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Kostenrechnende Einrichtung "Abfallentsorgung"; hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeElsdorf
Datum2026-11-10
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S T A D T E L S D O R F D e r B ü r g e r m e i s t e r Beschlussvorlage öffentlich Fachbereich: Aktenzeichen: Datum: Sitzungsvorlage Nr.: 02.10 2.10 12.10.2026 254/2026 TOP-Nr.: beigefügte Anlagen: 1 Abstimmungsergebnis Beratungsfolge Termin Einst. Für Geg. Enth. Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss - 10.11.2026 Ausschuss für Strukturwandel Rat 17.11.2026 Betr. Kostenrechnende Einrichtung "Abfallentsorgung"; hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027 Beschlussentwurf Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel: Der Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt Elsdorf zu beschließen, die betriebswirtschaftliche Berechnung für das Haushaltsjahr 2027 zu bestätigen und die Gebührensätze für die Abfallentsorgung bezüglich der Restmüllabfuhr und des Bioabfalls entsprechend beizubehalten. Beschlussentwurf Rat: Der Rat der Stadt Elsdorf beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses – Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf die betriebswirtschaftliche Berechnung für das Haushaltsjahr 2027 zu bestätigen und die Gebührensätze für die Abfallentsorgung bezüglich der Restmüllabfuhr und des Bioabfalls entsprechend beizubehalten. 1 Haushaltsmäßige Finanzierung: 2 J. Schmidt (Verfasser) (Kämmerei) 3 4 5 6 Portz/Adam (Fachbereichsleiter) (beteiligte Fachbereiche) (RPA) - 2 - Inhalt der Sitzungsvorlage: Die Gebührenkalkulation „Abfallentsorgung“ für das Haushaltsjahr 2027 weist einen Gesamtkostenansatz in Höhe von rd. 2.128.709 € (Vorjahr rd. 2.183.213 €) aus und verringert sich somit im Vergleich zu dem Vorjahresansatz um rd. 54.500 €. Die Entsorgungsstruktur ist sowohl bei Restmüll als aus bei Bioabfall unverändert geblieben. Kosten 2027 2026 +/- € 1) Entsorgung / Verwertung 1.328.093 € 1.391.559 € -63.466 € 2) Unternehmervergütung 648.320 € 565.260 € 83.060 € 3) Sachmittel 3.663 € 8.701 € -5.038 € 4) Innere Verrechnung 148.652 € 172.693 € -24.041€ 6) anteiliger Ausgleich Kosten- 0,00 € 45.000 € -45.000 € unterdeckung Vorjahre 2.128.709 € 2.183.213 € -54.504 € rd. 2.128.710 € 2.183.210 € -54.500 € 7) anteiliger Ausgleich 38.678 € 0,00 38.678 € Kostenüberdeckung Beim Kostenvergleich fällt auf, dass besonders die Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten für das Jahr 2027 gegenüber den Ansätzen aus 2026 sinken. Diese Reduzierung ist primär auf die Berücksichtigung der nur geringfügig gestiegenen Erhöhung der Deponiegebühren der Rhein-Erft-Kreises zurückzuführen. Die Erhöhung für 2026 liegt deutlich unter der zugehörigen Kalkulation von rd. 10%. Daher wurde für 2027 mit einer Erhöhung von 5% kalkuliert. Die Steigerung der Unternehmensvergütung resultiert größtenteils aus den Entgelterhöhungen für die Abfalllogistikleistungen und für die Schadstoffsammlung. Des Weiteren fallen ab 2027 Kosten für die Neuaufstellung, Instandhaltung, Sammlung und Verwertung der Altkleidercontainer an. Die Kostenreduzierung der Inneren Verrechnung ergibt sich aus geringeren Kosten im Bereich der Einsammlung von wildem Müll sowie sinkenden Personalaufwendungen innerhalb der Abfallberatung. Die Reduzierung der