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Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Kleve hier: Weitergewährung des Kommunalen Zuschusses an den Caritasverband Kleve e.V. für die Jahre 2027 - 2031

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeEmmerich am Rhein
Datum2026-11-12
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TOP ___________ Vorlagen-Nr. Datum Verwaltungsvorlage öffentlich 04 - 18 375/2026 30.09.2026 Betreff Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Kleve hier: Weitergewährung des Kommunalen Zuschusses an den Caritasverband Kleve e.V. für die Jahre 2027 - 2031 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss 12.11.2026 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, sich in den Haushaltsjahren 2027 bis 2031 weiterhin an ei- nem jährlichen kommunalen Zuschuss an den Caritasverband Kleve e.V. für dieses Angebot zu beteiligen, wobei sich die Höhe nach dem Finanzierungsanteil der Stadt Emmerich am Rhein an der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien bemisst. 04 - 18 375/2026 Seite 1 von 3 Sachdarstellung Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.09.2021, Beschlussvorlage 0387/2021 wurde der Ausbau der Erziehungsberatungsstellen der Caritasverbände Geldern-Kevelaer e.V. und Kleve e.V. zu spezialisierten Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt in Emmerich befürwortet. Das Beratungsangebot wurde als Bestandteil in die örtliche Jugendhilfeplanung des Emmericher Jugendamtes aufgenommen. Der Landschaftsverband Rheinland fördert dieses Angebot mit ei- nem jährlichen Zuschuss, das Kreisjugendamt übernimmt, zusammen mit den Jugendämtern krei- sangehöriger Kommunen, die ungedeckten Personalkosten dieser Einrichtungen. Die Fachbera- tungsstellen „sexualisierte Gewalt“ der Caritasverbände Geldern-Kevelaer und Kleve haben zum 01.01.2022 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und schnelle Hilfe für Betroffene und ihre Familien zu ermöglichen. Hierzu sind vorhandene spezialisierte Beratungs- strukturen und -angebote ausgebaut sowie zusätzliche Beratungsangebote geschaffen worden. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt gewor- den sind, sowie ihre Familien erhalten durch die spezialisierte Fachberatung erreichbare, rasche, qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale Beratung und/ oder Thera- pieangebote. Zugleich können Jugendämter und freie Träger, Kindertageseinrichtungen und wei- tere Einrichtungen auf spezialisierte Fachberatungsangebote in erreichbarer Nähe zugreifen. In den Grundsätzen der Förderung der Familienberatung in NRW des Ministeriums für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalens ist unter Punkt 3.2 aufgeführt, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbezie- hung des Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur nach § 8a SGB XIII auf Verlan- gen der Bewilligungsbehörde spätestens alle fünf Jahre erneut beizubringen ist. Ein solches Verlangen des Landschaftsverbandes Rheinland ist bisher nicht eingegangen. Um aber auf diese Anfrage vorbereitet zu sein, ist ein Folgebeschluss bezüglich der Einbeziehung des Beratungsangebotes dieser spezialisierten Fachberatungsstellen in die örtliche Jugendhilfestruktur nach § 8a SGB VIII zu fassen. Das Vorgehen ist mit den anderen Jugendämtern im Kreisgebiet Kleve abgestimmt. Da der Zuschuss an den Caritasverband Kleve e.V. von allen kreisangehörigen Jugendämtern gemeinschaftlich getragen wird ist der Beschluss bereits zum jetzigen Zeitpunkt er- forderlich. In der Anlage ist der Tätigkeitsbericht der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kin- der und Jugendlichen im Kreis Kleve aus dem Jahre 2025 beigefügt. Der Zuschuss soll für die Jahre 2027 bis 2031 übernommen werden. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Der Eigenanteil der Stadt Emmerich wird im Rahmen der Haushaltsmeldungen jährlich vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2026 wurden der Stadt Emmerich anteilig 15.528,55€ in Rechnung gestellt. Der Zuschuss kann aus dem Budget des FB 4 – Produkt: 1.100.06.03.03 – gedeckt werden. Verwaltungsvorlage 04 - 18 375/2026 Seite 2 von 3 Leitbild Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3 . In Vertretung Markus Dahms Erster Beigeordneter Anlage/n: 04 - 18 375/2026 A 1 _ Tätigkeitsbericht Verwaltungsvorlage 04 - 18 375/2026 Seite 3 von 3

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