für die
Jahre 2027 - 2031
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss 12.11.2026
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, sich in den Haushaltsjahren 2027 bis 2031 weiterhin an ei-
nem jährlichen kommunalen Zuschuss an den Caritasverband Kleve e.V. für dieses Angebot zu
beteiligen, wobei sich die Höhe nach dem Finanzierungsanteil der Stadt Emmerich am Rhein an
der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien bemisst.
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Sachdarstellung
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.09.2021, Beschlussvorlage 0387/2021 wurde
der Ausbau der Erziehungsberatungsstellen der Caritasverbände Geldern-Kevelaer e.V. und Kleve
e.V. zu spezialisierten Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt in Emmerich befürwortet.
Das Beratungsangebot wurde als Bestandteil in die örtliche Jugendhilfeplanung des Emmericher
Jugendamtes aufgenommen. Der Landschaftsverband Rheinland fördert dieses Angebot mit ei-
nem jährlichen Zuschuss, das Kreisjugendamt übernimmt, zusammen mit den Jugendämtern krei-
sangehöriger Kommunen, die ungedeckten Personalkosten dieser Einrichtungen. Die Fachbera-
tungsstellen „sexualisierte Gewalt“ der Caritasverbände Geldern-Kevelaer und Kleve haben zum
01.01.2022 ihre Arbeit aufgenommen.
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und schnelle Hilfe
für Betroffene und ihre Familien zu ermöglichen. Hierzu sind vorhandene spezialisierte Beratungs-
strukturen und -angebote ausgebaut sowie zusätzliche Beratungsangebote geschaffen worden.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt gewor-
den sind, sowie ihre Familien erhalten durch die spezialisierte Fachberatung erreichbare, rasche,
qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale Beratung und/ oder Thera-
pieangebote. Zugleich können Jugendämter und freie Träger, Kindertageseinrichtungen und wei-
tere Einrichtungen auf spezialisierte Fachberatungsangebote in erreichbarer Nähe zugreifen.
In den Grundsätzen der Förderung der Familienberatung in NRW des Ministeriums für Kinder, Ju-
gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalens ist unter
Punkt 3.2 aufgeführt, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbezie-
hung des Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur nach § 8a SGB XIII auf Verlan-
gen der Bewilligungsbehörde spätestens alle fünf Jahre erneut beizubringen ist.
Ein solches Verlangen des Landschaftsverbandes Rheinland ist bisher nicht eingegangen. Um
aber auf diese Anfrage vorbereitet zu sein, ist ein Folgebeschluss bezüglich der Einbeziehung des
Beratungsangebotes dieser spezialisierten Fachberatungsstellen in die örtliche Jugendhilfestruktur
nach § 8a SGB VIII zu fassen. Das Vorgehen ist mit den anderen Jugendämtern im Kreisgebiet
Kleve abgestimmt. Da der Zuschuss an den Caritasverband Kleve e.V. von allen kreisangehörigen
Jugendämtern gemeinschaftlich getragen wird ist der Beschluss bereits zum jetzigen Zeitpunkt er-
forderlich.
In der Anlage ist der Tätigkeitsbericht der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kin-
der und Jugendlichen im Kreis Kleve aus dem Jahre 2025 beigefügt.
Der Zuschuss soll für die Jahre 2027 bis 2031 übernommen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Der Eigenanteil der Stadt Emmerich wird im Rahmen der Haushaltsmeldungen jährlich vorgelegt.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden der Stadt Emmerich anteilig 15.528,55€ in Rechnung gestellt.
Der Zuschuss kann aus dem Budget des FB 4 – Produkt: 1.100.06.03.03 – gedeckt werden.
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Leitbild
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3 .
In Vertretung
Markus Dahms
Erster Beigeordneter
Anlage/n:
04 - 18 375/2026 A 1 _ Tätigkeitsbericht
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