Sachmittelkosten resultiert lediglich aus einer Verschiebung der vormals unter Sachausgaben kalkulierten Einkaufspreise der Müllsäcke und Sperrmüllmarken. Die Reduzierung des anteiligen Ausgleichs der Kostenunterdeckung der Vorjahre ist auf die Zuführung der planerisch zum 01.01.2027 bestehenden Überdeckung in Höhe von rd. 38.678 € (Überdeckung Gesamt: rd. 154.710 €) zurückzuführen, da Kostenüberdeckungen gem. § 6 Abs. 2 S. 3 KAG innerhalb von vier Jahren auszugleichen sind. Restmüll / Hausmüll - 3 - Für das Jahr 2027 wurden bei den Tonnengrößen 60l 12 Entleerungen und bei 80l und 120l jeweils 14 Entleerungen, sowie bei der 240l Tonne 18 kalkulatorische Entleerungen zugrunde gelegt. Die Entleerungszahlen beruhen auf einer aktuellen Auswertung der Entleerungszahlen in 2026 und einer entsprechenden Hochrechnung zum Ende des Jahres 2026. Hier ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr. Bezogen auf die Gesamtkosten des Restmülls ist mit einer Verringerung der Kosten um etwa 39.000 € zu rechnen. Diese sinkenden Kosten resultieren vornehmlich aus der lediglich geringfügigen Erhöhung der Deponie- und Entsorgungsgebühren und der anteiligen Zuführung der Sonderrücklage. Dies hat zur Folge, dass die Gebühren entsprechend der untenstehenden Übersicht je Entleerung minimal sinken würden, auch vor dem Hintergrund des anzunehmendes Rücklagenbestandes von rd. 154.710 € zum 31.12.2026. Behälter durchschnittliche Einzelpreise +/- € kalk. Entleerungen 2027 2027 2026 Einzelpreis 60 L 12 4,64 € 4,74 € -0,10 € 80 L 14 6,19 € 6,33 € -0,14 € 120 L 14 9,28 € 9,49 € -0,21 € 240 L 18 18,56 € 18,98 € -0,42 € Biomüll Die Gesamtkosten der Kalkulation 2027 des Bioabfalls betragen rd. 580.000 € (Vorjahr rd. 607.000 €). Die Reduzierung der Kosten ergibt sich aus der Zuführung der Sonderrücklage und aus einer sinkenden Gesamttonnage. Trotz gleichbleibender Entleerungszahlen (26 Mindestentleerungen) würden auch hier die Gebühren für die Entsorgung leicht sinken. Behälter 2027 2026 +/- € Einzelpreis Jahrespreis Einzelpreis Jahrespreis Einzelpreis Jahrespreis 120 L 2,30 € 59,81 € 2,43 € 63,18 € - 0,13 € - 3,37 € 240 L 4,60 € 119,61 € 4,87 € 126,61 € - 0,27 € - 7,00 € Sperrmüll Die Gebühren für die Sperrmüllmarken bleiben unverändert. Erstattung von Leistungen nach dem Einwegkunststofffondgesetz Demgegenüber wird auf der Ertragsseite erstmals eine Ausschüttung aus dem Einwegkunststofffonds in Höhe von rd. 1.300 € berücksichtigt. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den Kosten für die Sammlung und Reinigung der im öffentlichen Raum anfallenden Abfälle beteiligt. - 4 - Fazit: Aufgrund der geringfügigen Kostensteigerung bei den Deponie- und Entsorgungsgebühren des Rhein-Erft-Kreises, die sich auf sämtliche Abfallbereiche auswirken ergibt sich im Hinblick auf die Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.129.000,00 € eine prozentuale Reduzierung der Einzelentleerungsgebühren von durchschnittlich 0,57 %. Gem. § 6 KAG sollen die Gebühren möglichst stabil kalkuliert werden. Eine mögliche Kostenüberdeckung kann im Folgejahr bei voraussichtlich weiter steigenden Unternehmerkosten zur Gebührenstabilität beitragen. Daher empfiehlt die Verwaltung die Gebührensätze 2026 für das Jahr 2027 unverändert zu lassen. gez. Andreas Heller - Bürgermeister -

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