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Kostenrechnende Einrichtung "Abfallentsorgung"; hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Elsdorf |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T E L S D O R F
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Beschlussvorlage
öffentlich
Fachbereich: Aktenzeichen: Datum: Sitzungsvorlage Nr.:
02.10 2.10 12.10.2026
254/2026
TOP-Nr.:
beigefügte Anlagen: 1
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Termin Einst. Für Geg. Enth. Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss - 10.11.2026
Ausschuss für Strukturwandel
Rat 17.11.2026
Betr. Kostenrechnende Einrichtung "Abfallentsorgung";
hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027
Beschlussentwurf Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel:
Der Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf
empfiehlt dem Rat der Stadt Elsdorf zu beschließen, die betriebswirtschaftliche Berechnung für das
Haushaltsjahr 2027 zu bestätigen und die Gebührensätze für die Abfallentsorgung bezüglich der
Restmüllabfuhr und des Bioabfalls entsprechend beizubehalten.
Beschlussentwurf Rat:
Der Rat der Stadt Elsdorf beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses –
Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf die betriebswirtschaftliche Berechnung
für das Haushaltsjahr 2027 zu bestätigen und die Gebührensätze für die Abfallentsorgung bezüglich
der Restmüllabfuhr und des Bioabfalls entsprechend beizubehalten.
1 Haushaltsmäßige Finanzierung: 2
J. Schmidt
(Verfasser) (Kämmerei)
3 4 5 6
Portz/Adam
(Fachbereichsleiter) (beteiligte Fachbereiche) (RPA)
- 2 -
Inhalt der Sitzungsvorlage:
Die Gebührenkalkulation „Abfallentsorgung“ für das Haushaltsjahr 2027 weist einen
Gesamtkostenansatz in Höhe von rd. 2.128.709 € (Vorjahr rd. 2.183.213 €) aus und verringert sich
somit im Vergleich zu dem Vorjahresansatz um rd. 54.500 €.
Die Entsorgungsstruktur ist sowohl bei Restmüll als aus bei Bioabfall unverändert geblieben.
Kosten 2027 2026 +/- €
1) Entsorgung / Verwertung 1.328.093 € 1.391.559 € -63.466 €
2) Unternehmervergütung 648.320 € 565.260 € 83.060 €
3) Sachmittel 3.663 € 8.701 € -5.038 €
4) Innere Verrechnung 148.652 € 172.693 € -24.041€
6) anteiliger Ausgleich Kosten-
0,00 € 45.000 € -45.000 €
unterdeckung Vorjahre
2.128.709 € 2.183.213 € -54.504 €
rd. 2.128.710 € 2.183.210 € -54.500 €
7) anteiliger
Ausgleich 38.678 € 0,00 38.678 €
Kostenüberdeckung
Beim Kostenvergleich fällt auf, dass besonders die Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten für das
Jahr 2027 gegenüber den Ansätzen aus 2026 sinken.
Diese Reduzierung ist primär auf die Berücksichtigung der nur geringfügig gestiegenen Erhöhung
der Deponiegebühren der Rhein-Erft-Kreises zurückzuführen. Die Erhöhung für 2026 liegt deutlich
unter der zugehörigen Kalkulation von rd. 10%. Daher wurde für 2027 mit einer Erhöhung von 5%
kalkuliert.
Die Steigerung der Unternehmensvergütung resultiert größtenteils aus den Entgelterhöhungen für
die Abfalllogistikleistungen und für die Schadstoffsammlung. Des Weiteren fallen ab 2027 Kosten
für die Neuaufstellung, Instandhaltung, Sammlung und Verwertung der Altkleidercontainer an.
Die Kostenreduzierung der Inneren Verrechnung ergibt sich aus geringeren Kosten im Bereich der
Einsammlung von wildem Müll sowie sinkenden Personalaufwendungen innerhalb der
Abfallberatung.
Die Reduzierung der Sachmittelkosten resultiert lediglich aus einer Verschiebung der vormals
unter Sachausgaben kalkulierten Einkaufspreise der Müllsäcke und Sperrmüllmarken.
Die Reduzierung des anteiligen Ausgleichs der Kostenunterdeckung der Vorjahre ist auf die
Zuführung der planerisch zum 01.01.2027 bestehenden Überdeckung in Höhe von rd. 38.678 €
(Überdeckung Gesamt: rd. 154.710 €) zurückzuführen, da Kostenüberdeckungen gem. § 6 Abs. 2
S. 3 KAG innerhalb von vier Jahren auszugleichen sind.
Restmüll / Hausmüll
- 3 -
Für das Jahr 2027 wurden bei den Tonnengrößen 60l 12 Entleerungen und bei 80l und 120l jeweils
14 Entleerungen, sowie bei der 240l Tonne 18 kalkulatorische Entleerungen zugrunde gelegt. Die
Entleerungszahlen beruhen auf einer aktuellen Auswertung der Entleerungszahlen in 2026 und einer
entsprechenden Hochrechnung zum Ende des Jahres 2026. Hier ergibt sich keine Veränderung zum
Vorjahr.
Bezogen auf die Gesamtkosten des Restmülls ist mit einer Verringerung der Kosten um etwa 39.000
€ zu rechnen. Diese sinkenden Kosten resultieren vornehmlich aus der lediglich geringfügigen
Erhöhung der Deponie- und Entsorgungsgebühren und der anteiligen Zuführung der
Sonderrücklage.
Dies hat zur Folge, dass die Gebühren entsprechend der untenstehenden Übersicht je Entleerung
minimal sinken würden, auch vor dem Hintergrund des anzunehmendes Rücklagenbestandes von
rd. 154.710 € zum 31.12.2026.
Behälter durchschnittliche Einzelpreise +/- €
kalk. Entleerungen
2027 2027 2026 Einzelpreis
60 L 12 4,64 € 4,74 € -0,10 €
80 L 14 6,19 € 6,33 € -0,14 €
120 L 14 9,28 € 9,49 € -0,21 €
240 L 18 18,56 € 18,98 € -0,42 €
Biomüll
Die Gesamtkosten der Kalkulation 2027 des Bioabfalls betragen rd. 580.000 € (Vorjahr rd. 607.000
€).
Die Reduzierung der Kosten ergibt sich aus der Zuführung der Sonderrücklage und aus einer
sinkenden Gesamttonnage.
Trotz gleichbleibender Entleerungszahlen (26 Mindestentleerungen) würden auch hier die
Gebühren für die Entsorgung leicht sinken.
Behälter 2027 2026 +/- €
Einzelpreis Jahrespreis Einzelpreis Jahrespreis Einzelpreis Jahrespreis
120 L 2,30 € 59,81 € 2,43 € 63,18 € - 0,13 € - 3,37 €
240 L 4,60 € 119,61 € 4,87 € 126,61 € - 0,27 € - 7,00 €
Sperrmüll
Die Gebühren für die Sperrmüllmarken bleiben unverändert.
Erstattung von Leistungen nach dem Einwegkunststofffondgesetz
Demgegenüber wird auf der Ertragsseite erstmals eine Ausschüttung aus dem
Einwegkunststofffonds in Höhe von rd. 1.300 € berücksichtigt. Mit dem
Einwegkunststofffondsgesetz werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den
Kosten für die Sammlung und Reinigung der im öffentlichen Raum anfallenden Abfälle beteiligt.
- 4 -
Fazit:
Aufgrund der geringfügigen Kostensteigerung bei den Deponie- und Entsorgungsgebühren des
Rhein-Erft-Kreises, die sich auf sämtliche Abfallbereiche auswirken ergibt sich im Hinblick auf die
Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.129.000,00 € eine prozentuale Reduzierung der
Einzelentleerungsgebühren von durchschnittlich 0,57 %.
Gem. § 6 KAG sollen die Gebühren möglichst stabil kalkuliert werden. Eine mögliche
Kostenüberdeckung kann im Folgejahr bei voraussichtlich weiter steigenden Unternehmerkosten
zur Gebührenstabilität beitragen.
Daher empfiehlt die Verwaltung die Gebührensätze 2026 für das Jahr 2027 unverändert zu
lassen.
gez.
Andreas Heller
- Bürgermeister -
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